Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, II. Semester. I. Band.Deutschlands ihre volksthümliche Entwickelung gewährleistet sein solle; ein Der Schlußbestimmung im Art. XIV aber: "Jeder deutsche Staats¬ Daß aber auch der innere Ausbau des deutschen Verfassungswerks Dr. Baumbach. Zustände und Sitten in der Türkei. v. In dem folgenden Schlußabschnitte unserer Mittheilungen über die Türkei Deutschlands ihre volksthümliche Entwickelung gewährleistet sein solle; ein Der Schlußbestimmung im Art. XIV aber: „Jeder deutsche Staats¬ Daß aber auch der innere Ausbau des deutschen Verfassungswerks Dr. Baumbach. Zustände und Sitten in der Türkei. v. In dem folgenden Schlußabschnitte unserer Mittheilungen über die Türkei <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0471" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/136582"/> <p xml:id="ID_1228" prev="#ID_1227"> Deutschlands ihre volksthümliche Entwickelung gewährleistet sein solle; ein<lb/> Satz, der nach dem Ausscheiden Oesterreichs aus dem deutschen Gesammtstaat<lb/> unwesentlich geworden und auch schon s. Z. von dem Unionsparlament ge¬<lb/> strichen worden ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_1229"> Der Schlußbestimmung im Art. XIV aber: „Jeder deutsche Staats¬<lb/> bürger in der Fremde steht unter dem Schutze des Reiches," entspricht der<lb/> Schlußsatz des Art. 3 unserer jetzigen Reichsverfassung: „Dem Auslande<lb/> gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des<lb/> Reichs." Freilich ist eine solche Zusicherung nur dann bedeutungsvoll, wenn der<lb/> Staat, welcher sie seinen Bürgern giebt, dem Auslande gegenüber eine dem<lb/> entsprechende Machtstellung einnimmt. Daß sich unser neu entstandenes<lb/> deutsches Reich in dieser Lage befindet, daß es der deutschen Nation gelungen<lb/> ist, sich jene Achtung gebietende Stellung zu verschaffen, welche ihr nach<lb/> ihrer Größe und ihrer völkerrechtlichen Bedeutung zukommt, darf uns<lb/> in der That mit freudiger Genugthuung und mit berechtigtem Stolz er¬<lb/> füllen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1230"> Daß aber auch der innere Ausbau des deutschen Verfassungswerks<lb/> rüstig gefördert worden ist, daß wir auch nach Innen bedeutsame Fortschritte<lb/> auf der Bahn unserer nationalen Entwickelung zu verzeichnen haben, das<lb/> möchte auch aus der vorstehenden Abhandlung hervorgehen, in welcher der<lb/> Nachweis erbracht sein dürfte, daß wir in unserem heutigen deutschen Reich<lb/> das erlangt haben, was man bei dem Erwachen des deutschen Volkes aus<lb/> der bisherigen politischen Letargie im Jahre 1848 als die Grundbedingungen<lb/> der freiheitlichen und einheitlichen Entwickelung des deutschen Gesammt-<lb/> staates, als die Grundrechte des deutschen Volkes bezeichnete und verlangte;<lb/> freilich nur insoweit, als diese Satzungen nach dem hier Ausgeführten<lb/> realen Werth und rechtliche Bedeutung beanspruchen konnten.</p><lb/> <note type="byline"> Dr. Baumbach.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Zustände und Sitten in der Türkei.<lb/> v.</head><lb/> <p xml:id="ID_1231" next="#ID_1232"> In dem folgenden Schlußabschnitte unserer Mittheilungen über die Türkei<lb/> werfen wir, wiederum hauptsächlich White (Bd. II. S. 130 — 194) ausziehend,<lb/> einen Blick auf die literarischen und sonstigen, mit der geistigen Bildung zu-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0471]
Deutschlands ihre volksthümliche Entwickelung gewährleistet sein solle; ein
Satz, der nach dem Ausscheiden Oesterreichs aus dem deutschen Gesammtstaat
unwesentlich geworden und auch schon s. Z. von dem Unionsparlament ge¬
strichen worden ist.
Der Schlußbestimmung im Art. XIV aber: „Jeder deutsche Staats¬
bürger in der Fremde steht unter dem Schutze des Reiches," entspricht der
Schlußsatz des Art. 3 unserer jetzigen Reichsverfassung: „Dem Auslande
gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des
Reichs." Freilich ist eine solche Zusicherung nur dann bedeutungsvoll, wenn der
Staat, welcher sie seinen Bürgern giebt, dem Auslande gegenüber eine dem
entsprechende Machtstellung einnimmt. Daß sich unser neu entstandenes
deutsches Reich in dieser Lage befindet, daß es der deutschen Nation gelungen
ist, sich jene Achtung gebietende Stellung zu verschaffen, welche ihr nach
ihrer Größe und ihrer völkerrechtlichen Bedeutung zukommt, darf uns
in der That mit freudiger Genugthuung und mit berechtigtem Stolz er¬
füllen.
Daß aber auch der innere Ausbau des deutschen Verfassungswerks
rüstig gefördert worden ist, daß wir auch nach Innen bedeutsame Fortschritte
auf der Bahn unserer nationalen Entwickelung zu verzeichnen haben, das
möchte auch aus der vorstehenden Abhandlung hervorgehen, in welcher der
Nachweis erbracht sein dürfte, daß wir in unserem heutigen deutschen Reich
das erlangt haben, was man bei dem Erwachen des deutschen Volkes aus
der bisherigen politischen Letargie im Jahre 1848 als die Grundbedingungen
der freiheitlichen und einheitlichen Entwickelung des deutschen Gesammt-
staates, als die Grundrechte des deutschen Volkes bezeichnete und verlangte;
freilich nur insoweit, als diese Satzungen nach dem hier Ausgeführten
realen Werth und rechtliche Bedeutung beanspruchen konnten.
Dr. Baumbach.
Zustände und Sitten in der Türkei.
v.
In dem folgenden Schlußabschnitte unserer Mittheilungen über die Türkei
werfen wir, wiederum hauptsächlich White (Bd. II. S. 130 — 194) ausziehend,
einen Blick auf die literarischen und sonstigen, mit der geistigen Bildung zu-
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