Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal.preußischen Minister stellten sich bei der Vertheidigung ihres Entwurfes auf den Der Gesetzentwurf der Regierung nahm -- wie wir später sehen werden, *) Vgl. M, Buschs "Graf Bismarck und seine Leute" S. Aufl. 1. Bd. S. 210 die
Anmerkung, wo, wie es scheint, die ganze Rede mitgetheilt ist. preußischen Minister stellten sich bei der Vertheidigung ihres Entwurfes auf den Der Gesetzentwurf der Regierung nahm — wie wir später sehen werden, *) Vgl. M, Buschs „Graf Bismarck und seine Leute" S. Aufl. 1. Bd. S. 210 die
Anmerkung, wo, wie es scheint, die ganze Rede mitgetheilt ist. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0042" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/146547"/> <p xml:id="ID_101" prev="#ID_100"> preußischen Minister stellten sich bei der Vertheidigung ihres Entwurfes auf den<lb/> Standpunkt der Lehre vom christlichen Staate, während die dem EntWurfe bei¬<lb/> gelegte Denkschrift ihre Bedenken gegen die Emancipation von der Nationalität<lb/> hernahm. Jene bekämpften bei den Debatten vor allem die Mode gewordene<lb/> Forderung der Indifferenz des Staates gegen das religiöse Bekenntnis; der ihm<lb/> Angehörenden, was der „öffentlichen Meinung", d. h. dem Zeitnngspnbliknm<lb/> begreiflicherweise aufs äußerste mißfiel und von mehreren Rednern aus den<lb/> Ständen, u. a. von Camphausen und v. Vincke lebhaft angegriffen wurde, wo¬<lb/> gegen Bismarck sich sehr entschieden zum, Standpunkte der Regierung bekannte<lb/> und mit den Worten schloß: „Wenn ich mir als Repräsentanten der geheiligten<lb/> Majestät des Königs gegenüber einen Jude» denke, dem ich gehorchen soll,<lb/> so muß ich bekennen, daß ich mich tief niedergedrückt und gebeugt fühlen würde,<lb/> daß mich die Freudigkeit und das aufrechte Ehrgefühl verlassen würden, mit<lb/> welchen ich jetzt meine Pflichten gegen den Staat zu erfüllen bemüht bin."*)<lb/> Die erwähnte Deiikschrift vertrat die Ueberzeugung, daß nach dem innern Wesen<lb/> des Judenthums eine völlige Verschmelzung mit der Bevölkerung, unter welcher<lb/> die Juden lebten, unmöglich sei. Zwar verwahre man sich gegen das Bestehen<lb/> eines jüdischen Volkes inmitten der Nationen, unter denen es verbreitet sei, und<lb/> die Augehörigen desselben hätten vielfach erklärt, denjenigen Staat, in welchem<lb/> sie geboren seien oder sich niedergelassen hätten, als ihr alleiniges Vaterland zu<lb/> betrachten. Gleichwohl bleibe ihnen neben der Religionsverschiedeuheit eine<lb/> gewisse Staiilmes-Eigenthümlichkeit, die mit dieser für ihre Stellung im Staate<lb/> berücksichtigt werden müsse. Dabei berief sich die Denkschrift auf Frankreich,<lb/> wo neben erkennbaren socialen Fortschritten die frühere Trennung, wenn auch<lb/> in Abstufungen, in ungeschwächter Stärke hervortrete. In der Debatte erklärte<lb/> der Minister Eichhorn, das wahre Vaterland der Juden sei Zion, und der Graf<lb/> Renard äußerte, der Jude „könne nicht verlangen, daß der Christ ihm den Staat<lb/> einräume, damit er sich eine Zelle darin ausbaue uach eignem Belieben"; er<lb/> „könne nicht eine Drohne im christlichen Bienenstaate sein", womit vermuthlich<lb/> gemeint war, er müsse Sitten, Neigungen und Rechtsbegriffe aufgeben, welche<lb/> das Judenvolk als wesentlich verschieden von den Deutschen erscheinen lassen.</p><lb/> <p xml:id="ID_102" next="#ID_103"> Der Gesetzentwurf der Regierung nahm — wie wir später sehen werden,<lb/> mit Recht — an, daß die Juden sich im Kern ihres Wesens nicht ändern würden,<lb/> und so strebte er keine Verschmelzung derselben mit der deutschen Bevölkerung<lb/> an, vielmehr wollte er sie von den übrigen Staatsangehörigen absondern und<lb/> für sich in Korporationen vereinigen, deren Vorstände mit einer gewissen Auto¬<lb/> rität bekleidet sein sollten. Im Uebrigen gewährte der Entwurf den Juden für<lb/> den Verkehr und Erwerb sehr annehmbare Freiheiten, wobei freilich ins Gewicht<lb/> fiel, daß der Regierung durch Erlaß des Edietes von 1812 einigermaßen die<lb/> Hände gebündelt waren. Wenigstens in Bezug auf die Freiheit des bürgerlichen<lb/> Verkehrs war von den Beschränkungen keine Rede, die noch das Gesetz von<lb/> 1828 den würtembergischen Juden auferlegt hatte. Namentlich stellte der Ent¬<lb/> wurf die Freizügigkeit der israelitischen Bevölkerung her, während früher beim<lb/> Umzug eines Juden aus eurem Landestheile in einen andern mit abweichender<lb/> Gesetzgebung eine besondere Genehmigung des Ministers des Innern nothwendig<lb/> gewesen, auch die betreffende Gemeinde zuvor gehört worden war. Namentlich<lb/> glaubte die Regierung, daß es nicht gerathen sei, zu Gunsten der ländlichen</p><lb/> <note xml:id="FID_11" place="foot"> *) Vgl. M, Buschs „Graf Bismarck und seine Leute" S. Aufl. 1. Bd. S. 210 die<lb/> Anmerkung, wo, wie es scheint, die ganze Rede mitgetheilt ist.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0042]
preußischen Minister stellten sich bei der Vertheidigung ihres Entwurfes auf den
Standpunkt der Lehre vom christlichen Staate, während die dem EntWurfe bei¬
gelegte Denkschrift ihre Bedenken gegen die Emancipation von der Nationalität
hernahm. Jene bekämpften bei den Debatten vor allem die Mode gewordene
Forderung der Indifferenz des Staates gegen das religiöse Bekenntnis; der ihm
Angehörenden, was der „öffentlichen Meinung", d. h. dem Zeitnngspnbliknm
begreiflicherweise aufs äußerste mißfiel und von mehreren Rednern aus den
Ständen, u. a. von Camphausen und v. Vincke lebhaft angegriffen wurde, wo¬
gegen Bismarck sich sehr entschieden zum, Standpunkte der Regierung bekannte
und mit den Worten schloß: „Wenn ich mir als Repräsentanten der geheiligten
Majestät des Königs gegenüber einen Jude» denke, dem ich gehorchen soll,
so muß ich bekennen, daß ich mich tief niedergedrückt und gebeugt fühlen würde,
daß mich die Freudigkeit und das aufrechte Ehrgefühl verlassen würden, mit
welchen ich jetzt meine Pflichten gegen den Staat zu erfüllen bemüht bin."*)
Die erwähnte Deiikschrift vertrat die Ueberzeugung, daß nach dem innern Wesen
des Judenthums eine völlige Verschmelzung mit der Bevölkerung, unter welcher
die Juden lebten, unmöglich sei. Zwar verwahre man sich gegen das Bestehen
eines jüdischen Volkes inmitten der Nationen, unter denen es verbreitet sei, und
die Augehörigen desselben hätten vielfach erklärt, denjenigen Staat, in welchem
sie geboren seien oder sich niedergelassen hätten, als ihr alleiniges Vaterland zu
betrachten. Gleichwohl bleibe ihnen neben der Religionsverschiedeuheit eine
gewisse Staiilmes-Eigenthümlichkeit, die mit dieser für ihre Stellung im Staate
berücksichtigt werden müsse. Dabei berief sich die Denkschrift auf Frankreich,
wo neben erkennbaren socialen Fortschritten die frühere Trennung, wenn auch
in Abstufungen, in ungeschwächter Stärke hervortrete. In der Debatte erklärte
der Minister Eichhorn, das wahre Vaterland der Juden sei Zion, und der Graf
Renard äußerte, der Jude „könne nicht verlangen, daß der Christ ihm den Staat
einräume, damit er sich eine Zelle darin ausbaue uach eignem Belieben"; er
„könne nicht eine Drohne im christlichen Bienenstaate sein", womit vermuthlich
gemeint war, er müsse Sitten, Neigungen und Rechtsbegriffe aufgeben, welche
das Judenvolk als wesentlich verschieden von den Deutschen erscheinen lassen.
Der Gesetzentwurf der Regierung nahm — wie wir später sehen werden,
mit Recht — an, daß die Juden sich im Kern ihres Wesens nicht ändern würden,
und so strebte er keine Verschmelzung derselben mit der deutschen Bevölkerung
an, vielmehr wollte er sie von den übrigen Staatsangehörigen absondern und
für sich in Korporationen vereinigen, deren Vorstände mit einer gewissen Auto¬
rität bekleidet sein sollten. Im Uebrigen gewährte der Entwurf den Juden für
den Verkehr und Erwerb sehr annehmbare Freiheiten, wobei freilich ins Gewicht
fiel, daß der Regierung durch Erlaß des Edietes von 1812 einigermaßen die
Hände gebündelt waren. Wenigstens in Bezug auf die Freiheit des bürgerlichen
Verkehrs war von den Beschränkungen keine Rede, die noch das Gesetz von
1828 den würtembergischen Juden auferlegt hatte. Namentlich stellte der Ent¬
wurf die Freizügigkeit der israelitischen Bevölkerung her, während früher beim
Umzug eines Juden aus eurem Landestheile in einen andern mit abweichender
Gesetzgebung eine besondere Genehmigung des Ministers des Innern nothwendig
gewesen, auch die betreffende Gemeinde zuvor gehört worden war. Namentlich
glaubte die Regierung, daß es nicht gerathen sei, zu Gunsten der ländlichen
*) Vgl. M, Buschs „Graf Bismarck und seine Leute" S. Aufl. 1. Bd. S. 210 die
Anmerkung, wo, wie es scheint, die ganze Rede mitgetheilt ist.
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