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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal.

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Wesens, endlich Vorlegung eines Gesetzentwurfs wegen der Anstellungsfähigkeit
der Jsraeliten im Staatsdienste, da die Juden sich in den ihnen übertragenen
Gemeindeämter" tüchtig gezeigt hätten. Auch die brandenburgischen Stände
wollten wissen, daß die Juden sich in ihrer Provinz in eiuer Lage befänden,
die sie der Theilnahme an den Vortheilen des Edicts von 1812 würdig erscheinen
lasse, und beantragten eine durchgreifende Revision des letzteren im fortschritt¬
lichen Sinne, wobei u. a. von der christlichen Liebe die Rede war und daneben
auf die deutsche Bundesacte hingewiesen wurde, welche den Juden größere Rechte
verbürge. Die Stände Schlesiens meinten zwar, die Emancipation der Juden
müsse vorzugsweise vou diese" selbst ausgehen, glaubten aber, daß Beschränkungen
der denselben bereits gewährten Rechtes wie sie vorgekommen, nicht sachgemäß
und somit unstatthaft seien, weshalb sie vollständige Wiederherstellung des Edicts
von 1812 verlangten. Die Vertreter der Provinz Posen waren der Ansicht,
daß man von Seiten des Staates auf dem Wege der Emancipation weitergehen
könne, da die Juden größtentheils dazu herangereift seien, und so beantragten
sie Einführung des mehrgedachten Edicts nach Beseitigung aller späteren Zu¬
sätze. Um dem nach ihrer Behauptung immer lebendiger werdenden Drange
eines Theils der Jude" entgegenzukommen, und mit Rücksicht darauf, daß "die
wesentlichste Bedingung ihrer völligen Emancipation die Aufhebung ihres Sepa¬
ratismus sei", fügten sie den Wunsch hinzu, daß einzelne Juden, welche entweder
drei Jahre ehrenhaft im Militär gedient oder eine höhere Lehranstalt besucht
und daselbst ein gutes Sitteuzeugniß erlaugt oder wenigstens sechs Jahre laug
mit jüdischem Gesinde ans eignen Besitzthum Landwirthschaft betriebe" oder
durch eittstimmigen Beschluß vou Magistrat und Stadtverordneten für qualificirt
erklärt worden, in jeder Beziehung gleicher Rechte mit den Christen theilhaft
würden. Die pommerschen Provi'uzullstäude berührten nur das Cultuswesen
der Juden; die westfälische:: beschäftigten sich lediglich mit einer Verfügung, die
1836 zur Beseitigung der aus der Ansiedelung vou Juden ans dem Lande und
deren Verkehr mit deu Bauern entsprungenen' Mißstände ergangen war, und
deren Aufhebung man verlangte, "weil ihr Fortbestehen auf den Credit und --
das Ehrgefühl der Juden nachtheilig wirken" sollte. Die rheinischen Stände
gingen, auch sonst ganz besonders vom Zuge des damaligen flachen und leicht¬
fertige" Liberalismus ergriffen, allen andern voran. Sie beantragten (nach dem
im vorigen Artikel über die Juden der Rheinlande Mitgetheilten ganz gewiß
nicht im Sinne der dortigen Landleute) mit Rücksicht auf die Hemmungen,
welche durch die bisherige" Beschränkungen der geistigen und sittlichen Verede¬
lung der Jsraeliten entgegenstünden, vollständige 'Gleichstellung der letzteren mit
den Christen in allen Rechten. Das wäre ja, meinten sie, auch in Frankreich,
Belgien, den Niederlanden und Nordamerika von günstigem Erfolge gewesen.

Einzig und allein der Landtag der Provinz Sachsen erwies sich der libe¬
ralen und' pseudohumanen Phrase uuzugäualich, indem er beinahe einstimmig
acht bloß den Antrag auf bürgerliche Gleichstellung der Juden mit den Christen,
sondern auch den ans Revision der bisherigen Gesetzgebung und Herbeiführung
möglichster Uebereinstimmung derselben in allen Theilen der preußischen Monarchie
schlankweg verwarf.

Indem "un die Regierung 1847 mit ihrem Gesetzentwurfe dem Vereinigten
Landtage gegenttbertrat, nahm sie eine Stellung ein, die derjenigen, welche die
würtembergischen Minister 1828 ihren Ständen gegenüber eingenommen hatten,
entgegengesetzt war. Dort hatte die Negierung die Emancipation vorgeschlagen
und vertheidigt, hier befürwortete sie die Majorität der Landesvertretung. Die


Wesens, endlich Vorlegung eines Gesetzentwurfs wegen der Anstellungsfähigkeit
der Jsraeliten im Staatsdienste, da die Juden sich in den ihnen übertragenen
Gemeindeämter« tüchtig gezeigt hätten. Auch die brandenburgischen Stände
wollten wissen, daß die Juden sich in ihrer Provinz in eiuer Lage befänden,
die sie der Theilnahme an den Vortheilen des Edicts von 1812 würdig erscheinen
lasse, und beantragten eine durchgreifende Revision des letzteren im fortschritt¬
lichen Sinne, wobei u. a. von der christlichen Liebe die Rede war und daneben
auf die deutsche Bundesacte hingewiesen wurde, welche den Juden größere Rechte
verbürge. Die Stände Schlesiens meinten zwar, die Emancipation der Juden
müsse vorzugsweise vou diese» selbst ausgehen, glaubten aber, daß Beschränkungen
der denselben bereits gewährten Rechtes wie sie vorgekommen, nicht sachgemäß
und somit unstatthaft seien, weshalb sie vollständige Wiederherstellung des Edicts
von 1812 verlangten. Die Vertreter der Provinz Posen waren der Ansicht,
daß man von Seiten des Staates auf dem Wege der Emancipation weitergehen
könne, da die Juden größtentheils dazu herangereift seien, und so beantragten
sie Einführung des mehrgedachten Edicts nach Beseitigung aller späteren Zu¬
sätze. Um dem nach ihrer Behauptung immer lebendiger werdenden Drange
eines Theils der Jude« entgegenzukommen, und mit Rücksicht darauf, daß „die
wesentlichste Bedingung ihrer völligen Emancipation die Aufhebung ihres Sepa¬
ratismus sei", fügten sie den Wunsch hinzu, daß einzelne Juden, welche entweder
drei Jahre ehrenhaft im Militär gedient oder eine höhere Lehranstalt besucht
und daselbst ein gutes Sitteuzeugniß erlaugt oder wenigstens sechs Jahre laug
mit jüdischem Gesinde ans eignen Besitzthum Landwirthschaft betriebe» oder
durch eittstimmigen Beschluß vou Magistrat und Stadtverordneten für qualificirt
erklärt worden, in jeder Beziehung gleicher Rechte mit den Christen theilhaft
würden. Die pommerschen Provi'uzullstäude berührten nur das Cultuswesen
der Juden; die westfälische:: beschäftigten sich lediglich mit einer Verfügung, die
1836 zur Beseitigung der aus der Ansiedelung vou Juden ans dem Lande und
deren Verkehr mit deu Bauern entsprungenen' Mißstände ergangen war, und
deren Aufhebung man verlangte, „weil ihr Fortbestehen auf den Credit und —
das Ehrgefühl der Juden nachtheilig wirken" sollte. Die rheinischen Stände
gingen, auch sonst ganz besonders vom Zuge des damaligen flachen und leicht¬
fertige» Liberalismus ergriffen, allen andern voran. Sie beantragten (nach dem
im vorigen Artikel über die Juden der Rheinlande Mitgetheilten ganz gewiß
nicht im Sinne der dortigen Landleute) mit Rücksicht auf die Hemmungen,
welche durch die bisherige» Beschränkungen der geistigen und sittlichen Verede¬
lung der Jsraeliten entgegenstünden, vollständige 'Gleichstellung der letzteren mit
den Christen in allen Rechten. Das wäre ja, meinten sie, auch in Frankreich,
Belgien, den Niederlanden und Nordamerika von günstigem Erfolge gewesen.

Einzig und allein der Landtag der Provinz Sachsen erwies sich der libe¬
ralen und' pseudohumanen Phrase uuzugäualich, indem er beinahe einstimmig
acht bloß den Antrag auf bürgerliche Gleichstellung der Juden mit den Christen,
sondern auch den ans Revision der bisherigen Gesetzgebung und Herbeiführung
möglichster Uebereinstimmung derselben in allen Theilen der preußischen Monarchie
schlankweg verwarf.

Indem »un die Regierung 1847 mit ihrem Gesetzentwurfe dem Vereinigten
Landtage gegenttbertrat, nahm sie eine Stellung ein, die derjenigen, welche die
würtembergischen Minister 1828 ihren Ständen gegenüber eingenommen hatten,
entgegengesetzt war. Dort hatte die Negierung die Emancipation vorgeschlagen
und vertheidigt, hier befürwortete sie die Majorität der Landesvertretung. Die


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157679/41>, abgerufen am 03.07.2024.