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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Viertes Quartal.

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manne über die beiden um den Vorrang streitenden Parteien auf und verhalf
den Rothen endlich zum Siege. In dem genannten Beschlusse heißt es: "Der
podlachische Klerus, behufs Feststellung der Maßnahmen zur Unterstützung des
Vaterlandes zu einer Versammlung vereinigt, beschließt "ach Anhörung aller
anwesenden Personen sowie nach Prüfung der Grundregeln und Fundameutal-
sütze beider Comites, des aristokratischen wie des demokratischen, und nach Ver¬
lesung der Protokolle der Priesterversammlung zu Sandomir: 1) der Klerus
genehmigt das Programm des (demokratischen) Centralcomites in seiner ganzen
Ausdehnung, mit alleiniger Ausnahme derjenigen Punkte, welche die Freiheit
und die Rechte der römisch-katholischen Kirche schädigen könnten (Ach. 2) Er
unterwirft sich allen Verfügungen des Centralcomites im Interesse vollständiger
Uebereinstimmung des Handelns. 3) An die Spitze der allgemeinen Bewegung
in der Diöcese tritt ein durch Wahl zu bestimmender Geistlicher, der sich be¬
züglich aller in Betracht kommenden Fragen mit dein Centraleomite in Verbin¬
dung setzt. Ihm kann seitens jeden Deecmats ein Priester als Assistent beige¬
geben werden. 4) Der Klerus hat seine gänzliche Unterwerfung unter alle vom
Comite bereits getroffenen und noch zu treffenden Maßregeln und Verfügungen
beschlossen. 5) Dieser Beschluß ist für alle Mitglieder der kirchlichen Gemein¬
schaft verbindlich, und dieselben sollen sich ihm ohne Vorbehalt, Furcht oder
Zögern fügen. 6) Dein entsprechend hat sich der Klerus allen Arten von
Opfern zu unterziehen, die ihm von Vertrauenspersonen des Comites auferlegt
werden sollten. 7) Der Klerus ist verpflichtet, sobald es erforderlich sein wird,
allen Personen, die an den vom Comite angeordneten Operationen betheiligt
sind, den Eid abzunehmen. 8) Kraft dieser Bestimmungen sind alle Mitglieder
des Klerus gehalten, den ihnen auferlegten Verpflichtungen nachzukommen, bei
Strafe der Verantwortlichkeit vor der kirchlichen (sie) sowie vor der weltlichen
Behörde. Der Klerus der Erzdiöeese Warschau, sowie derjenige der Diöcese
Chelm erkennt die vorstehende Organisation sowohl in ihrer Gesammtheit als
in ihren Einzelnheiten feierlich an, und der Klerus von Pvdlachien verlangt
seinerseits von dem aller audern Diöcesen des Congreß-Königreichs sowie aller
andern Provinzen des einigen und untheilbaren Polen, daß er das Fuudameu-
tal-Programm und die Maßregeln des Centralcomites mit Eifer zum Vollzug
bringe. Der Vertrauensmann des Bisthums Pvdlachien empfiehlt den Abge¬
ordneten des Erzbisthums Warschau und der Diöcese Chelm, sobald sie zu
Hause angelangt sein werden, ähnliche Versammlungen zu berufen und von
deren Resultaten dem Centraleomite, ihm selbst als Bevollmächtigten der pvd-
lachischen Geistlichkeit und den Mitgliedern des adeligen Comites Mittheilung
zu machen."

Der Wortlaut dieses Documents zeigt deutlich und unwiderlegbar die Allianz


manne über die beiden um den Vorrang streitenden Parteien auf und verhalf
den Rothen endlich zum Siege. In dem genannten Beschlusse heißt es: „Der
podlachische Klerus, behufs Feststellung der Maßnahmen zur Unterstützung des
Vaterlandes zu einer Versammlung vereinigt, beschließt »ach Anhörung aller
anwesenden Personen sowie nach Prüfung der Grundregeln und Fundameutal-
sütze beider Comites, des aristokratischen wie des demokratischen, und nach Ver¬
lesung der Protokolle der Priesterversammlung zu Sandomir: 1) der Klerus
genehmigt das Programm des (demokratischen) Centralcomites in seiner ganzen
Ausdehnung, mit alleiniger Ausnahme derjenigen Punkte, welche die Freiheit
und die Rechte der römisch-katholischen Kirche schädigen könnten (Ach. 2) Er
unterwirft sich allen Verfügungen des Centralcomites im Interesse vollständiger
Uebereinstimmung des Handelns. 3) An die Spitze der allgemeinen Bewegung
in der Diöcese tritt ein durch Wahl zu bestimmender Geistlicher, der sich be¬
züglich aller in Betracht kommenden Fragen mit dein Centraleomite in Verbin¬
dung setzt. Ihm kann seitens jeden Deecmats ein Priester als Assistent beige¬
geben werden. 4) Der Klerus hat seine gänzliche Unterwerfung unter alle vom
Comite bereits getroffenen und noch zu treffenden Maßregeln und Verfügungen
beschlossen. 5) Dieser Beschluß ist für alle Mitglieder der kirchlichen Gemein¬
schaft verbindlich, und dieselben sollen sich ihm ohne Vorbehalt, Furcht oder
Zögern fügen. 6) Dein entsprechend hat sich der Klerus allen Arten von
Opfern zu unterziehen, die ihm von Vertrauenspersonen des Comites auferlegt
werden sollten. 7) Der Klerus ist verpflichtet, sobald es erforderlich sein wird,
allen Personen, die an den vom Comite angeordneten Operationen betheiligt
sind, den Eid abzunehmen. 8) Kraft dieser Bestimmungen sind alle Mitglieder
des Klerus gehalten, den ihnen auferlegten Verpflichtungen nachzukommen, bei
Strafe der Verantwortlichkeit vor der kirchlichen (sie) sowie vor der weltlichen
Behörde. Der Klerus der Erzdiöeese Warschau, sowie derjenige der Diöcese
Chelm erkennt die vorstehende Organisation sowohl in ihrer Gesammtheit als
in ihren Einzelnheiten feierlich an, und der Klerus von Pvdlachien verlangt
seinerseits von dem aller audern Diöcesen des Congreß-Königreichs sowie aller
andern Provinzen des einigen und untheilbaren Polen, daß er das Fuudameu-
tal-Programm und die Maßregeln des Centralcomites mit Eifer zum Vollzug
bringe. Der Vertrauensmann des Bisthums Pvdlachien empfiehlt den Abge¬
ordneten des Erzbisthums Warschau und der Diöcese Chelm, sobald sie zu
Hause angelangt sein werden, ähnliche Versammlungen zu berufen und von
deren Resultaten dem Centraleomite, ihm selbst als Bevollmächtigten der pvd-
lachischen Geistlichkeit und den Mitgliedern des adeligen Comites Mittheilung
zu machen."

Der Wortlaut dieses Documents zeigt deutlich und unwiderlegbar die Allianz


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[0342] manne über die beiden um den Vorrang streitenden Parteien auf und verhalf den Rothen endlich zum Siege. In dem genannten Beschlusse heißt es: „Der podlachische Klerus, behufs Feststellung der Maßnahmen zur Unterstützung des Vaterlandes zu einer Versammlung vereinigt, beschließt »ach Anhörung aller anwesenden Personen sowie nach Prüfung der Grundregeln und Fundameutal- sütze beider Comites, des aristokratischen wie des demokratischen, und nach Ver¬ lesung der Protokolle der Priesterversammlung zu Sandomir: 1) der Klerus genehmigt das Programm des (demokratischen) Centralcomites in seiner ganzen Ausdehnung, mit alleiniger Ausnahme derjenigen Punkte, welche die Freiheit und die Rechte der römisch-katholischen Kirche schädigen könnten (Ach. 2) Er unterwirft sich allen Verfügungen des Centralcomites im Interesse vollständiger Uebereinstimmung des Handelns. 3) An die Spitze der allgemeinen Bewegung in der Diöcese tritt ein durch Wahl zu bestimmender Geistlicher, der sich be¬ züglich aller in Betracht kommenden Fragen mit dein Centraleomite in Verbin¬ dung setzt. Ihm kann seitens jeden Deecmats ein Priester als Assistent beige¬ geben werden. 4) Der Klerus hat seine gänzliche Unterwerfung unter alle vom Comite bereits getroffenen und noch zu treffenden Maßregeln und Verfügungen beschlossen. 5) Dieser Beschluß ist für alle Mitglieder der kirchlichen Gemein¬ schaft verbindlich, und dieselben sollen sich ihm ohne Vorbehalt, Furcht oder Zögern fügen. 6) Dein entsprechend hat sich der Klerus allen Arten von Opfern zu unterziehen, die ihm von Vertrauenspersonen des Comites auferlegt werden sollten. 7) Der Klerus ist verpflichtet, sobald es erforderlich sein wird, allen Personen, die an den vom Comite angeordneten Operationen betheiligt sind, den Eid abzunehmen. 8) Kraft dieser Bestimmungen sind alle Mitglieder des Klerus gehalten, den ihnen auferlegten Verpflichtungen nachzukommen, bei Strafe der Verantwortlichkeit vor der kirchlichen (sie) sowie vor der weltlichen Behörde. Der Klerus der Erzdiöeese Warschau, sowie derjenige der Diöcese Chelm erkennt die vorstehende Organisation sowohl in ihrer Gesammtheit als in ihren Einzelnheiten feierlich an, und der Klerus von Pvdlachien verlangt seinerseits von dem aller audern Diöcesen des Congreß-Königreichs sowie aller andern Provinzen des einigen und untheilbaren Polen, daß er das Fuudameu- tal-Programm und die Maßregeln des Centralcomites mit Eifer zum Vollzug bringe. Der Vertrauensmann des Bisthums Pvdlachien empfiehlt den Abge¬ ordneten des Erzbisthums Warschau und der Diöcese Chelm, sobald sie zu Hause angelangt sein werden, ähnliche Versammlungen zu berufen und von deren Resultaten dem Centraleomite, ihm selbst als Bevollmächtigten der pvd- lachischen Geistlichkeit und den Mitgliedern des adeligen Comites Mittheilung zu machen." Der Wortlaut dieses Documents zeigt deutlich und unwiderlegbar die Allianz

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157695/342>, abgerufen am 04.01.2025.