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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Drittes Quartal.

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Die Entwicklung der Fendalita't und das deutsche Kriegswesen im frühen Mittolalter.

Kriegsleistungen anzuhalten. Er stellte die Zahl der Aftervassallen, welche Bischöfe,
Aebte, Grafen und andre Vassnllcn vom Dienste dispensiren durften, gesetzlich fest,
um dadurch sowohl fiir die Gemcinfrcien den Anreiz zu vermindern, sich zu
commentiren, als die Herren zu nöthigen, ihre volle Kraft dem Könige zur Ver¬
fügung zu stellen. Aber Karl griff noch tiefer hinab. Es ist schon darauf hinge¬
wiesen worden, wie das Milium zwei Klassen abhängiger Leute umfaßte: die
sxti-Moi, welche bald darauf als belehnte Vassallen erscheinen, und die Haistalden,
welche mern, tourna das Hans- und Hofgesinde des Herren bildeten. Dies Ge¬
sinde bestand jedoch nur zum kleineren Theile aus solchen abhängigen Freien,
in weit größerer Zahl aus Hörigen (ssrvi, lisoktlini, ooloiü), welche kein Waffen-
recht hatten. Nur allzufrüh ward indessen dieser Rechtsmangel als ein thatsäch¬
licher Vorzug aufgefaßt und dem entsprechend mißbräuchlich auf die frcigebvreueu
Haistalden ausgedehnt, sodaß mich ans solchem Wege der Heerbann gemindert
wurde. Um diesem Uebel abzuhelfen, gestattete ein Capitular vom Jahre 786
denjenigen Unfreien, welche ein Amt, ein Mniswriuiri, von ihrem Herren erhielten
und dadurch über die untere Masse emporgehoben wurden, Waffen zu tragen,
forderte demgemäß aber auch Kriegsdienst von ihnen und schränkte zugleich die
Zahl der Ministerialen, die zum Schutze der Frauen und des Hofes zurückbleiben
durften, so eng wie möglich ein. Waren diese Maßnahmen schon sehr wichtig,
so wurde die Stellung, welche der König einem Theile seiner eignen Ministerialen
gab, von principieller Bedeutung. Die Größe der königlichen Wirthschaftscomplcxe
erforderte die Einrichtung eines wohlgeordneten Botendienstes, für den man die
zuverlässigsten sorvisntW oder inini8dormi08 heranzog, die, als Berittene, <zg.ba,llarü
oder vorödimi genannt wurden.*) Da nun die Dienste eines Mannes, "der
aufsitzen soll, sobald der Herr befiehlt," mir dann wirksam sein können, wenn
der Reiter dem Herrn unmittelbar zur Hand ist, so wurden diese vaKaMrii
mit einem Benefieinm bedacht und dadurch angesessen (L-lWti), Nun unterschied
die Zeit Karls des Großen noch keineswegs genau zwischen Staats-, Hof- und
Haus-Aemtern; brauchbare Ministerialen des Königs werden ganz beliebig, jetzt
im Reichsdienst, jetzt im Domanialdienste verwendet. Bald fungirten die oÄ>al!arn
daher auch als Staatsboten, und unverkennbar beruhte auf der Thätigkeit dieser
Mäuner zu nicht geringem Theile die Energie der karlingischen Verwaltung über¬
haupt. Frühzeitig wurden die oadMu-ii auch für allgemeine Pvlizcizwecke ver¬
wendet, ungefähr im Sinne einer modernen Gendarmerie: zum Geleite, zur Unter¬
drückung oder Verfolgung von Landfriedensbrechern, und für solche Zwecke wurden
sie dann zu Schaaren vereinigt und demgemäß "oararii genannt.**) Daß so




*) (Ab-no-ins stammt von o-tbsllus (Roß), voi-vno'of von dein gallo-romanischen vMg.Ins
(Pferd). Beide Wörter sind also etymologisch genau ebenso gebildet wie das franz. odovitlivi'.
Das ahd. M"A ist unser S.Haar. Davon stammen italienisch "eworu, altfranzösisch
osvllsro Heeresabtheilung. 8<-"r!u-ius, Schaarmcmu, ist unserer Sprache in der Zusammcn-
Ziohnng "Scherge" erhalten.
Die Entwicklung der Fendalita't und das deutsche Kriegswesen im frühen Mittolalter.

Kriegsleistungen anzuhalten. Er stellte die Zahl der Aftervassallen, welche Bischöfe,
Aebte, Grafen und andre Vassnllcn vom Dienste dispensiren durften, gesetzlich fest,
um dadurch sowohl fiir die Gemcinfrcien den Anreiz zu vermindern, sich zu
commentiren, als die Herren zu nöthigen, ihre volle Kraft dem Könige zur Ver¬
fügung zu stellen. Aber Karl griff noch tiefer hinab. Es ist schon darauf hinge¬
wiesen worden, wie das Milium zwei Klassen abhängiger Leute umfaßte: die
sxti-Moi, welche bald darauf als belehnte Vassallen erscheinen, und die Haistalden,
welche mern, tourna das Hans- und Hofgesinde des Herren bildeten. Dies Ge¬
sinde bestand jedoch nur zum kleineren Theile aus solchen abhängigen Freien,
in weit größerer Zahl aus Hörigen (ssrvi, lisoktlini, ooloiü), welche kein Waffen-
recht hatten. Nur allzufrüh ward indessen dieser Rechtsmangel als ein thatsäch¬
licher Vorzug aufgefaßt und dem entsprechend mißbräuchlich auf die frcigebvreueu
Haistalden ausgedehnt, sodaß mich ans solchem Wege der Heerbann gemindert
wurde. Um diesem Uebel abzuhelfen, gestattete ein Capitular vom Jahre 786
denjenigen Unfreien, welche ein Amt, ein Mniswriuiri, von ihrem Herren erhielten
und dadurch über die untere Masse emporgehoben wurden, Waffen zu tragen,
forderte demgemäß aber auch Kriegsdienst von ihnen und schränkte zugleich die
Zahl der Ministerialen, die zum Schutze der Frauen und des Hofes zurückbleiben
durften, so eng wie möglich ein. Waren diese Maßnahmen schon sehr wichtig,
so wurde die Stellung, welche der König einem Theile seiner eignen Ministerialen
gab, von principieller Bedeutung. Die Größe der königlichen Wirthschaftscomplcxe
erforderte die Einrichtung eines wohlgeordneten Botendienstes, für den man die
zuverlässigsten sorvisntW oder inini8dormi08 heranzog, die, als Berittene, <zg.ba,llarü
oder vorödimi genannt wurden.*) Da nun die Dienste eines Mannes, „der
aufsitzen soll, sobald der Herr befiehlt," mir dann wirksam sein können, wenn
der Reiter dem Herrn unmittelbar zur Hand ist, so wurden diese vaKaMrii
mit einem Benefieinm bedacht und dadurch angesessen (L-lWti), Nun unterschied
die Zeit Karls des Großen noch keineswegs genau zwischen Staats-, Hof- und
Haus-Aemtern; brauchbare Ministerialen des Königs werden ganz beliebig, jetzt
im Reichsdienst, jetzt im Domanialdienste verwendet. Bald fungirten die oÄ>al!arn
daher auch als Staatsboten, und unverkennbar beruhte auf der Thätigkeit dieser
Mäuner zu nicht geringem Theile die Energie der karlingischen Verwaltung über¬
haupt. Frühzeitig wurden die oadMu-ii auch für allgemeine Pvlizcizwecke ver¬
wendet, ungefähr im Sinne einer modernen Gendarmerie: zum Geleite, zur Unter¬
drückung oder Verfolgung von Landfriedensbrechern, und für solche Zwecke wurden
sie dann zu Schaaren vereinigt und demgemäß »oararii genannt.**) Daß so




*) (Ab-no-ins stammt von o-tbsllus (Roß), voi-vno'of von dein gallo-romanischen vMg.Ins
(Pferd). Beide Wörter sind also etymologisch genau ebenso gebildet wie das franz. odovitlivi'.
Das ahd. M«A ist unser S.Haar. Davon stammen italienisch »eworu, altfranzösisch
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[0151] Die Entwicklung der Fendalita't und das deutsche Kriegswesen im frühen Mittolalter. Kriegsleistungen anzuhalten. Er stellte die Zahl der Aftervassallen, welche Bischöfe, Aebte, Grafen und andre Vassnllcn vom Dienste dispensiren durften, gesetzlich fest, um dadurch sowohl fiir die Gemcinfrcien den Anreiz zu vermindern, sich zu commentiren, als die Herren zu nöthigen, ihre volle Kraft dem Könige zur Ver¬ fügung zu stellen. Aber Karl griff noch tiefer hinab. Es ist schon darauf hinge¬ wiesen worden, wie das Milium zwei Klassen abhängiger Leute umfaßte: die sxti-Moi, welche bald darauf als belehnte Vassallen erscheinen, und die Haistalden, welche mern, tourna das Hans- und Hofgesinde des Herren bildeten. Dies Ge¬ sinde bestand jedoch nur zum kleineren Theile aus solchen abhängigen Freien, in weit größerer Zahl aus Hörigen (ssrvi, lisoktlini, ooloiü), welche kein Waffen- recht hatten. Nur allzufrüh ward indessen dieser Rechtsmangel als ein thatsäch¬ licher Vorzug aufgefaßt und dem entsprechend mißbräuchlich auf die frcigebvreueu Haistalden ausgedehnt, sodaß mich ans solchem Wege der Heerbann gemindert wurde. Um diesem Uebel abzuhelfen, gestattete ein Capitular vom Jahre 786 denjenigen Unfreien, welche ein Amt, ein Mniswriuiri, von ihrem Herren erhielten und dadurch über die untere Masse emporgehoben wurden, Waffen zu tragen, forderte demgemäß aber auch Kriegsdienst von ihnen und schränkte zugleich die Zahl der Ministerialen, die zum Schutze der Frauen und des Hofes zurückbleiben durften, so eng wie möglich ein. Waren diese Maßnahmen schon sehr wichtig, so wurde die Stellung, welche der König einem Theile seiner eignen Ministerialen gab, von principieller Bedeutung. Die Größe der königlichen Wirthschaftscomplcxe erforderte die Einrichtung eines wohlgeordneten Botendienstes, für den man die zuverlässigsten sorvisntW oder inini8dormi08 heranzog, die, als Berittene, <zg.ba,llarü oder vorödimi genannt wurden.*) Da nun die Dienste eines Mannes, „der aufsitzen soll, sobald der Herr befiehlt," mir dann wirksam sein können, wenn der Reiter dem Herrn unmittelbar zur Hand ist, so wurden diese vaKaMrii mit einem Benefieinm bedacht und dadurch angesessen (L-lWti), Nun unterschied die Zeit Karls des Großen noch keineswegs genau zwischen Staats-, Hof- und Haus-Aemtern; brauchbare Ministerialen des Königs werden ganz beliebig, jetzt im Reichsdienst, jetzt im Domanialdienste verwendet. Bald fungirten die oÄ>al!arn daher auch als Staatsboten, und unverkennbar beruhte auf der Thätigkeit dieser Mäuner zu nicht geringem Theile die Energie der karlingischen Verwaltung über¬ haupt. Frühzeitig wurden die oadMu-ii auch für allgemeine Pvlizcizwecke ver¬ wendet, ungefähr im Sinne einer modernen Gendarmerie: zum Geleite, zur Unter¬ drückung oder Verfolgung von Landfriedensbrechern, und für solche Zwecke wurden sie dann zu Schaaren vereinigt und demgemäß »oararii genannt.**) Daß so *) (Ab-no-ins stammt von o-tbsllus (Roß), voi-vno'of von dein gallo-romanischen vMg.Ins (Pferd). Beide Wörter sind also etymologisch genau ebenso gebildet wie das franz. odovitlivi'. Das ahd. M«A ist unser S.Haar. Davon stammen italienisch »eworu, altfranzösisch osvllsro Heeresabtheilung. 8<-»r!u-ius, Schaarmcmu, ist unserer Sprache in der Zusammcn- Ziohnng „Scherge" erhalten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157968/151>, abgerufen am 01.09.2024.