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Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, I. Semester. I. Band.

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liberaler Seite als bedenklich beanstandeten Punkte waren sämmtlich auch bei
den Verhandlungen mit der Deputation, von der Regierung unnachgiebig fest¬
gehalten worden. Der Haupt- und Ccirdinalpunkt war das Verhältniß der
Schule einerseits zur Kirche, andererseits zur bürgerlichen Gemeinde und zum
Staate. Der Entwurf litt in diesem Punkte an merkwürdigen Unklarheiten
und Widersprüchen. Während er nach vielen Beziehungen hin die Schule dem
Staate und der Gemeinde vindicirte, brachte er wieder nach anderen dieselbe
in einen solchen Zusammenhang mit den confessionellen Scheidungen, daß dar¬
aus eine confessionelle Abgrenzung der Schulen und der Schulgemeinden zu
befürchten stand, eine schlimmere, als sie bisher, auf Grund einer milden
Auslegung des alten Maubads v. 1827 und beim gänzlichen Schweigen des
Schulgesetzes von 1835 darüber, meist Platz gegriffen hatte. Die Deputation
der II. Kammer hatte versucht, dieses wichtige Verhältniß der Schule zur
Kirche und zum Staate, bezw. zur Gemeinde, klar zu stellen. Sie wollte an
die Spitze gestellt wissen, daß (wie auch der Entwurf aussprach) die Gründung,
Erhaltung und Verwaltung der Schule Sache der bürgerlichen Gemeinde sei;
daß jede solche Gemeindeschule den Kindern aller Confessionen offen stehe --
natürlich mit Bevorzugung der confessionellen Mehrheit insoweit, als der Re¬
ligionsunterricht in der Confession dieser Mehrheit ertheilt werden sollte, je¬
doch mit billigen Rücksichten auf die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse et¬
waiger eonfes'fioneller Minderheiten.

Genug, die Deputation wollte an Stelle der früheren, bisher noch still¬
schweigend festgehaltenen, aber nicht mehr zeitgemäßen Kirchen schule (d. h. der
Schule als Zubehör der Kirche) die ausgesprochene Staatsschule, die Schule
als ein Mittel zur Bildung tüchtiger Menschen, Gemeinde- und Staatsbürger
-- ohne Beeinträchtigung der religiösen Bildung! -- sie wollte an Stelle der
ausschließenden Confessionsschule die sog. paritätische oder Simultanschule --
keineswegs die confessionslose Schule, denn der Religionsunterricht sollte ja
konfessionell sein.

So wenigstens hatte man nach dem sehr ausführlichen Deputationsbe¬
richt des Abgeordneten Panitz und nach den Aeußerungen der Hauptsprecher
im Plenum der Kammer die Intentionen der Deputation jedenfalls auf¬
zufassen.

Andere Differenzpunkte zwischen der Deputation und der Regierungsvor¬
lage betrafen das Schulgeld -- ob obligatorisch oder facultativ -- die Se¬
minarordnung , die Firirung der Zahl der Religionsstunden in der Volks¬
schule, endlich die Besetzung der Lehrerstellen (das Collaturrecht.)

In der II. Kammer drangen die Deputionsvorschläge durch, meist mit gro¬
ßen, zum Theil ganz an Einstimmigkeit grenzenden Majoritäten.

Ganz anders freilich in der I. Kammer. Dort ward, zuerst schon in dem
Deputations-Bericht, dann wieder in den Reden sowohl der beiden geistlichen Mit¬
glieder der Kammer, des katholischen Bischofs Forwerk und des evangelisch¬
lutherischen Superintendenten Lechler, als namentlich auch des Deputationsvor¬
standes Herrn von Erdmannsdorff. der kirchliche und confessionelle Standpunkt der
Volksschule in einer Weise betont, daß die Kluft zwischen diesen und den in
der andern Kammer zur Geltung gekommenen Anschauungen größer und
größer ward. Und der Minister ging leider nach dieser Seite immer weiter
hinüber, ging sogar, man wußte nicht recht, ob getrieben oder treibend, hinter
seine eigne Vorlage zurück. So in jenem im EinVerständniß mit der Depu¬
tation der I. Kammer dem Entwürfe eingefügten Paragraphen, wonach sog.
Dissidenten (nach dem Falkensteinschen Gesetze von 1870 ist es in Sachsen ge¬
stattet, auch gar keiner bestimmten Religionsgesellschaft anzugehören) gezwun-


liberaler Seite als bedenklich beanstandeten Punkte waren sämmtlich auch bei
den Verhandlungen mit der Deputation, von der Regierung unnachgiebig fest¬
gehalten worden. Der Haupt- und Ccirdinalpunkt war das Verhältniß der
Schule einerseits zur Kirche, andererseits zur bürgerlichen Gemeinde und zum
Staate. Der Entwurf litt in diesem Punkte an merkwürdigen Unklarheiten
und Widersprüchen. Während er nach vielen Beziehungen hin die Schule dem
Staate und der Gemeinde vindicirte, brachte er wieder nach anderen dieselbe
in einen solchen Zusammenhang mit den confessionellen Scheidungen, daß dar¬
aus eine confessionelle Abgrenzung der Schulen und der Schulgemeinden zu
befürchten stand, eine schlimmere, als sie bisher, auf Grund einer milden
Auslegung des alten Maubads v. 1827 und beim gänzlichen Schweigen des
Schulgesetzes von 1835 darüber, meist Platz gegriffen hatte. Die Deputation
der II. Kammer hatte versucht, dieses wichtige Verhältniß der Schule zur
Kirche und zum Staate, bezw. zur Gemeinde, klar zu stellen. Sie wollte an
die Spitze gestellt wissen, daß (wie auch der Entwurf aussprach) die Gründung,
Erhaltung und Verwaltung der Schule Sache der bürgerlichen Gemeinde sei;
daß jede solche Gemeindeschule den Kindern aller Confessionen offen stehe —
natürlich mit Bevorzugung der confessionellen Mehrheit insoweit, als der Re¬
ligionsunterricht in der Confession dieser Mehrheit ertheilt werden sollte, je¬
doch mit billigen Rücksichten auf die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse et¬
waiger eonfes'fioneller Minderheiten.

Genug, die Deputation wollte an Stelle der früheren, bisher noch still¬
schweigend festgehaltenen, aber nicht mehr zeitgemäßen Kirchen schule (d. h. der
Schule als Zubehör der Kirche) die ausgesprochene Staatsschule, die Schule
als ein Mittel zur Bildung tüchtiger Menschen, Gemeinde- und Staatsbürger
— ohne Beeinträchtigung der religiösen Bildung! — sie wollte an Stelle der
ausschließenden Confessionsschule die sog. paritätische oder Simultanschule —
keineswegs die confessionslose Schule, denn der Religionsunterricht sollte ja
konfessionell sein.

So wenigstens hatte man nach dem sehr ausführlichen Deputationsbe¬
richt des Abgeordneten Panitz und nach den Aeußerungen der Hauptsprecher
im Plenum der Kammer die Intentionen der Deputation jedenfalls auf¬
zufassen.

Andere Differenzpunkte zwischen der Deputation und der Regierungsvor¬
lage betrafen das Schulgeld — ob obligatorisch oder facultativ — die Se¬
minarordnung , die Firirung der Zahl der Religionsstunden in der Volks¬
schule, endlich die Besetzung der Lehrerstellen (das Collaturrecht.)

In der II. Kammer drangen die Deputionsvorschläge durch, meist mit gro¬
ßen, zum Theil ganz an Einstimmigkeit grenzenden Majoritäten.

Ganz anders freilich in der I. Kammer. Dort ward, zuerst schon in dem
Deputations-Bericht, dann wieder in den Reden sowohl der beiden geistlichen Mit¬
glieder der Kammer, des katholischen Bischofs Forwerk und des evangelisch¬
lutherischen Superintendenten Lechler, als namentlich auch des Deputationsvor¬
standes Herrn von Erdmannsdorff. der kirchliche und confessionelle Standpunkt der
Volksschule in einer Weise betont, daß die Kluft zwischen diesen und den in
der andern Kammer zur Geltung gekommenen Anschauungen größer und
größer ward. Und der Minister ging leider nach dieser Seite immer weiter
hinüber, ging sogar, man wußte nicht recht, ob getrieben oder treibend, hinter
seine eigne Vorlage zurück. So in jenem im EinVerständniß mit der Depu¬
tation der I. Kammer dem Entwürfe eingefügten Paragraphen, wonach sog.
Dissidenten (nach dem Falkensteinschen Gesetze von 1870 ist es in Sachsen ge¬
stattet, auch gar keiner bestimmten Religionsgesellschaft anzugehören) gezwun-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341817_128991/325>, abgerufen am 24.08.2024.