Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band.statten. Auch die dem Apotheker obliegende Controle der Arzneiverordnungen Ich habe schon in den Grenzboten 1874, Bd. III. S. 241 gewarnt vor statten. Auch die dem Apotheker obliegende Controle der Arzneiverordnungen Ich habe schon in den Grenzboten 1874, Bd. III. S. 241 gewarnt vor <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0056" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/132816"/> <p xml:id="ID_185" prev="#ID_184"> statten. Auch die dem Apotheker obliegende Controle der Arzneiverordnungen<lb/> ist gegen ehemals so unerwartet wichtig und schwierig geworden, daß sogar<lb/> im Bildungsgange des Apothekers sehr wesentliche Aenderungen deshalb nö¬<lb/> thig werden. — d. Pharmaceutische Verwaltungsbehörden. — e. Befähigung<lb/> zum Lehrlinge und zum Gehülfen. — 6. Akademisches Studium und Appro¬<lb/> bationsprüfung. Ich habe schon S. 43 unt. 2) mit Vergnügen anerkannt,<lb/> daß manches Nützliche zu einer neuen Prüfungsordnung durch die August-<lb/> Conferenz gewonnen worden. Wohl mit Recht auch hat man noch nicht ganz<lb/> so ansehnliche Fortschritte vorgeschlagen als die trefflichen Abhandlungen von<lb/> H. v. Sybel („Die deutschen Universitäten" , 1874), Lothar Meyer („D. Zu¬<lb/> kunft d. Deutschen Hochschulen", 1873) und Virchow („D. Fortschritte d.<lb/> KriegSheilkde.", 1874) sie theils für alle gelehrten Fächer, theils nur für die<lb/> angewandten Naturwissenschaften — und somit auch für die Pharmacie — ver¬<lb/> langen ; es erscheint für die Pharmacie billig und zweckmäßig, milder vollkomme¬<lb/> nen Erfüllung der gerechten Anforderungen noch 1 oder vielleicht selbst 2 Jahre zu<lb/> warten, damit unterdeß der gegenwärtige Mangel an wissenschaftlichem Hülfsper¬<lb/> sonal sich verringere und das bei manchen Universitäten noch sehr ungenügende phar¬<lb/> maceutische Lehr-Personal und -Material sich vervollständige. — Gegen einzelnes<lb/> Andere aber muß ich mir Ausstellungen, welche hier zu weit führen würden, vorbe¬<lb/> halten. Nur Einen Punkt der Art bringe ich schon hier zur Sprache, weil er einen<lb/> so starken Verstoß wider die angewandte Logik und die Mathematik enthält,<lb/> daß ich es für eine Ehrensache Deutschlands halten muß, ihn schleunigst aus<lb/> unseren gesetzgeberischen Verhandlungen zu tilgen. Es ist dies die Bildung<lb/> der Gesammt-Censur durch Addiren von durch eine Zahl ausgedrückten Spe-<lb/> cialeensuren half wenn dies eigentliche Zahlen wären, da es doch nur Stell¬<lb/> vertreter von Prädicaten sindZ und Dividiren der Summe durch die Anzahl<lb/> jener Censuren; s. das zweite Alinea des Z 12 des „Entwurfs zu einer Be¬<lb/> kanntmachung, betr. d. Prüfung d. Apotheker" lMmtl. Protokolle: Commis¬<lb/> sion f. Ordn. d. Apothekenwesens. S. 70, Absatz 2j. Ich habe das Wider¬<lb/> sinnige und mehrfach Schädliche dieses Verfahrens jgegen welches schon ältere<lb/> Vorschriften der Oesterreichischen und Preußischen höchsten Medicinalbehörden<lb/> rühmlichst abstechen, so insbesondere in dem geschichtlich wichtig gewordenen<lb/> Preuß. „Reglement f. d. Staats-Prüfungen d. Medicinal-Personen" v. 1.<lb/> Dec. 1825 die §§ 48. 71. 90) ausführlich und nach eigenen Erfahrungen nach¬<lb/> gewiesen in der „N. Ztg. f- Med. u. Medicinal-Reform" 1849 S. 469—461,<lb/> § 14. 15. — e. Geschäftsbetrieb (Verhalten des Apothekers zum wissenschaft¬<lb/> lichen Hülfspersonal; — Vorräthighalten von Arzneimitteln; — Dispensation<lb/> der Arzneimittel und der Gifte; — u. s. w.). — t. Bezahlung der Leistungen<lb/> des Apothekers (Taxe).</p><lb/> <p xml:id="ID_186" next="#ID_187"> Ich habe schon in den Grenzboten 1874, Bd. III. S. 241 gewarnt vor</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0056]
statten. Auch die dem Apotheker obliegende Controle der Arzneiverordnungen
ist gegen ehemals so unerwartet wichtig und schwierig geworden, daß sogar
im Bildungsgange des Apothekers sehr wesentliche Aenderungen deshalb nö¬
thig werden. — d. Pharmaceutische Verwaltungsbehörden. — e. Befähigung
zum Lehrlinge und zum Gehülfen. — 6. Akademisches Studium und Appro¬
bationsprüfung. Ich habe schon S. 43 unt. 2) mit Vergnügen anerkannt,
daß manches Nützliche zu einer neuen Prüfungsordnung durch die August-
Conferenz gewonnen worden. Wohl mit Recht auch hat man noch nicht ganz
so ansehnliche Fortschritte vorgeschlagen als die trefflichen Abhandlungen von
H. v. Sybel („Die deutschen Universitäten" , 1874), Lothar Meyer („D. Zu¬
kunft d. Deutschen Hochschulen", 1873) und Virchow („D. Fortschritte d.
KriegSheilkde.", 1874) sie theils für alle gelehrten Fächer, theils nur für die
angewandten Naturwissenschaften — und somit auch für die Pharmacie — ver¬
langen ; es erscheint für die Pharmacie billig und zweckmäßig, milder vollkomme¬
nen Erfüllung der gerechten Anforderungen noch 1 oder vielleicht selbst 2 Jahre zu
warten, damit unterdeß der gegenwärtige Mangel an wissenschaftlichem Hülfsper¬
sonal sich verringere und das bei manchen Universitäten noch sehr ungenügende phar¬
maceutische Lehr-Personal und -Material sich vervollständige. — Gegen einzelnes
Andere aber muß ich mir Ausstellungen, welche hier zu weit führen würden, vorbe¬
halten. Nur Einen Punkt der Art bringe ich schon hier zur Sprache, weil er einen
so starken Verstoß wider die angewandte Logik und die Mathematik enthält,
daß ich es für eine Ehrensache Deutschlands halten muß, ihn schleunigst aus
unseren gesetzgeberischen Verhandlungen zu tilgen. Es ist dies die Bildung
der Gesammt-Censur durch Addiren von durch eine Zahl ausgedrückten Spe-
cialeensuren half wenn dies eigentliche Zahlen wären, da es doch nur Stell¬
vertreter von Prädicaten sindZ und Dividiren der Summe durch die Anzahl
jener Censuren; s. das zweite Alinea des Z 12 des „Entwurfs zu einer Be¬
kanntmachung, betr. d. Prüfung d. Apotheker" lMmtl. Protokolle: Commis¬
sion f. Ordn. d. Apothekenwesens. S. 70, Absatz 2j. Ich habe das Wider¬
sinnige und mehrfach Schädliche dieses Verfahrens jgegen welches schon ältere
Vorschriften der Oesterreichischen und Preußischen höchsten Medicinalbehörden
rühmlichst abstechen, so insbesondere in dem geschichtlich wichtig gewordenen
Preuß. „Reglement f. d. Staats-Prüfungen d. Medicinal-Personen" v. 1.
Dec. 1825 die §§ 48. 71. 90) ausführlich und nach eigenen Erfahrungen nach¬
gewiesen in der „N. Ztg. f- Med. u. Medicinal-Reform" 1849 S. 469—461,
§ 14. 15. — e. Geschäftsbetrieb (Verhalten des Apothekers zum wissenschaft¬
lichen Hülfspersonal; — Vorräthighalten von Arzneimitteln; — Dispensation
der Arzneimittel und der Gifte; — u. s. w.). — t. Bezahlung der Leistungen
des Apothekers (Taxe).
Ich habe schon in den Grenzboten 1874, Bd. III. S. 241 gewarnt vor
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