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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Viertes Quartal.

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folgender drei Punkte abhängig macht: 1) Aufgeben der Flvttendemvnstrativn,
sei es in welcher Frage immer, jetzt und in Zukunft; 2) Garantierung des Be¬
sitzes, des Lebens, der Ehre und aller Rechte der auswandernden Bewohner,
ebenso wie Garantierung des Besitzes, des Lebens, der Ehre und namentlich
der Religion derjenigen, die ihren Heerd nicht verlassen wollen; 3) Annahme
des von der Pforte vorgeschlagenen 8laws Pio am Zea und Skutari-See,
seitens der Mächte und Verzicht auf jeden Gedanken, künftig weiteres für Mon¬
tenegro zu fordern. Wenn die Mächte dieses gerechte Verlangen der Pforte
mit Schweigen übergehen und Erfüllung desselben nicht für opportun halten,
und wen" sie glauben sollten, unter vollständiger Verwerfung desselben durch
die Demonstration einen Druck auf die Pforte ausüben zu müssen, so wird, wie
der Unterzeichnete (der Minister Assim) zur Kenntniß bringt, die Pforte außer
Stande sein, die Ueberlieferung Duleiguos den örtlichen Behörden zu befehlen."
Darauf antworteten die Botschafter am 27. September mit einer Collectivnvte,
das von der Pforte verlangte Aufgeben jedes Unternehmens einer Flotteudeinvu-
stration sür die Gegenwart und Zukunft müsse abgelehnt werden, da keine Macht
ihre künftige Aetivusfreiheit in solchem Grade einschränken könne. Die zweite
Bedingung der Türkei, die Sicherheit des Besitzes, des Lebeus, der Ehre und
der Religion der Bewohner des abzutretenden Gebietes betreffend, werde bereit¬
willig zugestanden. Bezüglich der dritten, die dahin ging, daß die Grenzlinie
östlich vom Skutari-See nach dem Princip des uti xoWiävtis gezogen und keine
weiteren Zugestüudnisse für Montenegro verlangt werden sollten, könne nach
dem, was hinsichtlich dieser Linie bereits gewährt worden, eine weitere Abände¬
rung nicht bewilligt werden, indeß könne man die Versicherung ertheilen, daß
man fernere Zugeständnisse an Montenegro über das im Berliner Vertrage
festgesetzte hinaus uicht verlangen werde. "Die Mächte wünschen," so schloß
die Note, "zu erkennen zu geben, daß sie keineswegs von einem feindseligen
Geiste, sondern von dem Verlangen beseelt sind, der Türkei die Erfüllung der
Verpflichtungen zu erleichtern, welche sie im Berliner Bertrage übernommen hat."

Die Antwort hierauf war die Eingangs dieser Darstellung erwähnte Note
des türkischen Ministeriums, in welcher dasselbe seine Absicht ausspricht, die seit
Abschluß des Berliner Vertrages noch schwebenden Fragen allesammt rasch ihrer
Lösung entgenzuführen, dabei aber wieder eine Anzahl von Hinterthüren offen
hält. Der Inhalt des sehr langen Actenstücks ist kurz folgender. Montenegro
soll Dulciguo erhalte", wenn -- die Mächte formell erklären, die Flottendemou-
stration unterlassen zu wollen, und die Pforte übernimmt keinerlei Verantwort¬
lichkeit für den Fall, daß nach Abzug ihrer Truppen Unruhen ausbrechen. In
Betreff Griechenlands will man auf eine Greuzberichtignug eingehen, die eine
Demarcationslinie ziehen würde, welche im Norden bei Kalidja beginnen, dem


folgender drei Punkte abhängig macht: 1) Aufgeben der Flvttendemvnstrativn,
sei es in welcher Frage immer, jetzt und in Zukunft; 2) Garantierung des Be¬
sitzes, des Lebens, der Ehre und aller Rechte der auswandernden Bewohner,
ebenso wie Garantierung des Besitzes, des Lebens, der Ehre und namentlich
der Religion derjenigen, die ihren Heerd nicht verlassen wollen; 3) Annahme
des von der Pforte vorgeschlagenen 8laws Pio am Zea und Skutari-See,
seitens der Mächte und Verzicht auf jeden Gedanken, künftig weiteres für Mon¬
tenegro zu fordern. Wenn die Mächte dieses gerechte Verlangen der Pforte
mit Schweigen übergehen und Erfüllung desselben nicht für opportun halten,
und wen» sie glauben sollten, unter vollständiger Verwerfung desselben durch
die Demonstration einen Druck auf die Pforte ausüben zu müssen, so wird, wie
der Unterzeichnete (der Minister Assim) zur Kenntniß bringt, die Pforte außer
Stande sein, die Ueberlieferung Duleiguos den örtlichen Behörden zu befehlen."
Darauf antworteten die Botschafter am 27. September mit einer Collectivnvte,
das von der Pforte verlangte Aufgeben jedes Unternehmens einer Flotteudeinvu-
stration sür die Gegenwart und Zukunft müsse abgelehnt werden, da keine Macht
ihre künftige Aetivusfreiheit in solchem Grade einschränken könne. Die zweite
Bedingung der Türkei, die Sicherheit des Besitzes, des Lebeus, der Ehre und
der Religion der Bewohner des abzutretenden Gebietes betreffend, werde bereit¬
willig zugestanden. Bezüglich der dritten, die dahin ging, daß die Grenzlinie
östlich vom Skutari-See nach dem Princip des uti xoWiävtis gezogen und keine
weiteren Zugestüudnisse für Montenegro verlangt werden sollten, könne nach
dem, was hinsichtlich dieser Linie bereits gewährt worden, eine weitere Abände¬
rung nicht bewilligt werden, indeß könne man die Versicherung ertheilen, daß
man fernere Zugeständnisse an Montenegro über das im Berliner Vertrage
festgesetzte hinaus uicht verlangen werde. „Die Mächte wünschen," so schloß
die Note, „zu erkennen zu geben, daß sie keineswegs von einem feindseligen
Geiste, sondern von dem Verlangen beseelt sind, der Türkei die Erfüllung der
Verpflichtungen zu erleichtern, welche sie im Berliner Bertrage übernommen hat."

Die Antwort hierauf war die Eingangs dieser Darstellung erwähnte Note
des türkischen Ministeriums, in welcher dasselbe seine Absicht ausspricht, die seit
Abschluß des Berliner Vertrages noch schwebenden Fragen allesammt rasch ihrer
Lösung entgenzuführen, dabei aber wieder eine Anzahl von Hinterthüren offen
hält. Der Inhalt des sehr langen Actenstücks ist kurz folgender. Montenegro
soll Dulciguo erhalte«, wenn — die Mächte formell erklären, die Flottendemou-
stration unterlassen zu wollen, und die Pforte übernimmt keinerlei Verantwort¬
lichkeit für den Fall, daß nach Abzug ihrer Truppen Unruhen ausbrechen. In
Betreff Griechenlands will man auf eine Greuzberichtignug eingehen, die eine
Demarcationslinie ziehen würde, welche im Norden bei Kalidja beginnen, dem


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[0094] folgender drei Punkte abhängig macht: 1) Aufgeben der Flvttendemvnstrativn, sei es in welcher Frage immer, jetzt und in Zukunft; 2) Garantierung des Be¬ sitzes, des Lebens, der Ehre und aller Rechte der auswandernden Bewohner, ebenso wie Garantierung des Besitzes, des Lebens, der Ehre und namentlich der Religion derjenigen, die ihren Heerd nicht verlassen wollen; 3) Annahme des von der Pforte vorgeschlagenen 8laws Pio am Zea und Skutari-See, seitens der Mächte und Verzicht auf jeden Gedanken, künftig weiteres für Mon¬ tenegro zu fordern. Wenn die Mächte dieses gerechte Verlangen der Pforte mit Schweigen übergehen und Erfüllung desselben nicht für opportun halten, und wen» sie glauben sollten, unter vollständiger Verwerfung desselben durch die Demonstration einen Druck auf die Pforte ausüben zu müssen, so wird, wie der Unterzeichnete (der Minister Assim) zur Kenntniß bringt, die Pforte außer Stande sein, die Ueberlieferung Duleiguos den örtlichen Behörden zu befehlen." Darauf antworteten die Botschafter am 27. September mit einer Collectivnvte, das von der Pforte verlangte Aufgeben jedes Unternehmens einer Flotteudeinvu- stration sür die Gegenwart und Zukunft müsse abgelehnt werden, da keine Macht ihre künftige Aetivusfreiheit in solchem Grade einschränken könne. Die zweite Bedingung der Türkei, die Sicherheit des Besitzes, des Lebeus, der Ehre und der Religion der Bewohner des abzutretenden Gebietes betreffend, werde bereit¬ willig zugestanden. Bezüglich der dritten, die dahin ging, daß die Grenzlinie östlich vom Skutari-See nach dem Princip des uti xoWiävtis gezogen und keine weiteren Zugestüudnisse für Montenegro verlangt werden sollten, könne nach dem, was hinsichtlich dieser Linie bereits gewährt worden, eine weitere Abände¬ rung nicht bewilligt werden, indeß könne man die Versicherung ertheilen, daß man fernere Zugeständnisse an Montenegro über das im Berliner Vertrage festgesetzte hinaus uicht verlangen werde. „Die Mächte wünschen," so schloß die Note, „zu erkennen zu geben, daß sie keineswegs von einem feindseligen Geiste, sondern von dem Verlangen beseelt sind, der Türkei die Erfüllung der Verpflichtungen zu erleichtern, welche sie im Berliner Bertrage übernommen hat." Die Antwort hierauf war die Eingangs dieser Darstellung erwähnte Note des türkischen Ministeriums, in welcher dasselbe seine Absicht ausspricht, die seit Abschluß des Berliner Vertrages noch schwebenden Fragen allesammt rasch ihrer Lösung entgenzuführen, dabei aber wieder eine Anzahl von Hinterthüren offen hält. Der Inhalt des sehr langen Actenstücks ist kurz folgender. Montenegro soll Dulciguo erhalte«, wenn — die Mächte formell erklären, die Flottendemou- stration unterlassen zu wollen, und die Pforte übernimmt keinerlei Verantwort¬ lichkeit für den Fall, daß nach Abzug ihrer Truppen Unruhen ausbrechen. In Betreff Griechenlands will man auf eine Greuzberichtignug eingehen, die eine Demarcationslinie ziehen würde, welche im Norden bei Kalidja beginnen, dem

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157695/94>, abgerufen am 06.01.2025.