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Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, II. Semester. I. Band.

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in arman (sich erbarmen) ärmcchairts (barmherzig) und anderen Bildungen
und Bindungen, auch vielleicht das dunkle armjan (operire). Die Beugung
könnte wohl nur gewesen sein Arm-in-s Arm-ini-as Arm-ini-a Arm-ini-am
oder -- an Arm-ini --. Der Name kommt nicht weiter vor.

Der Name Arminius ist aber nicht deutsch, sondern der
Name eines römischen Geschlechtes. Arminius hatte das römische
Bürgerrecht erhalten und sogar die Ritterwürde. ^) Es war Sitte, daß die
Fremden, welche römische Bürger wurden, den Namen eines römischen Ge¬
schlechtes (nomen gkutilo, llvmon romanum) annahmen der nach Göttling
auf zwiefache Weise gebildet ward. Die erste von ihm genannte Weise, wenn
sie sich überhaupt begründen läßt, kann in unserem Falle nicht angewendet
worden sein Die andere Weise bestand darin, daß die Fremden, welche
römische Bürger geworden waren, den Namen des römischen Geschlechtes
annahmen, durch welches sie das Bürgerrecht erlangt hatten^-). Nun gab
es wirklich ein römisches Geschlecht Arminius (g'eus ^rmmia), wie durch zwei
Inschriften bezeugt wird. In der einen erscheint ein Casus Arminius Probus
aus Volaterrae ^), in der anderen ^) ein Cajus Arminius Felicissimus ^^).
Es hindert nichts, sich für Erlangung des Bürgerrechtes des Arminius durch
das arminische Geschlecht zu entscheiden. Göttling behauptet ohne Beweis,
zugleich mit Arminius habe sein Bruder das Bürgerrecht erhalten und darum
nach altem römischem Gentilrecht denselben Namen gehabt. Daß er das
römische Bürgerrecht wirklich besaß, ist °schon darum nicht zu bezweifeln, weil










") Vellej. Paterculus II, 118.
2) Auffallend ist, daß Segest, dem Augustus das römische Bürgerrecht verliehen hatte t^a".
Ano. I, 58) nie mit lateinischen Namen genannt wird.
>") Thusnelda Arminius' Gemahlin und ihr Sohn Thumclicus in gleichzeitigen Bild¬
nissen nachgewiesen. Eine archäologisch-historische Abhandlung. Jena >84>j,, Seite 15
Anm. 3. Die neue vermehrte Ausgabe von 185i> war mir leider nicht zugänglich.
") Er sagt: Der Name Arminius ist ohne Zweifel der Gentilname, welchen sichj der
deutsche Held, als er das römische Bürgerrecht erhalten hatte, nach dem Herkommen bei den
Römern Entweder aus seinem deutschen Geschlechtsnamen oder aus dem Namen seines Volkes
(vielleicht Germanius ursprünglich; ein ebenfalls vorkommender Gentilname) mit römischer
Endung selbst gebildet hatte .... Aber die Deutschen hatten keine Geschlechtsnamen bis in
das späte Mittelalter.
>2) So die Galler Julius Florus und Julius Sacrovir) ('l'-rv. -zur>. III, 40).
^) Llrutvri corpus insor. p. A>1.
") Gruter a. a. O. Seite 757 n. 7.
") Das Geschlecht.war etruskischer Abkunft und die lateinische Gestalt seines etruskischen
Namens Armunius Armonius Arminius Arenarius, (Anodcmtis Kabretti oorri. ins",-. itÄie.
Turin 18N7. Inschriften :!14, :!>!>, '!2<!, 102"! und die Erlänterunge" aus den Spalten
1V4, 1t>5, 2047). Aus dem Armenius ob^n lässt sich vielleicht die Lesart Armenius bei
Tac. und das ^/"""^os des Strobo ableiten.

in arman (sich erbarmen) ärmcchairts (barmherzig) und anderen Bildungen
und Bindungen, auch vielleicht das dunkle armjan (operire). Die Beugung
könnte wohl nur gewesen sein Arm-in-s Arm-ini-as Arm-ini-a Arm-ini-am
oder — an Arm-ini —. Der Name kommt nicht weiter vor.

Der Name Arminius ist aber nicht deutsch, sondern der
Name eines römischen Geschlechtes. Arminius hatte das römische
Bürgerrecht erhalten und sogar die Ritterwürde. ^) Es war Sitte, daß die
Fremden, welche römische Bürger wurden, den Namen eines römischen Ge¬
schlechtes (nomen gkutilo, llvmon romanum) annahmen der nach Göttling
auf zwiefache Weise gebildet ward. Die erste von ihm genannte Weise, wenn
sie sich überhaupt begründen läßt, kann in unserem Falle nicht angewendet
worden sein Die andere Weise bestand darin, daß die Fremden, welche
römische Bürger geworden waren, den Namen des römischen Geschlechtes
annahmen, durch welches sie das Bürgerrecht erlangt hatten^-). Nun gab
es wirklich ein römisches Geschlecht Arminius (g'eus ^rmmia), wie durch zwei
Inschriften bezeugt wird. In der einen erscheint ein Casus Arminius Probus
aus Volaterrae ^), in der anderen ^) ein Cajus Arminius Felicissimus ^^).
Es hindert nichts, sich für Erlangung des Bürgerrechtes des Arminius durch
das arminische Geschlecht zu entscheiden. Göttling behauptet ohne Beweis,
zugleich mit Arminius habe sein Bruder das Bürgerrecht erhalten und darum
nach altem römischem Gentilrecht denselben Namen gehabt. Daß er das
römische Bürgerrecht wirklich besaß, ist °schon darum nicht zu bezweifeln, weil










») Vellej. Paterculus II, 118.
2) Auffallend ist, daß Segest, dem Augustus das römische Bürgerrecht verliehen hatte t^a«.
Ano. I, 58) nie mit lateinischen Namen genannt wird.
>") Thusnelda Arminius' Gemahlin und ihr Sohn Thumclicus in gleichzeitigen Bild¬
nissen nachgewiesen. Eine archäologisch-historische Abhandlung. Jena >84>j,, Seite 15
Anm. 3. Die neue vermehrte Ausgabe von 185i> war mir leider nicht zugänglich.
") Er sagt: Der Name Arminius ist ohne Zweifel der Gentilname, welchen sichj der
deutsche Held, als er das römische Bürgerrecht erhalten hatte, nach dem Herkommen bei den
Römern Entweder aus seinem deutschen Geschlechtsnamen oder aus dem Namen seines Volkes
(vielleicht Germanius ursprünglich; ein ebenfalls vorkommender Gentilname) mit römischer
Endung selbst gebildet hatte .... Aber die Deutschen hatten keine Geschlechtsnamen bis in
das späte Mittelalter.
>2) So die Galler Julius Florus und Julius Sacrovir) ('l'-rv. -zur>. III, 40).
^) Llrutvri corpus insor. p. A>1.
") Gruter a. a. O. Seite 757 n. 7.
") Das Geschlecht.war etruskischer Abkunft und die lateinische Gestalt seines etruskischen
Namens Armunius Armonius Arminius Arenarius, (Anodcmtis Kabretti oorri. ins«,-. itÄie.
Turin 18N7. Inschriften :!14, :!>!>, '!2<!, 102«! und die Erlänterunge» aus den Spalten
1V4, 1t>5, 2047). Aus dem Armenius ob^n lässt sich vielleicht die Lesart Armenius bei
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341821_148602/322>, abgerufen am 26.06.2024.