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Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, II. Band.

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Saß Vater'n! Ah!
Die Patte
D'ran hatte
Hellblau; der Schwanz-
Am Nock hing ganz
Bis zur Fußplattc,
Und von dem Tschako blickte
Ein Bündel Federn, nickte
Nach dem Gewehr, -- der Anblick, ach, erquickte!"

Unter der eisernen Faust des alten Soldaten und braven Commandan¬
ten, kam wie gesagt, eine neue Ordnung in das Getriebe des ganzen
Rostocker Bürgercorps. Vom Rathe der Stadt ward jetzt eine neue Ver¬
ordnung erlassen, wonach jeder angehende Bürger vor seiner Aufnahme als
solcher in voller Montur und Bewaffnung dem Commando der Bürgerwehr
sich vorstellen, diesem die gehörige Einübung nachweisen und von dem
Commandeur eine Bescheinigung über die vollständige Equipirung. Bewaff¬
nung und Einexercirung erwirken mußte. Auf solche Weise ward für die
neue Ergänzung der Bürgergarde durch tüchtige und geschulte Soldaten Sorge
getragen. Und so geschult ward diese Bürgerwehr nach so vielen Fährnissen
und Abenteuern schließlich doch noch eine wirkliche Schutzwaffe für die Stadt.
Sie hat in den unruhigen Tagen, die auch Rostock unheilvoll bedrohten,
treffliche Dinge geleistet und den Pöbel im Zaume gehalten, der, von den
Radicalen aufgehetzt, den Versuch machte, einen Aufruhr ins Werk zu setzen.
Aus solche Weise erwarb sich die Bürgergarde um Rostock ein bleibendes
Verdienst und sind damit die Opfer aufgewogen, welche die Stadt für diese
Wehr und ihre Waffen mit fast 30.000 Thalern dargebracht hat.

Ein zweiter Artikel soll nun eine höchst merkwürdige Geschichte bringen:
die feierliche Auflösung und das sonderbare Ende der Rostocker Bürgerwehr.




Z)er Jass Arnim.

Bis diese Zeilen erscheinen, wird vermuthlich in der Arnim'schen Sache,
welche nun schon eine Woche lang das Tagesgespräch der deutschen -- und
mancher andern -- Hauptstadt bildet, mindestens nach einer Richtung hin,
ein festes Resultat erzielt sein. Wir werden bis dahin wahrscheinlich ziemlich
bestimmt wissen, welchen Kreis von strafbaren Handlungen die Anklage um¬
faßt. Bis jetzt steht sicher in Aussicht die Anklage wegen Entfremdung von
öffentlichen Aktenstücken auf Grund der §§. 133 und 348, Absatz 2 des


Saß Vater'n! Ah!
Die Patte
D'ran hatte
Hellblau; der Schwanz-
Am Nock hing ganz
Bis zur Fußplattc,
Und von dem Tschako blickte
Ein Bündel Federn, nickte
Nach dem Gewehr, — der Anblick, ach, erquickte!"

Unter der eisernen Faust des alten Soldaten und braven Commandan¬
ten, kam wie gesagt, eine neue Ordnung in das Getriebe des ganzen
Rostocker Bürgercorps. Vom Rathe der Stadt ward jetzt eine neue Ver¬
ordnung erlassen, wonach jeder angehende Bürger vor seiner Aufnahme als
solcher in voller Montur und Bewaffnung dem Commando der Bürgerwehr
sich vorstellen, diesem die gehörige Einübung nachweisen und von dem
Commandeur eine Bescheinigung über die vollständige Equipirung. Bewaff¬
nung und Einexercirung erwirken mußte. Auf solche Weise ward für die
neue Ergänzung der Bürgergarde durch tüchtige und geschulte Soldaten Sorge
getragen. Und so geschult ward diese Bürgerwehr nach so vielen Fährnissen
und Abenteuern schließlich doch noch eine wirkliche Schutzwaffe für die Stadt.
Sie hat in den unruhigen Tagen, die auch Rostock unheilvoll bedrohten,
treffliche Dinge geleistet und den Pöbel im Zaume gehalten, der, von den
Radicalen aufgehetzt, den Versuch machte, einen Aufruhr ins Werk zu setzen.
Aus solche Weise erwarb sich die Bürgergarde um Rostock ein bleibendes
Verdienst und sind damit die Opfer aufgewogen, welche die Stadt für diese
Wehr und ihre Waffen mit fast 30.000 Thalern dargebracht hat.

Ein zweiter Artikel soll nun eine höchst merkwürdige Geschichte bringen:
die feierliche Auflösung und das sonderbare Ende der Rostocker Bürgerwehr.




Z)er Jass Arnim.

Bis diese Zeilen erscheinen, wird vermuthlich in der Arnim'schen Sache,
welche nun schon eine Woche lang das Tagesgespräch der deutschen — und
mancher andern — Hauptstadt bildet, mindestens nach einer Richtung hin,
ein festes Resultat erzielt sein. Wir werden bis dahin wahrscheinlich ziemlich
bestimmt wissen, welchen Kreis von strafbaren Handlungen die Anklage um¬
faßt. Bis jetzt steht sicher in Aussicht die Anklage wegen Entfremdung von
öffentlichen Aktenstücken auf Grund der §§. 133 und 348, Absatz 2 des


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[0122] Saß Vater'n! Ah! Die Patte D'ran hatte Hellblau; der Schwanz- Am Nock hing ganz Bis zur Fußplattc, Und von dem Tschako blickte Ein Bündel Federn, nickte Nach dem Gewehr, — der Anblick, ach, erquickte!" Unter der eisernen Faust des alten Soldaten und braven Commandan¬ ten, kam wie gesagt, eine neue Ordnung in das Getriebe des ganzen Rostocker Bürgercorps. Vom Rathe der Stadt ward jetzt eine neue Ver¬ ordnung erlassen, wonach jeder angehende Bürger vor seiner Aufnahme als solcher in voller Montur und Bewaffnung dem Commando der Bürgerwehr sich vorstellen, diesem die gehörige Einübung nachweisen und von dem Commandeur eine Bescheinigung über die vollständige Equipirung. Bewaff¬ nung und Einexercirung erwirken mußte. Auf solche Weise ward für die neue Ergänzung der Bürgergarde durch tüchtige und geschulte Soldaten Sorge getragen. Und so geschult ward diese Bürgerwehr nach so vielen Fährnissen und Abenteuern schließlich doch noch eine wirkliche Schutzwaffe für die Stadt. Sie hat in den unruhigen Tagen, die auch Rostock unheilvoll bedrohten, treffliche Dinge geleistet und den Pöbel im Zaume gehalten, der, von den Radicalen aufgehetzt, den Versuch machte, einen Aufruhr ins Werk zu setzen. Aus solche Weise erwarb sich die Bürgergarde um Rostock ein bleibendes Verdienst und sind damit die Opfer aufgewogen, welche die Stadt für diese Wehr und ihre Waffen mit fast 30.000 Thalern dargebracht hat. Ein zweiter Artikel soll nun eine höchst merkwürdige Geschichte bringen: die feierliche Auflösung und das sonderbare Ende der Rostocker Bürgerwehr. Z)er Jass Arnim. Bis diese Zeilen erscheinen, wird vermuthlich in der Arnim'schen Sache, welche nun schon eine Woche lang das Tagesgespräch der deutschen — und mancher andern — Hauptstadt bildet, mindestens nach einer Richtung hin, ein festes Resultat erzielt sein. Wir werden bis dahin wahrscheinlich ziemlich bestimmt wissen, welchen Kreis von strafbaren Handlungen die Anklage um¬ faßt. Bis jetzt steht sicher in Aussicht die Anklage wegen Entfremdung von öffentlichen Aktenstücken auf Grund der §§. 133 und 348, Absatz 2 des

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_359154/122>, abgerufen am 28.12.2024.