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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. I. Band.

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so wichtigen Frage gehört zu werden, so ist klar, daß die Berathung nicht
im Zeitraum weniger Tage übereilt werden kann, außer mit großer Schädi¬
gung der Sache und des religiösen Friedens. Viel angemessener und noth¬
wendiger wäre, im Hinblick auf die bevorstehende drückende Sommerhitze, eine
kurze Vertagung des Concils eintreten zu lassen. Ein neuer Zusammentritt
der Synode könnte vielleicht aus den 1. Oktober festgesetzt werden. Sollte
Ew. H., wie wir zuversichtlich hoffen, dies gewähren, so wird das in uns und
unseren Bevölkerungen die dankbarsten Gefühle erwecken, indem dieselbe einer
allgemeinen und dringenden Noth abgeholfen hätte."

Die Petition wurde nicht gewährt. Das andere Actenstück ist die kurze
Ansprache, welche Pius IX. nach der Erklärung der Unfehlbarkeit hielt: "Die
Autorität des souveränen Papstes ist groß; aber sie zerstört nicht, sie erbaut.
Sie unterdrückt nicht, sie unterstützt und vertheidigt sehr oft die Rechte unserer
Brüder, d. h. die Rechte der Bischöfe. Wenn einige nicht gut mit uns gestimmt
haben, so mögen sie wissen, daß sie in der Verwirrung gestimmt haben, und sich
erinnern, daß der Herr nicht in der Verwirrung ist. Sie mögen sich auch
erinnern, daß sie vor wenigen Jahren des nämlichen Sinnes waren, wie wir,
und wie diese große Versammlung. Wie also, haben sie zwei Gewissen und
zwei Willen über die nämliche Sache? Gott bewahre sie davor! Wir bitten
also Gott, der allein die großen Wunder verrichtet, ihre Geister und ihre
Herzen zu erleuchten, damit sie an den Busen ihrer Väter zurückkehren, d. h.
an den des souveränen Pontifer, des unwürdigen Vicarius von Jesus Christus,
damit er sie umarme und sie mit uns gegen die Feinde der Kirche arbeiten.
Möge Gott zulassen, daß sie mit Augustinus sagen: "Mein Gott, Du hast
mir Dein bewunderungswürdiges Licht gegeben, und hier ist, was ich sehe."
Ja! Mögen Alle sehen, möge Gott über sie seine Segnungen ausbreiten!"

Es war ein harter Schlag für die päpstliche Regierung, als zu derselben
Zeit, ohne daß vorher vertrauliche oder officielle Unterhandlungen mit der
italienischen Regierung vorausgingen und ohne daß auch nur von deren
Seite ein Wunsch geäußert oder etwas geschehen wäre, weil der italienische
Minister des Aeußern jeden Schritt vermeiden wollte, der den Schein einer
Verpflichtung der französischen Regierung gegenüber gegeben hätte, -- ledig¬
lich aus militärischen Rücksichten die Occupation des Kirchenstaates aufge¬
geben und die französischen Truppen gänzlich zurückgezogen wurden. Die
französische Regierung ließ.'ganz einfach, etwa am 20. Juli, der italienischen
in vertraulicher Weise bekannt geben, daß sie entschlossen sei, ihre Truppen
aus dem Kirchenstaat zurückzuziehen und hierbei auf die Bereitwilligkeit der
italienischen Regierung rechne, die bei der September-Convention übernom¬
menen Verpflichtungen getreu zu erfüllen. Visconti Venosta beeilte sich,
mit Genugthuung Act zu nehmen von der französischen Erklärung, und


so wichtigen Frage gehört zu werden, so ist klar, daß die Berathung nicht
im Zeitraum weniger Tage übereilt werden kann, außer mit großer Schädi¬
gung der Sache und des religiösen Friedens. Viel angemessener und noth¬
wendiger wäre, im Hinblick auf die bevorstehende drückende Sommerhitze, eine
kurze Vertagung des Concils eintreten zu lassen. Ein neuer Zusammentritt
der Synode könnte vielleicht aus den 1. Oktober festgesetzt werden. Sollte
Ew. H., wie wir zuversichtlich hoffen, dies gewähren, so wird das in uns und
unseren Bevölkerungen die dankbarsten Gefühle erwecken, indem dieselbe einer
allgemeinen und dringenden Noth abgeholfen hätte."

Die Petition wurde nicht gewährt. Das andere Actenstück ist die kurze
Ansprache, welche Pius IX. nach der Erklärung der Unfehlbarkeit hielt: „Die
Autorität des souveränen Papstes ist groß; aber sie zerstört nicht, sie erbaut.
Sie unterdrückt nicht, sie unterstützt und vertheidigt sehr oft die Rechte unserer
Brüder, d. h. die Rechte der Bischöfe. Wenn einige nicht gut mit uns gestimmt
haben, so mögen sie wissen, daß sie in der Verwirrung gestimmt haben, und sich
erinnern, daß der Herr nicht in der Verwirrung ist. Sie mögen sich auch
erinnern, daß sie vor wenigen Jahren des nämlichen Sinnes waren, wie wir,
und wie diese große Versammlung. Wie also, haben sie zwei Gewissen und
zwei Willen über die nämliche Sache? Gott bewahre sie davor! Wir bitten
also Gott, der allein die großen Wunder verrichtet, ihre Geister und ihre
Herzen zu erleuchten, damit sie an den Busen ihrer Väter zurückkehren, d. h.
an den des souveränen Pontifer, des unwürdigen Vicarius von Jesus Christus,
damit er sie umarme und sie mit uns gegen die Feinde der Kirche arbeiten.
Möge Gott zulassen, daß sie mit Augustinus sagen: „Mein Gott, Du hast
mir Dein bewunderungswürdiges Licht gegeben, und hier ist, was ich sehe."
Ja! Mögen Alle sehen, möge Gott über sie seine Segnungen ausbreiten!"

Es war ein harter Schlag für die päpstliche Regierung, als zu derselben
Zeit, ohne daß vorher vertrauliche oder officielle Unterhandlungen mit der
italienischen Regierung vorausgingen und ohne daß auch nur von deren
Seite ein Wunsch geäußert oder etwas geschehen wäre, weil der italienische
Minister des Aeußern jeden Schritt vermeiden wollte, der den Schein einer
Verpflichtung der französischen Regierung gegenüber gegeben hätte, — ledig¬
lich aus militärischen Rücksichten die Occupation des Kirchenstaates aufge¬
geben und die französischen Truppen gänzlich zurückgezogen wurden. Die
französische Regierung ließ.'ganz einfach, etwa am 20. Juli, der italienischen
in vertraulicher Weise bekannt geben, daß sie entschlossen sei, ihre Truppen
aus dem Kirchenstaat zurückzuziehen und hierbei auf die Bereitwilligkeit der
italienischen Regierung rechne, die bei der September-Convention übernom¬
menen Verpflichtungen getreu zu erfüllen. Visconti Venosta beeilte sich,
mit Genugthuung Act zu nehmen von der französischen Erklärung, und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125243/262>, abgerufen am 26.06.2024.