Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, II. Semester. II. Band.zugleich mit jenem Freiherrn Dipauli eine Vorladung vom Ministerpräsiden¬ zugleich mit jenem Freiherrn Dipauli eine Vorladung vom Ministerpräsiden¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0303" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/125009"/> <p xml:id="ID_913" prev="#ID_912" next="#ID_914"> zugleich mit jenem Freiherrn Dipauli eine Vorladung vom Ministerpräsiden¬<lb/> ten. Dr. v. Grebmer hielt den Ministern gegenüber unerschütterlich fest am<lb/> Gesetze, und erklärte dem Kaiser, daß er eine Abweichung davon vor seinem<lb/> Gewissen nicht verantworten könne; man überließ ihm daher schließlich, die<lb/> Eidesverweigrer noch einmal zur unbedingten Ablegung des Gelöbnisses<lb/> aufzufordern, über dessen Erfolg er dann Bericht erstatten sollte. Hinter seinem<lb/> Rücken aber wurde mit Dipauli verhandelt, und als Preis der unbedingten<lb/> Angelobung die Dienstesenthebung Lasser's in Aussicht gestellt. Grebmer er¬<lb/> ließ nach seiner Rückkehr die versprochn? Aufforderung, und als die Abge¬<lb/> ordneten des schwarzen Clubs bei einer neuerlichen Besprechung sich darüber erst<lb/> im Landtagssaale äußern wollten, der Landeshauptmann aber auf seinem früheren<lb/> Begehren bestand, nahm Baron Ignaz Giovanelli die Zuflucht zu einem Maje¬<lb/> stätsgesuche. Er bemühte sich darin, die Eidesverweigerung damit zu rechtfertigen,<lb/> daß das frühere Ministerium ein auf die Beobachtung der Gesetze geleistetes Ge-<lb/> löbniß auf die innere Beistimmung und die Mitwirkung mit Hand und Herz aus¬<lb/> dehnte, und der Regierungsvertreter mit Bezug auf dasselbe denAbgeordneten ihre<lb/> Thätigkeit im Landtage zum Vorwurf machte. Solchen „abnormen Erscheinungen"<lb/> gegenübersehen sich „die treugehorsamst Gefertigten" veranlaßt, „laut und offen<lb/> auszuspeechen. welchen Sinn sie ihrem Gelöbnisse beilegen". Er ließ sie sohin<lb/> versichern, es sei keineswegs ihre Absicht, „dem Gelöbnisse eine beschränkende<lb/> Auslegung zu geben oder eine Bedingung beizufügen, welche nicht schon in der<lb/> Natur jedes erlaubten Versprechens enthalten wäre, sie seien daher auch bereit<lb/> nach Abgabe ihrer Erklärung das vom §. 9 der Landesordnung geforderte Ge-<lb/> löbniß ohne Zusatz zu leisten", bestand aber darauf, daß eine Zurücknahme<lb/> derselben „unerfüllbar". Daran schloß sich die Bitte, dem tirolischen Land¬<lb/> tag die Möglichkeit zu bieten, seine verfassungsmäßige Wirksamkeit auszuüben.<lb/> Der Kaiser nahm die Eingabe zur Kenntniß, und übertrug die weitere Ver¬<lb/> fügung der Regierung. Diese, oder wie es hieß, der Ministerpräsident, legte<lb/> das Schriftstück dahin aus, daß die Bittsteller nunmehr zur unbedingten<lb/> Leistung des Angelöbnisses bereit seien, und glaubte, daß sich der Landes¬<lb/> hauptmann in Handhabung seines Amtes jetzt bewogen finden dürfte, eine<lb/> Sitzung des Landtages zu dessen Abnahme anzuberaumen. Als hierauf Dr.<lb/> v. Grebmer unter dieser Voraussetzung auf den 4. September eine Versamm¬<lb/> lung berief, und unter neuerlicher Betonung derselben zur unbedingten Leistung<lb/> des Handgelöbnisses aufforderte, erhob sich Greuter, um für sich und seine<lb/> Genossen kund zu thun, daß sie, „nachdem die Erklärung, die sie vor dem<lb/> allerhöchsten Throne Sr. Majestät ausgesprochen haben, nun verlesen worden<lb/> ist. gar keinen Anstand nehmen, das Gelöbniß so zu leisten, wie es in §. 9<lb/> der Landesverordnung vorgeschrieben ist". Ebenso sprach sich der Bischof<lb/> von Brixen, der nebst seinem Amtseollegen von Trient nun ebenfalls herbeige-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0303]
zugleich mit jenem Freiherrn Dipauli eine Vorladung vom Ministerpräsiden¬
ten. Dr. v. Grebmer hielt den Ministern gegenüber unerschütterlich fest am
Gesetze, und erklärte dem Kaiser, daß er eine Abweichung davon vor seinem
Gewissen nicht verantworten könne; man überließ ihm daher schließlich, die
Eidesverweigrer noch einmal zur unbedingten Ablegung des Gelöbnisses
aufzufordern, über dessen Erfolg er dann Bericht erstatten sollte. Hinter seinem
Rücken aber wurde mit Dipauli verhandelt, und als Preis der unbedingten
Angelobung die Dienstesenthebung Lasser's in Aussicht gestellt. Grebmer er¬
ließ nach seiner Rückkehr die versprochn? Aufforderung, und als die Abge¬
ordneten des schwarzen Clubs bei einer neuerlichen Besprechung sich darüber erst
im Landtagssaale äußern wollten, der Landeshauptmann aber auf seinem früheren
Begehren bestand, nahm Baron Ignaz Giovanelli die Zuflucht zu einem Maje¬
stätsgesuche. Er bemühte sich darin, die Eidesverweigerung damit zu rechtfertigen,
daß das frühere Ministerium ein auf die Beobachtung der Gesetze geleistetes Ge-
löbniß auf die innere Beistimmung und die Mitwirkung mit Hand und Herz aus¬
dehnte, und der Regierungsvertreter mit Bezug auf dasselbe denAbgeordneten ihre
Thätigkeit im Landtage zum Vorwurf machte. Solchen „abnormen Erscheinungen"
gegenübersehen sich „die treugehorsamst Gefertigten" veranlaßt, „laut und offen
auszuspeechen. welchen Sinn sie ihrem Gelöbnisse beilegen". Er ließ sie sohin
versichern, es sei keineswegs ihre Absicht, „dem Gelöbnisse eine beschränkende
Auslegung zu geben oder eine Bedingung beizufügen, welche nicht schon in der
Natur jedes erlaubten Versprechens enthalten wäre, sie seien daher auch bereit
nach Abgabe ihrer Erklärung das vom §. 9 der Landesordnung geforderte Ge-
löbniß ohne Zusatz zu leisten", bestand aber darauf, daß eine Zurücknahme
derselben „unerfüllbar". Daran schloß sich die Bitte, dem tirolischen Land¬
tag die Möglichkeit zu bieten, seine verfassungsmäßige Wirksamkeit auszuüben.
Der Kaiser nahm die Eingabe zur Kenntniß, und übertrug die weitere Ver¬
fügung der Regierung. Diese, oder wie es hieß, der Ministerpräsident, legte
das Schriftstück dahin aus, daß die Bittsteller nunmehr zur unbedingten
Leistung des Angelöbnisses bereit seien, und glaubte, daß sich der Landes¬
hauptmann in Handhabung seines Amtes jetzt bewogen finden dürfte, eine
Sitzung des Landtages zu dessen Abnahme anzuberaumen. Als hierauf Dr.
v. Grebmer unter dieser Voraussetzung auf den 4. September eine Versamm¬
lung berief, und unter neuerlicher Betonung derselben zur unbedingten Leistung
des Handgelöbnisses aufforderte, erhob sich Greuter, um für sich und seine
Genossen kund zu thun, daß sie, „nachdem die Erklärung, die sie vor dem
allerhöchsten Throne Sr. Majestät ausgesprochen haben, nun verlesen worden
ist. gar keinen Anstand nehmen, das Gelöbniß so zu leisten, wie es in §. 9
der Landesverordnung vorgeschrieben ist". Ebenso sprach sich der Bischof
von Brixen, der nebst seinem Amtseollegen von Trient nun ebenfalls herbeige-
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