Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Viertes Quartal.fördert. Sie hat eine Sammlung von Schutzvorrichtungen für den Maschinen¬ Als vortrefflich haben sich bei der Vermittlung zwischen Arbeitgeber und Ar¬ Grenzboten IV. 1330. 19
fördert. Sie hat eine Sammlung von Schutzvorrichtungen für den Maschinen¬ Als vortrefflich haben sich bei der Vermittlung zwischen Arbeitgeber und Ar¬ Grenzboten IV. 1330. 19
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0145" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/147792"/> <p xml:id="ID_402" prev="#ID_401"> fördert. Sie hat eine Sammlung von Schutzvorrichtungen für den Maschinen¬<lb/> betrieb mit Zeichnungen in Druck herausgegeben (Mülhausen, Baader K Co.).<lb/> Sie steht mit Zweigvereinen in Verbindung, welchen die Pflicht obliegt, fort¬<lb/> laufende Mittheilungen zu macheu, ob und welche Schutzvorrichtungen sich als<lb/> nothwendig herausgestellt, ob sie sich bewährt und wie sie von den Arbeitern<lb/> aufgenommen worden sind. Außerdem werden Fabrikordnungen, Instructionen<lb/> und deren Erfolg gegenseitig mitgetheilt. Die Association bildet somit den<lb/> Mittelpunkt einer allgemeinen und fortwährend wirksamen Enquete. Auf diese<lb/> Weise vermag sie den nach Umfang und Inhalt gleich ungeheuern Stoff<lb/> verhältnismäßig gut zu sichten, und dies um so mehr, als sie gewissermaßen<lb/> eine Jnstanzbehvrde für die vereinzelten Etablissements bildet und ihre Ent¬<lb/> scheidung für die Mitglieder autoritative Bedeutung hat. Solche Schutzverbände<lb/> sind auch im deutschen Reiche anzustreben. Dieselben würden eine kostbare<lb/> Vorarbeit, ein vorzügliches Material liefern und eine Etappe bilden zu den noch<lb/> zu besprechenden Gewerbeschiedsgerichten. Sehr richtig ist diese Idee der Schutz-<lb/> verbäude bereits von der Hauptversammlung des Vereins deutscher Ingenieure<lb/> als eine Nothwendigkeit ausgesprochen worden. Dieser Verein beabsichtigte eine<lb/> ständige Commission aus dem Hciuptvereiu zu bilden, an welche die Schutzver¬<lb/> bände und Unfall-Commissionen berichten sollten, um hieraus die Resultate dem<lb/> Bundesrathe zur Verwerthung zu unterbreiten. Die Schutzverbände sind also<lb/> zweifelsohne ein Fortschritt zur Vermeidung von Unfällen. Warum sollte»<lb/> sie aber nicht auch positiv bei eingetretenen Unfällen vermittelnd durch Gutachten<lb/> wirken können?</p><lb/> <p xml:id="ID_403" next="#ID_404"> Als vortrefflich haben sich bei der Vermittlung zwischen Arbeitgeber und Ar¬<lb/> beiter die gewerblichen Schiedsgerichte bewährt, z. B. bezüglich des heikeln Punktes<lb/> der Löhne und Preise. In Solingen existiert ein solches gewerbliches Schiedsgericht,<lb/> in welchem sowohl die Scheerenfabrikanten wie auch die Schleifer mit Stimmen¬<lb/> gleichheit Sitz haben. Dies Institut hat mit unverkennbaren! Erfolg Streitig¬<lb/> keiten ausgeglichen und für beide Theile verbindliche Lohnfestsetzungen gemacht.<lb/> H 2 lautet: „Die Abänderung der Löhne darf fortan nicht mehr einseitig statt¬<lb/> finden." § 4 sagt: „Da die vereinbarten Löhne als Minimalsätze gelten, so darf<lb/> einerseits kein Arbeitgeber weniger als diese Löhne bezahlen, andererseits kein<lb/> Arbeitnehmer zu billigeren Löhnen arbeiten." Auf Kontraventiou steht Verwar¬<lb/> nung und Vereinsausschluß und damit Mangel an Beschäftigung. Es darf<lb/> freilich nicht übersehen werden, daß die Bedingungen für eine objektive Ver¬<lb/> ständigung in Solingen besonders günstig sind. Der Arbeiter ist intelligent,<lb/> seßhaft und sehr selbständig, weil fast nur Hausindustrie betrieben wird. Mit<lb/> kleinem Kapital kann sich der Arbeiter selbständig machen, und der gestern<lb/> noch Arbeiter war, kann morgen Arbeitgeber sein. Die praktische Brauchbar-</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten IV. 1330. 19</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0145]
fördert. Sie hat eine Sammlung von Schutzvorrichtungen für den Maschinen¬
betrieb mit Zeichnungen in Druck herausgegeben (Mülhausen, Baader K Co.).
Sie steht mit Zweigvereinen in Verbindung, welchen die Pflicht obliegt, fort¬
laufende Mittheilungen zu macheu, ob und welche Schutzvorrichtungen sich als
nothwendig herausgestellt, ob sie sich bewährt und wie sie von den Arbeitern
aufgenommen worden sind. Außerdem werden Fabrikordnungen, Instructionen
und deren Erfolg gegenseitig mitgetheilt. Die Association bildet somit den
Mittelpunkt einer allgemeinen und fortwährend wirksamen Enquete. Auf diese
Weise vermag sie den nach Umfang und Inhalt gleich ungeheuern Stoff
verhältnismäßig gut zu sichten, und dies um so mehr, als sie gewissermaßen
eine Jnstanzbehvrde für die vereinzelten Etablissements bildet und ihre Ent¬
scheidung für die Mitglieder autoritative Bedeutung hat. Solche Schutzverbände
sind auch im deutschen Reiche anzustreben. Dieselben würden eine kostbare
Vorarbeit, ein vorzügliches Material liefern und eine Etappe bilden zu den noch
zu besprechenden Gewerbeschiedsgerichten. Sehr richtig ist diese Idee der Schutz-
verbäude bereits von der Hauptversammlung des Vereins deutscher Ingenieure
als eine Nothwendigkeit ausgesprochen worden. Dieser Verein beabsichtigte eine
ständige Commission aus dem Hciuptvereiu zu bilden, an welche die Schutzver¬
bände und Unfall-Commissionen berichten sollten, um hieraus die Resultate dem
Bundesrathe zur Verwerthung zu unterbreiten. Die Schutzverbände sind also
zweifelsohne ein Fortschritt zur Vermeidung von Unfällen. Warum sollte»
sie aber nicht auch positiv bei eingetretenen Unfällen vermittelnd durch Gutachten
wirken können?
Als vortrefflich haben sich bei der Vermittlung zwischen Arbeitgeber und Ar¬
beiter die gewerblichen Schiedsgerichte bewährt, z. B. bezüglich des heikeln Punktes
der Löhne und Preise. In Solingen existiert ein solches gewerbliches Schiedsgericht,
in welchem sowohl die Scheerenfabrikanten wie auch die Schleifer mit Stimmen¬
gleichheit Sitz haben. Dies Institut hat mit unverkennbaren! Erfolg Streitig¬
keiten ausgeglichen und für beide Theile verbindliche Lohnfestsetzungen gemacht.
H 2 lautet: „Die Abänderung der Löhne darf fortan nicht mehr einseitig statt¬
finden." § 4 sagt: „Da die vereinbarten Löhne als Minimalsätze gelten, so darf
einerseits kein Arbeitgeber weniger als diese Löhne bezahlen, andererseits kein
Arbeitnehmer zu billigeren Löhnen arbeiten." Auf Kontraventiou steht Verwar¬
nung und Vereinsausschluß und damit Mangel an Beschäftigung. Es darf
freilich nicht übersehen werden, daß die Bedingungen für eine objektive Ver¬
ständigung in Solingen besonders günstig sind. Der Arbeiter ist intelligent,
seßhaft und sehr selbständig, weil fast nur Hausindustrie betrieben wird. Mit
kleinem Kapital kann sich der Arbeiter selbständig machen, und der gestern
noch Arbeiter war, kann morgen Arbeitgeber sein. Die praktische Brauchbar-
Grenzboten IV. 1330. 19
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