Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, II. Band.wurde, und die jetzt dem größeren Publikum fremd und beinahe Unverstand- Es ist damit ein Haupthinderniß der allgemeinen Verbreitung Gotthelf- Jeder Freund einer kräftigen und gesunden, geistigen Nahrung kann dem Fon deutschen Ueichstag. Es sind zunächst die Vorgänge seit dem 27. November nachzuholen, an Wir brauchen die Sitzung vom 28. November nur flüchtig zu erwähnen. Am ersten Dezember gelangte der Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme wurde, und die jetzt dem größeren Publikum fremd und beinahe Unverstand- Es ist damit ein Haupthinderniß der allgemeinen Verbreitung Gotthelf- Jeder Freund einer kräftigen und gesunden, geistigen Nahrung kann dem Fon deutschen Ueichstag. Es sind zunächst die Vorgänge seit dem 27. November nachzuholen, an Wir brauchen die Sitzung vom 28. November nur flüchtig zu erwähnen. Am ersten Dezember gelangte der Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0473" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/132695"/> <p xml:id="ID_1382" prev="#ID_1381"> wurde, und die jetzt dem größeren Publikum fremd und beinahe Unverstand-<lb/> lich geworden, von berufener Hand, dem Volksschriftsteller Ferdinand Schmidt,<lb/> in pietätvoller Weise ausgeschieden worden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1383"> Es ist damit ein Haupthinderniß der allgemeinen Verbreitung Gotthelf-<lb/> scher Werke aus dem Wege geräumt, und ein kurzes, einführendes Wort ver¬<lb/> spricht, daß diesem ersten Band bald weitere Erzählungen folgen sollen, die<lb/> in gleicher Weise für das Verständniß der Jetztzeit bearbeitet werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1384"> Jeder Freund einer kräftigen und gesunden, geistigen Nahrung kann dem<lb/><note type="byline"> B. B.</note> Unternehmen nur den besten Fortgang wünschen. </p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Fon deutschen Ueichstag.</head><lb/> <p xml:id="ID_1385"> Es sind zunächst die Vorgänge seit dem 27. November nachzuholen, an<lb/> welchem die erste Lesung der Justizgesetze schloß.</p><lb/> <p xml:id="ID_1386"> Wir brauchen die Sitzung vom 28. November nur flüchtig zu erwähnen.<lb/> Sie beschäftigte sich mit der ersten und zweiten Lesung des Vertrags zur<lb/> Gründung eines allgemeinen PostVereins, mit einer Jnterpellation von Schulze-<lb/> Delitzsch, betreffend die Gesetzgebung über die Arbeiterklassen, mit der ersten<lb/> Lesung eines Gesetzes über die Ausdehnung des Reichsgesetzes betreffs Quar-<lb/> tierleistung, mit der ersten Berathung des Haushaltes der unmittelbaren<lb/> Reichslande. Die erste Berathung des letzteren Gegenstandes erstreckte sich in<lb/> die Sitzung vom 30. November hinein, wo sie dem Reichskanzler Anlaß gab,<lb/> auf die erheuchelten Beschwerden der klerikalen Abgeordneten aus den Reichs-<lb/> landen Einiges zu erwidern. Der Kern der Erwiderung lag, wie es nicht<lb/> anders sein konnte, in der Wiederholung einer bereits in der vergangenen<lb/> Reichstagssession an die Vertreter der Reichslande gerichteten Erklärung. Die<lb/> frühere Erklärung lautete: „Wir haben Sie nicht erobert, um Sie glücklich<lb/> zu machen." Wie wirkungsvoll der Kanzler wiederum sprach, sich selbst über-<lb/> treffen konnte er nicht, obwohl man diese Rede zuweilen anwendet, wenn<lb/> Jemand seine Sache erst so gut macht, wie er kann. — Das Haushaltsgesetz<lb/> für die unmittelbaren Reichslande wurde einer Commission überwiesen, und<lb/> der letzte Theil der Sitzung dem Abschluß technischer Vorlagen gewidmet.</p><lb/> <p xml:id="ID_1387" next="#ID_1388"> Am ersten Dezember gelangte der Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme<lb/> einer Anleihe für Zwecke der Marine und der Telegraphenverwaltung zur<lb/> ersten Berathung. Diese Vorlage wird an die Budgeteommission überwiesen,</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0473]
wurde, und die jetzt dem größeren Publikum fremd und beinahe Unverstand-
lich geworden, von berufener Hand, dem Volksschriftsteller Ferdinand Schmidt,
in pietätvoller Weise ausgeschieden worden.
Es ist damit ein Haupthinderniß der allgemeinen Verbreitung Gotthelf-
scher Werke aus dem Wege geräumt, und ein kurzes, einführendes Wort ver¬
spricht, daß diesem ersten Band bald weitere Erzählungen folgen sollen, die
in gleicher Weise für das Verständniß der Jetztzeit bearbeitet werden.
Jeder Freund einer kräftigen und gesunden, geistigen Nahrung kann dem
B. B. Unternehmen nur den besten Fortgang wünschen.
Fon deutschen Ueichstag.
Es sind zunächst die Vorgänge seit dem 27. November nachzuholen, an
welchem die erste Lesung der Justizgesetze schloß.
Wir brauchen die Sitzung vom 28. November nur flüchtig zu erwähnen.
Sie beschäftigte sich mit der ersten und zweiten Lesung des Vertrags zur
Gründung eines allgemeinen PostVereins, mit einer Jnterpellation von Schulze-
Delitzsch, betreffend die Gesetzgebung über die Arbeiterklassen, mit der ersten
Lesung eines Gesetzes über die Ausdehnung des Reichsgesetzes betreffs Quar-
tierleistung, mit der ersten Berathung des Haushaltes der unmittelbaren
Reichslande. Die erste Berathung des letzteren Gegenstandes erstreckte sich in
die Sitzung vom 30. November hinein, wo sie dem Reichskanzler Anlaß gab,
auf die erheuchelten Beschwerden der klerikalen Abgeordneten aus den Reichs-
landen Einiges zu erwidern. Der Kern der Erwiderung lag, wie es nicht
anders sein konnte, in der Wiederholung einer bereits in der vergangenen
Reichstagssession an die Vertreter der Reichslande gerichteten Erklärung. Die
frühere Erklärung lautete: „Wir haben Sie nicht erobert, um Sie glücklich
zu machen." Wie wirkungsvoll der Kanzler wiederum sprach, sich selbst über-
treffen konnte er nicht, obwohl man diese Rede zuweilen anwendet, wenn
Jemand seine Sache erst so gut macht, wie er kann. — Das Haushaltsgesetz
für die unmittelbaren Reichslande wurde einer Commission überwiesen, und
der letzte Theil der Sitzung dem Abschluß technischer Vorlagen gewidmet.
Am ersten Dezember gelangte der Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme
einer Anleihe für Zwecke der Marine und der Telegraphenverwaltung zur
ersten Berathung. Diese Vorlage wird an die Budgeteommission überwiesen,
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