Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Viertes Quartal.mark gegenüber und der Anspruch der Insel ans eine eigene Gesetzgebung und ein Das vorstehende ist in Kürze der Inhalt des wesentlichen Theiles der uns In den vier ersten Abhandlungen: "Island und das dänische Grundgesetz Wer über isländische Dinge weniger Bescheid weiß, aber doch jene Auf¬ Für die Redaction verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig. Verlag von F. L- Hcrbig in Leipzig. -- Druck von Emil Herrmann in Leipzig. mark gegenüber und der Anspruch der Insel ans eine eigene Gesetzgebung und ein Das vorstehende ist in Kürze der Inhalt des wesentlichen Theiles der uns In den vier ersten Abhandlungen: „Island und das dänische Grundgesetz Wer über isländische Dinge weniger Bescheid weiß, aber doch jene Auf¬ Für die Redaction verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig. Verlag von F. L- Hcrbig in Leipzig. — Druck von Emil Herrmann in Leipzig. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0168" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/147815"/> <p xml:id="ID_480" prev="#ID_479"> mark gegenüber und der Anspruch der Insel ans eine eigene Gesetzgebung und ein<lb/> eigenes 'Steuerbewilliguugsrecht anerkannt worden sind. Freilich die Frage wegen<lb/> der Ministerverantwortlichkeit und wegen der finanziellen Angelegenheiten bildet<lb/> noch immer einen streitigen Punkt. Ferner wurde bereits 1854 ein Gesetz er¬<lb/> stritten, durch welches der Handelsverkehr mit Island von seinen bisherigen<lb/> Fesseln befreit wurde, und seitdem hat auch der Handel der Insel wieder einen<lb/> ersichtlichen Aufschwung genommen.</p><lb/> <p xml:id="ID_481"> Das vorstehende ist in Kürze der Inhalt des wesentlichen Theiles der uns<lb/> vorliegenden Aufsätze Konrad Maurers. Ein dankenswerthes Unternehmen des<lb/> Verlegers, dein der Autor mit Bereitwilligkeit entgegengekommen ist, bietet uns<lb/> in einem handlichen, zusammenfassenden Werke eine Reihe von Aufsätzen, die,<lb/> für den Historiker, Politiker und den Freund isländischen Geisteslebens gleich¬<lb/> interessant, bisher nur schwer zu erlangen waren, da sie ursprünglich in einer<lb/> Anzahl von Nummern der Augsburger „Allgemeinen Zeitung" von den Jahren<lb/> 1856—1880 und von Sybels „Historischer' Zeitschrift" vom Jahre 1859 er¬<lb/> schienen sind. Die Art, wie die Aufsätze entstanden sind, entschuldigt die Wieder¬<lb/> holungen, die sich in ihnen finden."</p><lb/> <p xml:id="ID_482"> In den vier ersten Abhandlungen: „Island und das dänische Grundgesetz<lb/> (185t!), „Islands Verfassungskampf gegen Dänemark" (1859), „Zum isländischen<lb/> Verfassungsstreite I. (1870) und II."' (1874), behandelt Maurer die politischen<lb/> Kämpfe, die sich an das Grundgesetz anschließen. Er geht alle Phasen, die die<lb/> Entwicklung jener Kämpfe genommen, durch, bespricht die.mannichfachen Gesetz¬<lb/> entwürfe, Erlasse, Neseripte, Petitionen u. s. w., die damit in Verbindung stehen,<lb/> führt die bezüglich des Streites zu Tage gekommene Literatur an und erklärt<lb/> und kritisiert sämmtliche literarische Erscheinungen. Dabei verfährt er mit jener<lb/> Sorgfalt, Genauigkeit und Urtheilsschärfe, mit jener Liebe für alles, was Island<lb/> betrifft, wie man sie von diesem hervorragenden Rechtsgelehrten und größten<lb/> Kenner alt- und neunordischer Verhältnisse, der selbst ein halbes Jahr (1858)<lb/> ans Island gelebt und sich daselbst im Umgänge mit Hoch und Niedrig eine<lb/> gründliche Kenntniß der dortigen Zustände angeeignet hat, erwarten durste.</p><lb/> <p xml:id="ID_483"> Wer über isländische Dinge weniger Bescheid weiß, aber doch jene Auf¬<lb/> sätze zu lesen beabsichtigt — und wir empfehlen die Lectüre des lehr- und in¬<lb/> haltsreichen Buches aufs angelegentlichste — der wird gut thun, zunächst die<lb/> fünfte und sechste Abhandlung zu lesen. Die erstere, „Zum Jubelfeste Islands"<lb/> (1874), geschrieben aus Anlaß der Feier, bei welcher Island das Fest seines<lb/> 1000 jährigen Bestehens als bewohntes Land beging, bringt in kurzen Zügen<lb/> eine Geschichte der Insel, einen Ueberblick über ihre staatliche und religiöse Ent¬<lb/> wicklung, ihre mercantilen Verhältnisse und ihre Literatur. Die letztere „Jon<lb/> Sigurdsson" (1880) ist ein Nekrolog auf den am 7. December 1879 in Kopen¬<lb/> hagen gestorbenen Ion Sigurdssou. Dieser Mann, dessen Andenken zugleich<lb/> die vorliegende Sammlung gewidmet worden, ist berühmt als isländischer Phi¬<lb/> lolog, Archäolog und Historiker. Als solcher entfaltete er eine erstaunlich reiche<lb/> literarische Thätigkeit. Wesentlich verdient aber machte er sich um sein Vaterland<lb/> in politischer Hinsicht. Er spielte im isländisch-dänischen Verfassungskampfe die<lb/> wichtigste Rolle. Diese beiden Abhandlungen, etwas kürzer, als die voraus¬<lb/> gehenden, geben einen klaren Ueberblick über die einschlägigen Verhältnisse und<lb/> dienen somit gleichsam als Einleitung zu den vier ersten.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Für die Redaction verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.<lb/> Verlag von F. L- Hcrbig in Leipzig. — Druck von Emil Herrmann in Leipzig.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0168]
mark gegenüber und der Anspruch der Insel ans eine eigene Gesetzgebung und ein
eigenes 'Steuerbewilliguugsrecht anerkannt worden sind. Freilich die Frage wegen
der Ministerverantwortlichkeit und wegen der finanziellen Angelegenheiten bildet
noch immer einen streitigen Punkt. Ferner wurde bereits 1854 ein Gesetz er¬
stritten, durch welches der Handelsverkehr mit Island von seinen bisherigen
Fesseln befreit wurde, und seitdem hat auch der Handel der Insel wieder einen
ersichtlichen Aufschwung genommen.
Das vorstehende ist in Kürze der Inhalt des wesentlichen Theiles der uns
vorliegenden Aufsätze Konrad Maurers. Ein dankenswerthes Unternehmen des
Verlegers, dein der Autor mit Bereitwilligkeit entgegengekommen ist, bietet uns
in einem handlichen, zusammenfassenden Werke eine Reihe von Aufsätzen, die,
für den Historiker, Politiker und den Freund isländischen Geisteslebens gleich¬
interessant, bisher nur schwer zu erlangen waren, da sie ursprünglich in einer
Anzahl von Nummern der Augsburger „Allgemeinen Zeitung" von den Jahren
1856—1880 und von Sybels „Historischer' Zeitschrift" vom Jahre 1859 er¬
schienen sind. Die Art, wie die Aufsätze entstanden sind, entschuldigt die Wieder¬
holungen, die sich in ihnen finden."
In den vier ersten Abhandlungen: „Island und das dänische Grundgesetz
(185t!), „Islands Verfassungskampf gegen Dänemark" (1859), „Zum isländischen
Verfassungsstreite I. (1870) und II."' (1874), behandelt Maurer die politischen
Kämpfe, die sich an das Grundgesetz anschließen. Er geht alle Phasen, die die
Entwicklung jener Kämpfe genommen, durch, bespricht die.mannichfachen Gesetz¬
entwürfe, Erlasse, Neseripte, Petitionen u. s. w., die damit in Verbindung stehen,
führt die bezüglich des Streites zu Tage gekommene Literatur an und erklärt
und kritisiert sämmtliche literarische Erscheinungen. Dabei verfährt er mit jener
Sorgfalt, Genauigkeit und Urtheilsschärfe, mit jener Liebe für alles, was Island
betrifft, wie man sie von diesem hervorragenden Rechtsgelehrten und größten
Kenner alt- und neunordischer Verhältnisse, der selbst ein halbes Jahr (1858)
ans Island gelebt und sich daselbst im Umgänge mit Hoch und Niedrig eine
gründliche Kenntniß der dortigen Zustände angeeignet hat, erwarten durste.
Wer über isländische Dinge weniger Bescheid weiß, aber doch jene Auf¬
sätze zu lesen beabsichtigt — und wir empfehlen die Lectüre des lehr- und in¬
haltsreichen Buches aufs angelegentlichste — der wird gut thun, zunächst die
fünfte und sechste Abhandlung zu lesen. Die erstere, „Zum Jubelfeste Islands"
(1874), geschrieben aus Anlaß der Feier, bei welcher Island das Fest seines
1000 jährigen Bestehens als bewohntes Land beging, bringt in kurzen Zügen
eine Geschichte der Insel, einen Ueberblick über ihre staatliche und religiöse Ent¬
wicklung, ihre mercantilen Verhältnisse und ihre Literatur. Die letztere „Jon
Sigurdsson" (1880) ist ein Nekrolog auf den am 7. December 1879 in Kopen¬
hagen gestorbenen Ion Sigurdssou. Dieser Mann, dessen Andenken zugleich
die vorliegende Sammlung gewidmet worden, ist berühmt als isländischer Phi¬
lolog, Archäolog und Historiker. Als solcher entfaltete er eine erstaunlich reiche
literarische Thätigkeit. Wesentlich verdient aber machte er sich um sein Vaterland
in politischer Hinsicht. Er spielte im isländisch-dänischen Verfassungskampfe die
wichtigste Rolle. Diese beiden Abhandlungen, etwas kürzer, als die voraus¬
gehenden, geben einen klaren Ueberblick über die einschlägigen Verhältnisse und
dienen somit gleichsam als Einleitung zu den vier ersten.
Für die Redaction verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
Verlag von F. L- Hcrbig in Leipzig. — Druck von Emil Herrmann in Leipzig.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |