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Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, I. Semester, I. Band.

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Hältnisse des Geldbeutels. Waldeck'ist von Natur sehr arm. Lauenburg fühlt
sich durch besondere Umstände bedrückt. Hier wie dort äußerte die Neuge¬
staltung der deutschen Verhältnisse ihre tiefgreifende Wirkung. Waldecks
Wunsch wurde nicht formell, sondern nur in der Verschleierung des Accesfions-
vertrags gewährt, weil sonst Preußen im Bundesrathe eine Stimme ent¬
gangen wäre, auf die es zu rechnen pflegte; bezüglich Lauenburgs steht dieses
Bedenken nicht entgegen, da für dieses Land wegen seiner Personalunion mit
Preußen keine besondere Stimme im Bundesrathe geführt wird.

Vielleicht ist es für künftige Fälle lehrreich, wenn wir kurz entwickeln
wie es zuging, daß Lauenburg zum Wunsche kam, in Preußen einverleibt zu
werden. Partikularistischer Sinn war in diesem Ländchen von vorn herein
so vollkommen zu Hause wie nur je in einem deutschen Bundesstaate, die
geänderte Finanzlage aber hat aus dem Saulus einen Paulus gemacht.

Nach den Friedenspräliminarien zu Nikolsburg erkannte der Landtag in
Ratzeburg, daß künftig seine Sonne nicht mehr am Belt, sondern an der
Spree strahlen werde. Er hielt es daher im Oel. 1864 für das Klügste, sich
für den Anschluß an Preußen auszusprechen. Darunter verstand er jedoch
nichts weniger als ein Aufgehen in Preußen, vielmehr eine Währung der
Selbstständigkeit des Landes als eines besonderen Herzogthums mit seiner
bisherigen Landesverfassung. Zur Gründung eines solchen Verhältnisses wollte
er sich herbeilassen, sobald Preußen auf bestimmte nähere Bedingungen ein¬
gehen würde. Auf letzteren nämlich schien es der im Landtage vorherrschenden
Ritterschaft im Grunde mehr anzukommen als auf die Form des Anschlusses
an Preußen. Die Ritterschaft wünschte nämlich, wie überall, die Erhaltung
ihrer alten Vorrechte, bestehend besonders in der Grundsteuerbefreiung, die
schon vor 1689 erworben war, und dem Einfluß im Landtage, der sich be¬
sonders auf den Inhalt eines Necesses von 1702 stützte; daneben lag ihr
noch die Erhaltung des Consistoriums mit seiner Verfassung von 1380 und
einer alten Kirchenordnung, auch die eines besonderen Hosgerichts u. dergl.
am Herzen.

Als Lauenburg im Wiener Frieden von 1864 an Preußen und Oestreich
abgetreten war, erklärte sich der König einer Deputation des Landtags gegen¬
über bereit, nach einer Verständigung mit Oestreich auf eine Personalunion
einzugehen. Nachdem Graf Bismarck noch der Deputation die beruhigende
Versicherung gegeben hatte, zu Nikolsburg sei nur aus Unkenntniß der Finanz¬
verhältnisse Lauenburgs dieses Land durch Uebernahme eines Theils der däni¬
schen Staatsschuld mit belastet, war man in Ratzeburg soweit ganz befriedigt.
Nur Eines drückte noch: Die Ungewißheit über obige Vorrechte. Die Besorg-
niß stieg, als Lauenburg im Gasteiner Vertrage von Oestreich für Mil¬
lion Thaler dar. an Preußen ganz überlassen und in dem preußischen Besitz¬
ergreifungspatente im Sept. 186S jene Vorrechte gar nicht erwähnt waren.
Blos die Erhaltung der Gesetze war darin versprochen. Das war dem Land¬
tage zu allgemein gehalten. Zur Huldigung ließ er sich zwar ohne Umstände
herbei, bei dieser Gelegenheit gab er aber dem Grafen Bismarck zu erkennen,
was ihn eigentlich bedrücke. Des Letzteren Antwort ernüchterte gewaltig: die
Einverleibung stellte er in Aussicht, wenn man Miene mache, Preußen in
seinem Arrangement zu stören. Bismarck wurde jedoch erst hiernach gewahr,
daß er mit der Einverleibung nicht so leicht drohen könne; denn am 3. Febr.
1866 erklärte das Abgeordnetenhaus die Vereinigung Lauenburgs mit Preußen
für solange, als der preußische Landtag nicht zugestimmt habe, für rechtsun¬
gültig. Das fachte den damaligen inneren Conflict in Preußen noch mehr


Hältnisse des Geldbeutels. Waldeck'ist von Natur sehr arm. Lauenburg fühlt
sich durch besondere Umstände bedrückt. Hier wie dort äußerte die Neuge¬
staltung der deutschen Verhältnisse ihre tiefgreifende Wirkung. Waldecks
Wunsch wurde nicht formell, sondern nur in der Verschleierung des Accesfions-
vertrags gewährt, weil sonst Preußen im Bundesrathe eine Stimme ent¬
gangen wäre, auf die es zu rechnen pflegte; bezüglich Lauenburgs steht dieses
Bedenken nicht entgegen, da für dieses Land wegen seiner Personalunion mit
Preußen keine besondere Stimme im Bundesrathe geführt wird.

Vielleicht ist es für künftige Fälle lehrreich, wenn wir kurz entwickeln
wie es zuging, daß Lauenburg zum Wunsche kam, in Preußen einverleibt zu
werden. Partikularistischer Sinn war in diesem Ländchen von vorn herein
so vollkommen zu Hause wie nur je in einem deutschen Bundesstaate, die
geänderte Finanzlage aber hat aus dem Saulus einen Paulus gemacht.

Nach den Friedenspräliminarien zu Nikolsburg erkannte der Landtag in
Ratzeburg, daß künftig seine Sonne nicht mehr am Belt, sondern an der
Spree strahlen werde. Er hielt es daher im Oel. 1864 für das Klügste, sich
für den Anschluß an Preußen auszusprechen. Darunter verstand er jedoch
nichts weniger als ein Aufgehen in Preußen, vielmehr eine Währung der
Selbstständigkeit des Landes als eines besonderen Herzogthums mit seiner
bisherigen Landesverfassung. Zur Gründung eines solchen Verhältnisses wollte
er sich herbeilassen, sobald Preußen auf bestimmte nähere Bedingungen ein¬
gehen würde. Auf letzteren nämlich schien es der im Landtage vorherrschenden
Ritterschaft im Grunde mehr anzukommen als auf die Form des Anschlusses
an Preußen. Die Ritterschaft wünschte nämlich, wie überall, die Erhaltung
ihrer alten Vorrechte, bestehend besonders in der Grundsteuerbefreiung, die
schon vor 1689 erworben war, und dem Einfluß im Landtage, der sich be¬
sonders auf den Inhalt eines Necesses von 1702 stützte; daneben lag ihr
noch die Erhaltung des Consistoriums mit seiner Verfassung von 1380 und
einer alten Kirchenordnung, auch die eines besonderen Hosgerichts u. dergl.
am Herzen.

Als Lauenburg im Wiener Frieden von 1864 an Preußen und Oestreich
abgetreten war, erklärte sich der König einer Deputation des Landtags gegen¬
über bereit, nach einer Verständigung mit Oestreich auf eine Personalunion
einzugehen. Nachdem Graf Bismarck noch der Deputation die beruhigende
Versicherung gegeben hatte, zu Nikolsburg sei nur aus Unkenntniß der Finanz¬
verhältnisse Lauenburgs dieses Land durch Uebernahme eines Theils der däni¬
schen Staatsschuld mit belastet, war man in Ratzeburg soweit ganz befriedigt.
Nur Eines drückte noch: Die Ungewißheit über obige Vorrechte. Die Besorg-
niß stieg, als Lauenburg im Gasteiner Vertrage von Oestreich für Mil¬
lion Thaler dar. an Preußen ganz überlassen und in dem preußischen Besitz¬
ergreifungspatente im Sept. 186S jene Vorrechte gar nicht erwähnt waren.
Blos die Erhaltung der Gesetze war darin versprochen. Das war dem Land¬
tage zu allgemein gehalten. Zur Huldigung ließ er sich zwar ohne Umstände
herbei, bei dieser Gelegenheit gab er aber dem Grafen Bismarck zu erkennen,
was ihn eigentlich bedrücke. Des Letzteren Antwort ernüchterte gewaltig: die
Einverleibung stellte er in Aussicht, wenn man Miene mache, Preußen in
seinem Arrangement zu stören. Bismarck wurde jedoch erst hiernach gewahr,
daß er mit der Einverleibung nicht so leicht drohen könne; denn am 3. Febr.
1866 erklärte das Abgeordnetenhaus die Vereinigung Lauenburgs mit Preußen
für solange, als der preußische Landtag nicht zugestimmt habe, für rechtsun¬
gültig. Das fachte den damaligen inneren Conflict in Preußen noch mehr


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, I. Semester, I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341823_157636/367>, abgerufen am 02.07.2024.