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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. II. Band.

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städtische Anstalten? Ueber diese Principienfrage ist auf dem Landtage
im Jahre 1868 viel discutirt worden, doch ist man zu keiner Entscheidung
gekommen (et. Landt. Mittheil, der II. Kammer, S. 2018 ff.). Am conse-
quentesten hat der Herr Abgeordnete Haberkorn sowohl für die Gymna¬
sien, als für die Realschulen den Charakter von Staatsanstalten geltend ge¬
macht (S. 2027 ff. und 2042), und auch der Cultusminister gab zu, "daß
das Gymnasialwesen (warum nicht das Realschulwesen ebenso?) als eine all¬
gemeine Obliegenheit des Staates mehr und mehr anerkannt wer¬
den müsse, wenn auch immerhin hier und da noch Beiträge von Seiten der
Städte, die ein Gymnasium zu haben wünschen, zu geben sein werden" (S.
2031). Thatsächlich stehen in Sachsen die Dinge so.

^. Als reine Communalan se alten sind anzusehen:

a) Sämmtliche Volksschulen;

b) Von den höheren Schulen: 1) die Kreuzschule zu Dresden;
2) die beiden Gymnasien in Leipzig; 3) die beiden Realschulen in Dresden;
4) die Realschule in Leipzig; 6) die Realschule in Chemnitz und ") die Real¬
schule in Zwickau.

L. Als reine Staatsanstalten gelten:

a) Höhere Fachschulen: 1) die Universität Leipzig; 2) die poly¬
technische Schule in Dresden; 3) die höhere Gewerbeschule in Chemnitz; 4)
die Akademieen der bildenden Künste in Dresden und Leipzig; S) die Aka¬
demie für Forst- und Landwirthe in Tharandt; 6) die Bergakademie in Frei¬
berg; 7) die 10 Schullehrerseminare in Annaberg, Bautzen, Borna, Dresden
(2), Grimma, Rossen, Planen, Waldenburg, Zschopau; 8) das Lehrerinnen¬
seminar in Callnberg und 9) die Thierarzneischule in Dresden.

b) Höhere Schulen: 1) die Fürstenschule zu Meißen (wird im Staats¬
budget nicht mit aufgeführt); 2) die Fürstenschule zu Grimma; 3) das Gym¬
nasium in Chemnitz; 4) die Realschule in Annaberg; S) die Realschule zu
Plauen (mit dem städtischen Gymnasium vereinigt); 0) die Realschule zu
Zittau (mit dem städtischen Gymnasium vereinigt) und 7) die Realschule in
Döbeln.

e) Sonstige Schulen: 1) die 5 Baugewerkenschulen in Dresden, Leip¬
zig, Chemnitz, Plauen, Zittau; 2) die Werkmeisterschule in Chemnitz; 3) eine
Anzahl Fortbildungs- und Speeialgewerbschulen (Vergl. Budgetvorlage auf
die Jahre 1870 und 1871. S. 304), 4) die Taubstummenanstalten in ^Dres¬
den und Leipzig.

(Z. Gemischte Anstalten sind: 1) die Realschule II. O. in Reichen¬
bach; 2) die 5 Gymnasien in Bautzen, Freiberg, Zwickau, Plauen und
Zittau.

Die zuletzt genannten L Gymnasien, welche früher rein städtische waren,


städtische Anstalten? Ueber diese Principienfrage ist auf dem Landtage
im Jahre 1868 viel discutirt worden, doch ist man zu keiner Entscheidung
gekommen (et. Landt. Mittheil, der II. Kammer, S. 2018 ff.). Am conse-
quentesten hat der Herr Abgeordnete Haberkorn sowohl für die Gymna¬
sien, als für die Realschulen den Charakter von Staatsanstalten geltend ge¬
macht (S. 2027 ff. und 2042), und auch der Cultusminister gab zu, „daß
das Gymnasialwesen (warum nicht das Realschulwesen ebenso?) als eine all¬
gemeine Obliegenheit des Staates mehr und mehr anerkannt wer¬
den müsse, wenn auch immerhin hier und da noch Beiträge von Seiten der
Städte, die ein Gymnasium zu haben wünschen, zu geben sein werden" (S.
2031). Thatsächlich stehen in Sachsen die Dinge so.

^. Als reine Communalan se alten sind anzusehen:

a) Sämmtliche Volksschulen;

b) Von den höheren Schulen: 1) die Kreuzschule zu Dresden;
2) die beiden Gymnasien in Leipzig; 3) die beiden Realschulen in Dresden;
4) die Realschule in Leipzig; 6) die Realschule in Chemnitz und «) die Real¬
schule in Zwickau.

L. Als reine Staatsanstalten gelten:

a) Höhere Fachschulen: 1) die Universität Leipzig; 2) die poly¬
technische Schule in Dresden; 3) die höhere Gewerbeschule in Chemnitz; 4)
die Akademieen der bildenden Künste in Dresden und Leipzig; S) die Aka¬
demie für Forst- und Landwirthe in Tharandt; 6) die Bergakademie in Frei¬
berg; 7) die 10 Schullehrerseminare in Annaberg, Bautzen, Borna, Dresden
(2), Grimma, Rossen, Planen, Waldenburg, Zschopau; 8) das Lehrerinnen¬
seminar in Callnberg und 9) die Thierarzneischule in Dresden.

b) Höhere Schulen: 1) die Fürstenschule zu Meißen (wird im Staats¬
budget nicht mit aufgeführt); 2) die Fürstenschule zu Grimma; 3) das Gym¬
nasium in Chemnitz; 4) die Realschule in Annaberg; S) die Realschule zu
Plauen (mit dem städtischen Gymnasium vereinigt); 0) die Realschule zu
Zittau (mit dem städtischen Gymnasium vereinigt) und 7) die Realschule in
Döbeln.

e) Sonstige Schulen: 1) die 5 Baugewerkenschulen in Dresden, Leip¬
zig, Chemnitz, Plauen, Zittau; 2) die Werkmeisterschule in Chemnitz; 3) eine
Anzahl Fortbildungs- und Speeialgewerbschulen (Vergl. Budgetvorlage auf
die Jahre 1870 und 1871. S. 304), 4) die Taubstummenanstalten in ^Dres¬
den und Leipzig.

(Z. Gemischte Anstalten sind: 1) die Realschule II. O. in Reichen¬
bach; 2) die 5 Gymnasien in Bautzen, Freiberg, Zwickau, Plauen und
Zittau.

Die zuletzt genannten L Gymnasien, welche früher rein städtische waren,


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[0151] städtische Anstalten? Ueber diese Principienfrage ist auf dem Landtage im Jahre 1868 viel discutirt worden, doch ist man zu keiner Entscheidung gekommen (et. Landt. Mittheil, der II. Kammer, S. 2018 ff.). Am conse- quentesten hat der Herr Abgeordnete Haberkorn sowohl für die Gymna¬ sien, als für die Realschulen den Charakter von Staatsanstalten geltend ge¬ macht (S. 2027 ff. und 2042), und auch der Cultusminister gab zu, „daß das Gymnasialwesen (warum nicht das Realschulwesen ebenso?) als eine all¬ gemeine Obliegenheit des Staates mehr und mehr anerkannt wer¬ den müsse, wenn auch immerhin hier und da noch Beiträge von Seiten der Städte, die ein Gymnasium zu haben wünschen, zu geben sein werden" (S. 2031). Thatsächlich stehen in Sachsen die Dinge so. ^. Als reine Communalan se alten sind anzusehen: a) Sämmtliche Volksschulen; b) Von den höheren Schulen: 1) die Kreuzschule zu Dresden; 2) die beiden Gymnasien in Leipzig; 3) die beiden Realschulen in Dresden; 4) die Realschule in Leipzig; 6) die Realschule in Chemnitz und «) die Real¬ schule in Zwickau. L. Als reine Staatsanstalten gelten: a) Höhere Fachschulen: 1) die Universität Leipzig; 2) die poly¬ technische Schule in Dresden; 3) die höhere Gewerbeschule in Chemnitz; 4) die Akademieen der bildenden Künste in Dresden und Leipzig; S) die Aka¬ demie für Forst- und Landwirthe in Tharandt; 6) die Bergakademie in Frei¬ berg; 7) die 10 Schullehrerseminare in Annaberg, Bautzen, Borna, Dresden (2), Grimma, Rossen, Planen, Waldenburg, Zschopau; 8) das Lehrerinnen¬ seminar in Callnberg und 9) die Thierarzneischule in Dresden. b) Höhere Schulen: 1) die Fürstenschule zu Meißen (wird im Staats¬ budget nicht mit aufgeführt); 2) die Fürstenschule zu Grimma; 3) das Gym¬ nasium in Chemnitz; 4) die Realschule in Annaberg; S) die Realschule zu Plauen (mit dem städtischen Gymnasium vereinigt); 0) die Realschule zu Zittau (mit dem städtischen Gymnasium vereinigt) und 7) die Realschule in Döbeln. e) Sonstige Schulen: 1) die 5 Baugewerkenschulen in Dresden, Leip¬ zig, Chemnitz, Plauen, Zittau; 2) die Werkmeisterschule in Chemnitz; 3) eine Anzahl Fortbildungs- und Speeialgewerbschulen (Vergl. Budgetvorlage auf die Jahre 1870 und 1871. S. 304), 4) die Taubstummenanstalten in ^Dres¬ den und Leipzig. (Z. Gemischte Anstalten sind: 1) die Realschule II. O. in Reichen¬ bach; 2) die 5 Gymnasien in Bautzen, Freiberg, Zwickau, Plauen und Zittau. Die zuletzt genannten L Gymnasien, welche früher rein städtische waren,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_192299/151>, abgerufen am 05.02.2025.