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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal.

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Bessere ist nur der Feind des Guten, wir müssen es daher aus dem Felde
schlagen. Die kleine, unscheinbare Verbesserung, die wir meinen, betrifft die
Anforderungen, welche an die Aspiranten des Einjährig-Freiwilligen-Dienstes in
Bezug auf die Sprachkenntnisse gestellt werden. Es ist nicht Neuerungssucht
oder ideale Speculation, die uns hier eine Aenderung wünschenswert!) erscheinen
läßt, sondern eine aus vieljähriger Praxis im Unterricht an höheren Schulen
gewonnene Ueberzeugung, daß hier ein Uebelstand vorliegt, der nach mehr als
einer Richtung hin lästig und schädlich wirkt.

Wir verkennen nicht den hohen Werth der Maßregel, welche eine Begün¬
stigung und theilweise Entlastung im Heeresdienste an ein gewisses Maß gei¬
stiger Bildung knüpft, und wir glauben entschieden an den segensreichen Bestand
dieser Maßregel, so lange bis die nationale Bildung im Ganzen und Großen
dieselbe überflüssig gemacht haben wird, was wohl eines Tages eintreten kann;
aber wir glauben, daß diese Maßregel noch etwas in sich berichtigt werden
kann, damit sie noch segensreicher wirkt, und damit sie nicht in anderer Bezie¬
hung segensreiche Wirksamkeit störe. Es handelt sich darum, daß für die Be¬
rechtigung zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst die Kenntniß zweier fremden
Sprachen in der Höhe der Leistungen eines guten Obertertianers oder eines
Untersecundaners der Gymnasien und Realschulen gefordert wird.

Wir nehmen an, daß diese Forderung der Kenntnisse fremder Sprachen
innerlich auf der durch alle Erfahrung bestätigten Ansicht beruht, daß die
Kenntniß fremder Sprachen das beste Mittel ist, um zu erreichen, daß Jemand
seine eigene Muttersprache mit Bewußtsein und Gewandheit gebrauchen lerne,
äußerlich darauf, daß die zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst berechtigten Ober¬
tertianer oder Untersecundaner immer ein gewisses Maß von Kenntnissen wenig¬
stens in zwei fremden Sprachen mitbringen, und zwar die Gymnasiasten im
lateinischen und Griechischen, die Realschüler im Französischen und Englischen.
Warum gerade der Standpunkt der Kenntnisse eines Untersecundaners als
Norm angenommen ist und nicht der eines Unterprimaners oder eines Ober¬
quartaners, das hat seine guten Gründe, welche zu erörtern hier überflüssig ist.
Die Hauptsache, um die es sich hier handelt, ist, daß die Auszeichnung des
einjährigen Dienstes an diejenigen verliehen wird, die ihre Befähigung, correct
Zu denken und ihre Gedanken in correcter, logisch und grammatisch richtiger
Form mit einiger Gewandheit schriftlich und mündlich auszudrücken, durch ihre
Handhabung der Muttersprache und in gewissem Maße auch zweier fremder
Sprachen darthun. Der Besitz eines Quantums der fremden Sprachen ist aus¬
drücklich nur von Werth, weil er das richtige Denken, Sprechen und Schreiben
in der Muttersprache documentirt; das geforderte Quantum ist ausdrücklich
keineswegs genügend, um zu beweisen, daß der Aspirant die fremden Sprachen


Bessere ist nur der Feind des Guten, wir müssen es daher aus dem Felde
schlagen. Die kleine, unscheinbare Verbesserung, die wir meinen, betrifft die
Anforderungen, welche an die Aspiranten des Einjährig-Freiwilligen-Dienstes in
Bezug auf die Sprachkenntnisse gestellt werden. Es ist nicht Neuerungssucht
oder ideale Speculation, die uns hier eine Aenderung wünschenswert!) erscheinen
läßt, sondern eine aus vieljähriger Praxis im Unterricht an höheren Schulen
gewonnene Ueberzeugung, daß hier ein Uebelstand vorliegt, der nach mehr als
einer Richtung hin lästig und schädlich wirkt.

Wir verkennen nicht den hohen Werth der Maßregel, welche eine Begün¬
stigung und theilweise Entlastung im Heeresdienste an ein gewisses Maß gei¬
stiger Bildung knüpft, und wir glauben entschieden an den segensreichen Bestand
dieser Maßregel, so lange bis die nationale Bildung im Ganzen und Großen
dieselbe überflüssig gemacht haben wird, was wohl eines Tages eintreten kann;
aber wir glauben, daß diese Maßregel noch etwas in sich berichtigt werden
kann, damit sie noch segensreicher wirkt, und damit sie nicht in anderer Bezie¬
hung segensreiche Wirksamkeit störe. Es handelt sich darum, daß für die Be¬
rechtigung zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst die Kenntniß zweier fremden
Sprachen in der Höhe der Leistungen eines guten Obertertianers oder eines
Untersecundaners der Gymnasien und Realschulen gefordert wird.

Wir nehmen an, daß diese Forderung der Kenntnisse fremder Sprachen
innerlich auf der durch alle Erfahrung bestätigten Ansicht beruht, daß die
Kenntniß fremder Sprachen das beste Mittel ist, um zu erreichen, daß Jemand
seine eigene Muttersprache mit Bewußtsein und Gewandheit gebrauchen lerne,
äußerlich darauf, daß die zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst berechtigten Ober¬
tertianer oder Untersecundaner immer ein gewisses Maß von Kenntnissen wenig¬
stens in zwei fremden Sprachen mitbringen, und zwar die Gymnasiasten im
lateinischen und Griechischen, die Realschüler im Französischen und Englischen.
Warum gerade der Standpunkt der Kenntnisse eines Untersecundaners als
Norm angenommen ist und nicht der eines Unterprimaners oder eines Ober¬
quartaners, das hat seine guten Gründe, welche zu erörtern hier überflüssig ist.
Die Hauptsache, um die es sich hier handelt, ist, daß die Auszeichnung des
einjährigen Dienstes an diejenigen verliehen wird, die ihre Befähigung, correct
Zu denken und ihre Gedanken in correcter, logisch und grammatisch richtiger
Form mit einiger Gewandheit schriftlich und mündlich auszudrücken, durch ihre
Handhabung der Muttersprache und in gewissem Maße auch zweier fremder
Sprachen darthun. Der Besitz eines Quantums der fremden Sprachen ist aus¬
drücklich nur von Werth, weil er das richtige Denken, Sprechen und Schreiben
in der Muttersprache documentirt; das geforderte Quantum ist ausdrücklich
keineswegs genügend, um zu beweisen, daß der Aspirant die fremden Sprachen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157679/299>, abgerufen am 22.07.2024.