Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band.Wesens auf dem Gesetzgebung^ oder dem Verordnungs-Wege durchzuführen? Neben den "allgemeinen Vorschriften über Einrichtung und Ausstattung Wesens auf dem Gesetzgebung^ oder dem Verordnungs-Wege durchzuführen? Neben den „allgemeinen Vorschriften über Einrichtung und Ausstattung <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0055" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/132815"/> <p xml:id="ID_183" prev="#ID_182"> Wesens auf dem Gesetzgebung^ oder dem Verordnungs-Wege durchzuführen?<lb/> Im Namen und Auftrage des Directoriums des deutschen Apotheker-Ver¬<lb/> eins" !c. Magdeb. 1874. Lex. 8. Hartmann dürfte auch, in Folge münd¬<lb/> licher Berathungen, in manchen Einzelheiten noch einen weiteren Schritt vor¬<lb/> wärts zu thun geneigt sein. Auch sichert, „die Reorganisation des Apotheker¬<lb/> wesens", Marb. 1874, steht auf der Höhe der Zeit. — Ich habe neuerdings<lb/> einige Monate hauptsächlich dazu angewandt, um mich zu überzeugen, ob<lb/> in dem von mir citirten gedruckten Material alle irgend wichtigen Punkte<lb/> für das neue Gesetz bereits so durchbesprochen und geklärt sind, daß sie nicht<lb/> bloß von Apothekern und Aerzten, sondern auch von Cameralisten und Juristen<lb/> beurtheilt werden können; ich habe eigens zu diesem Zweck einen vollstän¬<lb/> digen Entwurf zu einem Pharmacie-Gesetze ausgearbeitet, der, obwohl ihm<lb/> Form, Feile und Reinschrift noch fehlen, doch zur Benutzung wissenschaftlich<lb/> Berechtigter bei mir fertig liegt und bereits mit Apothekern und Aerzten an<lb/> den wichtigeren Stellen durchgesprochen ist. Ich glaube dadurch das mora¬<lb/> lische Recht erworben zu haben, den künftigen Herren Referenten der Höchsten<lb/> Reichsbehörden die Versicherung aussprechen zu dürfen, daß zur alsbaldigen<lb/> Schöpfung eines vollständigen und die Fachkundigen (Apotheker und Aerzte)<lb/> befriedigenden Pharmacie-Gesetzes kein weiteres Material fehlt, als: 1) die<lb/> statistischen Notizen, von denen ich (Bd. III. S. 251) plausibel gemacht<lb/> zu haben glaube, daß sie nachträglich genügend benutzt, einstweilen aber<lb/> ersetzt werden können; — sie scheinen übrigens auch (nach einem Artikel der<lb/> Pharmaceut. Ztg., S- 674, a) bei der Reichs-Commission für Medicinal-<lb/> Statisti? bis auf den Bericht fertig zu sein. — 2) diejenige umsichtige Ge¬<lb/> duld, deren es zu jedem Referate in einer so complicirten Sache bedarf,<lb/> wenn der Referent der Versuchung überhoben sein soll, sich des Todtschwei¬<lb/> gens als einer Waffe zu bedienen und sein eigenes Gewissen bei solchem<lb/> illegitimen Verfahren durch irgend ein doctrinäres Non possumug — z. B.<lb/> hier den Satz, „die freiheitliche Strömung der Zeit sei der gewichtigste gesetz¬<lb/> gebende Factor" — zu beruhigen.</p><lb/> <p xml:id="ID_184" next="#ID_185"> Neben den „allgemeinen Vorschriften über Einrichtung und Ausstattung<lb/> der Apotheken und über die Apothekenrevisionen", welche Vorschriften der Be¬<lb/> richt des Reichskanzler-Amts erwähnt (s. S. 42 unt. 5.). gehört noch gar<lb/> Manches (wozu aber bereits sehr gutes Material vorliegt) zu einem vollstän¬<lb/> digen Pharmacie-Gesetz, wie es von den Apothekern dringend gewünscht wird<lb/> und auch von' uns Aerzten um des Staatswohls willen gewünscht werden<lb/> muß. So z. B. Bestimmungen über folgende Punkte: a. Aufgaben, Pflich¬<lb/> ten und Rechte des Apothekers im Allgemeinen. Die Aufgaben bedürfen<lb/> dringend einer gründlichen Neuordnung im Sinne der 223er Eingabe (s. S. 42),<lb/> und mit den Aufgaben müssen auch die Pflichten und Rechte sich anders ge-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0055]
Wesens auf dem Gesetzgebung^ oder dem Verordnungs-Wege durchzuführen?
Im Namen und Auftrage des Directoriums des deutschen Apotheker-Ver¬
eins" !c. Magdeb. 1874. Lex. 8. Hartmann dürfte auch, in Folge münd¬
licher Berathungen, in manchen Einzelheiten noch einen weiteren Schritt vor¬
wärts zu thun geneigt sein. Auch sichert, „die Reorganisation des Apotheker¬
wesens", Marb. 1874, steht auf der Höhe der Zeit. — Ich habe neuerdings
einige Monate hauptsächlich dazu angewandt, um mich zu überzeugen, ob
in dem von mir citirten gedruckten Material alle irgend wichtigen Punkte
für das neue Gesetz bereits so durchbesprochen und geklärt sind, daß sie nicht
bloß von Apothekern und Aerzten, sondern auch von Cameralisten und Juristen
beurtheilt werden können; ich habe eigens zu diesem Zweck einen vollstän¬
digen Entwurf zu einem Pharmacie-Gesetze ausgearbeitet, der, obwohl ihm
Form, Feile und Reinschrift noch fehlen, doch zur Benutzung wissenschaftlich
Berechtigter bei mir fertig liegt und bereits mit Apothekern und Aerzten an
den wichtigeren Stellen durchgesprochen ist. Ich glaube dadurch das mora¬
lische Recht erworben zu haben, den künftigen Herren Referenten der Höchsten
Reichsbehörden die Versicherung aussprechen zu dürfen, daß zur alsbaldigen
Schöpfung eines vollständigen und die Fachkundigen (Apotheker und Aerzte)
befriedigenden Pharmacie-Gesetzes kein weiteres Material fehlt, als: 1) die
statistischen Notizen, von denen ich (Bd. III. S. 251) plausibel gemacht
zu haben glaube, daß sie nachträglich genügend benutzt, einstweilen aber
ersetzt werden können; — sie scheinen übrigens auch (nach einem Artikel der
Pharmaceut. Ztg., S- 674, a) bei der Reichs-Commission für Medicinal-
Statisti? bis auf den Bericht fertig zu sein. — 2) diejenige umsichtige Ge¬
duld, deren es zu jedem Referate in einer so complicirten Sache bedarf,
wenn der Referent der Versuchung überhoben sein soll, sich des Todtschwei¬
gens als einer Waffe zu bedienen und sein eigenes Gewissen bei solchem
illegitimen Verfahren durch irgend ein doctrinäres Non possumug — z. B.
hier den Satz, „die freiheitliche Strömung der Zeit sei der gewichtigste gesetz¬
gebende Factor" — zu beruhigen.
Neben den „allgemeinen Vorschriften über Einrichtung und Ausstattung
der Apotheken und über die Apothekenrevisionen", welche Vorschriften der Be¬
richt des Reichskanzler-Amts erwähnt (s. S. 42 unt. 5.). gehört noch gar
Manches (wozu aber bereits sehr gutes Material vorliegt) zu einem vollstän¬
digen Pharmacie-Gesetz, wie es von den Apothekern dringend gewünscht wird
und auch von' uns Aerzten um des Staatswohls willen gewünscht werden
muß. So z. B. Bestimmungen über folgende Punkte: a. Aufgaben, Pflich¬
ten und Rechte des Apothekers im Allgemeinen. Die Aufgaben bedürfen
dringend einer gründlichen Neuordnung im Sinne der 223er Eingabe (s. S. 42),
und mit den Aufgaben müssen auch die Pflichten und Rechte sich anders ge-
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