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Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. II. Band.

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ersten Zeit des Lebens latent blieben, welche aber sehr wohl späterhin das
Auftreten einer plötzlichen, heftigen und rasch letal verlaufenden Flnxion zum
Gehirn und seinen Häuten begünstigen und hervorrufen konnten."
'

Damit wäre also die Kolbsche Insinuation gründlich abgethan, daß die
Gesundheitsbnlletins über den Zustand des Prinzen bis zum 8. Oktober un¬
vereinbar seien mit den Krankheitssymptomen, welche der Nothtaufact hervor¬
hebt und unvereinbar mit den Todesursachen, welche das Sektionsprotokoll
feststellt. Wie steht es nnn aber mit der Kolb'schen Behauptung, daß das am
18. October sezirte Kind ein "neugeborenes Kind" gewesen sei? Auch hierauf
gibt der Professor Friedreich entscheidende Antwort. "Bei der Beantwortung
dieser Frage" sagt Friedreich, "wird man sich der äußern Merkmale zu er¬
innern haben, aus denen man das Alter einer Kindesleiche zu bestimmen im
Stande ist. Hier ist vor Allem das Verhalten des Nabelstrangrestes zu be¬
rücksichtigen. Es weiß fast jedermann, daß bei der Abnabelung des Neuge-
borenen ein etwa drei Zoll langer Theil des Nabelstrangs am Banche des
Kindes zurückgelassen wird. Dieser Rest beginnt innerhalb der ersten 24 Stunden
nach der Geburt zu welken und vom abgeschnittenen Ende her zu vertrocknen,
ist am dritten Tage ganz vertrocknet und fällt am fünften bis sechsten Tage
ab. Während der folgenden Tage bemerkt man eine leichte Eiterung an der
Stelle des abgefallenen Nabelstrangrestes und etwa vierzehn Tage nach der
Geburt ist der Nabel in den meisten Fällen trocken und vollkommen vernarbt.
Würde es sich bei der obduzirten Leiche" (des Prinzen) "um ein neugeborenes
Kind gehandelt haben, so hätte der Nabelstrangrest noch an der Leiche vor¬
handen sein müssen." Friedreich betont nun, wie diese ganz außerordentliche
Erscheinung doch dei" neun Aerzten, die bei der Leichenöffnung zugegen waren
und die alle die Leiche für diejenige eines achtzehntägiger Kindes hielten, sehr
hätte auffallen müssen. Und doch bekunden sie einstimmig: "Sonsten" it. h.
anßer den Blutunterlanfnngen) "wurde nichts besonderes wahrgenommen."
Selbst wenn man den Nabelschnnrrest, um eine flüchtige Täuschung über das
Alter des Kindes zu ermöglichen, abgeschnitten hätte, müßte die Schnittfläche
den nenn Aerzten ausgefallen sein. "Will man etwa jenen neun Männern
die krasseste Unwissenheit vorwerfen oder etwa annehmen wollen, dieselben hätten
Alle als Bestochene oder Feiglinge die Dinge übersehen?" So fragt Friedreich.
Herr Kolb mag wählen. Das schlechte Gewissen ist aus seinen letzten Schlupf¬
winkeln vertrieben.

Denn der wichtigen dritten Urkunde über die Beisetzung der Leiche
des Erbprinzen, welche den Nachweis fuhrt, daß vom Augenblick des Todes
an bis zur Beisetzung in Pforzheim die sterblichen Ueberreste des Prinzen
stets bewacht worden sind, weiß Herr Kolb nur die einzige Bemerkung ent¬
gegenzusetzen: der als gestorben bezeichnete Erbprinz werde wohl auch begraben
worden sein.

Ja, gewiß ist er begraben. Aber mit der urkundlichen Gewißheit dieser
Thatsache'hat auch der Mythus vom Prinzen Kaspar Hauser aufgehört, ein
anständiges Publikum zu beschäftigen. Einen guten Glauben für dieses Hirn¬
H. B. gespinst, selbst einen fahrlässigen, gibt es einfach nicht mehr.




ersten Zeit des Lebens latent blieben, welche aber sehr wohl späterhin das
Auftreten einer plötzlichen, heftigen und rasch letal verlaufenden Flnxion zum
Gehirn und seinen Häuten begünstigen und hervorrufen konnten."
'

Damit wäre also die Kolbsche Insinuation gründlich abgethan, daß die
Gesundheitsbnlletins über den Zustand des Prinzen bis zum 8. Oktober un¬
vereinbar seien mit den Krankheitssymptomen, welche der Nothtaufact hervor¬
hebt und unvereinbar mit den Todesursachen, welche das Sektionsprotokoll
feststellt. Wie steht es nnn aber mit der Kolb'schen Behauptung, daß das am
18. October sezirte Kind ein „neugeborenes Kind" gewesen sei? Auch hierauf
gibt der Professor Friedreich entscheidende Antwort. „Bei der Beantwortung
dieser Frage" sagt Friedreich, „wird man sich der äußern Merkmale zu er¬
innern haben, aus denen man das Alter einer Kindesleiche zu bestimmen im
Stande ist. Hier ist vor Allem das Verhalten des Nabelstrangrestes zu be¬
rücksichtigen. Es weiß fast jedermann, daß bei der Abnabelung des Neuge-
borenen ein etwa drei Zoll langer Theil des Nabelstrangs am Banche des
Kindes zurückgelassen wird. Dieser Rest beginnt innerhalb der ersten 24 Stunden
nach der Geburt zu welken und vom abgeschnittenen Ende her zu vertrocknen,
ist am dritten Tage ganz vertrocknet und fällt am fünften bis sechsten Tage
ab. Während der folgenden Tage bemerkt man eine leichte Eiterung an der
Stelle des abgefallenen Nabelstrangrestes und etwa vierzehn Tage nach der
Geburt ist der Nabel in den meisten Fällen trocken und vollkommen vernarbt.
Würde es sich bei der obduzirten Leiche" (des Prinzen) „um ein neugeborenes
Kind gehandelt haben, so hätte der Nabelstrangrest noch an der Leiche vor¬
handen sein müssen." Friedreich betont nun, wie diese ganz außerordentliche
Erscheinung doch dei» neun Aerzten, die bei der Leichenöffnung zugegen waren
und die alle die Leiche für diejenige eines achtzehntägiger Kindes hielten, sehr
hätte auffallen müssen. Und doch bekunden sie einstimmig: „Sonsten" it. h.
anßer den Blutunterlanfnngen) „wurde nichts besonderes wahrgenommen."
Selbst wenn man den Nabelschnnrrest, um eine flüchtige Täuschung über das
Alter des Kindes zu ermöglichen, abgeschnitten hätte, müßte die Schnittfläche
den nenn Aerzten ausgefallen sein. „Will man etwa jenen neun Männern
die krasseste Unwissenheit vorwerfen oder etwa annehmen wollen, dieselben hätten
Alle als Bestochene oder Feiglinge die Dinge übersehen?" So fragt Friedreich.
Herr Kolb mag wählen. Das schlechte Gewissen ist aus seinen letzten Schlupf¬
winkeln vertrieben.

Denn der wichtigen dritten Urkunde über die Beisetzung der Leiche
des Erbprinzen, welche den Nachweis fuhrt, daß vom Augenblick des Todes
an bis zur Beisetzung in Pforzheim die sterblichen Ueberreste des Prinzen
stets bewacht worden sind, weiß Herr Kolb nur die einzige Bemerkung ent¬
gegenzusetzen: der als gestorben bezeichnete Erbprinz werde wohl auch begraben
worden sein.

Ja, gewiß ist er begraben. Aber mit der urkundlichen Gewißheit dieser
Thatsache'hat auch der Mythus vom Prinzen Kaspar Hauser aufgehört, ein
anständiges Publikum zu beschäftigen. Einen guten Glauben für dieses Hirn¬
H. B. gespinst, selbst einen fahrlässigen, gibt es einfach nicht mehr.




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[0481] ersten Zeit des Lebens latent blieben, welche aber sehr wohl späterhin das Auftreten einer plötzlichen, heftigen und rasch letal verlaufenden Flnxion zum Gehirn und seinen Häuten begünstigen und hervorrufen konnten." ' Damit wäre also die Kolbsche Insinuation gründlich abgethan, daß die Gesundheitsbnlletins über den Zustand des Prinzen bis zum 8. Oktober un¬ vereinbar seien mit den Krankheitssymptomen, welche der Nothtaufact hervor¬ hebt und unvereinbar mit den Todesursachen, welche das Sektionsprotokoll feststellt. Wie steht es nnn aber mit der Kolb'schen Behauptung, daß das am 18. October sezirte Kind ein „neugeborenes Kind" gewesen sei? Auch hierauf gibt der Professor Friedreich entscheidende Antwort. „Bei der Beantwortung dieser Frage" sagt Friedreich, „wird man sich der äußern Merkmale zu er¬ innern haben, aus denen man das Alter einer Kindesleiche zu bestimmen im Stande ist. Hier ist vor Allem das Verhalten des Nabelstrangrestes zu be¬ rücksichtigen. Es weiß fast jedermann, daß bei der Abnabelung des Neuge- borenen ein etwa drei Zoll langer Theil des Nabelstrangs am Banche des Kindes zurückgelassen wird. Dieser Rest beginnt innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt zu welken und vom abgeschnittenen Ende her zu vertrocknen, ist am dritten Tage ganz vertrocknet und fällt am fünften bis sechsten Tage ab. Während der folgenden Tage bemerkt man eine leichte Eiterung an der Stelle des abgefallenen Nabelstrangrestes und etwa vierzehn Tage nach der Geburt ist der Nabel in den meisten Fällen trocken und vollkommen vernarbt. Würde es sich bei der obduzirten Leiche" (des Prinzen) „um ein neugeborenes Kind gehandelt haben, so hätte der Nabelstrangrest noch an der Leiche vor¬ handen sein müssen." Friedreich betont nun, wie diese ganz außerordentliche Erscheinung doch dei» neun Aerzten, die bei der Leichenöffnung zugegen waren und die alle die Leiche für diejenige eines achtzehntägiger Kindes hielten, sehr hätte auffallen müssen. Und doch bekunden sie einstimmig: „Sonsten" it. h. anßer den Blutunterlanfnngen) „wurde nichts besonderes wahrgenommen." Selbst wenn man den Nabelschnnrrest, um eine flüchtige Täuschung über das Alter des Kindes zu ermöglichen, abgeschnitten hätte, müßte die Schnittfläche den nenn Aerzten ausgefallen sein. „Will man etwa jenen neun Männern die krasseste Unwissenheit vorwerfen oder etwa annehmen wollen, dieselben hätten Alle als Bestochene oder Feiglinge die Dinge übersehen?" So fragt Friedreich. Herr Kolb mag wählen. Das schlechte Gewissen ist aus seinen letzten Schlupf¬ winkeln vertrieben. Denn der wichtigen dritten Urkunde über die Beisetzung der Leiche des Erbprinzen, welche den Nachweis fuhrt, daß vom Augenblick des Todes an bis zur Beisetzung in Pforzheim die sterblichen Ueberreste des Prinzen stets bewacht worden sind, weiß Herr Kolb nur die einzige Bemerkung ent¬ gegenzusetzen: der als gestorben bezeichnete Erbprinz werde wohl auch begraben worden sein. Ja, gewiß ist er begraben. Aber mit der urkundlichen Gewißheit dieser Thatsache'hat auch der Mythus vom Prinzen Kaspar Hauser aufgehört, ein anständiges Publikum zu beschäftigen. Einen guten Glauben für dieses Hirn¬ H. B. gespinst, selbst einen fahrlässigen, gibt es einfach nicht mehr.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157653/481>, abgerufen am 28.12.2024.