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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal.

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speciellen gar keine Rücksicht nimmt, indem man einen Ausgleich im großen
Ganzen, also schon im Netze jeder Provinz erwartet, sei es, daß man jene in
Betracht "zieht und etwa zur Bestimmung der normalen Betriebs-Einheitslänge
mit in Rechnung zieht. In: ersteren Falle würden nur die Betriebskosten ma߬
gebend sein, also wesentlich nur die Steigungen und besonders große Unterhal¬
tungskosten einzelner Strecken in Betracht kommen. Das Fahrgeld sür eine
Person oder die Fracht für ein zu transportirendes Gut ergiebt sich also durch
Multiplication des betreffenden Einheitssatzes mit der Betriebsläuge der zu
durchlaufenden Bahnstrecke; hierzu tritt noch für die Güter eine für alle Trans-
portentfernnngen gleiche Expeditionsgebühr. Ob für größere Entfernungen eine
Ermäßigung der Einheitssätze eintreten soll, bleibt dahingestellt, jedenfalls müßte
dieselbe überall und gleichmäßig giltig und obligat sein, sodaß die Klagen über
die Differentialtarife gegenstandslos werden. Kurz es müssen die Tarife durch
Staatsgesetz festgesetzt werden, sodaß sich durch Anwendung dieser Bestimmungen
auf den speciellen Fall für jede Transportleistung der Preis sofort ergiebt.
Eine Concurrenz der Provinzen untereinander würde und sollte dagegen in
folgenden Richtungen eintreten. Wenn es einer Provinz gelingt, durch die
Erbauung neuer Strecken, welche eine Route abkürzen, oder durch sicherere und
raschere Beförderung -- insofern die große Raschheit von größerer Promptheit
im Betriebsdienste abhängt -- oder durch größere Bequemlichkeiten, welche den
Reisenden geboten werden, einen Verkehr von der Nachbarprovinz auf ihre
Linien herüberzuziehen, so kann bei solchem Wetteifer die Gesammtheit nur
gewinnen. Ferner geht nebenher der so gewichtige Vortheil, daß Technik und
Erfindungsgeist fortwährend in Athem erhalten werden. Denn wenn es auch
hie und da wünschenswert!) sein kann, für gewisse immer wiederkehrende Con-
structionstheile an den Betriebsmitteln, dem Oberbau und anderem Zubehör einer
Eisenbahn eine allgemein giltige Normalform einzuführen, um die Fabrikations¬
kosten zu verringern und Reparaturen zu erleichtern, so bleibt doch das Meiste
gemäß den Fortschritten der Industrie der Veränderung immerfort unterworfen,
und hier müßten auch die Provinzen die Freiheit selbständigen Fortschreitens
behalten.

6) Für die Entwicklung und Beförderung der localen Verkehre und für
die Beschaffung eines ausgedehnten Netzes von Secundärbahnen dürfte die von
uns vorgeschlagene Organisation so große Vorzüge bieten, wie sie wohl auf
keinem anderen Wege erreicht werden können. In dieser Hinsicht würde also
die neue Ordnung ein wesentliches Moment neuer Initiative enthalten.

7) Die übrigen deutschen (außerpreußischen) Eisenbahnnetze, von dem
baierischen Hauptnetze vorläufig abgesehen, jedoch einschließlich des pfälzischen
Netzes, werden sich mit Leichtigkeit in die Gesammtorganisation einfügen. Die


Grenzboten I. 1830. 52

speciellen gar keine Rücksicht nimmt, indem man einen Ausgleich im großen
Ganzen, also schon im Netze jeder Provinz erwartet, sei es, daß man jene in
Betracht «zieht und etwa zur Bestimmung der normalen Betriebs-Einheitslänge
mit in Rechnung zieht. In: ersteren Falle würden nur die Betriebskosten ma߬
gebend sein, also wesentlich nur die Steigungen und besonders große Unterhal¬
tungskosten einzelner Strecken in Betracht kommen. Das Fahrgeld sür eine
Person oder die Fracht für ein zu transportirendes Gut ergiebt sich also durch
Multiplication des betreffenden Einheitssatzes mit der Betriebsläuge der zu
durchlaufenden Bahnstrecke; hierzu tritt noch für die Güter eine für alle Trans-
portentfernnngen gleiche Expeditionsgebühr. Ob für größere Entfernungen eine
Ermäßigung der Einheitssätze eintreten soll, bleibt dahingestellt, jedenfalls müßte
dieselbe überall und gleichmäßig giltig und obligat sein, sodaß die Klagen über
die Differentialtarife gegenstandslos werden. Kurz es müssen die Tarife durch
Staatsgesetz festgesetzt werden, sodaß sich durch Anwendung dieser Bestimmungen
auf den speciellen Fall für jede Transportleistung der Preis sofort ergiebt.
Eine Concurrenz der Provinzen untereinander würde und sollte dagegen in
folgenden Richtungen eintreten. Wenn es einer Provinz gelingt, durch die
Erbauung neuer Strecken, welche eine Route abkürzen, oder durch sicherere und
raschere Beförderung — insofern die große Raschheit von größerer Promptheit
im Betriebsdienste abhängt — oder durch größere Bequemlichkeiten, welche den
Reisenden geboten werden, einen Verkehr von der Nachbarprovinz auf ihre
Linien herüberzuziehen, so kann bei solchem Wetteifer die Gesammtheit nur
gewinnen. Ferner geht nebenher der so gewichtige Vortheil, daß Technik und
Erfindungsgeist fortwährend in Athem erhalten werden. Denn wenn es auch
hie und da wünschenswert!) sein kann, für gewisse immer wiederkehrende Con-
structionstheile an den Betriebsmitteln, dem Oberbau und anderem Zubehör einer
Eisenbahn eine allgemein giltige Normalform einzuführen, um die Fabrikations¬
kosten zu verringern und Reparaturen zu erleichtern, so bleibt doch das Meiste
gemäß den Fortschritten der Industrie der Veränderung immerfort unterworfen,
und hier müßten auch die Provinzen die Freiheit selbständigen Fortschreitens
behalten.

6) Für die Entwicklung und Beförderung der localen Verkehre und für
die Beschaffung eines ausgedehnten Netzes von Secundärbahnen dürfte die von
uns vorgeschlagene Organisation so große Vorzüge bieten, wie sie wohl auf
keinem anderen Wege erreicht werden können. In dieser Hinsicht würde also
die neue Ordnung ein wesentliches Moment neuer Initiative enthalten.

7) Die übrigen deutschen (außerpreußischen) Eisenbahnnetze, von dem
baierischen Hauptnetze vorläufig abgesehen, jedoch einschließlich des pfälzischen
Netzes, werden sich mit Leichtigkeit in die Gesammtorganisation einfügen. Die


Grenzboten I. 1830. 52
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[0417] speciellen gar keine Rücksicht nimmt, indem man einen Ausgleich im großen Ganzen, also schon im Netze jeder Provinz erwartet, sei es, daß man jene in Betracht «zieht und etwa zur Bestimmung der normalen Betriebs-Einheitslänge mit in Rechnung zieht. In: ersteren Falle würden nur die Betriebskosten ma߬ gebend sein, also wesentlich nur die Steigungen und besonders große Unterhal¬ tungskosten einzelner Strecken in Betracht kommen. Das Fahrgeld sür eine Person oder die Fracht für ein zu transportirendes Gut ergiebt sich also durch Multiplication des betreffenden Einheitssatzes mit der Betriebsläuge der zu durchlaufenden Bahnstrecke; hierzu tritt noch für die Güter eine für alle Trans- portentfernnngen gleiche Expeditionsgebühr. Ob für größere Entfernungen eine Ermäßigung der Einheitssätze eintreten soll, bleibt dahingestellt, jedenfalls müßte dieselbe überall und gleichmäßig giltig und obligat sein, sodaß die Klagen über die Differentialtarife gegenstandslos werden. Kurz es müssen die Tarife durch Staatsgesetz festgesetzt werden, sodaß sich durch Anwendung dieser Bestimmungen auf den speciellen Fall für jede Transportleistung der Preis sofort ergiebt. Eine Concurrenz der Provinzen untereinander würde und sollte dagegen in folgenden Richtungen eintreten. Wenn es einer Provinz gelingt, durch die Erbauung neuer Strecken, welche eine Route abkürzen, oder durch sicherere und raschere Beförderung — insofern die große Raschheit von größerer Promptheit im Betriebsdienste abhängt — oder durch größere Bequemlichkeiten, welche den Reisenden geboten werden, einen Verkehr von der Nachbarprovinz auf ihre Linien herüberzuziehen, so kann bei solchem Wetteifer die Gesammtheit nur gewinnen. Ferner geht nebenher der so gewichtige Vortheil, daß Technik und Erfindungsgeist fortwährend in Athem erhalten werden. Denn wenn es auch hie und da wünschenswert!) sein kann, für gewisse immer wiederkehrende Con- structionstheile an den Betriebsmitteln, dem Oberbau und anderem Zubehör einer Eisenbahn eine allgemein giltige Normalform einzuführen, um die Fabrikations¬ kosten zu verringern und Reparaturen zu erleichtern, so bleibt doch das Meiste gemäß den Fortschritten der Industrie der Veränderung immerfort unterworfen, und hier müßten auch die Provinzen die Freiheit selbständigen Fortschreitens behalten. 6) Für die Entwicklung und Beförderung der localen Verkehre und für die Beschaffung eines ausgedehnten Netzes von Secundärbahnen dürfte die von uns vorgeschlagene Organisation so große Vorzüge bieten, wie sie wohl auf keinem anderen Wege erreicht werden können. In dieser Hinsicht würde also die neue Ordnung ein wesentliches Moment neuer Initiative enthalten. 7) Die übrigen deutschen (außerpreußischen) Eisenbahnnetze, von dem baierischen Hauptnetze vorläufig abgesehen, jedoch einschließlich des pfälzischen Netzes, werden sich mit Leichtigkeit in die Gesammtorganisation einfügen. Die Grenzboten I. 1830. 52

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157681/417>, abgerufen am 23.07.2024.