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Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, II. Band.

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preußische Bank, und nur sie allein, muß der Reichshank nicht nur Platz
machen, sondern zum Opfer fallen. Was keinem Territorialst"": angemuthet
wird, findet man dem preußischen Staat gegenüber ganz in der Ordnung. --
Auch uns sind Reichsfreundschaft und Preußenthum niemals entgegengesetzt,
wenn beide den rechten Weg wandeln. Wir haben uns deshalb über die
Erklärung des preußischen Finanzministers im Reichstag lebhaft gefreut, daß
Preußen das Opfer seiner Bank dem Reiche gegen billige Entschädigung zu
bringen bereit sei, Preußen allein von sämmtlichen Bundesstaaten. Der preußische
Finanzminister gab diese Erklärung wiederholt und bestimmt, jedoch ohne zu¬
vor der Kritik des Bankgesetzentwurfes entgegengetreten zu sein. Er sagte u. a.
ganz richtig: "Die Reichsbank, wie sie allein möglich ist, wenigstens'für den
Augenblick, nämlich nicht eine Centralbank mit ausschließendem Monopol, son¬
dern eine größte Bank unter kleineren, eine erste unter ihresgleichen, ist in
der preußischen Bank im wesentlichen bereits vorhanden. Die Forderung der
Reichsbank läuft auf einen Namen, auf eine Umlaufe hinaus." -- Der ein¬
zige Unterschied der neuen Reichsbank, welcher dem Finanzmtnister bemerklich
gemacht werden konnte, besteht in der unmittelbaren Ausdehnung der Ge¬
schäfte derselben über das ganze Reich. Unter welchen Bedingungen nun die
Umwandlung der preußischen Bank in eine Reichsbank stattfinden, unter
welchen Bedingungen die Territorialbanken neben der Reichsbank bestehen,
in welche Grenzen die Ausgabe der ungedeckten Noten bei der Reichsbank
und bei den Territorialbanken eingeschlossen werden soll, das Alles sind noch
offene Fragen, zu deren förderlicher Vorbereitung allseitig die Ernennung
einer Commission als zweckmäßig erkannt wurde.

Nun aber gestaltete sich der Schluß der auf einer des Reichstages so
würdigen Höhe geführten Verhandlung leider zu einem Fastnachtsspiel, das
glücklicherweise den Eindruck der Hauptverhandlung nicht beeinträchtigen kann.
Der Abgeordnete Laster hatte nämlich in Verbindung mit einigen'Mitglie¬
dern der nationalliberalen und conservativen Fraktionen eine an sich aller¬
dings nicht nothwendige Motivirung für den Beschluß einer Commissions¬
wahl in Form eines Antrags eingebracht. Danach sollte die Commissions¬
wahl stattfinden in Erwägung, daß der vorliegende Gesetzentwurf (eventuell)
durch Aufnahme einer Reichsbank zu ergänzen sei und daß die betreffenden
Bestimmungen am besten durch Vorberathung in einer Commission zu finden.
Der Antrag war in formaler Hinsicht überflüssig, weil ein Beschluß die aus¬
drückliche Feststellung der Motive in der Regel nicht bedarf. Aber der An¬
trag war andererseits vom Standpunkt der Geschäftsordnung vollkommen
zulässig. Wem das angegebene Motiv nicht behagte, der mochte dagegen
stimmen und nachher immer noch für eine Commissionswahl ohne Bezeichnung
der Motive poliren. Da kam nun Herr Windthorst, der alle Zeit gewandte,
mit einem artigen Sophisma, dessen Ungrund so leicht zu erkennen, daß man
dem Urheber nicht zürnen konnte. Herrn Windthorst und seinen Freunden
behagt, wie männiglich bekannt, das Reich nicht, und jede neue Reichsinstitu¬
tion verursacht ihm Beschwerden, die er mit bekanntem Humor erträgt, aber
nach Art launiger Patienten bekrittelt und bestichelt. So berief sich denn
Herr Windthorst gegen den Antrag von Laster und Genossen auf die Ge¬
schäftsordnung, welche die Einbringung von Abänderungsvorschlägen bei der
ersten Lesung eines Gesetzes verbietet. Wo waren denn aber Abänderungs¬
vorschläge? Ist es nicht die unbedingte Pflicht jeder Commission, den Um¬
fang der ganzen, in das zu berathende Gesetz einschlagenden Frage zu erörtern
und zu prüfen? Konnte es etwas Unverfänglicheres geben, als den Ausspruch-
in dieses Gesetz schlägt die Neichsbankfrage ein, und weil die Vorprüfung die-


preußische Bank, und nur sie allein, muß der Reichshank nicht nur Platz
machen, sondern zum Opfer fallen. Was keinem Territorialst«»: angemuthet
wird, findet man dem preußischen Staat gegenüber ganz in der Ordnung. —
Auch uns sind Reichsfreundschaft und Preußenthum niemals entgegengesetzt,
wenn beide den rechten Weg wandeln. Wir haben uns deshalb über die
Erklärung des preußischen Finanzministers im Reichstag lebhaft gefreut, daß
Preußen das Opfer seiner Bank dem Reiche gegen billige Entschädigung zu
bringen bereit sei, Preußen allein von sämmtlichen Bundesstaaten. Der preußische
Finanzminister gab diese Erklärung wiederholt und bestimmt, jedoch ohne zu¬
vor der Kritik des Bankgesetzentwurfes entgegengetreten zu sein. Er sagte u. a.
ganz richtig: „Die Reichsbank, wie sie allein möglich ist, wenigstens'für den
Augenblick, nämlich nicht eine Centralbank mit ausschließendem Monopol, son¬
dern eine größte Bank unter kleineren, eine erste unter ihresgleichen, ist in
der preußischen Bank im wesentlichen bereits vorhanden. Die Forderung der
Reichsbank läuft auf einen Namen, auf eine Umlaufe hinaus." — Der ein¬
zige Unterschied der neuen Reichsbank, welcher dem Finanzmtnister bemerklich
gemacht werden konnte, besteht in der unmittelbaren Ausdehnung der Ge¬
schäfte derselben über das ganze Reich. Unter welchen Bedingungen nun die
Umwandlung der preußischen Bank in eine Reichsbank stattfinden, unter
welchen Bedingungen die Territorialbanken neben der Reichsbank bestehen,
in welche Grenzen die Ausgabe der ungedeckten Noten bei der Reichsbank
und bei den Territorialbanken eingeschlossen werden soll, das Alles sind noch
offene Fragen, zu deren förderlicher Vorbereitung allseitig die Ernennung
einer Commission als zweckmäßig erkannt wurde.

Nun aber gestaltete sich der Schluß der auf einer des Reichstages so
würdigen Höhe geführten Verhandlung leider zu einem Fastnachtsspiel, das
glücklicherweise den Eindruck der Hauptverhandlung nicht beeinträchtigen kann.
Der Abgeordnete Laster hatte nämlich in Verbindung mit einigen'Mitglie¬
dern der nationalliberalen und conservativen Fraktionen eine an sich aller¬
dings nicht nothwendige Motivirung für den Beschluß einer Commissions¬
wahl in Form eines Antrags eingebracht. Danach sollte die Commissions¬
wahl stattfinden in Erwägung, daß der vorliegende Gesetzentwurf (eventuell)
durch Aufnahme einer Reichsbank zu ergänzen sei und daß die betreffenden
Bestimmungen am besten durch Vorberathung in einer Commission zu finden.
Der Antrag war in formaler Hinsicht überflüssig, weil ein Beschluß die aus¬
drückliche Feststellung der Motive in der Regel nicht bedarf. Aber der An¬
trag war andererseits vom Standpunkt der Geschäftsordnung vollkommen
zulässig. Wem das angegebene Motiv nicht behagte, der mochte dagegen
stimmen und nachher immer noch für eine Commissionswahl ohne Bezeichnung
der Motive poliren. Da kam nun Herr Windthorst, der alle Zeit gewandte,
mit einem artigen Sophisma, dessen Ungrund so leicht zu erkennen, daß man
dem Urheber nicht zürnen konnte. Herrn Windthorst und seinen Freunden
behagt, wie männiglich bekannt, das Reich nicht, und jede neue Reichsinstitu¬
tion verursacht ihm Beschwerden, die er mit bekanntem Humor erträgt, aber
nach Art launiger Patienten bekrittelt und bestichelt. So berief sich denn
Herr Windthorst gegen den Antrag von Laster und Genossen auf die Ge¬
schäftsordnung, welche die Einbringung von Abänderungsvorschlägen bei der
ersten Lesung eines Gesetzes verbietet. Wo waren denn aber Abänderungs¬
vorschläge? Ist es nicht die unbedingte Pflicht jeder Commission, den Um¬
fang der ganzen, in das zu berathende Gesetz einschlagenden Frage zu erörtern
und zu prüfen? Konnte es etwas Unverfänglicheres geben, als den Ausspruch-
in dieses Gesetz schlägt die Neichsbankfrage ein, und weil die Vorprüfung die-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_359154/362>, abgerufen am 27.07.2024.