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Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, II. Semester. I. Band.

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Theil noch jetzt die Grundlage der heutigen Verfassung und der ständischen
Versammlungen bildet, die alljährlich in Sternberg oder Malchin tagen. Aus
diesem Grunde gewährt es nicht nur historisches Interesse, sondern ist es ein
unbedingtes Erforderniß zum nähern Verständniß der jetzigen Verfassungs-
crisis mit diesem Buche sich näher bekannt zu machen. Dasselbe enthält
2S Artikel. Die Ueberschriften derselben, sowie die Anzahl der Paragraphen
der einzelnen Artikel werden für den Statistiker, so wie für den Geschichts¬
forscher schon nicht ohne Interesse sein; wir lassen sie deshalb hier folgen ').

Der 1. Artikel enthält die noch heute geltende Grundlage für die
Contributionserhebung in Mecklenburg, es wird für die Rittergüter die Hufen¬
steuer festgesetzt und es wird zu dem Zwecke genau und weitläufig bestimmt,
wie die Vermessung der Hufen vorgenommen werden soll. Die Hufen-Steuer
wird auf 9 Reichsthaler Neuzweidrittel pro Hufe fixirt und es wird ver¬
heißen, daß diese Steuer zusammen mit der von den sogenannten auf dem
Lande wohnenden freien Leuten zu erhebenden Kontribution, deren Höhe Im
§ 44 für jeden Einzelnen bestimmt wird, das General-Quantum Ointridn-
tionis ausmachen soll als der ordentlichen Ritter- und Landschaftlichen Con-
tribution zu Garnisons-Fortisications und Legations-Kosten zu Reichs-Crayß
und Deputations-Tagen, auch Cammer - Zielern. In der zweiten Abtheilung
des Artikels wird die Contributionserhebung in den Städten, in der dritten
Abtheilung die in den Aemtern und Kammergütern bestimmt und geordnet.



Nachdem in vier Paragraphen die Veranlassung dieses Vergleiches dargelegt, die noch¬
malige Versicherung der vollständige" Wahrung aller ständischen Rechte gegeben und die Bei¬
legung aller unerledigten Beschwerden alter und jetziger Zeiten erklärt wird, beginnt der
1. Artikel: Von der Landes-Contribuiion zu Garnisons-Fortisications-Legations-Kosten zu
Reichs-Deputations- und Craysz-Tagen, auch Cammer-Zielern § 5--100 ....... 2. Artikel: Von
Reichs-Crayß und Pnncessiuncn - Steuer" 1.01 -- 120. -- 3. Artikel: Von den Klöstern und
deren sowohl als der übrigen Land-Güter, Rechten und Steuer-Pflichten § 12t- 137. --
4. Artikel: Von der Union der Landstände 138 I I I. -- 5. Artikel: Von Landtagen
§ 145-105. - 0. Artikel: Von Landräthen und Landmarschällcn K 100-175. -- 7. Artikel:
Vom engern Ausschuß § 170--190, -- 8. Artikel: Vo" der Landes-Fürstlichcn Gesesz-Gebungs-
Macht § 191 --200. -- <>. Artikel- Von den Zusammenkünfte" der Ritter- und Landschaft
oder den sogenannten Landeseonvcnten § 201--20:". - l0. Artikel: Vom Münzwesen Z 204--
206. -- 11. Artikel: Von den Anlagen der Ritter- und Landschaft unter sich § 207--220. --
12. Artikel: Von gemeinen Landes-Ausgaben oder sogenannten Neccssaricn § 221-- 231. --
13. Artikel: Vom Mützen, Brauen und Branntwein-Brennen auf dem Lande K 232--258. --
14. Artikel: Von Handwerkern auf dem Lande § 259--279. -- ib. Artikel: Von den Zöllen,
wie auch von Damm-Brücken- und Wege-Geldern § 280--292. -- 16, Artikel: Von Jagd-
und Holz-Sachen § 293--308. -- 17. Artikel: Von Einqn.ntierung und Verpflegung unserer
Truppen § 309--:>Ul. --. ,8, Artikel: Von Fremder-Truppen-Märschen und Durch-Märschen
8 317 --324. -- 10. Artikel: Von den Leibeigenen Unterthanen der Ritter- und Landschaft
§ 325--330. -- 2V. Artikel: Von politischen Sachen überhaupt § 337 -- 380. -- 21. Artikel:
Vom Justiz-Wesen § 381-433. -- 22. Artikel: Vom Lehm-Wesen § 434-473. -- 23. Artikel:
Vom Kirchen- und Pfarr-Wesen § 474--510. -- 24. Artikel: Von den bisherigen Forderungen
und Gegen-Forderungen § 511 -- 514. -- 25. Artikel: Von der Eigenschaft und Kraft dieses
Vergleichs § 515- 530.

Theil noch jetzt die Grundlage der heutigen Verfassung und der ständischen
Versammlungen bildet, die alljährlich in Sternberg oder Malchin tagen. Aus
diesem Grunde gewährt es nicht nur historisches Interesse, sondern ist es ein
unbedingtes Erforderniß zum nähern Verständniß der jetzigen Verfassungs-
crisis mit diesem Buche sich näher bekannt zu machen. Dasselbe enthält
2S Artikel. Die Ueberschriften derselben, sowie die Anzahl der Paragraphen
der einzelnen Artikel werden für den Statistiker, so wie für den Geschichts¬
forscher schon nicht ohne Interesse sein; wir lassen sie deshalb hier folgen ').

Der 1. Artikel enthält die noch heute geltende Grundlage für die
Contributionserhebung in Mecklenburg, es wird für die Rittergüter die Hufen¬
steuer festgesetzt und es wird zu dem Zwecke genau und weitläufig bestimmt,
wie die Vermessung der Hufen vorgenommen werden soll. Die Hufen-Steuer
wird auf 9 Reichsthaler Neuzweidrittel pro Hufe fixirt und es wird ver¬
heißen, daß diese Steuer zusammen mit der von den sogenannten auf dem
Lande wohnenden freien Leuten zu erhebenden Kontribution, deren Höhe Im
§ 44 für jeden Einzelnen bestimmt wird, das General-Quantum Ointridn-
tionis ausmachen soll als der ordentlichen Ritter- und Landschaftlichen Con-
tribution zu Garnisons-Fortisications und Legations-Kosten zu Reichs-Crayß
und Deputations-Tagen, auch Cammer - Zielern. In der zweiten Abtheilung
des Artikels wird die Contributionserhebung in den Städten, in der dritten
Abtheilung die in den Aemtern und Kammergütern bestimmt und geordnet.



Nachdem in vier Paragraphen die Veranlassung dieses Vergleiches dargelegt, die noch¬
malige Versicherung der vollständige» Wahrung aller ständischen Rechte gegeben und die Bei¬
legung aller unerledigten Beschwerden alter und jetziger Zeiten erklärt wird, beginnt der
1. Artikel: Von der Landes-Contribuiion zu Garnisons-Fortisications-Legations-Kosten zu
Reichs-Deputations- und Craysz-Tagen, auch Cammer-Zielern § 5—100 ....... 2. Artikel: Von
Reichs-Crayß und Pnncessiuncn - Steuer» 1.01 — 120. — 3. Artikel: Von den Klöstern und
deren sowohl als der übrigen Land-Güter, Rechten und Steuer-Pflichten § 12t- 137. —
4. Artikel: Von der Union der Landstände 138 I I I. — 5. Artikel: Von Landtagen
§ 145-105. - 0. Artikel: Von Landräthen und Landmarschällcn K 100-175. — 7. Artikel:
Vom engern Ausschuß § 170—190, — 8. Artikel: Vo» der Landes-Fürstlichcn Gesesz-Gebungs-
Macht § 191 —200. — <>. Artikel- Von den Zusammenkünfte» der Ritter- und Landschaft
oder den sogenannten Landeseonvcnten § 201—20:». - l0. Artikel: Vom Münzwesen Z 204—
206. — 11. Artikel: Von den Anlagen der Ritter- und Landschaft unter sich § 207—220. —
12. Artikel: Von gemeinen Landes-Ausgaben oder sogenannten Neccssaricn § 221— 231. —
13. Artikel: Vom Mützen, Brauen und Branntwein-Brennen auf dem Lande K 232—258. —
14. Artikel: Von Handwerkern auf dem Lande § 259—279. — ib. Artikel: Von den Zöllen,
wie auch von Damm-Brücken- und Wege-Geldern § 280—292. — 16, Artikel: Von Jagd-
und Holz-Sachen § 293—308. — 17. Artikel: Von Einqn.ntierung und Verpflegung unserer
Truppen § 309—:>Ul. —. ,8, Artikel: Von Fremder-Truppen-Märschen und Durch-Märschen
8 317 —324. — 10. Artikel: Von den Leibeigenen Unterthanen der Ritter- und Landschaft
§ 325—330. — 2V. Artikel: Von politischen Sachen überhaupt § 337 — 380. — 21. Artikel:
Vom Justiz-Wesen § 381-433. — 22. Artikel: Vom Lehm-Wesen § 434-473. — 23. Artikel:
Vom Kirchen- und Pfarr-Wesen § 474—510. — 24. Artikel: Von den bisherigen Forderungen
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341821_148602/301>, abgerufen am 26.06.2024.