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Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, I. Semester. II. Band.

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Desto segensreicher freilich war die Thätigkeit der Engländer auf dem
Gebiete der Tarifeinheit oder wenigstens auf dem Gebiete der Einheit der
Tarifklassifikation. Denn eine Tarifeinheit existirt in England noch viel we¬
niger als in Deutschland, die Zahl der Tarife ist dort noch größer
wie hier, aber trotzdem werden die Unzuträglichkeiten der Vielgestaltigkeit
dort nicht oder doch bei Weitem nicht in demselben Maße empfunden als
wie bei uus in Deutschlands) Was ist die Ursache hiervon?

Die englische Güterklassifikation umfaßt im Ganzen 7 Klassen, und diese
sind einheitlich für sämmtliche Eisenbahnen Englands durchgeführt. Ebenso
ist der Expeditionsdienst und das Abrechnnngsverfahreu einheitlich geordnet,
so daß es dem die Eisenbahn benutzenden Publikum verhältnißmäßig leicht
wird, sich hiervon Kenntniß zu verschaffen. Neben dieser Einheit besteht aber
die völligste Freiheit der Bahnen, für gewisse Güter, ja sogar für gewisse
Handelshäuser besondere Ausnahmetarife zu machen, besondere Frachtverträge,
die sich nach den zu ^befördernden oder im Vorjahre beförderten Massen
richten, abzuschließen. Von dieser Freiheit wird der ausgibigste Gebrauch ge¬
macht, und es ist dies mit ein Grund dafür, daß man niemals Klagen des
englischen Handelsstandes über mangelhafte Tarife hört. Die Eisenbahnver-
waltungsbeamteu, insbesondere der Chef des Güterdieustes -- Kooäs Manager
-- bleibt in ständigen Konnex mit Industrie und Handel seines Gebietes und
ändert je nach Bedarf sofort die Tarife oder schließt besondere Frachtverträge
ab. Der Großhandel hat daher seine eigenen ihm leicht verständlichen, ja ge¬
wissermaßen mit ihm in spezieller Berathung festgesetzten, besondern Tarife,
mögen diese noch so vielgestaltig, noch so schwankend sein, er kennt sie ebenso¬
gut wie den Kursstand seiner Waaren und Papiere. Zu dem kommt, daß die
Anwendung auch dieser Ausnahmetarife dnrch die auch hier durchgeführte Ein¬
heitlichkeit in der Expedition sowie in der Verrechnung und Vertheilung der
Frachten Seitens der Beamten eine sehr leichte ist, so daß sie vermöge ihrer
Tariftabellen auf jeder Station die Frachten leicht zu bestimmen wissen.

Die einheitliche Klassifikation der Güter in die 7 Klassen, ebenso wie die
jährlich vom Parlament festgesetzten Maximaltarissätze, welche sich in sehr
weiten Grenzen bewegen, sind gewissermaßen nur für den Klein- und Mittel¬
handel bestimmt. Sie erleichtern aber auch diesem, sich von den Tarifsätzen,
die an sich sehr verschieden sind, genaue Kenntniß zu verschaffen, weil in den



*) Siehe über diesen Gegenstand die bereits früher citirte Schrift von Schwabe,
ferner Wehrmann, "Reisestndien über englische Eisenbahnen" (Elberfeld, Badccker) und
Reitzenstein, "Ueber einige Verwaltnngseinrichtungen und das Tnrifwesen uns den Eisen¬
bahnen Englands".

Desto segensreicher freilich war die Thätigkeit der Engländer auf dem
Gebiete der Tarifeinheit oder wenigstens auf dem Gebiete der Einheit der
Tarifklassifikation. Denn eine Tarifeinheit existirt in England noch viel we¬
niger als in Deutschland, die Zahl der Tarife ist dort noch größer
wie hier, aber trotzdem werden die Unzuträglichkeiten der Vielgestaltigkeit
dort nicht oder doch bei Weitem nicht in demselben Maße empfunden als
wie bei uus in Deutschlands) Was ist die Ursache hiervon?

Die englische Güterklassifikation umfaßt im Ganzen 7 Klassen, und diese
sind einheitlich für sämmtliche Eisenbahnen Englands durchgeführt. Ebenso
ist der Expeditionsdienst und das Abrechnnngsverfahreu einheitlich geordnet,
so daß es dem die Eisenbahn benutzenden Publikum verhältnißmäßig leicht
wird, sich hiervon Kenntniß zu verschaffen. Neben dieser Einheit besteht aber
die völligste Freiheit der Bahnen, für gewisse Güter, ja sogar für gewisse
Handelshäuser besondere Ausnahmetarife zu machen, besondere Frachtverträge,
die sich nach den zu ^befördernden oder im Vorjahre beförderten Massen
richten, abzuschließen. Von dieser Freiheit wird der ausgibigste Gebrauch ge¬
macht, und es ist dies mit ein Grund dafür, daß man niemals Klagen des
englischen Handelsstandes über mangelhafte Tarife hört. Die Eisenbahnver-
waltungsbeamteu, insbesondere der Chef des Güterdieustes — Kooäs Manager
— bleibt in ständigen Konnex mit Industrie und Handel seines Gebietes und
ändert je nach Bedarf sofort die Tarife oder schließt besondere Frachtverträge
ab. Der Großhandel hat daher seine eigenen ihm leicht verständlichen, ja ge¬
wissermaßen mit ihm in spezieller Berathung festgesetzten, besondern Tarife,
mögen diese noch so vielgestaltig, noch so schwankend sein, er kennt sie ebenso¬
gut wie den Kursstand seiner Waaren und Papiere. Zu dem kommt, daß die
Anwendung auch dieser Ausnahmetarife dnrch die auch hier durchgeführte Ein¬
heitlichkeit in der Expedition sowie in der Verrechnung und Vertheilung der
Frachten Seitens der Beamten eine sehr leichte ist, so daß sie vermöge ihrer
Tariftabellen auf jeder Station die Frachten leicht zu bestimmen wissen.

Die einheitliche Klassifikation der Güter in die 7 Klassen, ebenso wie die
jährlich vom Parlament festgesetzten Maximaltarissätze, welche sich in sehr
weiten Grenzen bewegen, sind gewissermaßen nur für den Klein- und Mittel¬
handel bestimmt. Sie erleichtern aber auch diesem, sich von den Tarifsätzen,
die an sich sehr verschieden sind, genaue Kenntniß zu verschaffen, weil in den



*) Siehe über diesen Gegenstand die bereits früher citirte Schrift von Schwabe,
ferner Wehrmann, „Reisestndien über englische Eisenbahnen" (Elberfeld, Badccker) und
Reitzenstein, „Ueber einige Verwaltnngseinrichtungen und das Tnrifwesen uns den Eisen¬
bahnen Englands".
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[0432] Desto segensreicher freilich war die Thätigkeit der Engländer auf dem Gebiete der Tarifeinheit oder wenigstens auf dem Gebiete der Einheit der Tarifklassifikation. Denn eine Tarifeinheit existirt in England noch viel we¬ niger als in Deutschland, die Zahl der Tarife ist dort noch größer wie hier, aber trotzdem werden die Unzuträglichkeiten der Vielgestaltigkeit dort nicht oder doch bei Weitem nicht in demselben Maße empfunden als wie bei uus in Deutschlands) Was ist die Ursache hiervon? Die englische Güterklassifikation umfaßt im Ganzen 7 Klassen, und diese sind einheitlich für sämmtliche Eisenbahnen Englands durchgeführt. Ebenso ist der Expeditionsdienst und das Abrechnnngsverfahreu einheitlich geordnet, so daß es dem die Eisenbahn benutzenden Publikum verhältnißmäßig leicht wird, sich hiervon Kenntniß zu verschaffen. Neben dieser Einheit besteht aber die völligste Freiheit der Bahnen, für gewisse Güter, ja sogar für gewisse Handelshäuser besondere Ausnahmetarife zu machen, besondere Frachtverträge, die sich nach den zu ^befördernden oder im Vorjahre beförderten Massen richten, abzuschließen. Von dieser Freiheit wird der ausgibigste Gebrauch ge¬ macht, und es ist dies mit ein Grund dafür, daß man niemals Klagen des englischen Handelsstandes über mangelhafte Tarife hört. Die Eisenbahnver- waltungsbeamteu, insbesondere der Chef des Güterdieustes — Kooäs Manager — bleibt in ständigen Konnex mit Industrie und Handel seines Gebietes und ändert je nach Bedarf sofort die Tarife oder schließt besondere Frachtverträge ab. Der Großhandel hat daher seine eigenen ihm leicht verständlichen, ja ge¬ wissermaßen mit ihm in spezieller Berathung festgesetzten, besondern Tarife, mögen diese noch so vielgestaltig, noch so schwankend sein, er kennt sie ebenso¬ gut wie den Kursstand seiner Waaren und Papiere. Zu dem kommt, daß die Anwendung auch dieser Ausnahmetarife dnrch die auch hier durchgeführte Ein¬ heitlichkeit in der Expedition sowie in der Verrechnung und Vertheilung der Frachten Seitens der Beamten eine sehr leichte ist, so daß sie vermöge ihrer Tariftabellen auf jeder Station die Frachten leicht zu bestimmen wissen. Die einheitliche Klassifikation der Güter in die 7 Klassen, ebenso wie die jährlich vom Parlament festgesetzten Maximaltarissätze, welche sich in sehr weiten Grenzen bewegen, sind gewissermaßen nur für den Klein- und Mittel¬ handel bestimmt. Sie erleichtern aber auch diesem, sich von den Tarifsätzen, die an sich sehr verschieden sind, genaue Kenntniß zu verschaffen, weil in den *) Siehe über diesen Gegenstand die bereits früher citirte Schrift von Schwabe, ferner Wehrmann, „Reisestndien über englische Eisenbahnen" (Elberfeld, Badccker) und Reitzenstein, „Ueber einige Verwaltnngseinrichtungen und das Tnrifwesen uns den Eisen¬ bahnen Englands".

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341825_157642/432>, abgerufen am 29.06.2024.