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Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, I. Semester. I. Band.

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düngen, die nach Pest bestimmt sind, erst in's deutsche Reich auszuführen, um
sie dort der nächsten Hauptstation für Pest zu übergeben. Aehnliche Anomalien
kommen auch innerhalb des Landes vor. Eine Kiste von gleichem Gewicht,
die auf der Südlmhu von Trieft nach Wien 12 si. kostet, hat von Trieft über
Wien nach Paris nnr si. 7 zu zahlen!

Wir glauben hiermit genügende Gründe für die Vorzüge des Staatsbahn-
systems aufgeführt zu haben, ohne uns in Einzelheiten einzulassen, welche nur
den speciellen Fachmann interessiren können. Auch haben sich die Argumente,
welche bis jetzt gegen das Staatsbahnsystem vorgebracht worden sind, als so
schwach erwiesen, daß man erst wieder Gründe hören müßte, um sich zu neuen
Erörterungen darüber veranlaßt zu sehen. Merkwürdigerweise sind gerade die
zwei gewappnetsten Gegner der Reichsbahnen Anhänger des Staatsbahnsystems,
nämlich Moritz Mohl und Freiherr von Varnbüler. Principiell ist aber
eigentlich, nachdem man den Vorzug des Staatsbahnsystems anerkannt hat,
nichts mehr gegen die Reichsbahnen vorzubringen, denn was für das Erstere,
gilt nicht auch nicht bloß für die Letzteren, sondern das Reichsbahnsystem stellt
ebenso gut eine höhere Ordnung her gegenüber dem der einzelnen Staaten, wie
das Staatsbahnsystem gegenüber dem Privatbahnsystem. Jene beiden tüch¬
tigsten Gegner des Reichseisenbahnsystems kämpfen eigentlich nnr für die Er¬
haltung des Staatseiseubahnbesitzes in Würtemberg, Baden, Baiern und Sachsen
und zum Theil mit Gründen, welche eine aufmerksame Beachtung verdienen.
Die Berechnung des eventuellen Kaufschillings, welcher für die deutschen Eisen¬
bahnen vom Reich zu erlegen wäre und mit welcher Freiherr von Varnbüler
vor dem Kauf abzuschrecken sucht, scheint uns freilich gar nicht begründet. Er
verwendet Elemente zur Berechnung des Kaufschillings, welche nicht zum Rein¬
ertrag gehören. Wenn nämlich der Reinertrag als Basis dieser Berechnung
angenommen wird, dann ist noch festzustellen, welche Periode zur Berechnung
des Durchschnittes des Reinertrags gewühlt werden soll, und welcher Maßstab
für solche Bahnen gelten soll, die zu kurz errichtet sind, um schon eine solche
Periode aufweisen zu können. Wir haben schon früher erwähnt, daß die letzten
fünf Jahre des Betriebs, welche in dem preußischen Expropriationsgesetze fest¬
gesetzt sind, eine zu kurze Frist, sind, um den Reinertrag richtig zu bemessen,
weil diese fünf Jahre leicht in Perioden außerordentlichen Aufschwunges oder
außerordentlichen Niederganges fallen können und dann das zur Basis ge¬
nommene Reinerträgniß in dem einen Fall den Käufer, in dem andern Fall
den Verkäufer benachtheiligen würde. Um sicher zu gehen, müßte eine so lange
Periode dem Durchschnitt des Reinertrags zu Grnnde gelegt werden, daß die
Zeiten des Auf- und Niedergangs sich ausgleichen. So weit die Erfahrungen


düngen, die nach Pest bestimmt sind, erst in's deutsche Reich auszuführen, um
sie dort der nächsten Hauptstation für Pest zu übergeben. Aehnliche Anomalien
kommen auch innerhalb des Landes vor. Eine Kiste von gleichem Gewicht,
die auf der Südlmhu von Trieft nach Wien 12 si. kostet, hat von Trieft über
Wien nach Paris nnr si. 7 zu zahlen!

Wir glauben hiermit genügende Gründe für die Vorzüge des Staatsbahn-
systems aufgeführt zu haben, ohne uns in Einzelheiten einzulassen, welche nur
den speciellen Fachmann interessiren können. Auch haben sich die Argumente,
welche bis jetzt gegen das Staatsbahnsystem vorgebracht worden sind, als so
schwach erwiesen, daß man erst wieder Gründe hören müßte, um sich zu neuen
Erörterungen darüber veranlaßt zu sehen. Merkwürdigerweise sind gerade die
zwei gewappnetsten Gegner der Reichsbahnen Anhänger des Staatsbahnsystems,
nämlich Moritz Mohl und Freiherr von Varnbüler. Principiell ist aber
eigentlich, nachdem man den Vorzug des Staatsbahnsystems anerkannt hat,
nichts mehr gegen die Reichsbahnen vorzubringen, denn was für das Erstere,
gilt nicht auch nicht bloß für die Letzteren, sondern das Reichsbahnsystem stellt
ebenso gut eine höhere Ordnung her gegenüber dem der einzelnen Staaten, wie
das Staatsbahnsystem gegenüber dem Privatbahnsystem. Jene beiden tüch¬
tigsten Gegner des Reichseisenbahnsystems kämpfen eigentlich nnr für die Er¬
haltung des Staatseiseubahnbesitzes in Würtemberg, Baden, Baiern und Sachsen
und zum Theil mit Gründen, welche eine aufmerksame Beachtung verdienen.
Die Berechnung des eventuellen Kaufschillings, welcher für die deutschen Eisen¬
bahnen vom Reich zu erlegen wäre und mit welcher Freiherr von Varnbüler
vor dem Kauf abzuschrecken sucht, scheint uns freilich gar nicht begründet. Er
verwendet Elemente zur Berechnung des Kaufschillings, welche nicht zum Rein¬
ertrag gehören. Wenn nämlich der Reinertrag als Basis dieser Berechnung
angenommen wird, dann ist noch festzustellen, welche Periode zur Berechnung
des Durchschnittes des Reinertrags gewühlt werden soll, und welcher Maßstab
für solche Bahnen gelten soll, die zu kurz errichtet sind, um schon eine solche
Periode aufweisen zu können. Wir haben schon früher erwähnt, daß die letzten
fünf Jahre des Betriebs, welche in dem preußischen Expropriationsgesetze fest¬
gesetzt sind, eine zu kurze Frist, sind, um den Reinertrag richtig zu bemessen,
weil diese fünf Jahre leicht in Perioden außerordentlichen Aufschwunges oder
außerordentlichen Niederganges fallen können und dann das zur Basis ge¬
nommene Reinerträgniß in dem einen Fall den Käufer, in dem andern Fall
den Verkäufer benachtheiligen würde. Um sicher zu gehen, müßte eine so lange
Periode dem Durchschnitt des Reinertrags zu Grnnde gelegt werden, daß die
Zeiten des Auf- und Niedergangs sich ausgleichen. So weit die Erfahrungen


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[0109] düngen, die nach Pest bestimmt sind, erst in's deutsche Reich auszuführen, um sie dort der nächsten Hauptstation für Pest zu übergeben. Aehnliche Anomalien kommen auch innerhalb des Landes vor. Eine Kiste von gleichem Gewicht, die auf der Südlmhu von Trieft nach Wien 12 si. kostet, hat von Trieft über Wien nach Paris nnr si. 7 zu zahlen! Wir glauben hiermit genügende Gründe für die Vorzüge des Staatsbahn- systems aufgeführt zu haben, ohne uns in Einzelheiten einzulassen, welche nur den speciellen Fachmann interessiren können. Auch haben sich die Argumente, welche bis jetzt gegen das Staatsbahnsystem vorgebracht worden sind, als so schwach erwiesen, daß man erst wieder Gründe hören müßte, um sich zu neuen Erörterungen darüber veranlaßt zu sehen. Merkwürdigerweise sind gerade die zwei gewappnetsten Gegner der Reichsbahnen Anhänger des Staatsbahnsystems, nämlich Moritz Mohl und Freiherr von Varnbüler. Principiell ist aber eigentlich, nachdem man den Vorzug des Staatsbahnsystems anerkannt hat, nichts mehr gegen die Reichsbahnen vorzubringen, denn was für das Erstere, gilt nicht auch nicht bloß für die Letzteren, sondern das Reichsbahnsystem stellt ebenso gut eine höhere Ordnung her gegenüber dem der einzelnen Staaten, wie das Staatsbahnsystem gegenüber dem Privatbahnsystem. Jene beiden tüch¬ tigsten Gegner des Reichseisenbahnsystems kämpfen eigentlich nnr für die Er¬ haltung des Staatseiseubahnbesitzes in Würtemberg, Baden, Baiern und Sachsen und zum Theil mit Gründen, welche eine aufmerksame Beachtung verdienen. Die Berechnung des eventuellen Kaufschillings, welcher für die deutschen Eisen¬ bahnen vom Reich zu erlegen wäre und mit welcher Freiherr von Varnbüler vor dem Kauf abzuschrecken sucht, scheint uns freilich gar nicht begründet. Er verwendet Elemente zur Berechnung des Kaufschillings, welche nicht zum Rein¬ ertrag gehören. Wenn nämlich der Reinertrag als Basis dieser Berechnung angenommen wird, dann ist noch festzustellen, welche Periode zur Berechnung des Durchschnittes des Reinertrags gewühlt werden soll, und welcher Maßstab für solche Bahnen gelten soll, die zu kurz errichtet sind, um schon eine solche Periode aufweisen zu können. Wir haben schon früher erwähnt, daß die letzten fünf Jahre des Betriebs, welche in dem preußischen Expropriationsgesetze fest¬ gesetzt sind, eine zu kurze Frist, sind, um den Reinertrag richtig zu bemessen, weil diese fünf Jahre leicht in Perioden außerordentlichen Aufschwunges oder außerordentlichen Niederganges fallen können und dann das zur Basis ge¬ nommene Reinerträgniß in dem einen Fall den Käufer, in dem andern Fall den Verkäufer benachtheiligen würde. Um sicher zu gehen, müßte eine so lange Periode dem Durchschnitt des Reinertrags zu Grnnde gelegt werden, daß die Zeiten des Auf- und Niedergangs sich ausgleichen. So weit die Erfahrungen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 36, 1877, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341825_157640/109>, abgerufen am 23.07.2024.