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Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band.

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keine unüberwindliche Schwierigkeit, denn in den soeben aufgeführten Catego-
rien befänden sich in genügender Anzahl Personen, denen man das Wahlrecht
zum Lagthing geben könnte.

Das Hauptcontingent für die Lagthingswähler wollen sie in den Gro߬
grundbesitzern finden und sagen dann weiter, man müsse, wenn die Zahl der
Großgrundbesitzer nicht genügen sollte, auch die mittleren Grundbesitzer hinzu¬
nehmen. Diese Classe existire im Lande. Die Norwegischen mittleren Grund¬
besitzer hätten meistens mehrere Dienstboten und ständen dadurch im Gegen¬
satz zu den kleineren Grundbesitzern, die keine Dienstboten hätten und selbst
auf Arbeit bei anderen Leuten gehen müßten. Sie, die unmittelbaren Grund¬
besitzer, wären im vollsten Sinne des Worts Eigenthümer und Arbeitgeber.
Dazu käme noch, daß diese Leute auch öconomisch so gestellt wären, daß sie
auf ihre Ausbildung Zeit und Geld verwenden könnten.

Wo nun die Grenze zwischen dem kleinen und mittleren Grundbesitz zu
setzen sei. gesteht man ein, wäre eine Sache, über die man sich nicht aus¬
sprechen könnte, da dazu statistische Daten gehörten, welche zur Zeit der Co¬
mite-Minorität nicht zu Gebote gestanden hätten. Indessen möge als Ma߬
stab und Wegweiser dienen, daß die Anzahl derjenigen Grundstücke, welche
über S Syd. Matrikel-Steuer") bezahlten im Jahre 1870 7973 gewesen wäre.
Zu mittleren Grundstücken müßte ferner ein großer Theil derjenigen Besitze
gerechnet werden, welche zwischen 2 und 5 Syd. Steuern bezahlten, indessen
läge die Grenze in den verschiedenen Districten sehr verschieden. Die Anzahl
derartiger Besitzungen hätte im Jahre 1870 29498 betragen. Wie viele von
diesen eine Steuer zwischen 2 und 3, zwischen 3 und 4 und zwischen 4 und 5
Syd. bezahlten, sei nicht angegeben, wenn aber das Verhältniß zwischen die¬
sen 3 Classen die im Jahre 1838 zusammen 32834 ausmachten, im Jahre
1870 dieselbe sei, wie im Jahre 1838, so würde das Verhältniß sich so stellen,
daß zwischen 4 und 6 Syd. Steuern bezahlten 4631 Grundstücke, zwischen
3 und 4 Syd. 8471 und zwischen 2 und 3 Syd. 16396 Grundstücke.

Das hieße also, daß man in den Landdistricten des ganzen Reiches in
Summa 12604 Besitzungen aufzählen könnte, welche eine Steuer 4 Syd. und
darüber bezahlten oder 21075, welche über 3 Syd. bezahlten. Nähme man
die Anzahl der Grundstücke, welche zusammen über die Hälfte der Matrikel¬
steuer des Reichs zahlten, so würde man voraussichtlich eine Anzahl von
13--20,000 Besitzungen bekommen.

Dies würde nun nach Ansicht der Comite'- Minorität eine Wähler-Cor¬
poration geben, welche hinreichend sociale Stellung und Gewicht hätte, da sie



") Zur Erläuterung diene, daß die Steuern auf dem Lande zum Theil nach der sogen.
Matrikel eingezogen werden, einem Register, welches die Steuerkraft eines jeden Grundstücks
i" einer VcrlMnißzahl von Spcciesdalcrn und Slillingen eingiebt.

keine unüberwindliche Schwierigkeit, denn in den soeben aufgeführten Catego-
rien befänden sich in genügender Anzahl Personen, denen man das Wahlrecht
zum Lagthing geben könnte.

Das Hauptcontingent für die Lagthingswähler wollen sie in den Gro߬
grundbesitzern finden und sagen dann weiter, man müsse, wenn die Zahl der
Großgrundbesitzer nicht genügen sollte, auch die mittleren Grundbesitzer hinzu¬
nehmen. Diese Classe existire im Lande. Die Norwegischen mittleren Grund¬
besitzer hätten meistens mehrere Dienstboten und ständen dadurch im Gegen¬
satz zu den kleineren Grundbesitzern, die keine Dienstboten hätten und selbst
auf Arbeit bei anderen Leuten gehen müßten. Sie, die unmittelbaren Grund¬
besitzer, wären im vollsten Sinne des Worts Eigenthümer und Arbeitgeber.
Dazu käme noch, daß diese Leute auch öconomisch so gestellt wären, daß sie
auf ihre Ausbildung Zeit und Geld verwenden könnten.

Wo nun die Grenze zwischen dem kleinen und mittleren Grundbesitz zu
setzen sei. gesteht man ein, wäre eine Sache, über die man sich nicht aus¬
sprechen könnte, da dazu statistische Daten gehörten, welche zur Zeit der Co¬
mite-Minorität nicht zu Gebote gestanden hätten. Indessen möge als Ma߬
stab und Wegweiser dienen, daß die Anzahl derjenigen Grundstücke, welche
über S Syd. Matrikel-Steuer») bezahlten im Jahre 1870 7973 gewesen wäre.
Zu mittleren Grundstücken müßte ferner ein großer Theil derjenigen Besitze
gerechnet werden, welche zwischen 2 und 5 Syd. Steuern bezahlten, indessen
läge die Grenze in den verschiedenen Districten sehr verschieden. Die Anzahl
derartiger Besitzungen hätte im Jahre 1870 29498 betragen. Wie viele von
diesen eine Steuer zwischen 2 und 3, zwischen 3 und 4 und zwischen 4 und 5
Syd. bezahlten, sei nicht angegeben, wenn aber das Verhältniß zwischen die¬
sen 3 Classen die im Jahre 1838 zusammen 32834 ausmachten, im Jahre
1870 dieselbe sei, wie im Jahre 1838, so würde das Verhältniß sich so stellen,
daß zwischen 4 und 6 Syd. Steuern bezahlten 4631 Grundstücke, zwischen
3 und 4 Syd. 8471 und zwischen 2 und 3 Syd. 16396 Grundstücke.

Das hieße also, daß man in den Landdistricten des ganzen Reiches in
Summa 12604 Besitzungen aufzählen könnte, welche eine Steuer 4 Syd. und
darüber bezahlten oder 21075, welche über 3 Syd. bezahlten. Nähme man
die Anzahl der Grundstücke, welche zusammen über die Hälfte der Matrikel¬
steuer des Reichs zahlten, so würde man voraussichtlich eine Anzahl von
13—20,000 Besitzungen bekommen.

Dies würde nun nach Ansicht der Comite'- Minorität eine Wähler-Cor¬
poration geben, welche hinreichend sociale Stellung und Gewicht hätte, da sie



") Zur Erläuterung diene, daß die Steuern auf dem Lande zum Theil nach der sogen.
Matrikel eingezogen werden, einem Register, welches die Steuerkraft eines jeden Grundstücks
i» einer VcrlMnißzahl von Spcciesdalcrn und Slillingen eingiebt.
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[0188] keine unüberwindliche Schwierigkeit, denn in den soeben aufgeführten Catego- rien befänden sich in genügender Anzahl Personen, denen man das Wahlrecht zum Lagthing geben könnte. Das Hauptcontingent für die Lagthingswähler wollen sie in den Gro߬ grundbesitzern finden und sagen dann weiter, man müsse, wenn die Zahl der Großgrundbesitzer nicht genügen sollte, auch die mittleren Grundbesitzer hinzu¬ nehmen. Diese Classe existire im Lande. Die Norwegischen mittleren Grund¬ besitzer hätten meistens mehrere Dienstboten und ständen dadurch im Gegen¬ satz zu den kleineren Grundbesitzern, die keine Dienstboten hätten und selbst auf Arbeit bei anderen Leuten gehen müßten. Sie, die unmittelbaren Grund¬ besitzer, wären im vollsten Sinne des Worts Eigenthümer und Arbeitgeber. Dazu käme noch, daß diese Leute auch öconomisch so gestellt wären, daß sie auf ihre Ausbildung Zeit und Geld verwenden könnten. Wo nun die Grenze zwischen dem kleinen und mittleren Grundbesitz zu setzen sei. gesteht man ein, wäre eine Sache, über die man sich nicht aus¬ sprechen könnte, da dazu statistische Daten gehörten, welche zur Zeit der Co¬ mite-Minorität nicht zu Gebote gestanden hätten. Indessen möge als Ma߬ stab und Wegweiser dienen, daß die Anzahl derjenigen Grundstücke, welche über S Syd. Matrikel-Steuer») bezahlten im Jahre 1870 7973 gewesen wäre. Zu mittleren Grundstücken müßte ferner ein großer Theil derjenigen Besitze gerechnet werden, welche zwischen 2 und 5 Syd. Steuern bezahlten, indessen läge die Grenze in den verschiedenen Districten sehr verschieden. Die Anzahl derartiger Besitzungen hätte im Jahre 1870 29498 betragen. Wie viele von diesen eine Steuer zwischen 2 und 3, zwischen 3 und 4 und zwischen 4 und 5 Syd. bezahlten, sei nicht angegeben, wenn aber das Verhältniß zwischen die¬ sen 3 Classen die im Jahre 1838 zusammen 32834 ausmachten, im Jahre 1870 dieselbe sei, wie im Jahre 1838, so würde das Verhältniß sich so stellen, daß zwischen 4 und 6 Syd. Steuern bezahlten 4631 Grundstücke, zwischen 3 und 4 Syd. 8471 und zwischen 2 und 3 Syd. 16396 Grundstücke. Das hieße also, daß man in den Landdistricten des ganzen Reiches in Summa 12604 Besitzungen aufzählen könnte, welche eine Steuer 4 Syd. und darüber bezahlten oder 21075, welche über 3 Syd. bezahlten. Nähme man die Anzahl der Grundstücke, welche zusammen über die Hälfte der Matrikel¬ steuer des Reichs zahlten, so würde man voraussichtlich eine Anzahl von 13—20,000 Besitzungen bekommen. Dies würde nun nach Ansicht der Comite'- Minorität eine Wähler-Cor¬ poration geben, welche hinreichend sociale Stellung und Gewicht hätte, da sie ") Zur Erläuterung diene, daß die Steuern auf dem Lande zum Theil nach der sogen. Matrikel eingezogen werden, einem Register, welches die Steuerkraft eines jeden Grundstücks i» einer VcrlMnißzahl von Spcciesdalcrn und Slillingen eingiebt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341821_134957/188>, abgerufen am 23.07.2024.