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Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, II. Semester. I. Band.

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ohne Rücksicht auf die geistliche Heerde, für welche Christus sein Blut ver¬
gossen, den Sohn eines Königs einem bessern Manne vorziehen, jenen nicht
mehr als Gott lieben und der heiligen Kirche dadurch schaden", und endlich
daß der hier zur Wahl vorgesehene Gegenkönig unter der wieder in einer Art
Wahlkapitulation vorgesehenen Bedingung gewählt wurde: daß die königliche
Gewalt Niemandem, wie bisher der Gebrauch gewesen, durch Erbschaft
zufallen, sondern der Sohn des Königs, wenn er der Krone auch noch so
würdig sei. mehr durch freiwillige Wahl als durch das Recht der Nach¬
folge König werden solle; wenn aber der Sohn des Königs unwürdig sei oder
das Volk ihn nicht wolle, das Volk es in seiner Macht haben solle, zum
König zu machen, wen es wolle (Brun cap. 91). Daneben berichtet Brun (Ueber
den sächsischen Krieg), der päpstliche Legat habe den Fürsten verboten, sich
Versprechungen für die Wahl leisten zu lassen und selbst dann: "Hoc stio-in
ibi communi eollsensu eomxrobatum, ki-omani x ontikieis auetorit alö
oft eorrodoratum, ut rcZMg. potesws nulli per KerLäitatem eeäsret."

Dies auf Heinrich IV., der schon König war, angewandt, war der Dank
der Kirche für die Erhebung aus tiefer Schmach, welchen sie dem Vater dieses
Königs schuldete; dies in Vergleich gestellt mit dem, was zu Anfang dieser
Auseinandersetzung von dem Vorgange zu Tribur 887 und seinem Anhängsel
von 900 erwähnt ward, die bewußte Ausführung eines mehr durch den Zufall
angedeuteten Programms. Die mehr zufällige Wahl des Königs und die
Anzeige dann an den Papst, 887 und 900, war jetzt in die reichsgesetzlich als
Grundsatz aufgestellte Wahl des Königs durch die Fürsten unter Leitung
des Papstes übergegangen. Dabei war es gleichgültig, daß die Leitung
verdeckt war. Thatsächlich drang damit die Leitung der deutschen Reichs¬
angelegenheiten so ein, daß sie dann auch grundsätzlich anerkannt wurde.
Die Hohenstaufen haben das mit ihrem Kampfe wider das Papstthum
nicht gehindert. Bereits im Anfang des zwölften Jahrhunderts (wie
L. Ranke, Geschichte der Päpste I. S. 31 nach Schröckh, Kirchengeschichte



') Baur, Die christliche Kirche des Mittelalters, Tübingen 1861. Fues. S. 207, 1: "Eine
bei aller Konsequenz nach den Umständen und Zeitverhältnissen sich richtende, den beabsich¬
tigten Erfolg politisch berechnende Handlungsweise gehört hauptsächlich zum Charakteristischen
Gregor's. Von dieser Seite hat er sich ganz besonders in seinem Streit mit Heinrich in der
Periode zwischen der Scene von Canossa und der zweiten Excommunication des Königs im
Jahr 1080 gezeigt. So entschieden er innerlich gegen Heinrich war, wollte er sich öffentlich
doch nur den Schein eines unparteiischen Schiedsrichters geben. Während er
immer die Sache der Gerechtigkeit im Munde führte, zog er zweideutig und zweizüngig unter
angeblich vorläufigen Verhandlungen die Entscheidung immer weiter hinaus, um sie sich für
den rechten Moment erst noch vorzubehalten, und ließ indeß dnrch seinen Legaten gestehen,
was er selbst nicht thun wollte, um so das Geschehene, je nachdem er in seinem Interesse war,
ebenso gut anzuerkennen als verleugnen zu können. Von diesem Gesichtspunkt aus hat Lipsius
in niedrer's Zeitschrift s. histor. Theologie 1859. S. 275. Zur Geschichte Papst Gregor's VA.
eine sehr beachtenswerthe Darstellung der genannten Periode gegeben."

ohne Rücksicht auf die geistliche Heerde, für welche Christus sein Blut ver¬
gossen, den Sohn eines Königs einem bessern Manne vorziehen, jenen nicht
mehr als Gott lieben und der heiligen Kirche dadurch schaden", und endlich
daß der hier zur Wahl vorgesehene Gegenkönig unter der wieder in einer Art
Wahlkapitulation vorgesehenen Bedingung gewählt wurde: daß die königliche
Gewalt Niemandem, wie bisher der Gebrauch gewesen, durch Erbschaft
zufallen, sondern der Sohn des Königs, wenn er der Krone auch noch so
würdig sei. mehr durch freiwillige Wahl als durch das Recht der Nach¬
folge König werden solle; wenn aber der Sohn des Königs unwürdig sei oder
das Volk ihn nicht wolle, das Volk es in seiner Macht haben solle, zum
König zu machen, wen es wolle (Brun cap. 91). Daneben berichtet Brun (Ueber
den sächsischen Krieg), der päpstliche Legat habe den Fürsten verboten, sich
Versprechungen für die Wahl leisten zu lassen und selbst dann: „Hoc stio-in
ibi communi eollsensu eomxrobatum, ki-omani x ontikieis auetorit alö
oft eorrodoratum, ut rcZMg. potesws nulli per KerLäitatem eeäsret."

Dies auf Heinrich IV., der schon König war, angewandt, war der Dank
der Kirche für die Erhebung aus tiefer Schmach, welchen sie dem Vater dieses
Königs schuldete; dies in Vergleich gestellt mit dem, was zu Anfang dieser
Auseinandersetzung von dem Vorgange zu Tribur 887 und seinem Anhängsel
von 900 erwähnt ward, die bewußte Ausführung eines mehr durch den Zufall
angedeuteten Programms. Die mehr zufällige Wahl des Königs und die
Anzeige dann an den Papst, 887 und 900, war jetzt in die reichsgesetzlich als
Grundsatz aufgestellte Wahl des Königs durch die Fürsten unter Leitung
des Papstes übergegangen. Dabei war es gleichgültig, daß die Leitung
verdeckt war. Thatsächlich drang damit die Leitung der deutschen Reichs¬
angelegenheiten so ein, daß sie dann auch grundsätzlich anerkannt wurde.
Die Hohenstaufen haben das mit ihrem Kampfe wider das Papstthum
nicht gehindert. Bereits im Anfang des zwölften Jahrhunderts (wie
L. Ranke, Geschichte der Päpste I. S. 31 nach Schröckh, Kirchengeschichte



') Baur, Die christliche Kirche des Mittelalters, Tübingen 1861. Fues. S. 207, 1: „Eine
bei aller Konsequenz nach den Umständen und Zeitverhältnissen sich richtende, den beabsich¬
tigten Erfolg politisch berechnende Handlungsweise gehört hauptsächlich zum Charakteristischen
Gregor's. Von dieser Seite hat er sich ganz besonders in seinem Streit mit Heinrich in der
Periode zwischen der Scene von Canossa und der zweiten Excommunication des Königs im
Jahr 1080 gezeigt. So entschieden er innerlich gegen Heinrich war, wollte er sich öffentlich
doch nur den Schein eines unparteiischen Schiedsrichters geben. Während er
immer die Sache der Gerechtigkeit im Munde führte, zog er zweideutig und zweizüngig unter
angeblich vorläufigen Verhandlungen die Entscheidung immer weiter hinaus, um sie sich für
den rechten Moment erst noch vorzubehalten, und ließ indeß dnrch seinen Legaten gestehen,
was er selbst nicht thun wollte, um so das Geschehene, je nachdem er in seinem Interesse war,
ebenso gut anzuerkennen als verleugnen zu können. Von diesem Gesichtspunkt aus hat Lipsius
in niedrer's Zeitschrift s. histor. Theologie 1859. S. 275. Zur Geschichte Papst Gregor's VA.
eine sehr beachtenswerthe Darstellung der genannten Periode gegeben."
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341821_148602/154>, abgerufen am 29.06.2024.