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Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, II. Semester. I. Band.

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Da diese wirthschaftliche Einrichtung in Deutschland nicht genügend be¬
kannt ist und häufig sowohl mit den "Productiv-Genossenschaften" als auch
mit den "registrirten Genossenschaften" verwechselt wird, wollen wir in folgen¬
dem eine genaue Darstellung der Organisation und Function dieses Bank¬
geschäftszweiges geben, durch welchen lediglich auf dem Wege der Selbst-
hülfe das Creditbedürfniß der Mitglieder dieser Vereine befriedigt wird.

Eine Zahl von Geschäftsleuten, Spar- und Vorschußcassen, Productiv-
und Erwerbsgenossenschaften, Actien-Gesellschaften, u. s. w. welche die, weiter
unten näher ausgeführten Bedingungen erfüllen, treten unter der Aegide einer
renommirten Bank zusammen und bilden einen Verein, der seinen Mitgliedern
unter den, weiter ausführlich dargelegten Modalitäten, Credit gewährt.

Sowohl die Gesammtheit der bei einer Stammanstalt in Wien als jene
der bei einer Filiale derselben aufgenommenen Theilnehmer (Creditinhaber)
bildet jede für sich einen gesonderten Credit-Verein. Jeder solche Verein ist
von allen anderen unabhängig und alle stehen zu der Gestalt, bei welcher die
Creditbetheiligung erlangt worden ist, und zum Verwaltungsräthe in dem¬
selben Verhältnisse. Letzterer behält sich oft vor, die ersten Mitglieder eines
neuen Creditvereines aufzunehmen. Erst wenn diese Aufnahme erfolgt ist und
die Aufgenommenen die statutenmäßigen Verbindlichkeiten erfüllt haben, wird
der Verein als constituirt angesehen. Der Verwaltungsrath beruft diese
Creditinhaber zu einer Versammlung, welche zur Wahl einen Comite's schreitet.
Die G e s es ä f t e jedes Creditvereines werden durch die Plenarversammlung
der Credittheilnehmer und durch das Comite' besorgt. An der Ersteren kann
jedes Mitglied des Vereins theilnehmen. Die Zahl der Comite-Mitglieder
wechselt nach Maßgabe des Geschäftsumfanges; sie werden von den Theil-
nehmern des betreffenden Creditvereines, u. bzw. bei den Filialen aus den am
Sitze derselben wohnhaften Creditinhabern, welche in der freien Verwaltung
ihres Vermögens stehen, auf meistens vier Jahre gewählt. Jährlich tritt dann
ein Viertheil der Mitglieder aus und wird durch neugewählte ersetzt. Die
zum Austritte Bestimmter sind wieder wählbar. Ein im Wege einer Ersatz¬
wahl in das Comite berufene Mitglied tritt bezüglich seine Functionsdauer
an die Stelle desjenigen, das zu ersetzen es bestimmt ist. Sollte im Laufe
eines Jahres mehr als ein Viertheil der Stellen der jeweiligen Comite'mit-
glieder erledigt werden, so ist der Ersatz vor den jährlichen Neuwahlen zu
bewirken. Welche Comite'-Mitglieder in den ersten drei Jahren eines neuen
Vereins auszutreten haben, wird durch das Los bestimmt. Zum Comite¬
mitgliede kann ein Creditinhaber nur bei einem Creditvereine gewählt werden.

In einen Creditverein können nur solche Theilnehmer aufgenommen
werden, welche mit Rücksicht auf die Ehrenhaftigkeit ihres Charakters, auf


Da diese wirthschaftliche Einrichtung in Deutschland nicht genügend be¬
kannt ist und häufig sowohl mit den „Productiv-Genossenschaften" als auch
mit den „registrirten Genossenschaften" verwechselt wird, wollen wir in folgen¬
dem eine genaue Darstellung der Organisation und Function dieses Bank¬
geschäftszweiges geben, durch welchen lediglich auf dem Wege der Selbst-
hülfe das Creditbedürfniß der Mitglieder dieser Vereine befriedigt wird.

Eine Zahl von Geschäftsleuten, Spar- und Vorschußcassen, Productiv-
und Erwerbsgenossenschaften, Actien-Gesellschaften, u. s. w. welche die, weiter
unten näher ausgeführten Bedingungen erfüllen, treten unter der Aegide einer
renommirten Bank zusammen und bilden einen Verein, der seinen Mitgliedern
unter den, weiter ausführlich dargelegten Modalitäten, Credit gewährt.

Sowohl die Gesammtheit der bei einer Stammanstalt in Wien als jene
der bei einer Filiale derselben aufgenommenen Theilnehmer (Creditinhaber)
bildet jede für sich einen gesonderten Credit-Verein. Jeder solche Verein ist
von allen anderen unabhängig und alle stehen zu der Gestalt, bei welcher die
Creditbetheiligung erlangt worden ist, und zum Verwaltungsräthe in dem¬
selben Verhältnisse. Letzterer behält sich oft vor, die ersten Mitglieder eines
neuen Creditvereines aufzunehmen. Erst wenn diese Aufnahme erfolgt ist und
die Aufgenommenen die statutenmäßigen Verbindlichkeiten erfüllt haben, wird
der Verein als constituirt angesehen. Der Verwaltungsrath beruft diese
Creditinhaber zu einer Versammlung, welche zur Wahl einen Comite's schreitet.
Die G e s es ä f t e jedes Creditvereines werden durch die Plenarversammlung
der Credittheilnehmer und durch das Comite' besorgt. An der Ersteren kann
jedes Mitglied des Vereins theilnehmen. Die Zahl der Comite-Mitglieder
wechselt nach Maßgabe des Geschäftsumfanges; sie werden von den Theil-
nehmern des betreffenden Creditvereines, u. bzw. bei den Filialen aus den am
Sitze derselben wohnhaften Creditinhabern, welche in der freien Verwaltung
ihres Vermögens stehen, auf meistens vier Jahre gewählt. Jährlich tritt dann
ein Viertheil der Mitglieder aus und wird durch neugewählte ersetzt. Die
zum Austritte Bestimmter sind wieder wählbar. Ein im Wege einer Ersatz¬
wahl in das Comite berufene Mitglied tritt bezüglich seine Functionsdauer
an die Stelle desjenigen, das zu ersetzen es bestimmt ist. Sollte im Laufe
eines Jahres mehr als ein Viertheil der Stellen der jeweiligen Comite'mit-
glieder erledigt werden, so ist der Ersatz vor den jährlichen Neuwahlen zu
bewirken. Welche Comite'-Mitglieder in den ersten drei Jahren eines neuen
Vereins auszutreten haben, wird durch das Los bestimmt. Zum Comite¬
mitgliede kann ein Creditinhaber nur bei einem Creditvereine gewählt werden.

In einen Creditverein können nur solche Theilnehmer aufgenommen
werden, welche mit Rücksicht auf die Ehrenhaftigkeit ihres Charakters, auf


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[0312] Da diese wirthschaftliche Einrichtung in Deutschland nicht genügend be¬ kannt ist und häufig sowohl mit den „Productiv-Genossenschaften" als auch mit den „registrirten Genossenschaften" verwechselt wird, wollen wir in folgen¬ dem eine genaue Darstellung der Organisation und Function dieses Bank¬ geschäftszweiges geben, durch welchen lediglich auf dem Wege der Selbst- hülfe das Creditbedürfniß der Mitglieder dieser Vereine befriedigt wird. Eine Zahl von Geschäftsleuten, Spar- und Vorschußcassen, Productiv- und Erwerbsgenossenschaften, Actien-Gesellschaften, u. s. w. welche die, weiter unten näher ausgeführten Bedingungen erfüllen, treten unter der Aegide einer renommirten Bank zusammen und bilden einen Verein, der seinen Mitgliedern unter den, weiter ausführlich dargelegten Modalitäten, Credit gewährt. Sowohl die Gesammtheit der bei einer Stammanstalt in Wien als jene der bei einer Filiale derselben aufgenommenen Theilnehmer (Creditinhaber) bildet jede für sich einen gesonderten Credit-Verein. Jeder solche Verein ist von allen anderen unabhängig und alle stehen zu der Gestalt, bei welcher die Creditbetheiligung erlangt worden ist, und zum Verwaltungsräthe in dem¬ selben Verhältnisse. Letzterer behält sich oft vor, die ersten Mitglieder eines neuen Creditvereines aufzunehmen. Erst wenn diese Aufnahme erfolgt ist und die Aufgenommenen die statutenmäßigen Verbindlichkeiten erfüllt haben, wird der Verein als constituirt angesehen. Der Verwaltungsrath beruft diese Creditinhaber zu einer Versammlung, welche zur Wahl einen Comite's schreitet. Die G e s es ä f t e jedes Creditvereines werden durch die Plenarversammlung der Credittheilnehmer und durch das Comite' besorgt. An der Ersteren kann jedes Mitglied des Vereins theilnehmen. Die Zahl der Comite-Mitglieder wechselt nach Maßgabe des Geschäftsumfanges; sie werden von den Theil- nehmern des betreffenden Creditvereines, u. bzw. bei den Filialen aus den am Sitze derselben wohnhaften Creditinhabern, welche in der freien Verwaltung ihres Vermögens stehen, auf meistens vier Jahre gewählt. Jährlich tritt dann ein Viertheil der Mitglieder aus und wird durch neugewählte ersetzt. Die zum Austritte Bestimmter sind wieder wählbar. Ein im Wege einer Ersatz¬ wahl in das Comite berufene Mitglied tritt bezüglich seine Functionsdauer an die Stelle desjenigen, das zu ersetzen es bestimmt ist. Sollte im Laufe eines Jahres mehr als ein Viertheil der Stellen der jeweiligen Comite'mit- glieder erledigt werden, so ist der Ersatz vor den jährlichen Neuwahlen zu bewirken. Welche Comite'-Mitglieder in den ersten drei Jahren eines neuen Vereins auszutreten haben, wird durch das Los bestimmt. Zum Comite¬ mitgliede kann ein Creditinhaber nur bei einem Creditvereine gewählt werden. In einen Creditverein können nur solche Theilnehmer aufgenommen werden, welche mit Rücksicht auf die Ehrenhaftigkeit ihres Charakters, auf

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341821_148602/312>, abgerufen am 26.06.2024.