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Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal.

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Eisenbahntarife ermäßigen und den deutschen Producten Begünstigungen ge¬
währen, wie sie dieselben für österreichisch-ungarische Producte verlangen.

Dies führt uns zum Ausgangspunkte unserer Darlegung zurück. Es war
nicht der Zweck derselben, nachzuweisen, daß die Klagen der österreichisch-unga¬
rischen Bahnen unberechtigt seien, um deren Forderungen ablehnen zu können;
im Gegentheil, wir möchten ein möglichstes Entgegenkommen gegen dieselben
befürworten. Der Zweck dieser Darlegung war nur, den Sachverhalt aufzu¬
klären, um eine Grundlage zu gewinnen, auf der man einen billigen Ausgleich
zwischen den österreichisch-ungarischen Forderungen und den berechtigten deut¬
schen Interessen finden kann. Dieser Ausgleich dürfte durch die Aus¬
führung der im Eingange erwähnten Bestimmung des deutsch¬
österreichischen Bündnißvertrags unschwer herbeizuführen sein,
indem durch einen Eisenbahntarif-Vertrag möglichst weitgehende
Begünstigungen bezüglich der Tarifirung der für die Ausfuhr wich¬
tigen Artikel der beiden Reiche festgefetzt würden. Es wäre dazu zu¬
nächst nöthig, daß die beiderseitigen Regierungen durch sachverständige Delegirte
allgemein feststellen ließen, für welche Artikel und in welchem Umfange Ermäßi¬
gungen der Eisenbahntarife im Interesse des beiderseitigen Exports liegen. Dabei
würde den Forderungen Oesterreich-Ungarns im weitesten Maße Rechnung ge¬
tragen werden und durch Gewährung gegenseitiger Begünstigungen in wirth¬
schaftlicher Beziehung ähnliche, wenn auch nicht fo weitgehende Wirkungen her¬
beigeführt werden können, wie durch den Abschluß eines günstigen Handelsver¬
trags. Die Bahnen würden eine solche Vereinbarung gewiß mit Freuden
begrüßen, da sie durch den vermehrten Güter-Austausch einen reichlichen Ersatz
für die Herabsetzung der Tarife finden würden.

Da ferner Oesterreich-Ungarn wesentlich Rohproducte exportirt, Deutschland
Fabrikate und es jedenfalls selten vorkommen wird, daß beide Staaten Interesse
am Export desselben Artikels nehmen, so stände nichts im Wege, die einzufüh¬
renden ermäßigten Ausnahmetarife nur in einer Richtung und nur für die
mit Ursprungs-Attest ausgelieferten Sendungen für giltig zu erklären. Hier¬
durch würde verhindert werden, daß die Nachbarn der beiden contrahirenden
Reiche durch Umexpedition auf Grund der ermäßigten Ausnahmesätze deren
Vortheile auch für sich nutzbar machten, während andererseits nichts entgegen¬
stünde, diese Tarife auch für den Transit über Deutschland bez. Oesterreich-
Ungarn hinaus zu benutzen. Eine Begünstigung dieses Transits liegt gleichfalls
im hohen Interesse der beiden Staaten, indem Oesterreich-Ungarn auf diese
Weise für seine Rohproducte in West-Europa, Deutschland für seine Fabrikate
im Orient einen leichteren Absatz finden könnte. Die Schwierigkeiten endlich,
welche an den Grenzen der beiden Staaten durch die Rückwirkung der ermä¬
ßigten Ausnahmetarife auf die internen Tarife geschaffen würden, könnten ebenso
ausgeglichen werden, wie dies schon jetzt in vielen Füllen geschieht.

Würden ferner die beiden Staaten sich noch über ein nicht zu complicirtes
gemeinsames Tarifschema und eine gemeinsame Classification einigen, welche auch
für den localen Verkehr der beiden Reiche einzuführen und nur im Wege des
Vertrags abzuändern wären, so würde hierdurch gewiß ein wichtiges Glied eines
wirthschafts-politischen Bündnisses geschaffen werden und die günstigen Folgen
für die Volkswirthschaft beider Reiche nicht ausbleiben.


Ulrich,
Eisenbcihndirector.


Eisenbahntarife ermäßigen und den deutschen Producten Begünstigungen ge¬
währen, wie sie dieselben für österreichisch-ungarische Producte verlangen.

Dies führt uns zum Ausgangspunkte unserer Darlegung zurück. Es war
nicht der Zweck derselben, nachzuweisen, daß die Klagen der österreichisch-unga¬
rischen Bahnen unberechtigt seien, um deren Forderungen ablehnen zu können;
im Gegentheil, wir möchten ein möglichstes Entgegenkommen gegen dieselben
befürworten. Der Zweck dieser Darlegung war nur, den Sachverhalt aufzu¬
klären, um eine Grundlage zu gewinnen, auf der man einen billigen Ausgleich
zwischen den österreichisch-ungarischen Forderungen und den berechtigten deut¬
schen Interessen finden kann. Dieser Ausgleich dürfte durch die Aus¬
führung der im Eingange erwähnten Bestimmung des deutsch¬
österreichischen Bündnißvertrags unschwer herbeizuführen sein,
indem durch einen Eisenbahntarif-Vertrag möglichst weitgehende
Begünstigungen bezüglich der Tarifirung der für die Ausfuhr wich¬
tigen Artikel der beiden Reiche festgefetzt würden. Es wäre dazu zu¬
nächst nöthig, daß die beiderseitigen Regierungen durch sachverständige Delegirte
allgemein feststellen ließen, für welche Artikel und in welchem Umfange Ermäßi¬
gungen der Eisenbahntarife im Interesse des beiderseitigen Exports liegen. Dabei
würde den Forderungen Oesterreich-Ungarns im weitesten Maße Rechnung ge¬
tragen werden und durch Gewährung gegenseitiger Begünstigungen in wirth¬
schaftlicher Beziehung ähnliche, wenn auch nicht fo weitgehende Wirkungen her¬
beigeführt werden können, wie durch den Abschluß eines günstigen Handelsver¬
trags. Die Bahnen würden eine solche Vereinbarung gewiß mit Freuden
begrüßen, da sie durch den vermehrten Güter-Austausch einen reichlichen Ersatz
für die Herabsetzung der Tarife finden würden.

Da ferner Oesterreich-Ungarn wesentlich Rohproducte exportirt, Deutschland
Fabrikate und es jedenfalls selten vorkommen wird, daß beide Staaten Interesse
am Export desselben Artikels nehmen, so stände nichts im Wege, die einzufüh¬
renden ermäßigten Ausnahmetarife nur in einer Richtung und nur für die
mit Ursprungs-Attest ausgelieferten Sendungen für giltig zu erklären. Hier¬
durch würde verhindert werden, daß die Nachbarn der beiden contrahirenden
Reiche durch Umexpedition auf Grund der ermäßigten Ausnahmesätze deren
Vortheile auch für sich nutzbar machten, während andererseits nichts entgegen¬
stünde, diese Tarife auch für den Transit über Deutschland bez. Oesterreich-
Ungarn hinaus zu benutzen. Eine Begünstigung dieses Transits liegt gleichfalls
im hohen Interesse der beiden Staaten, indem Oesterreich-Ungarn auf diese
Weise für seine Rohproducte in West-Europa, Deutschland für seine Fabrikate
im Orient einen leichteren Absatz finden könnte. Die Schwierigkeiten endlich,
welche an den Grenzen der beiden Staaten durch die Rückwirkung der ermä¬
ßigten Ausnahmetarife auf die internen Tarife geschaffen würden, könnten ebenso
ausgeglichen werden, wie dies schon jetzt in vielen Füllen geschieht.

Würden ferner die beiden Staaten sich noch über ein nicht zu complicirtes
gemeinsames Tarifschema und eine gemeinsame Classification einigen, welche auch
für den localen Verkehr der beiden Reiche einzuführen und nur im Wege des
Vertrags abzuändern wären, so würde hierdurch gewiß ein wichtiges Glied eines
wirthschafts-politischen Bündnisses geschaffen werden und die günstigen Folgen
für die Volkswirthschaft beider Reiche nicht ausbleiben.


Ulrich,
Eisenbcihndirector.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 39, 1880, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341831_157679/227>, abgerufen am 03.07.2024.