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Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band.

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Eifer und Fleiß angewandt, um so großen Uebeln wenigstens mit solchen
Heilmitteln abzuhelfen, welche zur Erhaltung des katholischen Glaubens in
jenen Gegenden und zum Heil der Christgläubigen nothwendig und dienlich
erscheinen. Diesen unsern Wünschen ist der genannte König der Preußen in
bewundernswerther Weise entgegengekommen (miriöoL öl>8iz<mnÄg,vit,), dessen
Wohlwollen gegen seine zahlreichen katholischen Unterthanen wir erkennen
und dankbar entgegennehmen (cuius proxenSÄM aämoäum invimimus et grad"
kmimo xrosoHuimul- voluntatem in <na,tKoIieo8) insbesondere gegen die aus
dem ihm zugefallenen großen Theile der Provinzen am Rhein, so daß wir
endlich alles zu einem glücklichen und segensreichen Ausgange bringen und
gemäß der Lage der Ortschaften und der Bequemlichkeit der Einwohner einen
neuen Status der Kirchen in dem Preußischen Reiche und die Grenzen der
Diöcesen jetzt festzusetzen, sowie die einzelnen Stellen mit besondern, würdigen
und tauglichen Pastoren, wo solche fehlen, zu bedenken vermögen."

Man kann dabei nicht, wie das hier und da geschieht, direct von einem
internationalen Vertrage zwischen dem preußischen Könige und dem Papste
sprechen, wie bei den eigentlichen Concordaten (d. i. völkerrechtlichen Verträgen
zwischen dem Papste und katholischen Fürsten), der von den contrahirenden
Mächten garantirt und nicht ohne Genehmigung des Apostolischen Stuhles
abgeändert werden könne, zumal selbst die Ansichten über die rechtliche Natur
und verbindliche Kraft der Concordate heute noch sehr getheilt sind, und die¬
selben von den Vertheidigern des Papalsystems einfach als Zugeständnisse und
Privilegien seitens des Papstes erklärt werden, die jederzeit von demselben
widerrufen werden könnten, wohingegen die Vertreter der modernen Staats¬
theorie hinwiederum sie nur als formelle Zugeständnisse des Staates an die
Kirche angesehen wissen wollen ohne die feste und garantirte Rechtskraft der
Verträge. Doch liegt die Entscheidung dieser Streitfrage außerhalb des
Rahmens unserer Darstellung.

Laut dieser Bulle wird nun die Erzdiöcese Köln gebildet aus K86 Paro-
chien, welche theils auf dem linken, theils auf dem rechten Rheinufer gelegen
sind. Und zwar umfaßt sie auf dem linken Rheinufer zunächst alle diejenigen
Pfarreien, welche zu dem frühern Bisthum Aachen gehört hatten, welches
nach 30jährigem Bestehen durch eben diese Bulle suprimirt wurde, und die
jetzt in den Regierungsbezirken (die Bulle sagt: provincia") Aachen, Köln und
Düsseldorf liegen. Die Bulle führt außer den Pfarreien der Städte Köln
und Aachen noch folgende wörtlich auf: "Bergheimerdorff. Bonner vulgo Bonn,
Brühl, Kerpen, Lechenich, Lesstnich, Loevenich, Meckenheim, Münstereiffel,
Zolbiaeum vulgo Zülpich, Crefeld, Dachten, Vormagen, Elfen, Gladbach, Neuß,
Ilerdingen, Werfen, Burtscheid, Marcodurum vulgo Düren, Erkelenz, Esch¬
weiler, Geilenkirchen, Gemünd, Heinberg, Jolmcum vulgo Jülich, Lünnig,


Eifer und Fleiß angewandt, um so großen Uebeln wenigstens mit solchen
Heilmitteln abzuhelfen, welche zur Erhaltung des katholischen Glaubens in
jenen Gegenden und zum Heil der Christgläubigen nothwendig und dienlich
erscheinen. Diesen unsern Wünschen ist der genannte König der Preußen in
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Wohlwollen gegen seine zahlreichen katholischen Unterthanen wir erkennen
und dankbar entgegennehmen (cuius proxenSÄM aämoäum invimimus et grad«
kmimo xrosoHuimul- voluntatem in <na,tKoIieo8) insbesondere gegen die aus
dem ihm zugefallenen großen Theile der Provinzen am Rhein, so daß wir
endlich alles zu einem glücklichen und segensreichen Ausgange bringen und
gemäß der Lage der Ortschaften und der Bequemlichkeit der Einwohner einen
neuen Status der Kirchen in dem Preußischen Reiche und die Grenzen der
Diöcesen jetzt festzusetzen, sowie die einzelnen Stellen mit besondern, würdigen
und tauglichen Pastoren, wo solche fehlen, zu bedenken vermögen."

Man kann dabei nicht, wie das hier und da geschieht, direct von einem
internationalen Vertrage zwischen dem preußischen Könige und dem Papste
sprechen, wie bei den eigentlichen Concordaten (d. i. völkerrechtlichen Verträgen
zwischen dem Papste und katholischen Fürsten), der von den contrahirenden
Mächten garantirt und nicht ohne Genehmigung des Apostolischen Stuhles
abgeändert werden könne, zumal selbst die Ansichten über die rechtliche Natur
und verbindliche Kraft der Concordate heute noch sehr getheilt sind, und die¬
selben von den Vertheidigern des Papalsystems einfach als Zugeständnisse und
Privilegien seitens des Papstes erklärt werden, die jederzeit von demselben
widerrufen werden könnten, wohingegen die Vertreter der modernen Staats¬
theorie hinwiederum sie nur als formelle Zugeständnisse des Staates an die
Kirche angesehen wissen wollen ohne die feste und garantirte Rechtskraft der
Verträge. Doch liegt die Entscheidung dieser Streitfrage außerhalb des
Rahmens unserer Darstellung.

Laut dieser Bulle wird nun die Erzdiöcese Köln gebildet aus K86 Paro-
chien, welche theils auf dem linken, theils auf dem rechten Rheinufer gelegen
sind. Und zwar umfaßt sie auf dem linken Rheinufer zunächst alle diejenigen
Pfarreien, welche zu dem frühern Bisthum Aachen gehört hatten, welches
nach 30jährigem Bestehen durch eben diese Bulle suprimirt wurde, und die
jetzt in den Regierungsbezirken (die Bulle sagt: provincia«) Aachen, Köln und
Düsseldorf liegen. Die Bulle führt außer den Pfarreien der Städte Köln
und Aachen noch folgende wörtlich auf: „Bergheimerdorff. Bonner vulgo Bonn,
Brühl, Kerpen, Lechenich, Lesstnich, Loevenich, Meckenheim, Münstereiffel,
Zolbiaeum vulgo Zülpich, Crefeld, Dachten, Vormagen, Elfen, Gladbach, Neuß,
Ilerdingen, Werfen, Burtscheid, Marcodurum vulgo Düren, Erkelenz, Esch¬
weiler, Geilenkirchen, Gemünd, Heinberg, Jolmcum vulgo Jülich, Lünnig,


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[0159] Eifer und Fleiß angewandt, um so großen Uebeln wenigstens mit solchen Heilmitteln abzuhelfen, welche zur Erhaltung des katholischen Glaubens in jenen Gegenden und zum Heil der Christgläubigen nothwendig und dienlich erscheinen. Diesen unsern Wünschen ist der genannte König der Preußen in bewundernswerther Weise entgegengekommen (miriöoL öl>8iz<mnÄg,vit,), dessen Wohlwollen gegen seine zahlreichen katholischen Unterthanen wir erkennen und dankbar entgegennehmen (cuius proxenSÄM aämoäum invimimus et grad« kmimo xrosoHuimul- voluntatem in <na,tKoIieo8) insbesondere gegen die aus dem ihm zugefallenen großen Theile der Provinzen am Rhein, so daß wir endlich alles zu einem glücklichen und segensreichen Ausgange bringen und gemäß der Lage der Ortschaften und der Bequemlichkeit der Einwohner einen neuen Status der Kirchen in dem Preußischen Reiche und die Grenzen der Diöcesen jetzt festzusetzen, sowie die einzelnen Stellen mit besondern, würdigen und tauglichen Pastoren, wo solche fehlen, zu bedenken vermögen." Man kann dabei nicht, wie das hier und da geschieht, direct von einem internationalen Vertrage zwischen dem preußischen Könige und dem Papste sprechen, wie bei den eigentlichen Concordaten (d. i. völkerrechtlichen Verträgen zwischen dem Papste und katholischen Fürsten), der von den contrahirenden Mächten garantirt und nicht ohne Genehmigung des Apostolischen Stuhles abgeändert werden könne, zumal selbst die Ansichten über die rechtliche Natur und verbindliche Kraft der Concordate heute noch sehr getheilt sind, und die¬ selben von den Vertheidigern des Papalsystems einfach als Zugeständnisse und Privilegien seitens des Papstes erklärt werden, die jederzeit von demselben widerrufen werden könnten, wohingegen die Vertreter der modernen Staats¬ theorie hinwiederum sie nur als formelle Zugeständnisse des Staates an die Kirche angesehen wissen wollen ohne die feste und garantirte Rechtskraft der Verträge. Doch liegt die Entscheidung dieser Streitfrage außerhalb des Rahmens unserer Darstellung. Laut dieser Bulle wird nun die Erzdiöcese Köln gebildet aus K86 Paro- chien, welche theils auf dem linken, theils auf dem rechten Rheinufer gelegen sind. Und zwar umfaßt sie auf dem linken Rheinufer zunächst alle diejenigen Pfarreien, welche zu dem frühern Bisthum Aachen gehört hatten, welches nach 30jährigem Bestehen durch eben diese Bulle suprimirt wurde, und die jetzt in den Regierungsbezirken (die Bulle sagt: provincia«) Aachen, Köln und Düsseldorf liegen. Die Bulle führt außer den Pfarreien der Städte Köln und Aachen noch folgende wörtlich auf: „Bergheimerdorff. Bonner vulgo Bonn, Brühl, Kerpen, Lechenich, Lesstnich, Loevenich, Meckenheim, Münstereiffel, Zolbiaeum vulgo Zülpich, Crefeld, Dachten, Vormagen, Elfen, Gladbach, Neuß, Ilerdingen, Werfen, Burtscheid, Marcodurum vulgo Düren, Erkelenz, Esch¬ weiler, Geilenkirchen, Gemünd, Heinberg, Jolmcum vulgo Jülich, Lünnig,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341821_134957/159>, abgerufen am 23.07.2024.