Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. II. Band.Bank erlaube, den Discontosatz nach Belieben zu regeln. -- 4, Durch die Frei¬ Diesen Gründen stehen zahlreiche Argumente von Seiten der erfahrensten GitNjlwKn it. 1875. 15
Bank erlaube, den Discontosatz nach Belieben zu regeln. — 4, Durch die Frei¬ Diesen Gründen stehen zahlreiche Argumente von Seiten der erfahrensten GitNjlwKn it. 1875. 15
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0117" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/133405"/> <p xml:id="ID_379" prev="#ID_378"> Bank erlaube, den Discontosatz nach Belieben zu regeln. — 4, Durch die Frei¬<lb/> heit der Zettelbanken werde das Bankgeschäft in viele Anstalten decentralisirt,<lb/> welche ohne die Notenemission nicht bestehen könnten, während sie die bis in<lb/> die kleinsten Lokalitäten zerstreuten müssigen Kapitalien sammeln und dadurch<lb/> ihrerseits die Wohlthat billigen Credits verbreiten. — 5. Eine monopolisirte<lb/> Bank sei viel leichter in Gefahr bei politischen Nothständen von der Negierung<lb/> mißbraucht zu werden, um die Hand zu einer Verschlechterung der Valuta zu<lb/> bieten, als viele Banken. — 6. Die Beaufsichtigung einer monopolisirten Bank<lb/> durch die Regierung sei nicht so wirksam als die Ueberwachung, welche bei<lb/> vielen Banken durch gegenseitige Controle obwaltet. —</p><lb/> <p xml:id="ID_380" next="#ID_381"> Diesen Gründen stehen zahlreiche Argumente von Seiten der erfahrensten<lb/> Theoretiker und Praktiker entgegen: a) Wenn nirgend sonst, so ist hier das<lb/> Monopol gerechtfertigt, weil die Note ein Umläufsmittel ist, dessen sich Jeder¬<lb/> mann bedient, welches überall statt Geld angenommen wird und welches nicht<lb/> bloß zwischen bestimmten auf dem Schuldschein selbst verzeichneten Personen<lb/> circulirt, für welches jeder Zeichner haftbar ist. — K) Die Banknote ist zwar<lb/> ein Schuldschein aber sie unterscheidet sich von der gewöhnlichen Obligation<lb/> dadurch, daß sie unverzinslich ist. Es ist also nicht richtig, die Note mit dem<lb/> Wechsel zu vergleichen, welcher verzinslich ist. Der Notenumlauf bildet viel¬<lb/> mehr ein unverzinsliches Darlehen, welches die Noteninhaber, also ziemlich das<lb/> ganze Publikum, der Emissionsbank gewährt und dadurch genießt eine jede<lb/> Zettelbank auch bei der unbeschränkten Freiheit der Errichtung von solchen<lb/> ein Monopol, dessen Vortheile sie durch gewisse Leistungen an den Staat ver¬<lb/> güten sollte. — e) Die Zettelbankfreiheit würde sogar noch ein neues Mono¬<lb/> pol schaffen, ein Privilegium des Reichthums, denn die Armen können keine<lb/> Noten ausgeben. — 6) Die Erfahrung zeigt, daß die Concurrenz vieler Zettel¬<lb/> banken von gar keinem Einfluß auf den Zinsfuß ist, denn auf dem Geld¬<lb/> markt geben die großen Banken den Ton an und die vielen kleinen folgen<lb/> ihrem Beispiel. Im Gegentheil pflegen die öffentliche Meinung, die Wünsche<lb/> der Geschäftswelt und der Vertreter des Staates auf die Feststellung des Dis-<lb/> contosatzes der großen privilegirten Banken viel mehr Einfluß zu äußern, als<lb/> die Concurrenz der kleinen Zettelbanken. Namentlich die Gleichmäßigkeit des<lb/> Zinsfußes, welche eine Hauptbedingung eines geregelten Ganges der Geschäfte<lb/> ist, wird vielmehr durch große privilegirte Banken aufrecht erhalten, als durch<lb/> die vielen kleinen. Die Haltung der Bank von Frankreich, der preußischen<lb/> Bank und der österreichischen Nationalbank liefert dafür den Beweis. —<lb/> v) Die Wirksamkeit bis in die kleinsten Kreise ist einestheils den centralistrten<lb/> Notenbanken unbenommen, denn sie können denselben Zweck durch Errichtung<lb/> von Zweig-Comptoirs erreichen, andererseits ist zur Befriedigung des Credit-<lb/> bedürfnisses der kleinen Kreise die- Thätigkeit einer Zettclbank gar nicht erfor-<lb/> '</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> GitNjlwKn it. 1875. 15</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0117]
Bank erlaube, den Discontosatz nach Belieben zu regeln. — 4, Durch die Frei¬
heit der Zettelbanken werde das Bankgeschäft in viele Anstalten decentralisirt,
welche ohne die Notenemission nicht bestehen könnten, während sie die bis in
die kleinsten Lokalitäten zerstreuten müssigen Kapitalien sammeln und dadurch
ihrerseits die Wohlthat billigen Credits verbreiten. — 5. Eine monopolisirte
Bank sei viel leichter in Gefahr bei politischen Nothständen von der Negierung
mißbraucht zu werden, um die Hand zu einer Verschlechterung der Valuta zu
bieten, als viele Banken. — 6. Die Beaufsichtigung einer monopolisirten Bank
durch die Regierung sei nicht so wirksam als die Ueberwachung, welche bei
vielen Banken durch gegenseitige Controle obwaltet. —
Diesen Gründen stehen zahlreiche Argumente von Seiten der erfahrensten
Theoretiker und Praktiker entgegen: a) Wenn nirgend sonst, so ist hier das
Monopol gerechtfertigt, weil die Note ein Umläufsmittel ist, dessen sich Jeder¬
mann bedient, welches überall statt Geld angenommen wird und welches nicht
bloß zwischen bestimmten auf dem Schuldschein selbst verzeichneten Personen
circulirt, für welches jeder Zeichner haftbar ist. — K) Die Banknote ist zwar
ein Schuldschein aber sie unterscheidet sich von der gewöhnlichen Obligation
dadurch, daß sie unverzinslich ist. Es ist also nicht richtig, die Note mit dem
Wechsel zu vergleichen, welcher verzinslich ist. Der Notenumlauf bildet viel¬
mehr ein unverzinsliches Darlehen, welches die Noteninhaber, also ziemlich das
ganze Publikum, der Emissionsbank gewährt und dadurch genießt eine jede
Zettelbank auch bei der unbeschränkten Freiheit der Errichtung von solchen
ein Monopol, dessen Vortheile sie durch gewisse Leistungen an den Staat ver¬
güten sollte. — e) Die Zettelbankfreiheit würde sogar noch ein neues Mono¬
pol schaffen, ein Privilegium des Reichthums, denn die Armen können keine
Noten ausgeben. — 6) Die Erfahrung zeigt, daß die Concurrenz vieler Zettel¬
banken von gar keinem Einfluß auf den Zinsfuß ist, denn auf dem Geld¬
markt geben die großen Banken den Ton an und die vielen kleinen folgen
ihrem Beispiel. Im Gegentheil pflegen die öffentliche Meinung, die Wünsche
der Geschäftswelt und der Vertreter des Staates auf die Feststellung des Dis-
contosatzes der großen privilegirten Banken viel mehr Einfluß zu äußern, als
die Concurrenz der kleinen Zettelbanken. Namentlich die Gleichmäßigkeit des
Zinsfußes, welche eine Hauptbedingung eines geregelten Ganges der Geschäfte
ist, wird vielmehr durch große privilegirte Banken aufrecht erhalten, als durch
die vielen kleinen. Die Haltung der Bank von Frankreich, der preußischen
Bank und der österreichischen Nationalbank liefert dafür den Beweis. —
v) Die Wirksamkeit bis in die kleinsten Kreise ist einestheils den centralistrten
Notenbanken unbenommen, denn sie können denselben Zweck durch Errichtung
von Zweig-Comptoirs erreichen, andererseits ist zur Befriedigung des Credit-
bedürfnisses der kleinen Kreise die- Thätigkeit einer Zettclbank gar nicht erfor-
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