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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band.

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früher im Namen der Menschenrechte die Erlösung der nicht privilegirten
Classen von hartem Druck gefordert, jetzt nur noch Sinn und Interesse für
den einseitigen Classenstandpunct der Unternehmer habe, als ob sie unter
volkswirtschaftlicher Freiheit jetzt nur noch Freiheit für die großen Unter¬
nehmer und Capitalbesitzer, für die großen Gesellschaften verstehe, das Pub-
licum auszubeuten. Eine dieser entgegengesetzte Richtung konnte von einem
Auftreten auf dem volkswirtschaftlichen Congreß nichts erwarten. (Warum
nicht? Entscheiden dort Fäuste und Namen oder Gründe und Thatsachen?)
Es galt auch hier nicht den neuen Wein in alte Schläuche zu
fassen ?c."

Die weiteren fünf Erwägungen und Resolutionen, welche dann später
Professor Schmoller in der Frage über Gewerkvereine und Strikes vorgeschla¬
gen hat -- und die Reden und Vorschläge von Prof. Brentano über die
deutsche Fabrikgesetzgebung sowie endlich die Ausführungen von Dr. Engel
über die Wohnungsnoth hätten ebenso gut auf dem volkswirtschaftlichen
Congresse vorgebracht werden können und würden daselbst kein schlechteres
Schicksal als das der Ablehnung oder Verdünnung oder Vertagung erduldet
haben, welches ihnen in Eisenach im Kreise nahestehender Gesinnungsgenossen
zu Theil geworden ist.

"Der neue Wein," welchen die Referenten und Hauptveranstalter des
Eisenacher Congresses dem deutschen Volke vorsetzen wollten, ist nämlich in
der Discussion so mit Wasser vermischt worden, daß er schließlich von selbst
in die alten Schläuche des volkswirtschaftlichen Congresses hineingelaufen
ist. Die himmelstürmenden fünf Thesen Schmoller's in der Strikesrage, welche
Jedermann im Wortlaut nachlesen muß, wurden auf drei bescheidene Puncte
reducirt, welche folgendermaßen lauten!

1. Die Coalitionsfreiheit ist unbedingt anzuerkennen.
2. Eine gesetzliche Anerkennung der Gewerkvereine und deren Hülfscassen
unter gewissen Normativbestimmungen und Verpflichtungen wird von der
Mehrheit als angemessen erklärt.
3. Die Einrichtung von Einigungsämtern und Schiedsgerichten wird als
zweckmäßig anerkannt.

Eine wahrhaft tragikomische Fügung des Schicksals will es, daß man
mit diesen Eisenacher Resolutionen nur frühere Beschlüsse des volkswirt¬
schaftlichen Congresses bestätigt hat.

Im Jahr 1866. ehe noch die Coalitionsfreiheit in Deutschland durchge¬
führt war, beschloß der volkswirtschaftliche Congreß von Nürnberg wörtlich:

"Alle Eingriffe der Gesetzgebung in die Coalitionsfreiheit der Arbeiter,
welche die Vereinigung derselben bei Auflösung ihrer Arbeitsverhältnisse be¬
schränken und irgendwie eine Ausnahmestellung derselben gegen die übrigen


früher im Namen der Menschenrechte die Erlösung der nicht privilegirten
Classen von hartem Druck gefordert, jetzt nur noch Sinn und Interesse für
den einseitigen Classenstandpunct der Unternehmer habe, als ob sie unter
volkswirtschaftlicher Freiheit jetzt nur noch Freiheit für die großen Unter¬
nehmer und Capitalbesitzer, für die großen Gesellschaften verstehe, das Pub-
licum auszubeuten. Eine dieser entgegengesetzte Richtung konnte von einem
Auftreten auf dem volkswirtschaftlichen Congreß nichts erwarten. (Warum
nicht? Entscheiden dort Fäuste und Namen oder Gründe und Thatsachen?)
Es galt auch hier nicht den neuen Wein in alte Schläuche zu
fassen ?c."

Die weiteren fünf Erwägungen und Resolutionen, welche dann später
Professor Schmoller in der Frage über Gewerkvereine und Strikes vorgeschla¬
gen hat — und die Reden und Vorschläge von Prof. Brentano über die
deutsche Fabrikgesetzgebung sowie endlich die Ausführungen von Dr. Engel
über die Wohnungsnoth hätten ebenso gut auf dem volkswirtschaftlichen
Congresse vorgebracht werden können und würden daselbst kein schlechteres
Schicksal als das der Ablehnung oder Verdünnung oder Vertagung erduldet
haben, welches ihnen in Eisenach im Kreise nahestehender Gesinnungsgenossen
zu Theil geworden ist.

„Der neue Wein," welchen die Referenten und Hauptveranstalter des
Eisenacher Congresses dem deutschen Volke vorsetzen wollten, ist nämlich in
der Discussion so mit Wasser vermischt worden, daß er schließlich von selbst
in die alten Schläuche des volkswirtschaftlichen Congresses hineingelaufen
ist. Die himmelstürmenden fünf Thesen Schmoller's in der Strikesrage, welche
Jedermann im Wortlaut nachlesen muß, wurden auf drei bescheidene Puncte
reducirt, welche folgendermaßen lauten!

1. Die Coalitionsfreiheit ist unbedingt anzuerkennen.
2. Eine gesetzliche Anerkennung der Gewerkvereine und deren Hülfscassen
unter gewissen Normativbestimmungen und Verpflichtungen wird von der
Mehrheit als angemessen erklärt.
3. Die Einrichtung von Einigungsämtern und Schiedsgerichten wird als
zweckmäßig anerkannt.

Eine wahrhaft tragikomische Fügung des Schicksals will es, daß man
mit diesen Eisenacher Resolutionen nur frühere Beschlüsse des volkswirt¬
schaftlichen Congresses bestätigt hat.

Im Jahr 1866. ehe noch die Coalitionsfreiheit in Deutschland durchge¬
führt war, beschloß der volkswirtschaftliche Congreß von Nürnberg wörtlich:

„Alle Eingriffe der Gesetzgebung in die Coalitionsfreiheit der Arbeiter,
welche die Vereinigung derselben bei Auflösung ihrer Arbeitsverhältnisse be¬
schränken und irgendwie eine Ausnahmestellung derselben gegen die übrigen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_128453/162>, abgerufen am 04.07.2024.