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Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, I. Semester. I. Band.

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vorigen Landtage hatte der damalige Kultusminister, Herr von Falkenstein,
eine Novelle zum Schulgesetz von 1835 vorgelegt, die aber, weil sie nur Stück¬
werk enthielt, von der II. Kammer kurzer Hand zurückgewiesen ward. Darauf
hatte, wie man hörte, Herr von Falkenstein ein umfassendes Volksschulgesetz
für den nächsten Landtag vorbereitet. Inzwischen trat ganz kurz vor Beginn
dieses letzteren Herr von Falkenstein zurück. An seine Stelle kam der berühmte
Privatrechtslehrer Dr. von Gerber, bis dahin Professor an der Universität
Leipzig. Dr. von Gerber war kurz vorher zu der ersten in Sachsen abgehal¬
tenen Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche von der Regierung de-
legirt, von der Synode selbst zu ihrem Borfitzenden erwählt worden. Er hatte
dort sich in auffallender Weise der streng kirchlichen Partei zugeneigt, die welt-
licherseits nur durch zwei hocharistokratische Mitglieder und Wortführer der I.
Kammer, die Abgeordneten von Zehner und von Erdmannsdorff, repräsentirt
war. Herr von Falkenstein, der früher lange für einen Begünstiger eben jener
Richtung gegolten, trat hier derselben ziemlich entschieden entgegen. Ob damit
direct oder indirect sein bald darauf erfolgter, angeblich durch Gesundheits¬
rücksichten motivirter, Rücktritt von seinem Amte zusammenhing, ist ungewiß.
Genug, Falkenstein ging, und Gerber trat an seine Stelle.

Es war eine schlimme Erbschaft, die der Kultusminister von Gerber von
dem Vorsitzenden der Synode von Gerber überkam und in seine neue Stellung
mit hinübernahm, diese Bundesgenossenschaft mit den Hochkirchlich - Feudalen !
Er war dadurch von Haus aus in eine falsche und unhaltbare Doppelstellung
gebracht. Wollte er Jenen absagen, so mußte er befürchten, von ihnen aufs
schonungsloseste an seine eignen, noch so neuen Antecedentien auf der Synode
gemahnt zu werden. Würde er ihnen zu Willen handeln, so konnte ein Conflict
zwischen ihm und der in ihrer Mehrheit liberalen, in religiösen Dingen sogar
fast ausnahmslos jener strengsten Richtung abgewendeten II. Kammer kaum
ausbleiben.

Die letztere kam anfangs dem neuen Minister mit sichtlichem Wohlwollen
und Vertrauen entgegen. Ein Gesetz über abermalige Ausbesserung der schon
beim vorigen Landtage nicht unbedeutend erhöhten Lehrergehalte ward gut
aufgenommen und ohne Anstand votirt. Natürlich machte dasselbe den neuen
Minister bei der ganzen Lehrerwelt rasch populär.

Nicht so leicht konnte man sich mit dem von Herrn von Gerber vorge¬
legten Entwürfe eines Volksschulgesetzes befreunden. Man erkannte in der
beabsichtigten obligatorischen Gründung von Fortbildungsschulen, in der einzu¬
richtenden fachmännischer Aufsicht über die Volksschule, in der Erweiterung
des Unterrichtsplanes, in der freieren und zeitgemäßeren Gestaltung der Schul¬
vorstände wichtige und dankenswerthe Fortschritte an, über das Bisherige
hinaus; allein daneben fand man Bestimmungen, welche ein allzu ängstliches
Festhalten an diesem Bestehenden, wo doch die Zeit ein Anderes zu gebieten
schien, namentlich bedenkliche Zugeständnisse an die Kirche und ihren ohnehin
leicht gefahrdrohenden Einfluß auf Volksschule und Volksbildung verriethen.

Indessen durfte man hoffen, bei einigem Entgegenkommen des Ministers,
durch Verständigung über die Hauptpunkte in der Deputation oder im Ple¬
num der Kammer den Entwurf zu einem solchen gestaltet zu sehen, dem die
II. Kammer ohne Widerstreben, ja mit Freuden ihre Zustimmung würde geben
können.

In diesem Sinne sprachen sich bei der ersten Berathung des Gesetzes die
Hauptredner von liberaler Seite aus.

Jene Hoffnung war jedoch, schon nach dem Deputationsberichte zu schlie¬
ßen, der nach ziemlich langer Zeit erschien, eine vergebliche gewesen. Die von


vorigen Landtage hatte der damalige Kultusminister, Herr von Falkenstein,
eine Novelle zum Schulgesetz von 1835 vorgelegt, die aber, weil sie nur Stück¬
werk enthielt, von der II. Kammer kurzer Hand zurückgewiesen ward. Darauf
hatte, wie man hörte, Herr von Falkenstein ein umfassendes Volksschulgesetz
für den nächsten Landtag vorbereitet. Inzwischen trat ganz kurz vor Beginn
dieses letzteren Herr von Falkenstein zurück. An seine Stelle kam der berühmte
Privatrechtslehrer Dr. von Gerber, bis dahin Professor an der Universität
Leipzig. Dr. von Gerber war kurz vorher zu der ersten in Sachsen abgehal¬
tenen Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche von der Regierung de-
legirt, von der Synode selbst zu ihrem Borfitzenden erwählt worden. Er hatte
dort sich in auffallender Weise der streng kirchlichen Partei zugeneigt, die welt-
licherseits nur durch zwei hocharistokratische Mitglieder und Wortführer der I.
Kammer, die Abgeordneten von Zehner und von Erdmannsdorff, repräsentirt
war. Herr von Falkenstein, der früher lange für einen Begünstiger eben jener
Richtung gegolten, trat hier derselben ziemlich entschieden entgegen. Ob damit
direct oder indirect sein bald darauf erfolgter, angeblich durch Gesundheits¬
rücksichten motivirter, Rücktritt von seinem Amte zusammenhing, ist ungewiß.
Genug, Falkenstein ging, und Gerber trat an seine Stelle.

Es war eine schlimme Erbschaft, die der Kultusminister von Gerber von
dem Vorsitzenden der Synode von Gerber überkam und in seine neue Stellung
mit hinübernahm, diese Bundesgenossenschaft mit den Hochkirchlich - Feudalen !
Er war dadurch von Haus aus in eine falsche und unhaltbare Doppelstellung
gebracht. Wollte er Jenen absagen, so mußte er befürchten, von ihnen aufs
schonungsloseste an seine eignen, noch so neuen Antecedentien auf der Synode
gemahnt zu werden. Würde er ihnen zu Willen handeln, so konnte ein Conflict
zwischen ihm und der in ihrer Mehrheit liberalen, in religiösen Dingen sogar
fast ausnahmslos jener strengsten Richtung abgewendeten II. Kammer kaum
ausbleiben.

Die letztere kam anfangs dem neuen Minister mit sichtlichem Wohlwollen
und Vertrauen entgegen. Ein Gesetz über abermalige Ausbesserung der schon
beim vorigen Landtage nicht unbedeutend erhöhten Lehrergehalte ward gut
aufgenommen und ohne Anstand votirt. Natürlich machte dasselbe den neuen
Minister bei der ganzen Lehrerwelt rasch populär.

Nicht so leicht konnte man sich mit dem von Herrn von Gerber vorge¬
legten Entwürfe eines Volksschulgesetzes befreunden. Man erkannte in der
beabsichtigten obligatorischen Gründung von Fortbildungsschulen, in der einzu¬
richtenden fachmännischer Aufsicht über die Volksschule, in der Erweiterung
des Unterrichtsplanes, in der freieren und zeitgemäßeren Gestaltung der Schul¬
vorstände wichtige und dankenswerthe Fortschritte an, über das Bisherige
hinaus; allein daneben fand man Bestimmungen, welche ein allzu ängstliches
Festhalten an diesem Bestehenden, wo doch die Zeit ein Anderes zu gebieten
schien, namentlich bedenkliche Zugeständnisse an die Kirche und ihren ohnehin
leicht gefahrdrohenden Einfluß auf Volksschule und Volksbildung verriethen.

Indessen durfte man hoffen, bei einigem Entgegenkommen des Ministers,
durch Verständigung über die Hauptpunkte in der Deputation oder im Ple¬
num der Kammer den Entwurf zu einem solchen gestaltet zu sehen, dem die
II. Kammer ohne Widerstreben, ja mit Freuden ihre Zustimmung würde geben
können.

In diesem Sinne sprachen sich bei der ersten Berathung des Gesetzes die
Hauptredner von liberaler Seite aus.

Jene Hoffnung war jedoch, schon nach dem Deputationsberichte zu schlie¬
ßen, der nach ziemlich langer Zeit erschien, eine vergebliche gewesen. Die von


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[0324] vorigen Landtage hatte der damalige Kultusminister, Herr von Falkenstein, eine Novelle zum Schulgesetz von 1835 vorgelegt, die aber, weil sie nur Stück¬ werk enthielt, von der II. Kammer kurzer Hand zurückgewiesen ward. Darauf hatte, wie man hörte, Herr von Falkenstein ein umfassendes Volksschulgesetz für den nächsten Landtag vorbereitet. Inzwischen trat ganz kurz vor Beginn dieses letzteren Herr von Falkenstein zurück. An seine Stelle kam der berühmte Privatrechtslehrer Dr. von Gerber, bis dahin Professor an der Universität Leipzig. Dr. von Gerber war kurz vorher zu der ersten in Sachsen abgehal¬ tenen Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche von der Regierung de- legirt, von der Synode selbst zu ihrem Borfitzenden erwählt worden. Er hatte dort sich in auffallender Weise der streng kirchlichen Partei zugeneigt, die welt- licherseits nur durch zwei hocharistokratische Mitglieder und Wortführer der I. Kammer, die Abgeordneten von Zehner und von Erdmannsdorff, repräsentirt war. Herr von Falkenstein, der früher lange für einen Begünstiger eben jener Richtung gegolten, trat hier derselben ziemlich entschieden entgegen. Ob damit direct oder indirect sein bald darauf erfolgter, angeblich durch Gesundheits¬ rücksichten motivirter, Rücktritt von seinem Amte zusammenhing, ist ungewiß. Genug, Falkenstein ging, und Gerber trat an seine Stelle. Es war eine schlimme Erbschaft, die der Kultusminister von Gerber von dem Vorsitzenden der Synode von Gerber überkam und in seine neue Stellung mit hinübernahm, diese Bundesgenossenschaft mit den Hochkirchlich - Feudalen ! Er war dadurch von Haus aus in eine falsche und unhaltbare Doppelstellung gebracht. Wollte er Jenen absagen, so mußte er befürchten, von ihnen aufs schonungsloseste an seine eignen, noch so neuen Antecedentien auf der Synode gemahnt zu werden. Würde er ihnen zu Willen handeln, so konnte ein Conflict zwischen ihm und der in ihrer Mehrheit liberalen, in religiösen Dingen sogar fast ausnahmslos jener strengsten Richtung abgewendeten II. Kammer kaum ausbleiben. Die letztere kam anfangs dem neuen Minister mit sichtlichem Wohlwollen und Vertrauen entgegen. Ein Gesetz über abermalige Ausbesserung der schon beim vorigen Landtage nicht unbedeutend erhöhten Lehrergehalte ward gut aufgenommen und ohne Anstand votirt. Natürlich machte dasselbe den neuen Minister bei der ganzen Lehrerwelt rasch populär. Nicht so leicht konnte man sich mit dem von Herrn von Gerber vorge¬ legten Entwürfe eines Volksschulgesetzes befreunden. Man erkannte in der beabsichtigten obligatorischen Gründung von Fortbildungsschulen, in der einzu¬ richtenden fachmännischer Aufsicht über die Volksschule, in der Erweiterung des Unterrichtsplanes, in der freieren und zeitgemäßeren Gestaltung der Schul¬ vorstände wichtige und dankenswerthe Fortschritte an, über das Bisherige hinaus; allein daneben fand man Bestimmungen, welche ein allzu ängstliches Festhalten an diesem Bestehenden, wo doch die Zeit ein Anderes zu gebieten schien, namentlich bedenkliche Zugeständnisse an die Kirche und ihren ohnehin leicht gefahrdrohenden Einfluß auf Volksschule und Volksbildung verriethen. Indessen durfte man hoffen, bei einigem Entgegenkommen des Ministers, durch Verständigung über die Hauptpunkte in der Deputation oder im Ple¬ num der Kammer den Entwurf zu einem solchen gestaltet zu sehen, dem die II. Kammer ohne Widerstreben, ja mit Freuden ihre Zustimmung würde geben können. In diesem Sinne sprachen sich bei der ersten Berathung des Gesetzes die Hauptredner von liberaler Seite aus. Jene Hoffnung war jedoch, schon nach dem Deputationsberichte zu schlie¬ ßen, der nach ziemlich langer Zeit erschien, eine vergebliche gewesen. Die von

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341817_128991/324>, abgerufen am 24.08.2024.