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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. I. Band.

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noch an die Doppelwährung, aber nach der Ueberzeugung der Regierung der
Vereinigten Staaten wird es nicht möglich sein, eine universelle
Münzeinigung auf Grundlage der Doppelwährung herzustellen.
Die Resolution des Senates bezweckt lediglich einen Schriftwechsel für Münz¬
einigung auf Grund der Goldwährung.

Verschiedene Versuche sind bereits gemacht worden, die gewünschte Ueber¬
einstimmung herbeizuführen.

Die Münzsysteme Belgiens, der Schweiz und Italiens wurden durch
den Vertrag von 1865 mit demjenigen Frankreichs in Uebereinstimmung ge¬
bracht mit gleichzeitiger Regelung der Ausmünzungen eines jeden dieser Län¬
der; und man hat angenommen, daß der in ihnen so leicht herbeigeführten
Gleichförmigkeit auf eben so einfache Weise eine größere Ausdehnung ge¬
geben werden könnte. Aber man darf nicht außer Acht lassen, daß die
Herausbildung des Königreichs Italien aus einer Anzahl bis dahin unab¬
hängiger Staaten mit einer Menge verschiedenartiger Münzsysteme sowohl die
Veranlassung wie die Gelegenheit gewährte, dem Münzwesen jenes Landes
eine neue Gestalt zu geben, welche für die Vereinigten Staaten von Amerika
und ebenso für das Vereinigte Königreich Englands nicht stattfinden. Aus
dem Beispiele Italiens läßt sich daher kein Schluß ziehen.

Bei der 1867 auf Einladung der französischen Regierung in Paris ge¬
haltenen Münz-Conferenz hat man sich eifrig mit dieser Frage beschäftigt.
Die großbritannische Regierung war durch Herrn Graham, Director der
longi. Münze, und Herrn Rivers Wilson. einen Beamten des Schatzamtes,
vertreten, die Regierung der Vereinigten Staaten hatte ihren Vertreter in
Herrn Samuel R. Ruggles, einem ihrer hervorragendsten Statistiker.

Jene Conferenz sprach sich einstimmig (bei einer Abstimmung nach Staaten)
"gegen Schaffung eines gänzlich neuen, von den bereits vorhandenen unab-
hängegen, Münzsystems" aus, vielmehr "zu Gunsten einer gegenseitigen Gleich¬
achtung bestehender Münzsysteme, wobei jedoch den wissenschaftlichen Vorzügen
gewisser Grundformen und der Anzahl der sich zu ihnen bekennenden Be¬
völkerungen Rechnung getragen werden sollte" (d. h. durch den zweiten Theil
dieses Beschlusses hob man den ersten der Gleichachtung der bestehenden
Systeme völlig wieder auf. Anm. d. Uebers.).*

Es wurde serner mit derselben Einstimmigkeit) beschlossen, daß das durch



") Was die hier mehrfach erwähnte Einstimmigkeit der Conferenz betrifft, so wird am Platze
sein, auf die officiellen Protokolle derselben zu verweisen. Die Denkschrift betr. die deutsche
Münzeinigung vom bleib. Aussch. des deutschen Handelstagcs (1869) enthält z. B. (Seite 24
u. ff.) folgende Angaben: "Den größten Eifer im Interesse einer baldigen internationalen
Münzcinigung auf der Basis alleiniger Goldwährung scheinen die Delegirten derjenigen großen
Staaten bewiesen zu haben (ganz natürlich! D. Uebers.), in welchen gegenwärtig weder Gold¬
währung, noch Silberwnhrung, noch Doppelwährung, sondern Papiervaluta besteht, nämlich
von Oestreich, Rußland und den Vereinigten Staaten. Die preußischen Delegirten erklärten, daß man in Preußen (und Norddeutschland)
mit der bestehenden Silberwährung zufrieden, und die Grundlage der Münzcirculation in
Deutschland vortrefflich sei it), daß also ein Bedürfniß zu einer so bedeutenden Aen¬
derung, wie das Aufgeben der Silberwährung sein würde, nicht vorliege."
Sie enthielten sich meistens der Abstimmung, wenn mehr specielle Verhältnisse in Frage kamen. In der fünften Sitzung der internationalen Münzconfcrenz von 1867 gaben die briti¬
schen Delegirten folgende Erklärung zu Protocoll- "Die englische Regierung habe nicht geglaubt, es ablehnen zu dürfen, auf die ihr Seitens
der kaiserlichen Regierung gewordene freundliche Einladung, sich bei den Münzconferenzen zu
betheiligen, einzugehen. Eine solche Ablehnung würde nicht allein Mangel an internationaler
Artigkeit bewiesen haben, sondern man hätte daraus die Anklage ableiten können, daß die bri-
tisch" Negierung über die vorliegende Frage in starren Vorurtheilen besangen sei. In Wirt-

noch an die Doppelwährung, aber nach der Ueberzeugung der Regierung der
Vereinigten Staaten wird es nicht möglich sein, eine universelle
Münzeinigung auf Grundlage der Doppelwährung herzustellen.
Die Resolution des Senates bezweckt lediglich einen Schriftwechsel für Münz¬
einigung auf Grund der Goldwährung.

Verschiedene Versuche sind bereits gemacht worden, die gewünschte Ueber¬
einstimmung herbeizuführen.

Die Münzsysteme Belgiens, der Schweiz und Italiens wurden durch
den Vertrag von 1865 mit demjenigen Frankreichs in Uebereinstimmung ge¬
bracht mit gleichzeitiger Regelung der Ausmünzungen eines jeden dieser Län¬
der; und man hat angenommen, daß der in ihnen so leicht herbeigeführten
Gleichförmigkeit auf eben so einfache Weise eine größere Ausdehnung ge¬
geben werden könnte. Aber man darf nicht außer Acht lassen, daß die
Herausbildung des Königreichs Italien aus einer Anzahl bis dahin unab¬
hängiger Staaten mit einer Menge verschiedenartiger Münzsysteme sowohl die
Veranlassung wie die Gelegenheit gewährte, dem Münzwesen jenes Landes
eine neue Gestalt zu geben, welche für die Vereinigten Staaten von Amerika
und ebenso für das Vereinigte Königreich Englands nicht stattfinden. Aus
dem Beispiele Italiens läßt sich daher kein Schluß ziehen.

Bei der 1867 auf Einladung der französischen Regierung in Paris ge¬
haltenen Münz-Conferenz hat man sich eifrig mit dieser Frage beschäftigt.
Die großbritannische Regierung war durch Herrn Graham, Director der
longi. Münze, und Herrn Rivers Wilson. einen Beamten des Schatzamtes,
vertreten, die Regierung der Vereinigten Staaten hatte ihren Vertreter in
Herrn Samuel R. Ruggles, einem ihrer hervorragendsten Statistiker.

Jene Conferenz sprach sich einstimmig (bei einer Abstimmung nach Staaten)
„gegen Schaffung eines gänzlich neuen, von den bereits vorhandenen unab-
hängegen, Münzsystems" aus, vielmehr „zu Gunsten einer gegenseitigen Gleich¬
achtung bestehender Münzsysteme, wobei jedoch den wissenschaftlichen Vorzügen
gewisser Grundformen und der Anzahl der sich zu ihnen bekennenden Be¬
völkerungen Rechnung getragen werden sollte" (d. h. durch den zweiten Theil
dieses Beschlusses hob man den ersten der Gleichachtung der bestehenden
Systeme völlig wieder auf. Anm. d. Uebers.).*

Es wurde serner mit derselben Einstimmigkeit) beschlossen, daß das durch



") Was die hier mehrfach erwähnte Einstimmigkeit der Conferenz betrifft, so wird am Platze
sein, auf die officiellen Protokolle derselben zu verweisen. Die Denkschrift betr. die deutsche
Münzeinigung vom bleib. Aussch. des deutschen Handelstagcs (1869) enthält z. B. (Seite 24
u. ff.) folgende Angaben: „Den größten Eifer im Interesse einer baldigen internationalen
Münzcinigung auf der Basis alleiniger Goldwährung scheinen die Delegirten derjenigen großen
Staaten bewiesen zu haben (ganz natürlich! D. Uebers.), in welchen gegenwärtig weder Gold¬
währung, noch Silberwnhrung, noch Doppelwährung, sondern Papiervaluta besteht, nämlich
von Oestreich, Rußland und den Vereinigten Staaten. Die preußischen Delegirten erklärten, daß man in Preußen (und Norddeutschland)
mit der bestehenden Silberwährung zufrieden, und die Grundlage der Münzcirculation in
Deutschland vortrefflich sei it), daß also ein Bedürfniß zu einer so bedeutenden Aen¬
derung, wie das Aufgeben der Silberwährung sein würde, nicht vorliege."
Sie enthielten sich meistens der Abstimmung, wenn mehr specielle Verhältnisse in Frage kamen. In der fünften Sitzung der internationalen Münzconfcrenz von 1867 gaben die briti¬
schen Delegirten folgende Erklärung zu Protocoll- „Die englische Regierung habe nicht geglaubt, es ablehnen zu dürfen, auf die ihr Seitens
der kaiserlichen Regierung gewordene freundliche Einladung, sich bei den Münzconferenzen zu
betheiligen, einzugehen. Eine solche Ablehnung würde nicht allein Mangel an internationaler
Artigkeit bewiesen haben, sondern man hätte daraus die Anklage ableiten können, daß die bri-
tisch« Negierung über die vorliegende Frage in starren Vorurtheilen besangen sei. In Wirt-
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[0203] noch an die Doppelwährung, aber nach der Ueberzeugung der Regierung der Vereinigten Staaten wird es nicht möglich sein, eine universelle Münzeinigung auf Grundlage der Doppelwährung herzustellen. Die Resolution des Senates bezweckt lediglich einen Schriftwechsel für Münz¬ einigung auf Grund der Goldwährung. Verschiedene Versuche sind bereits gemacht worden, die gewünschte Ueber¬ einstimmung herbeizuführen. Die Münzsysteme Belgiens, der Schweiz und Italiens wurden durch den Vertrag von 1865 mit demjenigen Frankreichs in Uebereinstimmung ge¬ bracht mit gleichzeitiger Regelung der Ausmünzungen eines jeden dieser Län¬ der; und man hat angenommen, daß der in ihnen so leicht herbeigeführten Gleichförmigkeit auf eben so einfache Weise eine größere Ausdehnung ge¬ geben werden könnte. Aber man darf nicht außer Acht lassen, daß die Herausbildung des Königreichs Italien aus einer Anzahl bis dahin unab¬ hängiger Staaten mit einer Menge verschiedenartiger Münzsysteme sowohl die Veranlassung wie die Gelegenheit gewährte, dem Münzwesen jenes Landes eine neue Gestalt zu geben, welche für die Vereinigten Staaten von Amerika und ebenso für das Vereinigte Königreich Englands nicht stattfinden. Aus dem Beispiele Italiens läßt sich daher kein Schluß ziehen. Bei der 1867 auf Einladung der französischen Regierung in Paris ge¬ haltenen Münz-Conferenz hat man sich eifrig mit dieser Frage beschäftigt. Die großbritannische Regierung war durch Herrn Graham, Director der longi. Münze, und Herrn Rivers Wilson. einen Beamten des Schatzamtes, vertreten, die Regierung der Vereinigten Staaten hatte ihren Vertreter in Herrn Samuel R. Ruggles, einem ihrer hervorragendsten Statistiker. Jene Conferenz sprach sich einstimmig (bei einer Abstimmung nach Staaten) „gegen Schaffung eines gänzlich neuen, von den bereits vorhandenen unab- hängegen, Münzsystems" aus, vielmehr „zu Gunsten einer gegenseitigen Gleich¬ achtung bestehender Münzsysteme, wobei jedoch den wissenschaftlichen Vorzügen gewisser Grundformen und der Anzahl der sich zu ihnen bekennenden Be¬ völkerungen Rechnung getragen werden sollte" (d. h. durch den zweiten Theil dieses Beschlusses hob man den ersten der Gleichachtung der bestehenden Systeme völlig wieder auf. Anm. d. Uebers.).* Es wurde serner mit derselben Einstimmigkeit) beschlossen, daß das durch ") Was die hier mehrfach erwähnte Einstimmigkeit der Conferenz betrifft, so wird am Platze sein, auf die officiellen Protokolle derselben zu verweisen. Die Denkschrift betr. die deutsche Münzeinigung vom bleib. Aussch. des deutschen Handelstagcs (1869) enthält z. B. (Seite 24 u. ff.) folgende Angaben: „Den größten Eifer im Interesse einer baldigen internationalen Münzcinigung auf der Basis alleiniger Goldwährung scheinen die Delegirten derjenigen großen Staaten bewiesen zu haben (ganz natürlich! D. Uebers.), in welchen gegenwärtig weder Gold¬ währung, noch Silberwnhrung, noch Doppelwährung, sondern Papiervaluta besteht, nämlich von Oestreich, Rußland und den Vereinigten Staaten. Die preußischen Delegirten erklärten, daß man in Preußen (und Norddeutschland) mit der bestehenden Silberwährung zufrieden, und die Grundlage der Münzcirculation in Deutschland vortrefflich sei it), daß also ein Bedürfniß zu einer so bedeutenden Aen¬ derung, wie das Aufgeben der Silberwährung sein würde, nicht vorliege." Sie enthielten sich meistens der Abstimmung, wenn mehr specielle Verhältnisse in Frage kamen. In der fünften Sitzung der internationalen Münzconfcrenz von 1867 gaben die briti¬ schen Delegirten folgende Erklärung zu Protocoll- „Die englische Regierung habe nicht geglaubt, es ablehnen zu dürfen, auf die ihr Seitens der kaiserlichen Regierung gewordene freundliche Einladung, sich bei den Münzconferenzen zu betheiligen, einzugehen. Eine solche Ablehnung würde nicht allein Mangel an internationaler Artigkeit bewiesen haben, sondern man hätte daraus die Anklage ableiten können, daß die bri- tisch« Negierung über die vorliegende Frage in starren Vorurtheilen besangen sei. In Wirt-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125243/203>, abgerufen am 29.06.2024.