Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. II. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

der größeren Armeen waren. Während man es in Preußen vielleicht als ein
Unglück ansah, wenn ein Bauernsohn in den Soldatenrock gesteckt wurde, so
galt es im Reiche entschieden als eine Schande.

Nicht viel besser sah es mit den Offizieren aus. Für diejenigen Kom¬
pagnien, welche aus mehreren Kontingenten zusammengesetzt, war die xrima.
xlkmg. ein für allemal auf die verschiedenen Stände repartirt. Hatte nun ein
Staat z. B. nur eine Hauptmanns-, Lieutenants- oder Fähnrichsstelle zu ver¬
geben, so blieb der Betreffende Zeitlebens in dieser Charge und mußte gleich
von Hause aus auf jedes Avancement verzichten. Der Fähnrich des Prälaten
von Gengenbach an der Spitze von sechs Mann hatte volle Gelegenheit sich
in der Beschränkung als Meister zu zeigen. Man fand in der Reichsarmee
blutjunge Hauptleute und uralte Fähnrichs. Da nun mehrfach auch die
Offizierstellen käuflich waren, so läßt sich denken, wie es mit der militärischen
Tüchtigkeit aussah! Von einer sublimen Auffassung ihres Berufs, wie es
Friedrich der Große von seinen Offizieren verlangte, konnte schlechterdings
nicht die Rede sein. Selbst die besseren Elemente verkamen entweder, von
jedem Rathsschreiber abhängig, in reichsstädtischer Misöre, oder wenn sie an
den kleinen Höfen neben dem Degen auch noch den Hofmarschallsstab schwan¬
gen, gingen sie unter in dem Sumpf eines vornehmen Bediententhums.

Es würde zu weit führen nun auch noch auf die Leistungen der Reichs¬
armee in den verschiedenen Kriegen einzugehen, sie sind genugsam bekannt.
Nach der Schlacht von Roßbach kannte der Volkswitz nur noch eine Reißaus-
Armee. Sie hat ihrer unwürdigen Existenz entsprechend geendet, denn das
letzte Korps der Reichsarmee, von welchem die Kriegsgeschichte zu berichten
weiß, das schwäbische Kreiskorps, wurde am 29. Juli 1796 auf Befehl des
Erzherzogs Karl von Oesterreich entwaffnet und nach Hause geschickt.

Wie es unter solchen Verhältnissen mit der Gewalt des Kaisers, mit
seinem Einfluß auf die deutschen Verhältnisse bestellt war, bedarf wohl kaum
noch einer weiteren Erörterung. Von den Kaiserlichen Regalien und Reservaten,
welche in Moser's deutschem Staatsrecht noch einen ganzen Band ausfüllen
waren wenige unangefochten geblieben. Die Ertheilung des Ehreurechts mit
rothem Wachs siegeln zu dürfen, die Verleihung von Titeln und Standeser¬
höhungen blieben zwar nach wie vor dem Kaiser unbenommen, ohne Einwilli¬
gung des Reichstags konnte er jedoch weder Krieg erklären noch Frieden
schließen. Schon Kaiser Ferdinand III. schrieb unter dem II. Januar 1646
in der seinen Gesandten zu Münster und Osnabrück ertheilten Instruktion:
"So ist für's andere der Reichshofrath fast das einige Stück, welches wir noch
et" snraino Iinxsrio übrig haben." Nach dem westphälischen Frieden war in
der That Deutschland nur uoch ein geographischer Begriff und das KaiserthuM


der größeren Armeen waren. Während man es in Preußen vielleicht als ein
Unglück ansah, wenn ein Bauernsohn in den Soldatenrock gesteckt wurde, so
galt es im Reiche entschieden als eine Schande.

Nicht viel besser sah es mit den Offizieren aus. Für diejenigen Kom¬
pagnien, welche aus mehreren Kontingenten zusammengesetzt, war die xrima.
xlkmg. ein für allemal auf die verschiedenen Stände repartirt. Hatte nun ein
Staat z. B. nur eine Hauptmanns-, Lieutenants- oder Fähnrichsstelle zu ver¬
geben, so blieb der Betreffende Zeitlebens in dieser Charge und mußte gleich
von Hause aus auf jedes Avancement verzichten. Der Fähnrich des Prälaten
von Gengenbach an der Spitze von sechs Mann hatte volle Gelegenheit sich
in der Beschränkung als Meister zu zeigen. Man fand in der Reichsarmee
blutjunge Hauptleute und uralte Fähnrichs. Da nun mehrfach auch die
Offizierstellen käuflich waren, so läßt sich denken, wie es mit der militärischen
Tüchtigkeit aussah! Von einer sublimen Auffassung ihres Berufs, wie es
Friedrich der Große von seinen Offizieren verlangte, konnte schlechterdings
nicht die Rede sein. Selbst die besseren Elemente verkamen entweder, von
jedem Rathsschreiber abhängig, in reichsstädtischer Misöre, oder wenn sie an
den kleinen Höfen neben dem Degen auch noch den Hofmarschallsstab schwan¬
gen, gingen sie unter in dem Sumpf eines vornehmen Bediententhums.

Es würde zu weit führen nun auch noch auf die Leistungen der Reichs¬
armee in den verschiedenen Kriegen einzugehen, sie sind genugsam bekannt.
Nach der Schlacht von Roßbach kannte der Volkswitz nur noch eine Reißaus-
Armee. Sie hat ihrer unwürdigen Existenz entsprechend geendet, denn das
letzte Korps der Reichsarmee, von welchem die Kriegsgeschichte zu berichten
weiß, das schwäbische Kreiskorps, wurde am 29. Juli 1796 auf Befehl des
Erzherzogs Karl von Oesterreich entwaffnet und nach Hause geschickt.

Wie es unter solchen Verhältnissen mit der Gewalt des Kaisers, mit
seinem Einfluß auf die deutschen Verhältnisse bestellt war, bedarf wohl kaum
noch einer weiteren Erörterung. Von den Kaiserlichen Regalien und Reservaten,
welche in Moser's deutschem Staatsrecht noch einen ganzen Band ausfüllen
waren wenige unangefochten geblieben. Die Ertheilung des Ehreurechts mit
rothem Wachs siegeln zu dürfen, die Verleihung von Titeln und Standeser¬
höhungen blieben zwar nach wie vor dem Kaiser unbenommen, ohne Einwilli¬
gung des Reichstags konnte er jedoch weder Krieg erklären noch Frieden
schließen. Schon Kaiser Ferdinand III. schrieb unter dem II. Januar 1646
in der seinen Gesandten zu Münster und Osnabrück ertheilten Instruktion:
„So ist für's andere der Reichshofrath fast das einige Stück, welches wir noch
et« snraino Iinxsrio übrig haben." Nach dem westphälischen Frieden war in
der That Deutschland nur uoch ein geographischer Begriff und das KaiserthuM


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0336" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/140157"/>
          <p xml:id="ID_985" prev="#ID_984"> der größeren Armeen waren. Während man es in Preußen vielleicht als ein<lb/>
Unglück ansah, wenn ein Bauernsohn in den Soldatenrock gesteckt wurde, so<lb/>
galt es im Reiche entschieden als eine Schande.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_986"> Nicht viel besser sah es mit den Offizieren aus. Für diejenigen Kom¬<lb/>
pagnien, welche aus mehreren Kontingenten zusammengesetzt, war die xrima.<lb/>
xlkmg. ein für allemal auf die verschiedenen Stände repartirt. Hatte nun ein<lb/>
Staat z. B. nur eine Hauptmanns-, Lieutenants- oder Fähnrichsstelle zu ver¬<lb/>
geben, so blieb der Betreffende Zeitlebens in dieser Charge und mußte gleich<lb/>
von Hause aus auf jedes Avancement verzichten. Der Fähnrich des Prälaten<lb/>
von Gengenbach an der Spitze von sechs Mann hatte volle Gelegenheit sich<lb/>
in der Beschränkung als Meister zu zeigen. Man fand in der Reichsarmee<lb/>
blutjunge Hauptleute und uralte Fähnrichs. Da nun mehrfach auch die<lb/>
Offizierstellen käuflich waren, so läßt sich denken, wie es mit der militärischen<lb/>
Tüchtigkeit aussah! Von einer sublimen Auffassung ihres Berufs, wie es<lb/>
Friedrich der Große von seinen Offizieren verlangte, konnte schlechterdings<lb/>
nicht die Rede sein. Selbst die besseren Elemente verkamen entweder, von<lb/>
jedem Rathsschreiber abhängig, in reichsstädtischer Misöre, oder wenn sie an<lb/>
den kleinen Höfen neben dem Degen auch noch den Hofmarschallsstab schwan¬<lb/>
gen, gingen sie unter in dem Sumpf eines vornehmen Bediententhums.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_987"> Es würde zu weit führen nun auch noch auf die Leistungen der Reichs¬<lb/>
armee in den verschiedenen Kriegen einzugehen, sie sind genugsam bekannt.<lb/>
Nach der Schlacht von Roßbach kannte der Volkswitz nur noch eine Reißaus-<lb/>
Armee. Sie hat ihrer unwürdigen Existenz entsprechend geendet, denn das<lb/>
letzte Korps der Reichsarmee, von welchem die Kriegsgeschichte zu berichten<lb/>
weiß, das schwäbische Kreiskorps, wurde am 29. Juli 1796 auf Befehl des<lb/>
Erzherzogs Karl von Oesterreich entwaffnet und nach Hause geschickt.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_988" next="#ID_989"> Wie es unter solchen Verhältnissen mit der Gewalt des Kaisers, mit<lb/>
seinem Einfluß auf die deutschen Verhältnisse bestellt war, bedarf wohl kaum<lb/>
noch einer weiteren Erörterung. Von den Kaiserlichen Regalien und Reservaten,<lb/>
welche in Moser's deutschem Staatsrecht noch einen ganzen Band ausfüllen<lb/>
waren wenige unangefochten geblieben. Die Ertheilung des Ehreurechts mit<lb/>
rothem Wachs siegeln zu dürfen, die Verleihung von Titeln und Standeser¬<lb/>
höhungen blieben zwar nach wie vor dem Kaiser unbenommen, ohne Einwilli¬<lb/>
gung des Reichstags konnte er jedoch weder Krieg erklären noch Frieden<lb/>
schließen. Schon Kaiser Ferdinand III. schrieb unter dem II. Januar 1646<lb/>
in der seinen Gesandten zu Münster und Osnabrück ertheilten Instruktion:<lb/>
&#x201E;So ist für's andere der Reichshofrath fast das einige Stück, welches wir noch<lb/>
et« snraino Iinxsrio übrig haben." Nach dem westphälischen Frieden war in<lb/>
der That Deutschland nur uoch ein geographischer Begriff und das KaiserthuM</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0336] der größeren Armeen waren. Während man es in Preußen vielleicht als ein Unglück ansah, wenn ein Bauernsohn in den Soldatenrock gesteckt wurde, so galt es im Reiche entschieden als eine Schande. Nicht viel besser sah es mit den Offizieren aus. Für diejenigen Kom¬ pagnien, welche aus mehreren Kontingenten zusammengesetzt, war die xrima. xlkmg. ein für allemal auf die verschiedenen Stände repartirt. Hatte nun ein Staat z. B. nur eine Hauptmanns-, Lieutenants- oder Fähnrichsstelle zu ver¬ geben, so blieb der Betreffende Zeitlebens in dieser Charge und mußte gleich von Hause aus auf jedes Avancement verzichten. Der Fähnrich des Prälaten von Gengenbach an der Spitze von sechs Mann hatte volle Gelegenheit sich in der Beschränkung als Meister zu zeigen. Man fand in der Reichsarmee blutjunge Hauptleute und uralte Fähnrichs. Da nun mehrfach auch die Offizierstellen käuflich waren, so läßt sich denken, wie es mit der militärischen Tüchtigkeit aussah! Von einer sublimen Auffassung ihres Berufs, wie es Friedrich der Große von seinen Offizieren verlangte, konnte schlechterdings nicht die Rede sein. Selbst die besseren Elemente verkamen entweder, von jedem Rathsschreiber abhängig, in reichsstädtischer Misöre, oder wenn sie an den kleinen Höfen neben dem Degen auch noch den Hofmarschallsstab schwan¬ gen, gingen sie unter in dem Sumpf eines vornehmen Bediententhums. Es würde zu weit führen nun auch noch auf die Leistungen der Reichs¬ armee in den verschiedenen Kriegen einzugehen, sie sind genugsam bekannt. Nach der Schlacht von Roßbach kannte der Volkswitz nur noch eine Reißaus- Armee. Sie hat ihrer unwürdigen Existenz entsprechend geendet, denn das letzte Korps der Reichsarmee, von welchem die Kriegsgeschichte zu berichten weiß, das schwäbische Kreiskorps, wurde am 29. Juli 1796 auf Befehl des Erzherzogs Karl von Oesterreich entwaffnet und nach Hause geschickt. Wie es unter solchen Verhältnissen mit der Gewalt des Kaisers, mit seinem Einfluß auf die deutschen Verhältnisse bestellt war, bedarf wohl kaum noch einer weiteren Erörterung. Von den Kaiserlichen Regalien und Reservaten, welche in Moser's deutschem Staatsrecht noch einen ganzen Band ausfüllen waren wenige unangefochten geblieben. Die Ertheilung des Ehreurechts mit rothem Wachs siegeln zu dürfen, die Verleihung von Titeln und Standeser¬ höhungen blieben zwar nach wie vor dem Kaiser unbenommen, ohne Einwilli¬ gung des Reichstags konnte er jedoch weder Krieg erklären noch Frieden schließen. Schon Kaiser Ferdinand III. schrieb unter dem II. Januar 1646 in der seinen Gesandten zu Münster und Osnabrück ertheilten Instruktion: „So ist für's andere der Reichshofrath fast das einige Stück, welches wir noch et« snraino Iinxsrio übrig haben." Nach dem westphälischen Frieden war in der That Deutschland nur uoch ein geographischer Begriff und das KaiserthuM

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157653
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157653/336
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157653/336>, abgerufen am 27.07.2024.