Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. I. Band.Hiezu gesellen sich noch die Raubzüge der Briganten, welche namentlich In Betreff der Landes-Berwaltung gibt zunächst der Commissionsbericht^, Aus allen diesen Bestimmungen schaut die Finanznoth des Staates Hiezu gesellen sich noch die Raubzüge der Briganten, welche namentlich In Betreff der Landes-Berwaltung gibt zunächst der Commissionsbericht^, Aus allen diesen Bestimmungen schaut die Finanznoth des Staates <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0257" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/125501"/> <p xml:id="ID_951"> Hiezu gesellen sich noch die Raubzüge der Briganten, welche namentlich<lb/> an den römisch-neapolitanischen Grenzen ihr Wesen treiben. Die Klagen<lb/> häuften sich um Mitte des Jahres, wo besonders von dem Banditenführer<lb/> Pomponio die Gegend unsicher gemacht wurde. Einer Frau aus der Ro-<lb/> magna, Clementine Mondolcst, wurde eine öffentliche Auszeichnung zuerkannt,<lb/> weil sie allein vier bewaffnete Brisanten in die Flucht geschlagen hat. Die<lb/> Geschichte ihres Abenteuers enthält einen der schönsten Züge weiblichen Helden¬<lb/> muthes, ähnlich der Geschichte einer dreizehnjährigen Calabreserin, welche von<lb/> einem Fenster ihres Hauses aus zehn Schüsse auf Briganten abfeuerte, und<lb/> dadurch ihre Angehörigen, die sich vor Schreck im Keller verborgen hatten,<lb/> vor einem schrecklichen Loose bewahrte.</p><lb/> <p xml:id="ID_952"> In Betreff der Landes-Berwaltung gibt zunächst der Commissionsbericht^,<lb/> der zweiten Kammer über den öffentlichen Unterricht nähere Auskunft. Der¬<lb/> selbe will alle Universitäten beibehalten wissen, bei einigen jedoch die Zahl<lb/> der Facultäten und der Lehrfächer beschränken. Die Zahl der Professoren<lb/> soll überhaupt vermindert, diejenige der ordentlichen Professoren herabgesetzt<lb/> werden. Den Provinzen und Communen wird jedoch das Recht der Wieder¬<lb/> einführung der vom Gesetz unterdrückten Facultäten und Lehrfächer zuerkannt.<lb/> Das Gesetz will nur zwei vollständige Universitäten, in Turin nämlich und<lb/> in Neapel belassen. Die entlassenen Universitätsprofessoren behalten Rang<lb/> und Gehalt. Die Veterinärschulen sollen zur Hälfte auf Kosten der Pro¬<lb/> vinzen erhalten, zwei neue in Bologna und Palermo creirt werden. Die<lb/> mathematischen Facultäten in Padua und Palermo werden die zur Ausstel¬<lb/> lung von Diplomen für Civilingenieurs nöthigen Lehrstühle beibehalten.<lb/> Florenz soll ein Institut für historische und paläographische Studien erhalten.<lb/> Das medicinische Collegium in Neapel und die Universitätsschulen in dessen<lb/> Nähe werden aufgelöst, astronomische Observatorien blos in Florenz, Mai¬<lb/> land, Neapel und Palermo beibehalten. 24 Lyceen, 42 Gymnasien werden<lb/> vom Staate aufgehoben, den Provinzen jedoch ihre Beibehaltung freigestellt.<lb/> Dem Privatunterricht werden die Bürgschaften des Gesetzes von 1869 be¬<lb/> willigt. Die Kosten für Erhaltung der technischen Schulen werden je zu<lb/> einem Drittel vom Staate, der Provinz und der Commune getragen; in<lb/> jeder Stadt, deren Bevölkerung 8000 Seelen zählt, können derartige Schulen<lb/> errichtet werden. Museen können künftighin nur gegen Eintrittsgebühr be¬<lb/> sichtigt werden; der Ertrag wird zum Ankauf artistischer Gegenstände und<lb/> zur Erhaltung von Monumenten verwendet.</p><lb/> <p xml:id="ID_953" next="#ID_954"> Aus allen diesen Bestimmungen schaut die Finanznoth des Staates<lb/> trübselig hervor, der alle Mittel und Wege aufsucht, um Ersparnisse zu<lb/> machen. Darin ist selbst der König nicht zurückgeblieben. In der Civilliste<lb/> sollen Ersparnisse und Reformen angebahnt werden. Der im Auftrage des</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0257]
Hiezu gesellen sich noch die Raubzüge der Briganten, welche namentlich
an den römisch-neapolitanischen Grenzen ihr Wesen treiben. Die Klagen
häuften sich um Mitte des Jahres, wo besonders von dem Banditenführer
Pomponio die Gegend unsicher gemacht wurde. Einer Frau aus der Ro-
magna, Clementine Mondolcst, wurde eine öffentliche Auszeichnung zuerkannt,
weil sie allein vier bewaffnete Brisanten in die Flucht geschlagen hat. Die
Geschichte ihres Abenteuers enthält einen der schönsten Züge weiblichen Helden¬
muthes, ähnlich der Geschichte einer dreizehnjährigen Calabreserin, welche von
einem Fenster ihres Hauses aus zehn Schüsse auf Briganten abfeuerte, und
dadurch ihre Angehörigen, die sich vor Schreck im Keller verborgen hatten,
vor einem schrecklichen Loose bewahrte.
In Betreff der Landes-Berwaltung gibt zunächst der Commissionsbericht^,
der zweiten Kammer über den öffentlichen Unterricht nähere Auskunft. Der¬
selbe will alle Universitäten beibehalten wissen, bei einigen jedoch die Zahl
der Facultäten und der Lehrfächer beschränken. Die Zahl der Professoren
soll überhaupt vermindert, diejenige der ordentlichen Professoren herabgesetzt
werden. Den Provinzen und Communen wird jedoch das Recht der Wieder¬
einführung der vom Gesetz unterdrückten Facultäten und Lehrfächer zuerkannt.
Das Gesetz will nur zwei vollständige Universitäten, in Turin nämlich und
in Neapel belassen. Die entlassenen Universitätsprofessoren behalten Rang
und Gehalt. Die Veterinärschulen sollen zur Hälfte auf Kosten der Pro¬
vinzen erhalten, zwei neue in Bologna und Palermo creirt werden. Die
mathematischen Facultäten in Padua und Palermo werden die zur Ausstel¬
lung von Diplomen für Civilingenieurs nöthigen Lehrstühle beibehalten.
Florenz soll ein Institut für historische und paläographische Studien erhalten.
Das medicinische Collegium in Neapel und die Universitätsschulen in dessen
Nähe werden aufgelöst, astronomische Observatorien blos in Florenz, Mai¬
land, Neapel und Palermo beibehalten. 24 Lyceen, 42 Gymnasien werden
vom Staate aufgehoben, den Provinzen jedoch ihre Beibehaltung freigestellt.
Dem Privatunterricht werden die Bürgschaften des Gesetzes von 1869 be¬
willigt. Die Kosten für Erhaltung der technischen Schulen werden je zu
einem Drittel vom Staate, der Provinz und der Commune getragen; in
jeder Stadt, deren Bevölkerung 8000 Seelen zählt, können derartige Schulen
errichtet werden. Museen können künftighin nur gegen Eintrittsgebühr be¬
sichtigt werden; der Ertrag wird zum Ankauf artistischer Gegenstände und
zur Erhaltung von Monumenten verwendet.
Aus allen diesen Bestimmungen schaut die Finanznoth des Staates
trübselig hervor, der alle Mittel und Wege aufsucht, um Ersparnisse zu
machen. Darin ist selbst der König nicht zurückgeblieben. In der Civilliste
sollen Ersparnisse und Reformen angebahnt werden. Der im Auftrage des
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