Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal.in der Herren-Curie nur 9 für die Sache votirten. Insbesondere erklärte hier Die wichtigste Frage von allen hier in Betracht kommenden war die über Die Gestattung der Civilehe zwischen Juden und Jüdinnen wurde in beide" In der Stunde-Curie wurde Verschiedenes zur Beseitigung des Antrags der in der Herren-Curie nur 9 für die Sache votirten. Insbesondere erklärte hier Die wichtigste Frage von allen hier in Betracht kommenden war die über Die Gestattung der Civilehe zwischen Juden und Jüdinnen wurde in beide» In der Stunde-Curie wurde Verschiedenes zur Beseitigung des Antrags der <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0047" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/146552"/> <p xml:id="ID_119" prev="#ID_118"> in der Herren-Curie nur 9 für die Sache votirten. Insbesondere erklärte hier<lb/> auch der Prinz von Preußen, unser jetziger Kaiser, man sei „in der Toleranz<lb/> schon weit genug gegangen und brauche sich (vgl. unsere Quelle S. 374) die<lb/> Juden nicht auch noch als Gymnasiallehrer gefallen zu lassen". Doch gelang<lb/> es dem Eifer des Grafen Nork, wenigstens die Zulassung derselben zu Lehrer-<lb/> stelleu an Gewerbeschule!: herauszuschlagen.</p><lb/> <p xml:id="ID_120"> Die wichtigste Frage von allen hier in Betracht kommenden war die über<lb/> die Gewährung ständischer Rechte an die Mitglieder der semitischen Kolonien<lb/> in Preußen. Die Abtheilung der Stände-Curie hatte sich mit großer Mehrheit<lb/> dafür ausgesprochen, weil dies aus dein Grundsatze: Gleiche Pflichten, gleiche<lb/> Rechte folge, weil ferner die Juden schon seit dreißig Jahren als Stadtver¬<lb/> ordnete an der Regelung des Gemeinwesens Theil genommen hätten, weil endlich<lb/> ans den Kreistagen sowohl als auf den Landtagen nicht die Interessen einer<lb/> der christlichen Konfessionen, sondern nur allgemeine bürgerliche Angelegenheiten<lb/> verhandelt würden, welche die Juden ebensosehr wie die Christen angingen, und<lb/> zu deren Berathung nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions¬<lb/> gesellschaft, sondern die allgemeine Bürgertugend erforderlich sei. Dagegen wurde<lb/> abermals die Idee des christlichen Staates geltend gemacht, und der Minister<lb/> erklärte mit aller Entschiedenheit, es sei die Absicht der Regierung, den christ¬<lb/> lichen Charakter des Staates aufrecht zu erhalten, und sie müsse dringend<lb/> wünschen, daß die Versammlung sich vom christlichen Geiste „durchwehen" lasse<lb/> — eine Aeußerung, die damals viel verspottet wurde, jetzt aber, wo wir das<lb/> Wehen des jüdischen Geistes in unsern Volksvertretungen in den.verschiedensten<lb/> Beziehungen oft in unangenehmster Weise verspüren, auch denen, welchen der<lb/> christliche Geist, den der 'Minister meinte, der romantisch-mittelalterliche nämlich,<lb/> nichts weniger als sympathisch ist, immer noch weit weniger Anstoß geben wird<lb/> als die Behauptungen der damaligen liberalen Opposition. Die letztere drang<lb/> mit ihren Vorschlägen nicht durch.' Indeß beschloß die Stände-Curie, daß den<lb/> jüdischen Patrimonialgerichtsherren die Präsentation ihrer Gerichtshalter und<lb/> Polizeibeamten gestattet sein und ihnen die Aufsicht über die Gemeindeverwal¬<lb/> tung zustehen solle. In der Herren-Curie fand die Ansicht, daß man den Juden<lb/> ständische Rechte ertheilen müsse, nur sehr wenig Beifall, dagegen wurde die<lb/> Präsentation der Gerichtshalter und Polizeiverwalter durch die jüdischen Gerichts¬<lb/> herren mich hier votirt.</p><lb/> <p xml:id="ID_121"> Die Gestattung der Civilehe zwischen Juden und Jüdinnen wurde in beide»<lb/> Curien zum Beschluß erhoben. Die Abtheilung der Stände-Curie hatte aber da¬<lb/> neben noch die Frage angeregt, ob nicht auch die Heirath zwischen Christen und<lb/> Juden freizugeben sei, und die Mehrheit hatte dies bejaht. Von der Ab¬<lb/> theilung der Herren-Curie war die eine Hälfte für, die andere gegen die Giltig-<lb/> keit solcher Mischehen gewesen, aber die ganze Abtheilung beantragte einstimmig,<lb/> daß dabei die Bedingung zu stellen sei, sämmtliche Kinder müßten bei solchen<lb/> Ehen in der christlichen Religion erzogen werden — eine zwecklose Proselyten-<lb/> mcicherei, da die Taufe die Rasse nicht hinwegnimmt.</p><lb/> <p xml:id="ID_122" next="#ID_123"> In der Stunde-Curie wurde Verschiedenes zur Beseitigung des Antrags der<lb/> Abtheilung versucht. Andrerseits machte sich die Ansicht geltend, es bedürfe der¬<lb/> selben gar nicht, da Ehen zwischen Christen und Juden nach den schon bestehenden<lb/> Gesetzen erlaubt seien. Die Mehrheit ging von dem Gesichtspunkte ans, daß solche<lb/> Mischehen Mittel zur Beseitigung des nationalen Hasses seien, und daß sie zum<lb/> Verschwinden der uoch bestehenden Absonderung und der Verschiedenheit von<lb/> Sitte und Brauch beitragen werde. Davon, daß mit jeder solcher Verbindung</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0047]
in der Herren-Curie nur 9 für die Sache votirten. Insbesondere erklärte hier
auch der Prinz von Preußen, unser jetziger Kaiser, man sei „in der Toleranz
schon weit genug gegangen und brauche sich (vgl. unsere Quelle S. 374) die
Juden nicht auch noch als Gymnasiallehrer gefallen zu lassen". Doch gelang
es dem Eifer des Grafen Nork, wenigstens die Zulassung derselben zu Lehrer-
stelleu an Gewerbeschule!: herauszuschlagen.
Die wichtigste Frage von allen hier in Betracht kommenden war die über
die Gewährung ständischer Rechte an die Mitglieder der semitischen Kolonien
in Preußen. Die Abtheilung der Stände-Curie hatte sich mit großer Mehrheit
dafür ausgesprochen, weil dies aus dein Grundsatze: Gleiche Pflichten, gleiche
Rechte folge, weil ferner die Juden schon seit dreißig Jahren als Stadtver¬
ordnete an der Regelung des Gemeinwesens Theil genommen hätten, weil endlich
ans den Kreistagen sowohl als auf den Landtagen nicht die Interessen einer
der christlichen Konfessionen, sondern nur allgemeine bürgerliche Angelegenheiten
verhandelt würden, welche die Juden ebensosehr wie die Christen angingen, und
zu deren Berathung nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions¬
gesellschaft, sondern die allgemeine Bürgertugend erforderlich sei. Dagegen wurde
abermals die Idee des christlichen Staates geltend gemacht, und der Minister
erklärte mit aller Entschiedenheit, es sei die Absicht der Regierung, den christ¬
lichen Charakter des Staates aufrecht zu erhalten, und sie müsse dringend
wünschen, daß die Versammlung sich vom christlichen Geiste „durchwehen" lasse
— eine Aeußerung, die damals viel verspottet wurde, jetzt aber, wo wir das
Wehen des jüdischen Geistes in unsern Volksvertretungen in den.verschiedensten
Beziehungen oft in unangenehmster Weise verspüren, auch denen, welchen der
christliche Geist, den der 'Minister meinte, der romantisch-mittelalterliche nämlich,
nichts weniger als sympathisch ist, immer noch weit weniger Anstoß geben wird
als die Behauptungen der damaligen liberalen Opposition. Die letztere drang
mit ihren Vorschlägen nicht durch.' Indeß beschloß die Stände-Curie, daß den
jüdischen Patrimonialgerichtsherren die Präsentation ihrer Gerichtshalter und
Polizeibeamten gestattet sein und ihnen die Aufsicht über die Gemeindeverwal¬
tung zustehen solle. In der Herren-Curie fand die Ansicht, daß man den Juden
ständische Rechte ertheilen müsse, nur sehr wenig Beifall, dagegen wurde die
Präsentation der Gerichtshalter und Polizeiverwalter durch die jüdischen Gerichts¬
herren mich hier votirt.
Die Gestattung der Civilehe zwischen Juden und Jüdinnen wurde in beide»
Curien zum Beschluß erhoben. Die Abtheilung der Stände-Curie hatte aber da¬
neben noch die Frage angeregt, ob nicht auch die Heirath zwischen Christen und
Juden freizugeben sei, und die Mehrheit hatte dies bejaht. Von der Ab¬
theilung der Herren-Curie war die eine Hälfte für, die andere gegen die Giltig-
keit solcher Mischehen gewesen, aber die ganze Abtheilung beantragte einstimmig,
daß dabei die Bedingung zu stellen sei, sämmtliche Kinder müßten bei solchen
Ehen in der christlichen Religion erzogen werden — eine zwecklose Proselyten-
mcicherei, da die Taufe die Rasse nicht hinwegnimmt.
In der Stunde-Curie wurde Verschiedenes zur Beseitigung des Antrags der
Abtheilung versucht. Andrerseits machte sich die Ansicht geltend, es bedürfe der¬
selben gar nicht, da Ehen zwischen Christen und Juden nach den schon bestehenden
Gesetzen erlaubt seien. Die Mehrheit ging von dem Gesichtspunkte ans, daß solche
Mischehen Mittel zur Beseitigung des nationalen Hasses seien, und daß sie zum
Verschwinden der uoch bestehenden Absonderung und der Verschiedenheit von
Sitte und Brauch beitragen werde. Davon, daß mit jeder solcher Verbindung
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