Die Grenzboten. Jg. 34, 1875, I. Semester. I. Band.Montjoie und Nideggen nebst deren Succursal-Annexkirchen, welche Die Diöcese Trier besteht nach derselben Bulle aus 634 Parochien, näm¬ ') Auch in der Diöcese Münster finden sich mehrere solche Succnrsal-Pfarreien.
Montjoie und Nideggen nebst deren Succursal-Annexkirchen, welche Die Diöcese Trier besteht nach derselben Bulle aus 634 Parochien, näm¬ ') Auch in der Diöcese Münster finden sich mehrere solche Succnrsal-Pfarreien.
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0160" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/132920"/> <p xml:id="ID_536" prev="#ID_535"> Montjoie und Nideggen nebst deren Succursal-Annexkirchen, welche<lb/> in den genannten Regierungsbezirken innerhalb des Preußischen Reiches ge¬<lb/> legen sind ze." Sie umfaßt ferner folgende Cantonal-Kirchen, welche ehemals<lb/> zu dem Bisthum Lüttich gehörten: „Cronemburg, Eupen, Malmedy, Nieder-<lb/> krüchten, Schleijden und Se. Vieh nebst deren Suceursalen und Annexen,<lb/> welche unter preußischer Herrschaft stehen und 6 (nicht preußischen) Succursal-<lb/> Pfarreien. nämlich: After. Alsdorff. Merkstein. Rolduc. Mach und Welzze."<lb/> außerdem umfaßt sie 19 Parochien, welche im Regierungsbezirke Aachen liegen<lb/> und früher zur Trierer Diöcese gehörten, nämlich: „Allendorff, Blankenheim.<lb/> Dellendorff, Hollerath, Lummersdorff, Manderfeld, Marmagen, Mühlheim,<lb/> Nettersheim, Reiferscheid, Rescheid, Rigsdorf, Rohr, Schmiltheim, Schönberg,<lb/> Steinfeld, Tondorff, Udelhoven und Wildenburg mit ihren Annexkirchen."<lb/> Es folgen noch die rechtsrheinischen Pfarreien.</p><lb/> <p xml:id="ID_537" next="#ID_538"> Die Diöcese Trier besteht nach derselben Bulle aus 634 Parochien, näm¬<lb/> lich auf dem linken Rheinufer aus alle denen, welche schon früher zu jener<lb/> Diöcese gehörten und im Regierungs-Bezirk Trier gelegen sind. Dann aber<lb/> noch aus demjenigen Theile des ehemaligen Bisthums Aachen, welcher sich<lb/> in den Regierungsbezirk Coblenz erstreckt, nämlich die Stadt Coblenz selbst<lb/> und folgende Cantonal-Kirchen: „Adanau, Absweiler, Andernach. Boppwest,<lb/> Castellauv, Cochem, Creuznach. Kaytasesch. Kirchberg, Kirr. Lützerath, Mayen.<lb/> Münstermayfeld, Nieder. Zitten. Oberwesel. Poles, Pünderich. Remagen,<lb/> Rübenach. Simmon, Sobernheim, Se. Goar, Stromberg, Treiß, Ulmen,<lb/> Wanderath mit ihren Suceursalen und Annexen. Ferner aber aus 132<lb/> Cantonal- und Succursal-Pfarreien nebst ihren Annexen, welche in der Cir-<lb/> cumscriptionsbulle von 1801 aufgezählt sind, auf die wir hier, wie auch auf<lb/> die rechtsrheinischen Pfarreien der Diöcese Trier nicht genauer eingehen kön¬<lb/> nen.*) Die nicht genannten Pfarreien der beiden Diöcesen gehörten also<lb/> seit a. 1821 zu den Succursal- resp. Annex-Kirchen. Einzelne Veränderungen,<lb/> die im Laufe der Zeit nothwendig geworden, Vermehrung der festen Pfarr¬<lb/> stellen oder Unionen mit schon bestehenden, Entstehung von neuen Succursal-<lb/> Pfarreien in den allmählich sich vergrößernden Weilern und Flecken u. s. w.<lb/> haben endlich zu dem oben notirten Resultat geführt, daß zur Zeit unter<lb/> 13L5 Pfarreien der beiden Diöcesen Köln und Trier auf der linken Rhein¬<lb/> seite nur 116 feste Beneficien mit lebenslänglich amtirenden Pfarrern sich be¬<lb/> finden, die andern also alle in die Kategorie der Succursal-Pfarreien und<lb/> demnach unter die Bestimmung des § 18 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 fallen.<lb/> Doch ist dabei zu bemerken, daß in der Praxis nur selten eine derartige Ab¬<lb/> setzung und Verschickung aÄ nutum des Bischofs auch bei diesen nicht fest be-</p><lb/> <note xml:id="FID_32" place="foot"> ') Auch in der Diöcese Münster finden sich mehrere solche Succnrsal-Pfarreien.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0160]
Montjoie und Nideggen nebst deren Succursal-Annexkirchen, welche
in den genannten Regierungsbezirken innerhalb des Preußischen Reiches ge¬
legen sind ze." Sie umfaßt ferner folgende Cantonal-Kirchen, welche ehemals
zu dem Bisthum Lüttich gehörten: „Cronemburg, Eupen, Malmedy, Nieder-
krüchten, Schleijden und Se. Vieh nebst deren Suceursalen und Annexen,
welche unter preußischer Herrschaft stehen und 6 (nicht preußischen) Succursal-
Pfarreien. nämlich: After. Alsdorff. Merkstein. Rolduc. Mach und Welzze."
außerdem umfaßt sie 19 Parochien, welche im Regierungsbezirke Aachen liegen
und früher zur Trierer Diöcese gehörten, nämlich: „Allendorff, Blankenheim.
Dellendorff, Hollerath, Lummersdorff, Manderfeld, Marmagen, Mühlheim,
Nettersheim, Reiferscheid, Rescheid, Rigsdorf, Rohr, Schmiltheim, Schönberg,
Steinfeld, Tondorff, Udelhoven und Wildenburg mit ihren Annexkirchen."
Es folgen noch die rechtsrheinischen Pfarreien.
Die Diöcese Trier besteht nach derselben Bulle aus 634 Parochien, näm¬
lich auf dem linken Rheinufer aus alle denen, welche schon früher zu jener
Diöcese gehörten und im Regierungs-Bezirk Trier gelegen sind. Dann aber
noch aus demjenigen Theile des ehemaligen Bisthums Aachen, welcher sich
in den Regierungsbezirk Coblenz erstreckt, nämlich die Stadt Coblenz selbst
und folgende Cantonal-Kirchen: „Adanau, Absweiler, Andernach. Boppwest,
Castellauv, Cochem, Creuznach. Kaytasesch. Kirchberg, Kirr. Lützerath, Mayen.
Münstermayfeld, Nieder. Zitten. Oberwesel. Poles, Pünderich. Remagen,
Rübenach. Simmon, Sobernheim, Se. Goar, Stromberg, Treiß, Ulmen,
Wanderath mit ihren Suceursalen und Annexen. Ferner aber aus 132
Cantonal- und Succursal-Pfarreien nebst ihren Annexen, welche in der Cir-
cumscriptionsbulle von 1801 aufgezählt sind, auf die wir hier, wie auch auf
die rechtsrheinischen Pfarreien der Diöcese Trier nicht genauer eingehen kön¬
nen.*) Die nicht genannten Pfarreien der beiden Diöcesen gehörten also
seit a. 1821 zu den Succursal- resp. Annex-Kirchen. Einzelne Veränderungen,
die im Laufe der Zeit nothwendig geworden, Vermehrung der festen Pfarr¬
stellen oder Unionen mit schon bestehenden, Entstehung von neuen Succursal-
Pfarreien in den allmählich sich vergrößernden Weilern und Flecken u. s. w.
haben endlich zu dem oben notirten Resultat geführt, daß zur Zeit unter
13L5 Pfarreien der beiden Diöcesen Köln und Trier auf der linken Rhein¬
seite nur 116 feste Beneficien mit lebenslänglich amtirenden Pfarrern sich be¬
finden, die andern also alle in die Kategorie der Succursal-Pfarreien und
demnach unter die Bestimmung des § 18 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 fallen.
Doch ist dabei zu bemerken, daß in der Praxis nur selten eine derartige Ab¬
setzung und Verschickung aÄ nutum des Bischofs auch bei diesen nicht fest be-
') Auch in der Diöcese Münster finden sich mehrere solche Succnrsal-Pfarreien.
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