Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Viertes Quartal.sehen werden könnten. Es bestehe z. B. eine solche Kasse, deren jährliche Ver¬ sehen werden könnten. Es bestehe z. B. eine solche Kasse, deren jährliche Ver¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0321" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/147968"/> <p xml:id="ID_870" prev="#ID_869" next="#ID_871"> sehen werden könnten. Es bestehe z. B. eine solche Kasse, deren jährliche Ver¬<lb/> pflichtungen einen Capitalwerth von 5 Millionen Mark betrügen, während der<lb/> Werth des bestehenden und durch Beiträge noch zu erwartenden Vermögens<lb/> sich nur auf 3 Millionen Mark belaufe. Die Knappschaftskassen bedürfen als<lb/> Beitrag ebenfalls beinahe 10 Procent vom Lohne, wovon die Hälfte der Arbeit¬<lb/> geber trägt. Auch Baare nimmt für eine Invaliden- nebst Wittwenpension eine<lb/> Jahresprämie von 50 Mark für den Kopf an, d. h. 10 Procent von einem<lb/> Durchschnittsverdienst von 500 Mark. Er meint: „Angenommen, dem Arbeiter<lb/> sollte durchschnittlich mit Eintritt der vollen Arbeitsunfähigkeit eine jährliche<lb/> Rente von 300 Mark, den Hinterbliebenen im Todesfalle eine gleiche Pension<lb/> gewährt werden, so würde das so bedeutende Opfer für Versicherungsprämien<lb/> erfordern, daß unsere Industrie dabei gar nicht existieren könnte, auch wenn die<lb/> Communen erheblich beizusteuern verpflichtet würden. Um für einen 40 Jahre<lb/> alten Arbeiter für den Fall der Erwerbsunfähigkeit eine persönliche Pension von<lb/> 300 Mark und für den Todesfall eine gleiche Pension für Wittwe und Kinder<lb/> zu schaffen, dürfte eine Jahresprämie von mindestens 50 Mark erforderlich, mit¬<lb/> hin, wenn die Communen die Hälfte tragen sollten, noch 25 Mark für den<lb/> Kopf vom Fabrikbesitzer aufzubringen sein. Bei einer Mitleistung von Seiten<lb/> der Communen würde aber sofort die Frage auftreten, weshalb solche Versiche-<lb/> rnngskassen auf Fabrikarbeiter allem beschränkt werden sollten? Es würde sich<lb/> dabei die Zahl der Arbeitsunfähigen in ungeahntem Maße erhöhen, denn eine<lb/> solche Rente würde gleich einer Prämie wirken für träge Simulanten. Wie im<lb/> Laufe der Zeit bestehende Hilfskassen und Jnvalidenkassen mit dem wachsenden<lb/> Alter der Betheiligten, namentlich in ungünstigen Zeitperioden, übermäßig in<lb/> Anspruch genommen werden, zeigen z. B. die bekannten Hirsch - Dunckerschen<lb/> Kassen, die Berliner Maschinenbauer-Krankenkasse, die Bochmner Knappschafts¬<lb/> kasse, die Pensionskasse des Hörder Bergwerks- und Hüttenvereins u. a. in. Die<lb/> Bochumer Knappschaftskasse kam früher stetig vorwärts, hat aber jetzt ihre Lei¬<lb/> stungen für die Krankheitspflege verringern, ihre Beiträge erhöhen müssen.<lb/> Könnte durch Alterversorgungs- oder Pensionskassen die Industrie von der durch<lb/> das Unfallgesetz oder durch das Landrecht ihr obliegenden Haftpflicht entbunden<lb/> oder doch wesentlich erleichtert werden, so ließen sich erstere vielleicht auch bei<lb/> Fabrikarbeitern durchführen, wenn sie nach dem Muster der Knappschaftskassen<lb/> eingerichtet würden, mit mäßigen Leistungen, obwohl die Freizügigkeit bei Fabriken<lb/> und sonstigen Industriebetrieben allerdings weit mehr zu bedenken giebt als bei<lb/> Bergwerken." Berechnungen der gründlichsten Art, technische und wirthschaftliche<lb/> Erwägungen werden, wie man sieht, nach allen Richtungen hin unerläßlich sein,<lb/> wenn nicht eine Anstalt errichtet werden soll, der es am Ende geht, wie zur<lb/> Zeit schon verschiedenen Knappschaftskassen, welche, je älter und umfangreicher</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0321]
sehen werden könnten. Es bestehe z. B. eine solche Kasse, deren jährliche Ver¬
pflichtungen einen Capitalwerth von 5 Millionen Mark betrügen, während der
Werth des bestehenden und durch Beiträge noch zu erwartenden Vermögens
sich nur auf 3 Millionen Mark belaufe. Die Knappschaftskassen bedürfen als
Beitrag ebenfalls beinahe 10 Procent vom Lohne, wovon die Hälfte der Arbeit¬
geber trägt. Auch Baare nimmt für eine Invaliden- nebst Wittwenpension eine
Jahresprämie von 50 Mark für den Kopf an, d. h. 10 Procent von einem
Durchschnittsverdienst von 500 Mark. Er meint: „Angenommen, dem Arbeiter
sollte durchschnittlich mit Eintritt der vollen Arbeitsunfähigkeit eine jährliche
Rente von 300 Mark, den Hinterbliebenen im Todesfalle eine gleiche Pension
gewährt werden, so würde das so bedeutende Opfer für Versicherungsprämien
erfordern, daß unsere Industrie dabei gar nicht existieren könnte, auch wenn die
Communen erheblich beizusteuern verpflichtet würden. Um für einen 40 Jahre
alten Arbeiter für den Fall der Erwerbsunfähigkeit eine persönliche Pension von
300 Mark und für den Todesfall eine gleiche Pension für Wittwe und Kinder
zu schaffen, dürfte eine Jahresprämie von mindestens 50 Mark erforderlich, mit¬
hin, wenn die Communen die Hälfte tragen sollten, noch 25 Mark für den
Kopf vom Fabrikbesitzer aufzubringen sein. Bei einer Mitleistung von Seiten
der Communen würde aber sofort die Frage auftreten, weshalb solche Versiche-
rnngskassen auf Fabrikarbeiter allem beschränkt werden sollten? Es würde sich
dabei die Zahl der Arbeitsunfähigen in ungeahntem Maße erhöhen, denn eine
solche Rente würde gleich einer Prämie wirken für träge Simulanten. Wie im
Laufe der Zeit bestehende Hilfskassen und Jnvalidenkassen mit dem wachsenden
Alter der Betheiligten, namentlich in ungünstigen Zeitperioden, übermäßig in
Anspruch genommen werden, zeigen z. B. die bekannten Hirsch - Dunckerschen
Kassen, die Berliner Maschinenbauer-Krankenkasse, die Bochmner Knappschafts¬
kasse, die Pensionskasse des Hörder Bergwerks- und Hüttenvereins u. a. in. Die
Bochumer Knappschaftskasse kam früher stetig vorwärts, hat aber jetzt ihre Lei¬
stungen für die Krankheitspflege verringern, ihre Beiträge erhöhen müssen.
Könnte durch Alterversorgungs- oder Pensionskassen die Industrie von der durch
das Unfallgesetz oder durch das Landrecht ihr obliegenden Haftpflicht entbunden
oder doch wesentlich erleichtert werden, so ließen sich erstere vielleicht auch bei
Fabrikarbeitern durchführen, wenn sie nach dem Muster der Knappschaftskassen
eingerichtet würden, mit mäßigen Leistungen, obwohl die Freizügigkeit bei Fabriken
und sonstigen Industriebetrieben allerdings weit mehr zu bedenken giebt als bei
Bergwerken." Berechnungen der gründlichsten Art, technische und wirthschaftliche
Erwägungen werden, wie man sieht, nach allen Richtungen hin unerläßlich sein,
wenn nicht eine Anstalt errichtet werden soll, der es am Ende geht, wie zur
Zeit schon verschiedenen Knappschaftskassen, welche, je älter und umfangreicher
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