Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. II. Band.stammte, das den Generalstitel als wenig demokratisch abschaffte. Man er¬ Wir haben nun noch, um unseren Bericht über die Organisation des in¬ Nach der Bestimmung der Statuten soll jedes Mitglied der Genossen¬ Sodann verlangt jede einzelne Föderation von ihren Mitgliedern eine Trotzdem scheint es, als ob diese überaus mäßigen Summen schwer ein¬ "In Zukunft sollen nur die Delegirten solcher zum Bunde gehöriger stammte, das den Generalstitel als wenig demokratisch abschaffte. Man er¬ Wir haben nun noch, um unseren Bericht über die Organisation des in¬ Nach der Bestimmung der Statuten soll jedes Mitglied der Genossen¬ Sodann verlangt jede einzelne Föderation von ihren Mitgliedern eine Trotzdem scheint es, als ob diese überaus mäßigen Summen schwer ein¬ „In Zukunft sollen nur die Delegirten solcher zum Bunde gehöriger <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0031" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/127427"/> <p xml:id="ID_92" prev="#ID_91"> stammte, das den Generalstitel als wenig demokratisch abschaffte. Man er¬<lb/> klärt sich hieraus ferner, weshalb die Commune fast in jeder Sitzung einen<lb/> neuen Präsidenten hatte. Man begreift hieraus endlich, warum die großen<lb/> Männer des 18. März, die sich verschiedener Ministerposten bemächtigten, sich<lb/> immer mit dem bescheidenen Titel eines Delegirten begnügten.</p><lb/> <p xml:id="ID_93"> Wir haben nun noch, um unseren Bericht über die Organisation des in¬<lb/> ternationalen Arbeiterbundes zu vervollständigen, einen Blick auf das Budget<lb/> desselben zu thun.</p><lb/> <p xml:id="ID_94"> Nach der Bestimmung der Statuten soll jedes Mitglied der Genossen¬<lb/> schaft im Augenblick seines Beitritts eine Aufnahmegebühr von 50 Centimes<lb/> zahlen, wofür man ihm eine Mitgliedskarte einbändige. Diese Karte muß<lb/> alle Jahre erneuert werden. Jedes Mitglied ist ferner gehalten, den sehr<lb/> kleinen Beitrag von 10 Centimes jährlich zu entrichten, der die Bestimmung<lb/> hat, die allgemeinen Ausgaben des Bundes zu bestreikn. Die hieraus<lb/> erwachsenden Fonds werden an den Generalrats abgeführt, welcher darüber<lb/> verfügt.</p><lb/> <p xml:id="ID_95"> Sodann verlangt jede einzelne Föderation von ihren Mitgliedern eine<lb/> Abgabe für die Kosten der Föderation selbst. In Paris und Lyon ist dieser<lb/> Beitrag auf 10 Centimes monatlich per Kopf festgesetzt. Die Föderation von<lb/> Lyon verpflichtet sich, von dieser Summe den Jahresbeitrag ihrer Mitglieder<lb/> für den allgemeinen Fonds zu zahlen, in Paris scheint dies nicht der Fall zu<lb/> sein. Gleichviel aber, die von jedem Vereinsmitgliede in Frankreich zu ent¬<lb/> richtende Jahresrate ist sehr unbedeutend. Sie beträgt in Paris, wenn wir<lb/> nach unserem Gelde rechnen, etwa 10^/z, in Lyon etwa 9^, Silbergroschen,<lb/> und das kann man in der That nicht übermäßig viel für die Ehre nennen,<lb/> einer Gesellschaft anzugehören, welche die Welt zu beherrschen hofft, und welche<lb/> damit anfängt, sie in Brand zu stecken. Ja man kann zu dieser Ehre noch<lb/> wohlfeiler kommen, da die Föderation der romanischen Section, welche ihren<lb/> Sitz in Gens hat, nur 10 Centimes — Vs Silbergroschen jährlich von jedem<lb/> ihrer Mitglieder verlangt.</p><lb/> <p xml:id="ID_96"> Trotzdem scheint es, als ob diese überaus mäßigen Summen schwer ein¬<lb/> zutreiben wären, wenn man nach den in die Statuten aufgenommenen Vor¬<lb/> sichtsmaßregeln urtheilt, welche gegen die mit ihren Einzahlungen säumigen<lb/> Mitgliedern oder Sectionen gerichtet sind. Im Jahre 1859 verleibte der<lb/> Kongreß von Basel, vermuthlich durch eine schmerzliche Erfahrung über die<lb/> geringe Bereitwilligkeit belehrt, mit welcher die Brüder und Freunde ihre Börse<lb/> öffneten, seinen Resolutionen in Betreff der Verwaltung einen Artikel 8 ein,<lb/> der Mancherlei offenbart.</p><lb/> <p xml:id="ID_97" next="#ID_98"> „In Zukunft sollen nur die Delegirten solcher zum Bunde gehöriger<lb/> Bereine, Sectionen oder Gruppen zum Mittagen und Abstimmen zugelassen</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0031]
stammte, das den Generalstitel als wenig demokratisch abschaffte. Man er¬
klärt sich hieraus ferner, weshalb die Commune fast in jeder Sitzung einen
neuen Präsidenten hatte. Man begreift hieraus endlich, warum die großen
Männer des 18. März, die sich verschiedener Ministerposten bemächtigten, sich
immer mit dem bescheidenen Titel eines Delegirten begnügten.
Wir haben nun noch, um unseren Bericht über die Organisation des in¬
ternationalen Arbeiterbundes zu vervollständigen, einen Blick auf das Budget
desselben zu thun.
Nach der Bestimmung der Statuten soll jedes Mitglied der Genossen¬
schaft im Augenblick seines Beitritts eine Aufnahmegebühr von 50 Centimes
zahlen, wofür man ihm eine Mitgliedskarte einbändige. Diese Karte muß
alle Jahre erneuert werden. Jedes Mitglied ist ferner gehalten, den sehr
kleinen Beitrag von 10 Centimes jährlich zu entrichten, der die Bestimmung
hat, die allgemeinen Ausgaben des Bundes zu bestreikn. Die hieraus
erwachsenden Fonds werden an den Generalrats abgeführt, welcher darüber
verfügt.
Sodann verlangt jede einzelne Föderation von ihren Mitgliedern eine
Abgabe für die Kosten der Föderation selbst. In Paris und Lyon ist dieser
Beitrag auf 10 Centimes monatlich per Kopf festgesetzt. Die Föderation von
Lyon verpflichtet sich, von dieser Summe den Jahresbeitrag ihrer Mitglieder
für den allgemeinen Fonds zu zahlen, in Paris scheint dies nicht der Fall zu
sein. Gleichviel aber, die von jedem Vereinsmitgliede in Frankreich zu ent¬
richtende Jahresrate ist sehr unbedeutend. Sie beträgt in Paris, wenn wir
nach unserem Gelde rechnen, etwa 10^/z, in Lyon etwa 9^, Silbergroschen,
und das kann man in der That nicht übermäßig viel für die Ehre nennen,
einer Gesellschaft anzugehören, welche die Welt zu beherrschen hofft, und welche
damit anfängt, sie in Brand zu stecken. Ja man kann zu dieser Ehre noch
wohlfeiler kommen, da die Föderation der romanischen Section, welche ihren
Sitz in Gens hat, nur 10 Centimes — Vs Silbergroschen jährlich von jedem
ihrer Mitglieder verlangt.
Trotzdem scheint es, als ob diese überaus mäßigen Summen schwer ein¬
zutreiben wären, wenn man nach den in die Statuten aufgenommenen Vor¬
sichtsmaßregeln urtheilt, welche gegen die mit ihren Einzahlungen säumigen
Mitgliedern oder Sectionen gerichtet sind. Im Jahre 1859 verleibte der
Kongreß von Basel, vermuthlich durch eine schmerzliche Erfahrung über die
geringe Bereitwilligkeit belehrt, mit welcher die Brüder und Freunde ihre Börse
öffneten, seinen Resolutionen in Betreff der Verwaltung einen Artikel 8 ein,
der Mancherlei offenbart.
„In Zukunft sollen nur die Delegirten solcher zum Bunde gehöriger
Bereine, Sectionen oder Gruppen zum Mittagen und Abstimmen zugelassen
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