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Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, II. Semester. I. Band.

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12 Grote. Nachdem das Korps der Spielleute auf einen reducirt, ward die
Löhnung desselben auf 3 Thaler erhöht. Ein wesentlicher Nebenverdienst be¬
stand in der Extravergütung der Lohnwachen mit 12 Grote für jede der¬
selben. Bei dem angegebnen Etat von 1 Unteroffizier, 1 Tambour und
8 Gemeinen und bei einer Wachstärke von 1 Unteroffizier und 6 Mann waren
sonach der Unteroffizier permanent, die Gemeinen aber innerhalb 4 Tagen
immer drei Mal 24 Stunden auf Wache. Daß dem wirklich so war, geht ans
der in den Akten des Kniphausenschen Militär-Departements enthaltenen Kosten¬
berechnung über Lohnwachen hervor. Es heißt da wörtlich: "Weil aber jetzt
1 Unteroffizier und 6 Gemeine auf der Wache sein müssen, so sind in
3 Tagen für die beiden fehlenden Unteroffiziere 2 Lohnwachen und für die
fehlenden Gemeinen 10 Lohnwachen zu bezahlen, macht in 30 Tagen 120 Lohn¬
wachen a 12 Grote."

Der monatliche Verpflegungsetat für die oben angegebnen 10 Köpfe der
Besatzung betrug 23 Thaler 24 Grote, wofür man sich jetzt allerdings in
Berlin kaum einen ordentlichen Bedienten halten kann. Der Unteroffizier er¬
hielt, außer seinem Traktament und der Vergütung für Lohnwachen, noch
jährlich 8 Thaler an Quartiergeld, und der Tambour hatte freie Wohnung
auf Kniphausen, während sich die Gemeinen ohne besondere Entschädigung im
Lande selbst Quartier verschaffen mußten. Eine kleine Einnahme fiel den Ge¬
meinen aus gräflicher Kasse noch dadurch zu, daß sie abwechselnd Montags
und Freitags den Postbeutel nach dem Ellenser Damm tragen mußten, wofür
wöchentlich 16 Grote extra vergütet wurden. Sonst waren die Soldaten außer
ihrem Dienst zu keiner weiteren Arbeit verbunden. Dazu dürfte bei dem an¬
gestrengten Wachdienst, selbst zum Zweck des Privatverdienstes, auch wenig
Gelegenheit gewesen sein, und es ist schwer begreiflich, wie die Leute ohne Ge¬
währung von Brod, und da sie anscheinend auch noch Hemden aus ihrer
Löhnung beschaffen mußten, überhaupt haben existiren können. Später, d. h.
gegen Ende der fünfziger Jahre, war man denn auch genöthigt, das Ein¬
kommen etwas aufzubessern. Außer dem Tambour erhielten auch die Unter¬
offiziere und 5 verheirathete Soldaten auf Kniphausen freie Wohnung, des¬
gleichen auch 5 unverheirathete, die sich jedoch mit einer einzigen, im Winter
nicht zu heizenden Kammer begnügen mußten und denen, um sie mit ihrer
Lage einigermaßen zufrieden zu stellen, ein Quartiergeld von 2 Thaler xw
Kuno extra vergütet wurde. Allen übrigen etwa nicht auf der Burg unter¬
gebrachten Soldaten wurde dagegen ein jährlicher Miethzuschuß von 12
Thalern bewilligt.

Was die äußere Erscheinung der Burgmilice^ anbetrifft, so machte sie,
eine neue und nicht durch dreijährige Tragezeit bereits unscheinbar gewordene


Grenzboten III. 1377. 27

12 Grote. Nachdem das Korps der Spielleute auf einen reducirt, ward die
Löhnung desselben auf 3 Thaler erhöht. Ein wesentlicher Nebenverdienst be¬
stand in der Extravergütung der Lohnwachen mit 12 Grote für jede der¬
selben. Bei dem angegebnen Etat von 1 Unteroffizier, 1 Tambour und
8 Gemeinen und bei einer Wachstärke von 1 Unteroffizier und 6 Mann waren
sonach der Unteroffizier permanent, die Gemeinen aber innerhalb 4 Tagen
immer drei Mal 24 Stunden auf Wache. Daß dem wirklich so war, geht ans
der in den Akten des Kniphausenschen Militär-Departements enthaltenen Kosten¬
berechnung über Lohnwachen hervor. Es heißt da wörtlich: „Weil aber jetzt
1 Unteroffizier und 6 Gemeine auf der Wache sein müssen, so sind in
3 Tagen für die beiden fehlenden Unteroffiziere 2 Lohnwachen und für die
fehlenden Gemeinen 10 Lohnwachen zu bezahlen, macht in 30 Tagen 120 Lohn¬
wachen a 12 Grote."

Der monatliche Verpflegungsetat für die oben angegebnen 10 Köpfe der
Besatzung betrug 23 Thaler 24 Grote, wofür man sich jetzt allerdings in
Berlin kaum einen ordentlichen Bedienten halten kann. Der Unteroffizier er¬
hielt, außer seinem Traktament und der Vergütung für Lohnwachen, noch
jährlich 8 Thaler an Quartiergeld, und der Tambour hatte freie Wohnung
auf Kniphausen, während sich die Gemeinen ohne besondere Entschädigung im
Lande selbst Quartier verschaffen mußten. Eine kleine Einnahme fiel den Ge¬
meinen aus gräflicher Kasse noch dadurch zu, daß sie abwechselnd Montags
und Freitags den Postbeutel nach dem Ellenser Damm tragen mußten, wofür
wöchentlich 16 Grote extra vergütet wurden. Sonst waren die Soldaten außer
ihrem Dienst zu keiner weiteren Arbeit verbunden. Dazu dürfte bei dem an¬
gestrengten Wachdienst, selbst zum Zweck des Privatverdienstes, auch wenig
Gelegenheit gewesen sein, und es ist schwer begreiflich, wie die Leute ohne Ge¬
währung von Brod, und da sie anscheinend auch noch Hemden aus ihrer
Löhnung beschaffen mußten, überhaupt haben existiren können. Später, d. h.
gegen Ende der fünfziger Jahre, war man denn auch genöthigt, das Ein¬
kommen etwas aufzubessern. Außer dem Tambour erhielten auch die Unter¬
offiziere und 5 verheirathete Soldaten auf Kniphausen freie Wohnung, des¬
gleichen auch 5 unverheirathete, die sich jedoch mit einer einzigen, im Winter
nicht zu heizenden Kammer begnügen mußten und denen, um sie mit ihrer
Lage einigermaßen zufrieden zu stellen, ein Quartiergeld von 2 Thaler xw
Kuno extra vergütet wurde. Allen übrigen etwa nicht auf der Burg unter¬
gebrachten Soldaten wurde dagegen ein jährlicher Miethzuschuß von 12
Thalern bewilligt.

Was die äußere Erscheinung der Burgmilice^ anbetrifft, so machte sie,
eine neue und nicht durch dreijährige Tragezeit bereits unscheinbar gewordene


Grenzboten III. 1377. 27
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[0217] 12 Grote. Nachdem das Korps der Spielleute auf einen reducirt, ward die Löhnung desselben auf 3 Thaler erhöht. Ein wesentlicher Nebenverdienst be¬ stand in der Extravergütung der Lohnwachen mit 12 Grote für jede der¬ selben. Bei dem angegebnen Etat von 1 Unteroffizier, 1 Tambour und 8 Gemeinen und bei einer Wachstärke von 1 Unteroffizier und 6 Mann waren sonach der Unteroffizier permanent, die Gemeinen aber innerhalb 4 Tagen immer drei Mal 24 Stunden auf Wache. Daß dem wirklich so war, geht ans der in den Akten des Kniphausenschen Militär-Departements enthaltenen Kosten¬ berechnung über Lohnwachen hervor. Es heißt da wörtlich: „Weil aber jetzt 1 Unteroffizier und 6 Gemeine auf der Wache sein müssen, so sind in 3 Tagen für die beiden fehlenden Unteroffiziere 2 Lohnwachen und für die fehlenden Gemeinen 10 Lohnwachen zu bezahlen, macht in 30 Tagen 120 Lohn¬ wachen a 12 Grote." Der monatliche Verpflegungsetat für die oben angegebnen 10 Köpfe der Besatzung betrug 23 Thaler 24 Grote, wofür man sich jetzt allerdings in Berlin kaum einen ordentlichen Bedienten halten kann. Der Unteroffizier er¬ hielt, außer seinem Traktament und der Vergütung für Lohnwachen, noch jährlich 8 Thaler an Quartiergeld, und der Tambour hatte freie Wohnung auf Kniphausen, während sich die Gemeinen ohne besondere Entschädigung im Lande selbst Quartier verschaffen mußten. Eine kleine Einnahme fiel den Ge¬ meinen aus gräflicher Kasse noch dadurch zu, daß sie abwechselnd Montags und Freitags den Postbeutel nach dem Ellenser Damm tragen mußten, wofür wöchentlich 16 Grote extra vergütet wurden. Sonst waren die Soldaten außer ihrem Dienst zu keiner weiteren Arbeit verbunden. Dazu dürfte bei dem an¬ gestrengten Wachdienst, selbst zum Zweck des Privatverdienstes, auch wenig Gelegenheit gewesen sein, und es ist schwer begreiflich, wie die Leute ohne Ge¬ währung von Brod, und da sie anscheinend auch noch Hemden aus ihrer Löhnung beschaffen mußten, überhaupt haben existiren können. Später, d. h. gegen Ende der fünfziger Jahre, war man denn auch genöthigt, das Ein¬ kommen etwas aufzubessern. Außer dem Tambour erhielten auch die Unter¬ offiziere und 5 verheirathete Soldaten auf Kniphausen freie Wohnung, des¬ gleichen auch 5 unverheirathete, die sich jedoch mit einer einzigen, im Winter nicht zu heizenden Kammer begnügen mußten und denen, um sie mit ihrer Lage einigermaßen zufrieden zu stellen, ein Quartiergeld von 2 Thaler xw Kuno extra vergütet wurde. Allen übrigen etwa nicht auf der Burg unter¬ gebrachten Soldaten wurde dagegen ein jährlicher Miethzuschuß von 12 Thalern bewilligt. Was die äußere Erscheinung der Burgmilice^ anbetrifft, so machte sie, eine neue und nicht durch dreijährige Tragezeit bereits unscheinbar gewordene Grenzboten III. 1377. 27

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341825_157647/217>, abgerufen am 21.10.2024.