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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band.

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werden, welche ihre Beiträge an den Generalrats regelmäßig abgeführt haben/'
Die Statuten der Pariser Föderation aber sind nicht weniger lehrreich. Es
heiszt da:

"Der eine der Delegirten der Section soll bei der ersten Versammlung
des Monats die berechnete Summe in die Hände des Schatzmeisters zahlen.
Dieser macht in der dritten Zusammenkunft des Monats durch einen im Local
angeschlagenen Zettel die Sectionen bekannt, welche im Rückstände sind. Nach
Verlauf eines Monats tritt die Suspension der Section in Kraft, ihre De¬
legirten haben keine Stimme mehr im Rathe, nach drei Monaten wird die
Streichung ausgesprochen."

Wir haben indeß hinzuzufügen, daß die Mitglieder des Bundes wie in
Deutschland ohne Zweifel auch in Frankreich und anderwärts einen stärkeren
Beitrag an ihre betreffenden Sectionen als an ihre Föderationen und an den
Generalrats zu entrichten haben. In einem Briefe Varlins, datirt von Lille,
wohin derselbe im April 1870 gegangen war, um eine Section der Interna¬
tionale zu organisiren, begegnen wir folgenden Zeilen.

"Die einzeln bleibenden Anhänger entrichten 10, die Mitglieder von Ber¬
einen 5 Centimes die Woche. Sie sehen, wir haben etwas von unserer Fö¬
deration und etwas von der in Lyon entnommen."

Im Ganzen wird der regelmäßige jährliche Beitrag, welchen die Inter¬
nationale von ihren Mitgliedern in Frankreich für ihre verschiedenen Cassen
verlangt, sich auf 7 bis 8 Franken belaufen. Diese regelmäßigen Beiträge
aber sind nicht die einzigen, ja vielleicht nicht einmal die wichtigsten Einnahme¬
quellen für den Bund. Derselbe muß nothwendig noch andere haben, nur
läßt sich von Nichteingeweihten nicht mit Bestimmtheit sagen, worin dieselben
bestehen. Wir müssen uns deshalb mit Vermuthungen begnügen. In ver¬
schiedenen Prozeßacten, welche Untersuchungen gegen die Internationale be¬
treffen, ist von einer "Dreiercasse" (e-üsss teclärativs an, sou) die Rede, ohne
daß man genau erfährt, was unter diesem Ausdruck zu verstehen ist. Ville-
tard ist nach den Erkundigungen, die er darüber eingezogen, der Meinung,
daß es sich hier um eine durch freiwillige Beiträge von 5 Centimes die Woche
gefüllte Casse handelt, welche Beiträge in den Werkstätten und Fabriken ein¬
gesammelt und vorzüglich von Arbeitern gezahlt werden, welche noch nicht
persönlich Mitglieder des Bundes sind, sich aber vorgenommen haben, es zu
werden,, und von denen manche sogar sich für immer darauf beschränken, die
Internationale mit ihrem Gelde ^zu unterstützen.

Wir sehen auch in den Statuten der Pariser Föderation (Artikel 9), daß
"der Rath aus Gründen, die er anzugeben hat, Ausgaben, die sein Budget
übersteigen, beschließen und für jede Section einen verhältnißmäßigen Supple-
mentar-Beitrag festsetzen kann; aber in diesem Fall bleibt die Zahlung rein


werden, welche ihre Beiträge an den Generalrats regelmäßig abgeführt haben/'
Die Statuten der Pariser Föderation aber sind nicht weniger lehrreich. Es
heiszt da:

„Der eine der Delegirten der Section soll bei der ersten Versammlung
des Monats die berechnete Summe in die Hände des Schatzmeisters zahlen.
Dieser macht in der dritten Zusammenkunft des Monats durch einen im Local
angeschlagenen Zettel die Sectionen bekannt, welche im Rückstände sind. Nach
Verlauf eines Monats tritt die Suspension der Section in Kraft, ihre De¬
legirten haben keine Stimme mehr im Rathe, nach drei Monaten wird die
Streichung ausgesprochen."

Wir haben indeß hinzuzufügen, daß die Mitglieder des Bundes wie in
Deutschland ohne Zweifel auch in Frankreich und anderwärts einen stärkeren
Beitrag an ihre betreffenden Sectionen als an ihre Föderationen und an den
Generalrats zu entrichten haben. In einem Briefe Varlins, datirt von Lille,
wohin derselbe im April 1870 gegangen war, um eine Section der Interna¬
tionale zu organisiren, begegnen wir folgenden Zeilen.

„Die einzeln bleibenden Anhänger entrichten 10, die Mitglieder von Ber¬
einen 5 Centimes die Woche. Sie sehen, wir haben etwas von unserer Fö¬
deration und etwas von der in Lyon entnommen."

Im Ganzen wird der regelmäßige jährliche Beitrag, welchen die Inter¬
nationale von ihren Mitgliedern in Frankreich für ihre verschiedenen Cassen
verlangt, sich auf 7 bis 8 Franken belaufen. Diese regelmäßigen Beiträge
aber sind nicht die einzigen, ja vielleicht nicht einmal die wichtigsten Einnahme¬
quellen für den Bund. Derselbe muß nothwendig noch andere haben, nur
läßt sich von Nichteingeweihten nicht mit Bestimmtheit sagen, worin dieselben
bestehen. Wir müssen uns deshalb mit Vermuthungen begnügen. In ver¬
schiedenen Prozeßacten, welche Untersuchungen gegen die Internationale be¬
treffen, ist von einer „Dreiercasse" (e-üsss teclärativs an, sou) die Rede, ohne
daß man genau erfährt, was unter diesem Ausdruck zu verstehen ist. Ville-
tard ist nach den Erkundigungen, die er darüber eingezogen, der Meinung,
daß es sich hier um eine durch freiwillige Beiträge von 5 Centimes die Woche
gefüllte Casse handelt, welche Beiträge in den Werkstätten und Fabriken ein¬
gesammelt und vorzüglich von Arbeitern gezahlt werden, welche noch nicht
persönlich Mitglieder des Bundes sind, sich aber vorgenommen haben, es zu
werden,, und von denen manche sogar sich für immer darauf beschränken, die
Internationale mit ihrem Gelde ^zu unterstützen.

Wir sehen auch in den Statuten der Pariser Föderation (Artikel 9), daß
„der Rath aus Gründen, die er anzugeben hat, Ausgaben, die sein Budget
übersteigen, beschließen und für jede Section einen verhältnißmäßigen Supple-
mentar-Beitrag festsetzen kann; aber in diesem Fall bleibt die Zahlung rein


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[0032] werden, welche ihre Beiträge an den Generalrats regelmäßig abgeführt haben/' Die Statuten der Pariser Föderation aber sind nicht weniger lehrreich. Es heiszt da: „Der eine der Delegirten der Section soll bei der ersten Versammlung des Monats die berechnete Summe in die Hände des Schatzmeisters zahlen. Dieser macht in der dritten Zusammenkunft des Monats durch einen im Local angeschlagenen Zettel die Sectionen bekannt, welche im Rückstände sind. Nach Verlauf eines Monats tritt die Suspension der Section in Kraft, ihre De¬ legirten haben keine Stimme mehr im Rathe, nach drei Monaten wird die Streichung ausgesprochen." Wir haben indeß hinzuzufügen, daß die Mitglieder des Bundes wie in Deutschland ohne Zweifel auch in Frankreich und anderwärts einen stärkeren Beitrag an ihre betreffenden Sectionen als an ihre Föderationen und an den Generalrats zu entrichten haben. In einem Briefe Varlins, datirt von Lille, wohin derselbe im April 1870 gegangen war, um eine Section der Interna¬ tionale zu organisiren, begegnen wir folgenden Zeilen. „Die einzeln bleibenden Anhänger entrichten 10, die Mitglieder von Ber¬ einen 5 Centimes die Woche. Sie sehen, wir haben etwas von unserer Fö¬ deration und etwas von der in Lyon entnommen." Im Ganzen wird der regelmäßige jährliche Beitrag, welchen die Inter¬ nationale von ihren Mitgliedern in Frankreich für ihre verschiedenen Cassen verlangt, sich auf 7 bis 8 Franken belaufen. Diese regelmäßigen Beiträge aber sind nicht die einzigen, ja vielleicht nicht einmal die wichtigsten Einnahme¬ quellen für den Bund. Derselbe muß nothwendig noch andere haben, nur läßt sich von Nichteingeweihten nicht mit Bestimmtheit sagen, worin dieselben bestehen. Wir müssen uns deshalb mit Vermuthungen begnügen. In ver¬ schiedenen Prozeßacten, welche Untersuchungen gegen die Internationale be¬ treffen, ist von einer „Dreiercasse" (e-üsss teclärativs an, sou) die Rede, ohne daß man genau erfährt, was unter diesem Ausdruck zu verstehen ist. Ville- tard ist nach den Erkundigungen, die er darüber eingezogen, der Meinung, daß es sich hier um eine durch freiwillige Beiträge von 5 Centimes die Woche gefüllte Casse handelt, welche Beiträge in den Werkstätten und Fabriken ein¬ gesammelt und vorzüglich von Arbeitern gezahlt werden, welche noch nicht persönlich Mitglieder des Bundes sind, sich aber vorgenommen haben, es zu werden,, und von denen manche sogar sich für immer darauf beschränken, die Internationale mit ihrem Gelde ^zu unterstützen. Wir sehen auch in den Statuten der Pariser Föderation (Artikel 9), daß „der Rath aus Gründen, die er anzugeben hat, Ausgaben, die sein Budget übersteigen, beschließen und für jede Section einen verhältnißmäßigen Supple- mentar-Beitrag festsetzen kann; aber in diesem Fall bleibt die Zahlung rein

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_127395/32>, abgerufen am 22.12.2024.