Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Drittes Quartal.Juden in den Staatsverband? Wollen sie, daß Polen, Galizien und Süd- Was wird also Rechtens sein, wenn der 7. Artikel der rumänischen Ver¬ Juden in den Staatsverband? Wollen sie, daß Polen, Galizien und Süd- Was wird also Rechtens sein, wenn der 7. Artikel der rumänischen Ver¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0129" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/142626"/> <p xml:id="ID_354" prev="#ID_353"> Juden in den Staatsverband? Wollen sie, daß Polen, Galizien und Süd-<lb/> rußland das Recht haben sollen, ihren Ueberflusz an Bettlern und Schnorrern<lb/> noch stärker in die Moldau und dann in die Walachei zu entleeren und das<lb/> Land mit Schnnpshändlern, Wucherern und anderen Blutsaugern zu überfluthen<lb/> und auszubeuten? Wir sind der Meinung, daß dieses Ziel dem Berliner<lb/> Kongresse durchaus nicht vorgeschwebt hat. Der Minister Bratiano ist, so<lb/> liberal er sonst anstritt, sehr wahrscheinlich derselben Ansicht; denn zu wieder¬<lb/> holten Malen hat er den Gedanken ausgesprochen, daß eine plötzliche Beseiti¬<lb/> gung aller Schranken vor dem Einströmen des „schmutzigen Wiescnwassers"<lb/> Klein-Palästina's für das Land verhängnißvoll sein werde. Auch die Thron¬<lb/> rede des Fürsten verwahrt sich deutlich für den, der zu lesen versteht, gegen<lb/> die Annahme, die Mächte, die in Berlin getagt haben, hätten dem Lande<lb/> Rumänien Einrichtungen anfnöthigen wollen, die entschieden den Lebensinteressen<lb/> desselben schwere Schädigung zufügen müssen.</p><lb/> <p xml:id="ID_355" next="#ID_356"> Was wird also Rechtens sein, wenn der 7. Artikel der rumänischen Ver¬<lb/> fassung gestrichen wird, und durch was wird er vermuthlich ersetzt werdeu?<lb/> Nach dem jetzigen Staude der Gesetzgebung sind nur die wenigen Juden, die<lb/> seit der Pariser Konvention von185L in Rumänien ansässig sind, sammt ihrer<lb/> Nachkommenschaft heimatberechtigt und zum Genusse der bürgerlichen Rechte<lb/> zugelassen. Die ungeheure Masse der fremden Juden aber, welche seitdem<lb/> beide Theile des Landes überschwemmt hat, ist durch den erwähnten Artikel<lb/> von dem Erwerbe der Naturalisation und somit von der Erreichung der Be¬<lb/> fugnis? zur Theilnahme am rumänischen Staatsleben ausgeschlossen.' Läge in<lb/> dem Verlangen der Mächte die Forderung, Rumänien müsse jenen Artikel<lb/> unbedingt aufheben — was nicht der Fall sein kann —, so hätten Regierung<lb/> und Kammern, wenn sie nicht ans Anerkennung der Unabhängigkeit des Landes<lb/> verzichten wollten, sich demgemäß zu entschließen, d. h. den fremden Juden,<lb/> soweit sie im Lande geboren und erzogen sind, ohne weiteres die Naturalisation<lb/> zu gewähren, und den übrigen, d. h. den erwachsen eingewanderten, dasselbe<lb/> unter gewissen Bedingungen zuzugestehen, unter denen eine Bestimmung in<lb/> Betreff der Religion nicht sein dürfte. Wohl aber würde, selbst angenom¬<lb/> men, die Berliner Beschlüsse schlössen jenes Aeußerste ein. gestattet sein, die<lb/> Naturalisation an andere Eigenschaften zu knüpfen, und da bietet sich in dem<lb/> Wesen und Charakter der Race, um die es sich handelt, dem Gesetze und den<lb/> Behörden ein weiter Spielraum, um Sicherheitsmaßregeln zu treffen. Das<lb/> Bekenntniß wird bei der Prüfung der Gesuche um Zulassung zur Ausübung<lb/> staatsbürgerlicher Rechte wegfallen, man wird nach dieser Seite hin, dem Geiste<lb/> der Zeit gemäß, tolerant sein; aber mau wird nicht zu dulden brauchen und<lb/> sicher nicht dulden, daß moralisch nichtsnutzige Elemente sich eindrängen, für<lb/> die jene Rechte nur Schutzmittel und Opcrätionswerkzeuge zu unsauberen und<lb/> dem Landeswohle verderblichen Praktiken benutzen würden. Dafür, daß solche<lb/> Elemente ferngehalten werden, wird man dadurch sorgen können, daß die Ge¬<lb/> meinden gesetzlich in den Stand gesetzt werden, denselben ans Gründen, die<lb/> nichts mit Thor« und Talmud zu schaffen haben, über die sie aber sonst niemand<lb/> Rechenschaft abzulegen genöthigt sind, das Heimatsrecht zu versagen. Die<lb/> Legislative wird ferner verhindern können, daß die Zulassung von Juden zu<lb/> Staats- und Gemeindeämtern überstürzt werde. Daß endlich die jüdische Be¬<lb/> triebsamkeit, Vordringlichkeit und Dreistigkeit nicht so bald Stimme in den<lb/> Kammern erlangen wird, ist bei der tiefen Abneigung aller Stände Rumänien's<lb/> vor diesen und anderen Eigenschaften der großen Mehrzahl der Hebräer mit</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0129]
Juden in den Staatsverband? Wollen sie, daß Polen, Galizien und Süd-
rußland das Recht haben sollen, ihren Ueberflusz an Bettlern und Schnorrern
noch stärker in die Moldau und dann in die Walachei zu entleeren und das
Land mit Schnnpshändlern, Wucherern und anderen Blutsaugern zu überfluthen
und auszubeuten? Wir sind der Meinung, daß dieses Ziel dem Berliner
Kongresse durchaus nicht vorgeschwebt hat. Der Minister Bratiano ist, so
liberal er sonst anstritt, sehr wahrscheinlich derselben Ansicht; denn zu wieder¬
holten Malen hat er den Gedanken ausgesprochen, daß eine plötzliche Beseiti¬
gung aller Schranken vor dem Einströmen des „schmutzigen Wiescnwassers"
Klein-Palästina's für das Land verhängnißvoll sein werde. Auch die Thron¬
rede des Fürsten verwahrt sich deutlich für den, der zu lesen versteht, gegen
die Annahme, die Mächte, die in Berlin getagt haben, hätten dem Lande
Rumänien Einrichtungen anfnöthigen wollen, die entschieden den Lebensinteressen
desselben schwere Schädigung zufügen müssen.
Was wird also Rechtens sein, wenn der 7. Artikel der rumänischen Ver¬
fassung gestrichen wird, und durch was wird er vermuthlich ersetzt werdeu?
Nach dem jetzigen Staude der Gesetzgebung sind nur die wenigen Juden, die
seit der Pariser Konvention von185L in Rumänien ansässig sind, sammt ihrer
Nachkommenschaft heimatberechtigt und zum Genusse der bürgerlichen Rechte
zugelassen. Die ungeheure Masse der fremden Juden aber, welche seitdem
beide Theile des Landes überschwemmt hat, ist durch den erwähnten Artikel
von dem Erwerbe der Naturalisation und somit von der Erreichung der Be¬
fugnis? zur Theilnahme am rumänischen Staatsleben ausgeschlossen.' Läge in
dem Verlangen der Mächte die Forderung, Rumänien müsse jenen Artikel
unbedingt aufheben — was nicht der Fall sein kann —, so hätten Regierung
und Kammern, wenn sie nicht ans Anerkennung der Unabhängigkeit des Landes
verzichten wollten, sich demgemäß zu entschließen, d. h. den fremden Juden,
soweit sie im Lande geboren und erzogen sind, ohne weiteres die Naturalisation
zu gewähren, und den übrigen, d. h. den erwachsen eingewanderten, dasselbe
unter gewissen Bedingungen zuzugestehen, unter denen eine Bestimmung in
Betreff der Religion nicht sein dürfte. Wohl aber würde, selbst angenom¬
men, die Berliner Beschlüsse schlössen jenes Aeußerste ein. gestattet sein, die
Naturalisation an andere Eigenschaften zu knüpfen, und da bietet sich in dem
Wesen und Charakter der Race, um die es sich handelt, dem Gesetze und den
Behörden ein weiter Spielraum, um Sicherheitsmaßregeln zu treffen. Das
Bekenntniß wird bei der Prüfung der Gesuche um Zulassung zur Ausübung
staatsbürgerlicher Rechte wegfallen, man wird nach dieser Seite hin, dem Geiste
der Zeit gemäß, tolerant sein; aber mau wird nicht zu dulden brauchen und
sicher nicht dulden, daß moralisch nichtsnutzige Elemente sich eindrängen, für
die jene Rechte nur Schutzmittel und Opcrätionswerkzeuge zu unsauberen und
dem Landeswohle verderblichen Praktiken benutzen würden. Dafür, daß solche
Elemente ferngehalten werden, wird man dadurch sorgen können, daß die Ge¬
meinden gesetzlich in den Stand gesetzt werden, denselben ans Gründen, die
nichts mit Thor« und Talmud zu schaffen haben, über die sie aber sonst niemand
Rechenschaft abzulegen genöthigt sind, das Heimatsrecht zu versagen. Die
Legislative wird ferner verhindern können, daß die Zulassung von Juden zu
Staats- und Gemeindeämtern überstürzt werde. Daß endlich die jüdische Be¬
triebsamkeit, Vordringlichkeit und Dreistigkeit nicht so bald Stimme in den
Kammern erlangen wird, ist bei der tiefen Abneigung aller Stände Rumänien's
vor diesen und anderen Eigenschaften der großen Mehrzahl der Hebräer mit
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