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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band.

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Classen der Gesellschaft rechtlich begründen, widerstreiten dem gemeinsamen
Interesse der Arbeiter und Arbeitgeber, sind unvereinbar mit den ersten
Principien der Gerechtigkeit und vom wirthschaftlichen wie vom socialen
Standpuncte gleich verwerflich." '

Weiter beschloß der Lübecker, volkswirthschaftliche Congreß von 1871:
"Zur Verhütung von Arbeitseinstellungen empfiehlt der volkswirthschaftliche
Congreß den betheiligten Kreisen die Einrichtung von Bergleichsausschüssen."

Bei den betreffenden Lübecker Verhandlungen wurden zwar die Gewerk¬
vereine von einigen Seiten lebhaft angegriffen, von anderen Seiten aber eben
so warm vertheidigt. Endlich hat der letzte volkswirthschaftliche Congreß in
Danzig, auf welchen die deutschen Gewerkvereine einen besonderen Vertreter
gesendet hatten, dem Antrage desselben gemäß sich gegen Zwangshilfscassen
und für Bestimmungen zur Förderung der freiwilligen Arbeitereassen aus¬
gesprochen. --

Anlangend die Wohnungsfrage, so hat sich der Nürnberger Congreß deut¬
scher Volkswirthe damit weit eingehender als der Eisenacher Congreß be¬
schäftigt und sich namentlich gehütet, der Gesetzgebung einen sogenannten
"Häuser- und Mieth-Wucher" zu denunciren, nachdem man die Abschaffung
aller Wuchergesetze schon früher durchgesetzt hatte.

Die Fabrikgesetzgebung ist ein Gegenstand, mit welchem sich die ersten
^volkswirtschaftlichen Congresse bei Gelegenheit der allgemeinen Gewerbe¬
gesetzgebung ebenfalls mehrfach in dem Sinne beschäftigt haben, daß man
Ausnahmen von der allgemeinen Erwerbs- und Vertragsfreiheit bei Kindern
und Unmündigen, die sich nicht selbst schützen können, als selbstverständlich
erachtete, ohne freilich soweit zu gehen wie Professor Brentano. Die Eise¬
nacher Conferenz hat aber die Brentano'schen Vorschläge so gemäßigt, daß
man darin den Referenten kaum wiedererkannte. Die Resolutionen geben,
so wie sie angenommen sind, der Kritik immer noch eine Handhabe,
insbesondere erscheint die Ausdehnung der Fabrikgesetzgebung auf verheirathete
Frauen bedenklich; allein kein Freihändler würde sich darüber so erhitzen, um
einem Kathedersocialisten deshalb ernstlich zu zürnen und diese Beschlüsse
etwa als Ausgangspunkt einer neuen Richtung in der socialen Frage zu
betrachten. Die anstößigste These lautet auch weit genug: "Diese Fort¬
bildung der Fabrikgesetzgebung ist mit nothwendiger Unterscheidung
auch auf verheirathete Frauen auszudehnen." Da hat doch der Gesetzgeber noch
Spielraum genug!

Alles in Allem hat die Eisenacher Conferenz -- wenn man lediglich vom
Standpunctder nicht eingeladenen Gegner aus urtheilen wollte -- dem Volkswirth-
schaftlichen Congreß nur genützt. Ihr gedachtet es böse mit ihm zu machen und
Gott hat es gut gemacht. Das Professoren-Element hat sich als ein sehr nutz-


Classen der Gesellschaft rechtlich begründen, widerstreiten dem gemeinsamen
Interesse der Arbeiter und Arbeitgeber, sind unvereinbar mit den ersten
Principien der Gerechtigkeit und vom wirthschaftlichen wie vom socialen
Standpuncte gleich verwerflich." '

Weiter beschloß der Lübecker, volkswirthschaftliche Congreß von 1871:
„Zur Verhütung von Arbeitseinstellungen empfiehlt der volkswirthschaftliche
Congreß den betheiligten Kreisen die Einrichtung von Bergleichsausschüssen."

Bei den betreffenden Lübecker Verhandlungen wurden zwar die Gewerk¬
vereine von einigen Seiten lebhaft angegriffen, von anderen Seiten aber eben
so warm vertheidigt. Endlich hat der letzte volkswirthschaftliche Congreß in
Danzig, auf welchen die deutschen Gewerkvereine einen besonderen Vertreter
gesendet hatten, dem Antrage desselben gemäß sich gegen Zwangshilfscassen
und für Bestimmungen zur Förderung der freiwilligen Arbeitereassen aus¬
gesprochen. —

Anlangend die Wohnungsfrage, so hat sich der Nürnberger Congreß deut¬
scher Volkswirthe damit weit eingehender als der Eisenacher Congreß be¬
schäftigt und sich namentlich gehütet, der Gesetzgebung einen sogenannten
„Häuser- und Mieth-Wucher" zu denunciren, nachdem man die Abschaffung
aller Wuchergesetze schon früher durchgesetzt hatte.

Die Fabrikgesetzgebung ist ein Gegenstand, mit welchem sich die ersten
^volkswirtschaftlichen Congresse bei Gelegenheit der allgemeinen Gewerbe¬
gesetzgebung ebenfalls mehrfach in dem Sinne beschäftigt haben, daß man
Ausnahmen von der allgemeinen Erwerbs- und Vertragsfreiheit bei Kindern
und Unmündigen, die sich nicht selbst schützen können, als selbstverständlich
erachtete, ohne freilich soweit zu gehen wie Professor Brentano. Die Eise¬
nacher Conferenz hat aber die Brentano'schen Vorschläge so gemäßigt, daß
man darin den Referenten kaum wiedererkannte. Die Resolutionen geben,
so wie sie angenommen sind, der Kritik immer noch eine Handhabe,
insbesondere erscheint die Ausdehnung der Fabrikgesetzgebung auf verheirathete
Frauen bedenklich; allein kein Freihändler würde sich darüber so erhitzen, um
einem Kathedersocialisten deshalb ernstlich zu zürnen und diese Beschlüsse
etwa als Ausgangspunkt einer neuen Richtung in der socialen Frage zu
betrachten. Die anstößigste These lautet auch weit genug: „Diese Fort¬
bildung der Fabrikgesetzgebung ist mit nothwendiger Unterscheidung
auch auf verheirathete Frauen auszudehnen." Da hat doch der Gesetzgeber noch
Spielraum genug!

Alles in Allem hat die Eisenacher Conferenz — wenn man lediglich vom
Standpunctder nicht eingeladenen Gegner aus urtheilen wollte — dem Volkswirth-
schaftlichen Congreß nur genützt. Ihr gedachtet es böse mit ihm zu machen und
Gott hat es gut gemacht. Das Professoren-Element hat sich als ein sehr nutz-


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[0163] Classen der Gesellschaft rechtlich begründen, widerstreiten dem gemeinsamen Interesse der Arbeiter und Arbeitgeber, sind unvereinbar mit den ersten Principien der Gerechtigkeit und vom wirthschaftlichen wie vom socialen Standpuncte gleich verwerflich." ' Weiter beschloß der Lübecker, volkswirthschaftliche Congreß von 1871: „Zur Verhütung von Arbeitseinstellungen empfiehlt der volkswirthschaftliche Congreß den betheiligten Kreisen die Einrichtung von Bergleichsausschüssen." Bei den betreffenden Lübecker Verhandlungen wurden zwar die Gewerk¬ vereine von einigen Seiten lebhaft angegriffen, von anderen Seiten aber eben so warm vertheidigt. Endlich hat der letzte volkswirthschaftliche Congreß in Danzig, auf welchen die deutschen Gewerkvereine einen besonderen Vertreter gesendet hatten, dem Antrage desselben gemäß sich gegen Zwangshilfscassen und für Bestimmungen zur Förderung der freiwilligen Arbeitereassen aus¬ gesprochen. — Anlangend die Wohnungsfrage, so hat sich der Nürnberger Congreß deut¬ scher Volkswirthe damit weit eingehender als der Eisenacher Congreß be¬ schäftigt und sich namentlich gehütet, der Gesetzgebung einen sogenannten „Häuser- und Mieth-Wucher" zu denunciren, nachdem man die Abschaffung aller Wuchergesetze schon früher durchgesetzt hatte. Die Fabrikgesetzgebung ist ein Gegenstand, mit welchem sich die ersten ^volkswirtschaftlichen Congresse bei Gelegenheit der allgemeinen Gewerbe¬ gesetzgebung ebenfalls mehrfach in dem Sinne beschäftigt haben, daß man Ausnahmen von der allgemeinen Erwerbs- und Vertragsfreiheit bei Kindern und Unmündigen, die sich nicht selbst schützen können, als selbstverständlich erachtete, ohne freilich soweit zu gehen wie Professor Brentano. Die Eise¬ nacher Conferenz hat aber die Brentano'schen Vorschläge so gemäßigt, daß man darin den Referenten kaum wiedererkannte. Die Resolutionen geben, so wie sie angenommen sind, der Kritik immer noch eine Handhabe, insbesondere erscheint die Ausdehnung der Fabrikgesetzgebung auf verheirathete Frauen bedenklich; allein kein Freihändler würde sich darüber so erhitzen, um einem Kathedersocialisten deshalb ernstlich zu zürnen und diese Beschlüsse etwa als Ausgangspunkt einer neuen Richtung in der socialen Frage zu betrachten. Die anstößigste These lautet auch weit genug: „Diese Fort¬ bildung der Fabrikgesetzgebung ist mit nothwendiger Unterscheidung auch auf verheirathete Frauen auszudehnen." Da hat doch der Gesetzgeber noch Spielraum genug! Alles in Allem hat die Eisenacher Conferenz — wenn man lediglich vom Standpunctder nicht eingeladenen Gegner aus urtheilen wollte — dem Volkswirth- schaftlichen Congreß nur genützt. Ihr gedachtet es böse mit ihm zu machen und Gott hat es gut gemacht. Das Professoren-Element hat sich als ein sehr nutz-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_128453/163>, abgerufen am 02.07.2024.