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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band.

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"Bundesbarone" zum Theil überhaupt bedenklich fanden, die "Demokraten"
dagegen ganz unumschränkt und obligatorisch begehrten. Schließlich einigte
man sich -- unsrer Ansicht nach sehr weise -- auf dem sogenannten "facul-
tativen Referendum", wie es Art. 89 des Nevisionswerkes festsetzt.*)

War nun schon die Einigung der Freunde der Revision eine schwierige,
so stand ihnen mit immer steigender Einmüthigkeit im Schooß der Versamm¬
lung die wunderlichste Koalition der Gegner gegenüber, die vielleicht je
erlebt ward.**) Die radicalen Waadtländer und Genfer -- und hinter
ihnen immer röthere Schattirungen von Freunden, bis zu den Herren von
der Internationale; die Stockconservativen von der Farbe des Herrn Müller
Steiner zu Bern oder der alten Berner und Genfer Aristokratie, deren poli¬
tischer Horizont mit dem Jahr 1830 abschließt, und deren Ideal die damals
gestürzte Geschlechrs-Iunkerherrschaft ist; die durch die Gotthardbahn verletzten
Eisenbahninteressen, unter Führung des Herrn Nationalrath Plant" aus
Graubünden; die Cantonesen, "hoch vom Säntis an, wo der Aar noch haust,
bis zum Bette, wo die Rhone braust", für deren Enge der Weltanschauung
der Titel "Partieularist" ein unverdienter Ehrenname wäre; endlich -- l^se
not Iczast -- die Ultramontanen, wohl bis heut die einzige durch die ganze
Schweiz einheitlich organisirte Partei. Dieser Coalition gegenüber waren die
wichtigsten Fortschritte der Bundesrevision meist nur mit sehr knappen Mehr
durchzusetzen. Indessen, als am 5, März bei der Schlußabstimmung im
Nationalrath 78 gegen 36, im Ständerath 23 geaen 18 für die Reform
stimmten, und die überaus würdige Ansprache der Bundesversammlung an
die "lieben und getreuen Eidgenossen" erging, hofften wir in der gehobenen
Stimmung, die der Abschluß eines großen guten Werkes immer erzeugt, bei
der Abstimmung Sieger zu bleiben.

Aber überall in der Schweiz ist die Agitationskraft und -- mit Ent¬
rüstung setzen wir hinzu -- die Agitationsweise unserer Gegner sehr unter¬
schätzt worden. Keine Leidenschaft war ihnen zu schlecht, die sie nicht erregt
hätten. Eigennutz und Glaubenswuth, Germanenfurcht und schnödester Geiz
in Sachen des Vaterlandes sind je nach der Gegend mit gleicher Virtuosität
erregt worden. Es ist keine Uebertreibung und Parteiverblendung, wenn wir
hinzusetzen: Die schlechten Leidenschaften.' die unreinen Beweggründe haben
am 12. Mai über den Jdealsinn des Schweizervolkes gesiegt. Aber so be¬
trübend gerade dieses Ergebniß ist: wir sind weit entfernt, deshalb die Ent¬
wickelung unseres Volkes preiszugeben. Im Gegentheil -- gerade der felsen¬
feste Glaube in die Macht der idealen Kräfte unseres Volkes giebt uns die
feste Ueberzeugung, daß auch in diesem Falle diejenigen sich selbst schlagen
werden, welche ihre Rechnung auf die entfesselte Bestie im Menschen stützen.




-) Art. 89 lautet- "Wenn S0,0"N stimmberechtigte Bürger oder fünf Cantone die Ab¬
änderung oder Aufhellung eines bestellenden Bundesgesetzes oder eines Bundesbeftblusses, oder
über eine bestimmte Materie die Erlassung eines neuen Vundesgesetzes oder Bundesbeschlnsses
anbcgehrcn, und diesem Begehren nicht vertragsrcchtNche Verpflichtungen des Bundes entgegen¬
stehen, so haben die beiden Räthe, wenn sie dem Begehren zustimmen, den einschlägigen
neuen Gesetz- oder Veschlufworschlag zu vereinbaren und dem Volke zur Annahme oder Ver¬
werfung vorzulegen. -- Stimmen nicht beide Räthe dem Begehren zu, so ist dasselbe
der Abstimmung des Volkes zu unterstellen, und wenn die Mehrheit der stimmenden Bür¬
ger dafür sich ausspricht, fo haben die Räthe einen entsprechenden Gesetz- oder Beschlußvorschlag
aufzustellen und dem Volke zur Annahme oder Verweisung vorzulegen."
") Wir können mit einer ebenso netten Gesellschaft von Feinden unseres Reiches auf¬
D. Red. warten.

„Bundesbarone" zum Theil überhaupt bedenklich fanden, die „Demokraten"
dagegen ganz unumschränkt und obligatorisch begehrten. Schließlich einigte
man sich — unsrer Ansicht nach sehr weise — auf dem sogenannten „facul-
tativen Referendum", wie es Art. 89 des Nevisionswerkes festsetzt.*)

War nun schon die Einigung der Freunde der Revision eine schwierige,
so stand ihnen mit immer steigender Einmüthigkeit im Schooß der Versamm¬
lung die wunderlichste Koalition der Gegner gegenüber, die vielleicht je
erlebt ward.**) Die radicalen Waadtländer und Genfer — und hinter
ihnen immer röthere Schattirungen von Freunden, bis zu den Herren von
der Internationale; die Stockconservativen von der Farbe des Herrn Müller
Steiner zu Bern oder der alten Berner und Genfer Aristokratie, deren poli¬
tischer Horizont mit dem Jahr 1830 abschließt, und deren Ideal die damals
gestürzte Geschlechrs-Iunkerherrschaft ist; die durch die Gotthardbahn verletzten
Eisenbahninteressen, unter Führung des Herrn Nationalrath Plant« aus
Graubünden; die Cantonesen, „hoch vom Säntis an, wo der Aar noch haust,
bis zum Bette, wo die Rhone braust", für deren Enge der Weltanschauung
der Titel „Partieularist" ein unverdienter Ehrenname wäre; endlich — l^se
not Iczast — die Ultramontanen, wohl bis heut die einzige durch die ganze
Schweiz einheitlich organisirte Partei. Dieser Coalition gegenüber waren die
wichtigsten Fortschritte der Bundesrevision meist nur mit sehr knappen Mehr
durchzusetzen. Indessen, als am 5, März bei der Schlußabstimmung im
Nationalrath 78 gegen 36, im Ständerath 23 geaen 18 für die Reform
stimmten, und die überaus würdige Ansprache der Bundesversammlung an
die „lieben und getreuen Eidgenossen" erging, hofften wir in der gehobenen
Stimmung, die der Abschluß eines großen guten Werkes immer erzeugt, bei
der Abstimmung Sieger zu bleiben.

Aber überall in der Schweiz ist die Agitationskraft und — mit Ent¬
rüstung setzen wir hinzu — die Agitationsweise unserer Gegner sehr unter¬
schätzt worden. Keine Leidenschaft war ihnen zu schlecht, die sie nicht erregt
hätten. Eigennutz und Glaubenswuth, Germanenfurcht und schnödester Geiz
in Sachen des Vaterlandes sind je nach der Gegend mit gleicher Virtuosität
erregt worden. Es ist keine Uebertreibung und Parteiverblendung, wenn wir
hinzusetzen: Die schlechten Leidenschaften.' die unreinen Beweggründe haben
am 12. Mai über den Jdealsinn des Schweizervolkes gesiegt. Aber so be¬
trübend gerade dieses Ergebniß ist: wir sind weit entfernt, deshalb die Ent¬
wickelung unseres Volkes preiszugeben. Im Gegentheil — gerade der felsen¬
feste Glaube in die Macht der idealen Kräfte unseres Volkes giebt uns die
feste Ueberzeugung, daß auch in diesem Falle diejenigen sich selbst schlagen
werden, welche ihre Rechnung auf die entfesselte Bestie im Menschen stützen.




-) Art. 89 lautet- „Wenn S0,0»N stimmberechtigte Bürger oder fünf Cantone die Ab¬
änderung oder Aufhellung eines bestellenden Bundesgesetzes oder eines Bundesbeftblusses, oder
über eine bestimmte Materie die Erlassung eines neuen Vundesgesetzes oder Bundesbeschlnsses
anbcgehrcn, und diesem Begehren nicht vertragsrcchtNche Verpflichtungen des Bundes entgegen¬
stehen, so haben die beiden Räthe, wenn sie dem Begehren zustimmen, den einschlägigen
neuen Gesetz- oder Veschlufworschlag zu vereinbaren und dem Volke zur Annahme oder Ver¬
werfung vorzulegen. — Stimmen nicht beide Räthe dem Begehren zu, so ist dasselbe
der Abstimmung des Volkes zu unterstellen, und wenn die Mehrheit der stimmenden Bür¬
ger dafür sich ausspricht, fo haben die Räthe einen entsprechenden Gesetz- oder Beschlußvorschlag
aufzustellen und dem Volke zur Annahme oder Verweisung vorzulegen."
") Wir können mit einer ebenso netten Gesellschaft von Feinden unseres Reiches auf¬
D. Red. warten.
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[0405] „Bundesbarone" zum Theil überhaupt bedenklich fanden, die „Demokraten" dagegen ganz unumschränkt und obligatorisch begehrten. Schließlich einigte man sich — unsrer Ansicht nach sehr weise — auf dem sogenannten „facul- tativen Referendum", wie es Art. 89 des Nevisionswerkes festsetzt.*) War nun schon die Einigung der Freunde der Revision eine schwierige, so stand ihnen mit immer steigender Einmüthigkeit im Schooß der Versamm¬ lung die wunderlichste Koalition der Gegner gegenüber, die vielleicht je erlebt ward.**) Die radicalen Waadtländer und Genfer — und hinter ihnen immer röthere Schattirungen von Freunden, bis zu den Herren von der Internationale; die Stockconservativen von der Farbe des Herrn Müller Steiner zu Bern oder der alten Berner und Genfer Aristokratie, deren poli¬ tischer Horizont mit dem Jahr 1830 abschließt, und deren Ideal die damals gestürzte Geschlechrs-Iunkerherrschaft ist; die durch die Gotthardbahn verletzten Eisenbahninteressen, unter Führung des Herrn Nationalrath Plant« aus Graubünden; die Cantonesen, „hoch vom Säntis an, wo der Aar noch haust, bis zum Bette, wo die Rhone braust", für deren Enge der Weltanschauung der Titel „Partieularist" ein unverdienter Ehrenname wäre; endlich — l^se not Iczast — die Ultramontanen, wohl bis heut die einzige durch die ganze Schweiz einheitlich organisirte Partei. Dieser Coalition gegenüber waren die wichtigsten Fortschritte der Bundesrevision meist nur mit sehr knappen Mehr durchzusetzen. Indessen, als am 5, März bei der Schlußabstimmung im Nationalrath 78 gegen 36, im Ständerath 23 geaen 18 für die Reform stimmten, und die überaus würdige Ansprache der Bundesversammlung an die „lieben und getreuen Eidgenossen" erging, hofften wir in der gehobenen Stimmung, die der Abschluß eines großen guten Werkes immer erzeugt, bei der Abstimmung Sieger zu bleiben. Aber überall in der Schweiz ist die Agitationskraft und — mit Ent¬ rüstung setzen wir hinzu — die Agitationsweise unserer Gegner sehr unter¬ schätzt worden. Keine Leidenschaft war ihnen zu schlecht, die sie nicht erregt hätten. Eigennutz und Glaubenswuth, Germanenfurcht und schnödester Geiz in Sachen des Vaterlandes sind je nach der Gegend mit gleicher Virtuosität erregt worden. Es ist keine Uebertreibung und Parteiverblendung, wenn wir hinzusetzen: Die schlechten Leidenschaften.' die unreinen Beweggründe haben am 12. Mai über den Jdealsinn des Schweizervolkes gesiegt. Aber so be¬ trübend gerade dieses Ergebniß ist: wir sind weit entfernt, deshalb die Ent¬ wickelung unseres Volkes preiszugeben. Im Gegentheil — gerade der felsen¬ feste Glaube in die Macht der idealen Kräfte unseres Volkes giebt uns die feste Ueberzeugung, daß auch in diesem Falle diejenigen sich selbst schlagen werden, welche ihre Rechnung auf die entfesselte Bestie im Menschen stützen. -) Art. 89 lautet- „Wenn S0,0»N stimmberechtigte Bürger oder fünf Cantone die Ab¬ änderung oder Aufhellung eines bestellenden Bundesgesetzes oder eines Bundesbeftblusses, oder über eine bestimmte Materie die Erlassung eines neuen Vundesgesetzes oder Bundesbeschlnsses anbcgehrcn, und diesem Begehren nicht vertragsrcchtNche Verpflichtungen des Bundes entgegen¬ stehen, so haben die beiden Räthe, wenn sie dem Begehren zustimmen, den einschlägigen neuen Gesetz- oder Veschlufworschlag zu vereinbaren und dem Volke zur Annahme oder Ver¬ werfung vorzulegen. — Stimmen nicht beide Räthe dem Begehren zu, so ist dasselbe der Abstimmung des Volkes zu unterstellen, und wenn die Mehrheit der stimmenden Bür¬ ger dafür sich ausspricht, fo haben die Räthe einen entsprechenden Gesetz- oder Beschlußvorschlag aufzustellen und dem Volke zur Annahme oder Verweisung vorzulegen." ") Wir können mit einer ebenso netten Gesellschaft von Feinden unseres Reiches auf¬ D. Red. warten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_127395/405>, abgerufen am 22.12.2024.