Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal.

Bild:
<< vorherige Seite

oberste Eisenbahnbehörde wird dann Reichsbehörde, ebenso die "Verwaltung der
Eilzüge", welche dann ihren Betrieb auch auf die übrige" deutschen Staaten
erstrecken würde, Außerdem würde sür das Reichsland und für diejenigen
deutschen Staaten, welche wvhlarrondirte reine Staatsbahnnetze haben, wie
Sachsen, Württemberg, Baden und die baierische Pfalz, die Selbständigkeit
ihrer Netze bestehen bleiben, indem die obersten Behörden dieser Netze dieselbe
Stellung wie die preußischen Provinzialdireetionen erhielten, mit dem einzigen
etwa zu erwähnenden Unterschiede, daß hier auch die oberen Beamten innerhalb
des Landes bleiben. Bei den kleineren deutscheu Staaten befinden sich die
Hauptlinien zum größten Theile in preußischer Verwaltung, die übrigbleibenden
Linien könnten wohl mit Leichtigkeit einem preußischen Provinzinlnetze in der
Weise zugetheilt werdeu, daß besondere Wünsche entsprechende Berücksichtigung
finden und eine stündige Vertretung der Interessen der betreffenden außer¬
preußischen Landestheile, vielleicht durch Beschickung der preußischen Provinzial-
landtage in diesen Angelegenheiten, herbeigeführt wird. Schließlich würde auch
der Anschluß des baierischen Hauptnetzes an das gesammtdeutsche System nicht
ausbleiben können.

8) Die gesammte Bewirtschaftung der Eisenbahnen des preußischen Staates
bez. Deutschlands wird auch insofern eine möglichst rationelle werden, als die
Abrechnung nach kleineren Bezirken für die unerläßliche Grundlage einer
guten Wirthschaftspolitik erachtet werden muß. Es würde unverantwortlich sein,
alle Einnahmen und Ausgaben nur in einen Topf werfen und nur die
Rentabilität des Gesammtnetzes im Auge behalten zu wollen. Dies wird
jeder Einsichtige zugeben. Die Abrechnung nach kleineren Bahngrnppen, welche
uuter allen Umständen mindestens im Interesse der Controle und der statistischen
Feststellungen erforderlich ist, tritt von selbst bei der gesonderten Verwaltung
nach Provinzen ein.

9) Zum Schlüsse sei noch bemerkt, daß der nach unseren Vorschlägen sich
ergebende Organisationsplan ganz allmählich zur Ausführung gebracht werden
kann, so daß ein plötzliches großes Risiko ausgeschlossen bleibt. Der erste
Schritt wäre die Einrichtung einer königlichen Eisenbahndirection in jeder
Provinzialhauptstadt des preußischen Staates, der zweite die allmähliche Ab¬
grenzung der Verwaltungsbezirke dieser Directionen nach den ungefähren Grenzen
der Provinzen. Sodann würden die noch vorhandenen Privatbahnen veranlaßt,
gleichfalls nach den neuen Schwerpunkten hin zu gravitiren, so daß die staatliche
Direction der Provinz deren ganzes Netz, bestehend einstweilen noch aus Staats-
und Privatbahnen, vertritt. Die Betriebs- und Bewirthscliaftungspläne würden
von dieser der Provinzialvertretung vorgelegt. Es bleibt dann der Staats¬
regierung vorbehalten, Schritt für Schritt den Einfluß der Provinzialvertretung


oberste Eisenbahnbehörde wird dann Reichsbehörde, ebenso die „Verwaltung der
Eilzüge", welche dann ihren Betrieb auch auf die übrige» deutschen Staaten
erstrecken würde, Außerdem würde sür das Reichsland und für diejenigen
deutschen Staaten, welche wvhlarrondirte reine Staatsbahnnetze haben, wie
Sachsen, Württemberg, Baden und die baierische Pfalz, die Selbständigkeit
ihrer Netze bestehen bleiben, indem die obersten Behörden dieser Netze dieselbe
Stellung wie die preußischen Provinzialdireetionen erhielten, mit dem einzigen
etwa zu erwähnenden Unterschiede, daß hier auch die oberen Beamten innerhalb
des Landes bleiben. Bei den kleineren deutscheu Staaten befinden sich die
Hauptlinien zum größten Theile in preußischer Verwaltung, die übrigbleibenden
Linien könnten wohl mit Leichtigkeit einem preußischen Provinzinlnetze in der
Weise zugetheilt werdeu, daß besondere Wünsche entsprechende Berücksichtigung
finden und eine stündige Vertretung der Interessen der betreffenden außer¬
preußischen Landestheile, vielleicht durch Beschickung der preußischen Provinzial-
landtage in diesen Angelegenheiten, herbeigeführt wird. Schließlich würde auch
der Anschluß des baierischen Hauptnetzes an das gesammtdeutsche System nicht
ausbleiben können.

8) Die gesammte Bewirtschaftung der Eisenbahnen des preußischen Staates
bez. Deutschlands wird auch insofern eine möglichst rationelle werden, als die
Abrechnung nach kleineren Bezirken für die unerläßliche Grundlage einer
guten Wirthschaftspolitik erachtet werden muß. Es würde unverantwortlich sein,
alle Einnahmen und Ausgaben nur in einen Topf werfen und nur die
Rentabilität des Gesammtnetzes im Auge behalten zu wollen. Dies wird
jeder Einsichtige zugeben. Die Abrechnung nach kleineren Bahngrnppen, welche
uuter allen Umständen mindestens im Interesse der Controle und der statistischen
Feststellungen erforderlich ist, tritt von selbst bei der gesonderten Verwaltung
nach Provinzen ein.

9) Zum Schlüsse sei noch bemerkt, daß der nach unseren Vorschlägen sich
ergebende Organisationsplan ganz allmählich zur Ausführung gebracht werden
kann, so daß ein plötzliches großes Risiko ausgeschlossen bleibt. Der erste
Schritt wäre die Einrichtung einer königlichen Eisenbahndirection in jeder
Provinzialhauptstadt des preußischen Staates, der zweite die allmähliche Ab¬
grenzung der Verwaltungsbezirke dieser Directionen nach den ungefähren Grenzen
der Provinzen. Sodann würden die noch vorhandenen Privatbahnen veranlaßt,
gleichfalls nach den neuen Schwerpunkten hin zu gravitiren, so daß die staatliche
Direction der Provinz deren ganzes Netz, bestehend einstweilen noch aus Staats-
und Privatbahnen, vertritt. Die Betriebs- und Bewirthscliaftungspläne würden
von dieser der Provinzialvertretung vorgelegt. Es bleibt dann der Staats¬
regierung vorbehalten, Schritt für Schritt den Einfluß der Provinzialvertretung


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0418" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/146347"/>
          <p xml:id="ID_1201" prev="#ID_1200"> oberste Eisenbahnbehörde wird dann Reichsbehörde, ebenso die &#x201E;Verwaltung der<lb/>
Eilzüge", welche dann ihren Betrieb auch auf die übrige» deutschen Staaten<lb/>
erstrecken würde, Außerdem würde sür das Reichsland und für diejenigen<lb/>
deutschen Staaten, welche wvhlarrondirte reine Staatsbahnnetze haben, wie<lb/>
Sachsen, Württemberg, Baden und die baierische Pfalz, die Selbständigkeit<lb/>
ihrer Netze bestehen bleiben, indem die obersten Behörden dieser Netze dieselbe<lb/>
Stellung wie die preußischen Provinzialdireetionen erhielten, mit dem einzigen<lb/>
etwa zu erwähnenden Unterschiede, daß hier auch die oberen Beamten innerhalb<lb/>
des Landes bleiben. Bei den kleineren deutscheu Staaten befinden sich die<lb/>
Hauptlinien zum größten Theile in preußischer Verwaltung, die übrigbleibenden<lb/>
Linien könnten wohl mit Leichtigkeit einem preußischen Provinzinlnetze in der<lb/>
Weise zugetheilt werdeu, daß besondere Wünsche entsprechende Berücksichtigung<lb/>
finden und eine stündige Vertretung der Interessen der betreffenden außer¬<lb/>
preußischen Landestheile, vielleicht durch Beschickung der preußischen Provinzial-<lb/>
landtage in diesen Angelegenheiten, herbeigeführt wird. Schließlich würde auch<lb/>
der Anschluß des baierischen Hauptnetzes an das gesammtdeutsche System nicht<lb/>
ausbleiben können.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1202"> 8) Die gesammte Bewirtschaftung der Eisenbahnen des preußischen Staates<lb/>
bez. Deutschlands wird auch insofern eine möglichst rationelle werden, als die<lb/>
Abrechnung nach kleineren Bezirken für die unerläßliche Grundlage einer<lb/>
guten Wirthschaftspolitik erachtet werden muß. Es würde unverantwortlich sein,<lb/>
alle Einnahmen und Ausgaben nur in einen Topf werfen und nur die<lb/>
Rentabilität des Gesammtnetzes im Auge behalten zu wollen. Dies wird<lb/>
jeder Einsichtige zugeben. Die Abrechnung nach kleineren Bahngrnppen, welche<lb/>
uuter allen Umständen mindestens im Interesse der Controle und der statistischen<lb/>
Feststellungen erforderlich ist, tritt von selbst bei der gesonderten Verwaltung<lb/>
nach Provinzen ein.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1203" next="#ID_1204"> 9) Zum Schlüsse sei noch bemerkt, daß der nach unseren Vorschlägen sich<lb/>
ergebende Organisationsplan ganz allmählich zur Ausführung gebracht werden<lb/>
kann, so daß ein plötzliches großes Risiko ausgeschlossen bleibt. Der erste<lb/>
Schritt wäre die Einrichtung einer königlichen Eisenbahndirection in jeder<lb/>
Provinzialhauptstadt des preußischen Staates, der zweite die allmähliche Ab¬<lb/>
grenzung der Verwaltungsbezirke dieser Directionen nach den ungefähren Grenzen<lb/>
der Provinzen. Sodann würden die noch vorhandenen Privatbahnen veranlaßt,<lb/>
gleichfalls nach den neuen Schwerpunkten hin zu gravitiren, so daß die staatliche<lb/>
Direction der Provinz deren ganzes Netz, bestehend einstweilen noch aus Staats-<lb/>
und Privatbahnen, vertritt. Die Betriebs- und Bewirthscliaftungspläne würden<lb/>
von dieser der Provinzialvertretung vorgelegt. Es bleibt dann der Staats¬<lb/>
regierung vorbehalten, Schritt für Schritt den Einfluß der Provinzialvertretung</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0418] oberste Eisenbahnbehörde wird dann Reichsbehörde, ebenso die „Verwaltung der Eilzüge", welche dann ihren Betrieb auch auf die übrige» deutschen Staaten erstrecken würde, Außerdem würde sür das Reichsland und für diejenigen deutschen Staaten, welche wvhlarrondirte reine Staatsbahnnetze haben, wie Sachsen, Württemberg, Baden und die baierische Pfalz, die Selbständigkeit ihrer Netze bestehen bleiben, indem die obersten Behörden dieser Netze dieselbe Stellung wie die preußischen Provinzialdireetionen erhielten, mit dem einzigen etwa zu erwähnenden Unterschiede, daß hier auch die oberen Beamten innerhalb des Landes bleiben. Bei den kleineren deutscheu Staaten befinden sich die Hauptlinien zum größten Theile in preußischer Verwaltung, die übrigbleibenden Linien könnten wohl mit Leichtigkeit einem preußischen Provinzinlnetze in der Weise zugetheilt werdeu, daß besondere Wünsche entsprechende Berücksichtigung finden und eine stündige Vertretung der Interessen der betreffenden außer¬ preußischen Landestheile, vielleicht durch Beschickung der preußischen Provinzial- landtage in diesen Angelegenheiten, herbeigeführt wird. Schließlich würde auch der Anschluß des baierischen Hauptnetzes an das gesammtdeutsche System nicht ausbleiben können. 8) Die gesammte Bewirtschaftung der Eisenbahnen des preußischen Staates bez. Deutschlands wird auch insofern eine möglichst rationelle werden, als die Abrechnung nach kleineren Bezirken für die unerläßliche Grundlage einer guten Wirthschaftspolitik erachtet werden muß. Es würde unverantwortlich sein, alle Einnahmen und Ausgaben nur in einen Topf werfen und nur die Rentabilität des Gesammtnetzes im Auge behalten zu wollen. Dies wird jeder Einsichtige zugeben. Die Abrechnung nach kleineren Bahngrnppen, welche uuter allen Umständen mindestens im Interesse der Controle und der statistischen Feststellungen erforderlich ist, tritt von selbst bei der gesonderten Verwaltung nach Provinzen ein. 9) Zum Schlüsse sei noch bemerkt, daß der nach unseren Vorschlägen sich ergebende Organisationsplan ganz allmählich zur Ausführung gebracht werden kann, so daß ein plötzliches großes Risiko ausgeschlossen bleibt. Der erste Schritt wäre die Einrichtung einer königlichen Eisenbahndirection in jeder Provinzialhauptstadt des preußischen Staates, der zweite die allmähliche Ab¬ grenzung der Verwaltungsbezirke dieser Directionen nach den ungefähren Grenzen der Provinzen. Sodann würden die noch vorhandenen Privatbahnen veranlaßt, gleichfalls nach den neuen Schwerpunkten hin zu gravitiren, so daß die staatliche Direction der Provinz deren ganzes Netz, bestehend einstweilen noch aus Staats- und Privatbahnen, vertritt. Die Betriebs- und Bewirthscliaftungspläne würden von dieser der Provinzialvertretung vorgelegt. Es bleibt dann der Staats¬ regierung vorbehalten, Schritt für Schritt den Einfluß der Provinzialvertretung

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157681
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157681/418
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157681/418>, abgerufen am 22.07.2024.