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Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, I. Semester. I. Band.

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dieselben in der II, Kammer, allerdings theilweise gegen eine nicht unbe¬
trächtliche Minorität, durchzusetzen.

Gefahrdrohender ließ sich die Sache in der I. Kammer an. Hier fand ein
förmlicher Sturmlauf gegen die Gesetze, besonders die Landgemeindeordnung,
statt. An Stelle der von dem Gesetzgeber bezweckten Emancipation der Land¬
gemeinden versuchte man, eine neue Herrschaft der großen Grundbesitzer über die¬
selben zu errichten. In scheinbarer Nachbildung der "Amtsvorsteher" aus der
neuen preußischen Kreisvrdnung beantragte man die Einsetzung von District-
vorstehern, die man sich natürlich wohl größtenteils, wie seiner Zeit die
verunglückten Friedensrichter, aus der Zahl der Rittergutsbesitzer genommen
dachte'. Und dabei hatte man die Naivetät, die Rittergüter selbst diesen Di-
strictsvorstehern nicht zu unterstellen.

Auch strich man aus dem Behördengesetze gänzlich die Krcisausschüsse; mit
andern Worten, man wollte die Kreisdirectionen im Wesentlichen wiederher¬
stellen, das Laienelement auf dieser Verwaltungsstufe völlig beseitigen.

Das war denn freilich so gut wie eine Verwerfung der Gesetze. Die be¬
treffenden Anträge gingen unter dem Namen des Abgeordneten v. d. Planitz ein
(desselben, der unlängst als Vorstandsmitglied eines welsisch-reichsfeindlichen
Vereins öffentlich genannt ward, ohne daß Widerspruch erfolgte); ihr eigent¬
licher Urheber aber, der sie auch in der Kammer lebhaft, wenn schon nicht mit
der sonst an ihm bekannten Gewandtheit, vertheidigte, war der Präsident der
I. Kammer, Herr v. Zehner. Wie man munkelte, sollte dabei der zu liberal
gewordene Minister selbst gestürzt werden.

Glücklicherweise stand Herr v. Nostiz fest und ließ sich durch diesen Sturm¬
lauf einer aristokratisch-feudalen Coterie nicht irre machen. Er erklärte die
Districtsvorsteher für unannehmbar; rücksichtlich der Krcisausschüsse wollte
er sich höchstens eine kleine Beschränkung, wenn beide Kammern sich darüber
einigten, gefallen lassen.

So kamen die Entwürfe an die II. Kammer zurück. Der Referent des
Behördengesetzes, Abg. Biedermann, votirte sür einfaches Beharren der Kam¬
mer bei ihren früheren Beschlüssen, also gänzliche Verwerfung der Zchmen-
Planitz'schen Anträge; die Deputation (bis auf ein Mitglied, den Abg. Sachse)
trat bei, und in der Kammer selbst überwog so sehr die Mißstimmung gegen
das Attentat der I. Kammer auf die Gesetze jedes andre Gefühl, daß 'die
frühere Opposition gegen letztere dießmal gänzlich schwieg und die Ablehnung
der jenseitigen Beschlüsse fast durchweg mit allen gegen die eine Stimme des
Abg. Sachse erfolgte.

Diesem festen Zusammenstehen von Ministerium und Volkskammer hielt
die frondirende Partei in der Herrenkammer nicht Stand. So scheinbar trotzig
sie ihren Feldzug gegen die Reformgesetze begonnen hatte, so rasch und fast
rleinmüthig trat sie den Rückzug an. Gegen einige, das Wesen der Gesetze
nicht schädigende Concessionen, zu denen die II. Kammer sich verstand (aller¬
dings nicht ohne scharfen Widerspruch von einzelnen Seiten und gegen zum
Theil nicht ganz unansehnliche Minoritäten) gab sie ihre Districtsvorsteher,
ehren Widerstand gegen die den Gemeindevorständen einzuräumenden polizei¬
lichen Befugnisse mit Ausnahme der Haftbefugniß :e. auf, und so kamen
sämmtliche Gesetze in entschieden freisinnigen und zeitgemäßen Geiste zu Stande.

Wesentlich anders und viel minder erfreulich war der Verlauf, den die
Berathung einer andern wichtigen Vorlage, des Volksschulgesetzes, nahm. Beim


dieselben in der II, Kammer, allerdings theilweise gegen eine nicht unbe¬
trächtliche Minorität, durchzusetzen.

Gefahrdrohender ließ sich die Sache in der I. Kammer an. Hier fand ein
förmlicher Sturmlauf gegen die Gesetze, besonders die Landgemeindeordnung,
statt. An Stelle der von dem Gesetzgeber bezweckten Emancipation der Land¬
gemeinden versuchte man, eine neue Herrschaft der großen Grundbesitzer über die¬
selben zu errichten. In scheinbarer Nachbildung der „Amtsvorsteher" aus der
neuen preußischen Kreisvrdnung beantragte man die Einsetzung von District-
vorstehern, die man sich natürlich wohl größtenteils, wie seiner Zeit die
verunglückten Friedensrichter, aus der Zahl der Rittergutsbesitzer genommen
dachte'. Und dabei hatte man die Naivetät, die Rittergüter selbst diesen Di-
strictsvorstehern nicht zu unterstellen.

Auch strich man aus dem Behördengesetze gänzlich die Krcisausschüsse; mit
andern Worten, man wollte die Kreisdirectionen im Wesentlichen wiederher¬
stellen, das Laienelement auf dieser Verwaltungsstufe völlig beseitigen.

Das war denn freilich so gut wie eine Verwerfung der Gesetze. Die be¬
treffenden Anträge gingen unter dem Namen des Abgeordneten v. d. Planitz ein
(desselben, der unlängst als Vorstandsmitglied eines welsisch-reichsfeindlichen
Vereins öffentlich genannt ward, ohne daß Widerspruch erfolgte); ihr eigent¬
licher Urheber aber, der sie auch in der Kammer lebhaft, wenn schon nicht mit
der sonst an ihm bekannten Gewandtheit, vertheidigte, war der Präsident der
I. Kammer, Herr v. Zehner. Wie man munkelte, sollte dabei der zu liberal
gewordene Minister selbst gestürzt werden.

Glücklicherweise stand Herr v. Nostiz fest und ließ sich durch diesen Sturm¬
lauf einer aristokratisch-feudalen Coterie nicht irre machen. Er erklärte die
Districtsvorsteher für unannehmbar; rücksichtlich der Krcisausschüsse wollte
er sich höchstens eine kleine Beschränkung, wenn beide Kammern sich darüber
einigten, gefallen lassen.

So kamen die Entwürfe an die II. Kammer zurück. Der Referent des
Behördengesetzes, Abg. Biedermann, votirte sür einfaches Beharren der Kam¬
mer bei ihren früheren Beschlüssen, also gänzliche Verwerfung der Zchmen-
Planitz'schen Anträge; die Deputation (bis auf ein Mitglied, den Abg. Sachse)
trat bei, und in der Kammer selbst überwog so sehr die Mißstimmung gegen
das Attentat der I. Kammer auf die Gesetze jedes andre Gefühl, daß 'die
frühere Opposition gegen letztere dießmal gänzlich schwieg und die Ablehnung
der jenseitigen Beschlüsse fast durchweg mit allen gegen die eine Stimme des
Abg. Sachse erfolgte.

Diesem festen Zusammenstehen von Ministerium und Volkskammer hielt
die frondirende Partei in der Herrenkammer nicht Stand. So scheinbar trotzig
sie ihren Feldzug gegen die Reformgesetze begonnen hatte, so rasch und fast
rleinmüthig trat sie den Rückzug an. Gegen einige, das Wesen der Gesetze
nicht schädigende Concessionen, zu denen die II. Kammer sich verstand (aller¬
dings nicht ohne scharfen Widerspruch von einzelnen Seiten und gegen zum
Theil nicht ganz unansehnliche Minoritäten) gab sie ihre Districtsvorsteher,
ehren Widerstand gegen die den Gemeindevorständen einzuräumenden polizei¬
lichen Befugnisse mit Ausnahme der Haftbefugniß :e. auf, und so kamen
sämmtliche Gesetze in entschieden freisinnigen und zeitgemäßen Geiste zu Stande.

Wesentlich anders und viel minder erfreulich war der Verlauf, den die
Berathung einer andern wichtigen Vorlage, des Volksschulgesetzes, nahm. Beim


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341817_128991/323>, abgerufen am 24.08.2024.