Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, I. Semester, I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

an. Bismarck erklärte: Lauenburg ist kein "fremdes Reich", dessen Herrscher
zugleich zu sein die Verfassung dem König verbietet, und er sandte den Be¬
schluß als rechtswidrig zurück. Die großen Ereignisse von 1866 machten dann
das Abgeordnetenhaus kleinlaut, mit Rücksicht auf seinen früheren Stand¬
punkt aber bat es am 20. Dec. 1866, wenigstens die Einverleibung vorzu¬
nehmen. Das blieb aber unbeachtet; Preußen fuhr fort, seinerseits keinen
Schritt hierzu zu thun.

Inzwischen hatten jedoch norddeutsche Bundesgesetze die Einnahmen
Lauenburgs beschränkt. Durch Aufnahme in den Zollverein wurden die
Land- und Wegezölle, durch das Gesetz v. 11. Juni 1870 der Elbzoll hinfällig.
Das Landesbudget hatte seit 1868 ein Deficit aufzuweisen. Die Bauern im
Landtage regten schon 1867 die Einverleibung an, die Ritterschaft ging aber
behutsam zu Werke. So kam es im Mai 1869 zur Niedersetzung eine/Land¬
tagscommission behufs Prüfung der Sache. Auf Grund von deren Beschlüssen
legte die Regierung den 9. Juni 1870 Grundzüge für die Einverleibung vor,
es kam aber damals nur zu einer Einigung, wonach der Herzog einen Theil
der Domänen erhielt, welchen er dann dem Fürsten Bismarck schenkte, während
der Rest der Domänen Landeseigenthum bleiben und dessen Zinsen nur zur
Bestreitung der Landesbedürfnisse dienen sollten. Wegen der übrigen Punkte
kam es erst im April 1875 zu einer Einigung über Grundzüge. Hiernach
sollte das Land, welches schon mit alten Schulden und einer jährlichen Ab¬
tragung von 182,000 Thlr, auf die 1866 zur Tragung der Abfindung an
Oesterreich aufgenommene Anleihe belastet ist, noch weiterhin die nicht unbe¬
deutenden Kosten der Veranlagung der Grundsteuer und der Grundsteuer-
Entschädigungen tragen. Daran fand der Landrag keinen Anstoß. Letztere
kamen der Ritterschaft zu Gute, die über 6 in Meilen des Bodens besitzt;
und es sollte ja auch der Landtag in bisheriger Gestalt, nicht minder das
Conststorium erhalten werden.

Diesen Grundzügen entspricht der Gesetzentwurf und der Vertrag, welche
der Landtag am 16. Febr. 1876 genehmigt hat. Die Bevölkerung war zwar
mit den letzterwähnten Punkten nicht einverstanden; auch tauchten in der
Berl. Aut. Corr. Bedenken auf, ob das Abgeordnetenhaus den veralteten
Landtag als geeignete Vertretung des als Kreis der Provinz Schleswig-Hol¬
stein aufzunehmenden Landes genehmigen werde, und in der That paßt eine
Kreisvertretung nicht mehr, die aus dem erblichen Landmarschall. 2 lebens¬
länglichen Landschaftsräthen, 5 Abgeordneten der Ritterschaft, 5 der Städte
und 6 der Bauern besteht, zu den modernen preußischen Einrichtungen. Der
Landtag scheint dies auch gefühlt zu haben. Er hat den Wunsch ausge¬
sprochen, daß das Wahlgesetz bis spätestens d. 1. März 1878 geändert werde.
Den Entwurf selber wollte er in dieser Beziehung nicht ändern, um der Ein¬
verleibung kein Hinderniß mehr zu bereiten. Es kommt nur darauf an, ob
der preußische Landtag mit einem vorübergehenden Fortbestand des Lauen-
burgschen Landtags einverstanden ist. Für Preußen eilt es freilich auch jetzt
nicht mit der Einverleibung und es könnten vom preußischen Landtag aller¬
dings noch Bedingungen vorgeschrieben werden, allein nach Allem was in
Betracht kommt, hat es für Preußen keinen Nachtheil, wenn die Sache so
F. L. erledigt wird, wie sie bis jetzt vereinbart ist.




Verantwortlicher Redakteur: I>r. Haus Blum in Leipzig.
Verlag vo" F. L. Hcrlbig i" Leipzig. - Druck von Hüthel Ä Herrmann in Leipzig.

an. Bismarck erklärte: Lauenburg ist kein „fremdes Reich", dessen Herrscher
zugleich zu sein die Verfassung dem König verbietet, und er sandte den Be¬
schluß als rechtswidrig zurück. Die großen Ereignisse von 1866 machten dann
das Abgeordnetenhaus kleinlaut, mit Rücksicht auf seinen früheren Stand¬
punkt aber bat es am 20. Dec. 1866, wenigstens die Einverleibung vorzu¬
nehmen. Das blieb aber unbeachtet; Preußen fuhr fort, seinerseits keinen
Schritt hierzu zu thun.

Inzwischen hatten jedoch norddeutsche Bundesgesetze die Einnahmen
Lauenburgs beschränkt. Durch Aufnahme in den Zollverein wurden die
Land- und Wegezölle, durch das Gesetz v. 11. Juni 1870 der Elbzoll hinfällig.
Das Landesbudget hatte seit 1868 ein Deficit aufzuweisen. Die Bauern im
Landtage regten schon 1867 die Einverleibung an, die Ritterschaft ging aber
behutsam zu Werke. So kam es im Mai 1869 zur Niedersetzung eine/Land¬
tagscommission behufs Prüfung der Sache. Auf Grund von deren Beschlüssen
legte die Regierung den 9. Juni 1870 Grundzüge für die Einverleibung vor,
es kam aber damals nur zu einer Einigung, wonach der Herzog einen Theil
der Domänen erhielt, welchen er dann dem Fürsten Bismarck schenkte, während
der Rest der Domänen Landeseigenthum bleiben und dessen Zinsen nur zur
Bestreitung der Landesbedürfnisse dienen sollten. Wegen der übrigen Punkte
kam es erst im April 1875 zu einer Einigung über Grundzüge. Hiernach
sollte das Land, welches schon mit alten Schulden und einer jährlichen Ab¬
tragung von 182,000 Thlr, auf die 1866 zur Tragung der Abfindung an
Oesterreich aufgenommene Anleihe belastet ist, noch weiterhin die nicht unbe¬
deutenden Kosten der Veranlagung der Grundsteuer und der Grundsteuer-
Entschädigungen tragen. Daran fand der Landrag keinen Anstoß. Letztere
kamen der Ritterschaft zu Gute, die über 6 in Meilen des Bodens besitzt;
und es sollte ja auch der Landtag in bisheriger Gestalt, nicht minder das
Conststorium erhalten werden.

Diesen Grundzügen entspricht der Gesetzentwurf und der Vertrag, welche
der Landtag am 16. Febr. 1876 genehmigt hat. Die Bevölkerung war zwar
mit den letzterwähnten Punkten nicht einverstanden; auch tauchten in der
Berl. Aut. Corr. Bedenken auf, ob das Abgeordnetenhaus den veralteten
Landtag als geeignete Vertretung des als Kreis der Provinz Schleswig-Hol¬
stein aufzunehmenden Landes genehmigen werde, und in der That paßt eine
Kreisvertretung nicht mehr, die aus dem erblichen Landmarschall. 2 lebens¬
länglichen Landschaftsräthen, 5 Abgeordneten der Ritterschaft, 5 der Städte
und 6 der Bauern besteht, zu den modernen preußischen Einrichtungen. Der
Landtag scheint dies auch gefühlt zu haben. Er hat den Wunsch ausge¬
sprochen, daß das Wahlgesetz bis spätestens d. 1. März 1878 geändert werde.
Den Entwurf selber wollte er in dieser Beziehung nicht ändern, um der Ein¬
verleibung kein Hinderniß mehr zu bereiten. Es kommt nur darauf an, ob
der preußische Landtag mit einem vorübergehenden Fortbestand des Lauen-
burgschen Landtags einverstanden ist. Für Preußen eilt es freilich auch jetzt
nicht mit der Einverleibung und es könnten vom preußischen Landtag aller¬
dings noch Bedingungen vorgeschrieben werden, allein nach Allem was in
Betracht kommt, hat es für Preußen keinen Nachtheil, wenn die Sache so
F. L. erledigt wird, wie sie bis jetzt vereinbart ist.




Verantwortlicher Redakteur: I>r. Haus Blum in Leipzig.
Verlag vo» F. L. Hcrlbig i» Leipzig. - Druck von Hüthel Ä Herrmann in Leipzig.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0368" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/135421"/>
          <p xml:id="ID_1050" prev="#ID_1049"> an. Bismarck erklärte: Lauenburg ist kein &#x201E;fremdes Reich", dessen Herrscher<lb/>
zugleich zu sein die Verfassung dem König verbietet, und er sandte den Be¬<lb/>
schluß als rechtswidrig zurück. Die großen Ereignisse von 1866 machten dann<lb/>
das Abgeordnetenhaus kleinlaut, mit Rücksicht auf seinen früheren Stand¬<lb/>
punkt aber bat es am 20. Dec. 1866, wenigstens die Einverleibung vorzu¬<lb/>
nehmen. Das blieb aber unbeachtet; Preußen fuhr fort, seinerseits keinen<lb/>
Schritt hierzu zu thun.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1051"> Inzwischen hatten jedoch norddeutsche Bundesgesetze die Einnahmen<lb/>
Lauenburgs beschränkt. Durch Aufnahme in den Zollverein wurden die<lb/>
Land- und Wegezölle, durch das Gesetz v. 11. Juni 1870 der Elbzoll hinfällig.<lb/>
Das Landesbudget hatte seit 1868 ein Deficit aufzuweisen. Die Bauern im<lb/>
Landtage regten schon 1867 die Einverleibung an, die Ritterschaft ging aber<lb/>
behutsam zu Werke. So kam es im Mai 1869 zur Niedersetzung eine/Land¬<lb/>
tagscommission behufs Prüfung der Sache. Auf Grund von deren Beschlüssen<lb/>
legte die Regierung den 9. Juni 1870 Grundzüge für die Einverleibung vor,<lb/>
es kam aber damals nur zu einer Einigung, wonach der Herzog einen Theil<lb/>
der Domänen erhielt, welchen er dann dem Fürsten Bismarck schenkte, während<lb/>
der Rest der Domänen Landeseigenthum bleiben und dessen Zinsen nur zur<lb/>
Bestreitung der Landesbedürfnisse dienen sollten. Wegen der übrigen Punkte<lb/>
kam es erst im April 1875 zu einer Einigung über Grundzüge. Hiernach<lb/>
sollte das Land, welches schon mit alten Schulden und einer jährlichen Ab¬<lb/>
tragung von 182,000 Thlr, auf die 1866 zur Tragung der Abfindung an<lb/>
Oesterreich aufgenommene Anleihe belastet ist, noch weiterhin die nicht unbe¬<lb/>
deutenden Kosten der Veranlagung der Grundsteuer und der Grundsteuer-<lb/>
Entschädigungen tragen. Daran fand der Landrag keinen Anstoß. Letztere<lb/>
kamen der Ritterschaft zu Gute, die über 6 in Meilen des Bodens besitzt;<lb/>
und es sollte ja auch der Landtag in bisheriger Gestalt, nicht minder das<lb/>
Conststorium erhalten werden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1052"> Diesen Grundzügen entspricht der Gesetzentwurf und der Vertrag, welche<lb/>
der Landtag am 16. Febr. 1876 genehmigt hat. Die Bevölkerung war zwar<lb/>
mit den letzterwähnten Punkten nicht einverstanden; auch tauchten in der<lb/>
Berl. Aut. Corr. Bedenken auf, ob das Abgeordnetenhaus den veralteten<lb/>
Landtag als geeignete Vertretung des als Kreis der Provinz Schleswig-Hol¬<lb/>
stein aufzunehmenden Landes genehmigen werde, und in der That paßt eine<lb/>
Kreisvertretung nicht mehr, die aus dem erblichen Landmarschall. 2 lebens¬<lb/>
länglichen Landschaftsräthen, 5 Abgeordneten der Ritterschaft, 5 der Städte<lb/>
und 6 der Bauern besteht, zu den modernen preußischen Einrichtungen. Der<lb/>
Landtag scheint dies auch gefühlt zu haben. Er hat den Wunsch ausge¬<lb/>
sprochen, daß das Wahlgesetz bis spätestens d. 1. März 1878 geändert werde.<lb/>
Den Entwurf selber wollte er in dieser Beziehung nicht ändern, um der Ein¬<lb/>
verleibung kein Hinderniß mehr zu bereiten. Es kommt nur darauf an, ob<lb/>
der preußische Landtag mit einem vorübergehenden Fortbestand des Lauen-<lb/>
burgschen Landtags einverstanden ist. Für Preußen eilt es freilich auch jetzt<lb/>
nicht mit der Einverleibung und es könnten vom preußischen Landtag aller¬<lb/>
dings noch Bedingungen vorgeschrieben werden, allein nach Allem was in<lb/>
Betracht kommt, hat es für Preußen keinen Nachtheil, wenn die Sache so<lb/><note type="byline"> F. L.</note> erledigt wird, wie sie bis jetzt vereinbart ist. </p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
          <note type="byline"> Verantwortlicher Redakteur: I&gt;r. Haus Blum in Leipzig.<lb/>
Verlag vo» F. L. Hcrlbig i» Leipzig. - Druck von Hüthel Ä Herrmann in Leipzig.</note><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0368] an. Bismarck erklärte: Lauenburg ist kein „fremdes Reich", dessen Herrscher zugleich zu sein die Verfassung dem König verbietet, und er sandte den Be¬ schluß als rechtswidrig zurück. Die großen Ereignisse von 1866 machten dann das Abgeordnetenhaus kleinlaut, mit Rücksicht auf seinen früheren Stand¬ punkt aber bat es am 20. Dec. 1866, wenigstens die Einverleibung vorzu¬ nehmen. Das blieb aber unbeachtet; Preußen fuhr fort, seinerseits keinen Schritt hierzu zu thun. Inzwischen hatten jedoch norddeutsche Bundesgesetze die Einnahmen Lauenburgs beschränkt. Durch Aufnahme in den Zollverein wurden die Land- und Wegezölle, durch das Gesetz v. 11. Juni 1870 der Elbzoll hinfällig. Das Landesbudget hatte seit 1868 ein Deficit aufzuweisen. Die Bauern im Landtage regten schon 1867 die Einverleibung an, die Ritterschaft ging aber behutsam zu Werke. So kam es im Mai 1869 zur Niedersetzung eine/Land¬ tagscommission behufs Prüfung der Sache. Auf Grund von deren Beschlüssen legte die Regierung den 9. Juni 1870 Grundzüge für die Einverleibung vor, es kam aber damals nur zu einer Einigung, wonach der Herzog einen Theil der Domänen erhielt, welchen er dann dem Fürsten Bismarck schenkte, während der Rest der Domänen Landeseigenthum bleiben und dessen Zinsen nur zur Bestreitung der Landesbedürfnisse dienen sollten. Wegen der übrigen Punkte kam es erst im April 1875 zu einer Einigung über Grundzüge. Hiernach sollte das Land, welches schon mit alten Schulden und einer jährlichen Ab¬ tragung von 182,000 Thlr, auf die 1866 zur Tragung der Abfindung an Oesterreich aufgenommene Anleihe belastet ist, noch weiterhin die nicht unbe¬ deutenden Kosten der Veranlagung der Grundsteuer und der Grundsteuer- Entschädigungen tragen. Daran fand der Landrag keinen Anstoß. Letztere kamen der Ritterschaft zu Gute, die über 6 in Meilen des Bodens besitzt; und es sollte ja auch der Landtag in bisheriger Gestalt, nicht minder das Conststorium erhalten werden. Diesen Grundzügen entspricht der Gesetzentwurf und der Vertrag, welche der Landtag am 16. Febr. 1876 genehmigt hat. Die Bevölkerung war zwar mit den letzterwähnten Punkten nicht einverstanden; auch tauchten in der Berl. Aut. Corr. Bedenken auf, ob das Abgeordnetenhaus den veralteten Landtag als geeignete Vertretung des als Kreis der Provinz Schleswig-Hol¬ stein aufzunehmenden Landes genehmigen werde, und in der That paßt eine Kreisvertretung nicht mehr, die aus dem erblichen Landmarschall. 2 lebens¬ länglichen Landschaftsräthen, 5 Abgeordneten der Ritterschaft, 5 der Städte und 6 der Bauern besteht, zu den modernen preußischen Einrichtungen. Der Landtag scheint dies auch gefühlt zu haben. Er hat den Wunsch ausge¬ sprochen, daß das Wahlgesetz bis spätestens d. 1. März 1878 geändert werde. Den Entwurf selber wollte er in dieser Beziehung nicht ändern, um der Ein¬ verleibung kein Hinderniß mehr zu bereiten. Es kommt nur darauf an, ob der preußische Landtag mit einem vorübergehenden Fortbestand des Lauen- burgschen Landtags einverstanden ist. Für Preußen eilt es freilich auch jetzt nicht mit der Einverleibung und es könnten vom preußischen Landtag aller¬ dings noch Bedingungen vorgeschrieben werden, allein nach Allem was in Betracht kommt, hat es für Preußen keinen Nachtheil, wenn die Sache so F. L. erledigt wird, wie sie bis jetzt vereinbart ist. Verantwortlicher Redakteur: I>r. Haus Blum in Leipzig. Verlag vo» F. L. Hcrlbig i» Leipzig. - Druck von Hüthel Ä Herrmann in Leipzig.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341823_157636
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341823_157636/368
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, I. Semester, I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341823_157636/368>, abgerufen am 01.07.2024.