Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

innerhalb des von ihnen gegebenen und gelassenen Spielraums nicht die
Hauptsache? Was hilft ein Gesetz über Canäle, wenn die Hände fehlen^ die
Canäle zu bauen? was hilft ein Gesetz über Colonien. wenn keine Colonien ge¬
gründet werden? Der schöpferische Wille vermag ohne Gesetze viel zu leisten,
mit Gesetzen erreicht er seine Ziele nur leichter und gewisser.

Findet der schöpferische Wille im Bundesorganismus für diese Bundes¬
thätigkeit das rechte Organ? Es bieten sich drei Organe, der Bundeskanzler,
das Bundeskanzleramt, der Bundesrathsausschuß für Handel- und Verkehr:
welches kann die Aufgabe erfüllen?

Der Bundeskanzler als Leiter der auswärtigen Politik wird auch die
Handelspolitik des Bundes, wie sie in Verträgen und Gesetzen zum Aus¬
druck gelangt, bestimmen und regeln. Die Hauptfaden werden von ihm auslau-
fen und in ihm zusammenlaufen, -- das bedingt die Gestaltung des obersten
Bundesamtes. Diese oberleitende Thätigkeit schließt aber von selbst die De¬
tailgeschäfte aus, die auf dem Handels- und Verkehrsgebiet mehr denn auf
jedem andern andrängen und sorgfältig erledigt sein wollen. Nicht nur ein¬
gehendste Kenntniß der Zustände wird hier vorausgesetzt, sondern eigene Auf¬
fassung der schwebenden und zweifelhaften Fragen gefordert. Es bedarf der
Kraft eines gewiegten ausgezeichneten Fachmanns, um der ebenso dankbaren
wie schwierigen Aufgabe gerecht zu werden, es bedarf der Kraft eines Mannes,
der mit sicherer Hand beherrschenden Blick und klares Wollen verbindet. Und
damit erweist sich auch die Thätigkeit des Bundesrathsausschusses für Handel
und Verkehr ungenügend.

Gewiß ist es von vielfachem Werth, daß die Bundesregierungen an den
eigentlichen Regierungsgeschäften des Bundes sich betheiligen, daß die Kräfte,
die sie in den Bundesrath abordnen, sich nicht blos den vorwiegend gesetz¬
geberischen Aufgaben des Bundesrathsplenums widmen. Allein die beweg¬
liche jährlich zu erneuernde Znsammensetzung der Ausschüsse, deren Mit¬
glieder längere Jahre hindurch dieselben sein, aber ebensowohl wechseln
können, entzieht den Ausschüssen eine Eigenschaft, die auf allen Gebieten des
Staatslebens, vor allem jedoch auf dem Gebiet der Verwaltung wichtig, unent¬
behrlich ist,-- dieStetigkeit, diestrengeEinhaltung derselben Verwaltungsgrund'
scitze. Findet sie statt, ist es dem glücklichen Zufall, nicht dem Organ zuzu¬
schreiben. Ein nicht ständig wirkendes Collegium, das sich auf gewisse Thätig¬
keiten beschränkt sieht, dem kein Verwaltungszweig dato yualg unterstellt ist,
kann zudem nicht die unablässige Fürsorge entwickeln, die gerade das in Frage
stehende Gebiet erfordert. Der Bundesrathsausschuß vermag als Beirath,
als mitberathender mitentscheidender Factor die besten Dienste zu leisten, aber
nicht die vorschwebende Aufgabe zu erfüllen.

Es bleibt das Bundeskanzleramt, das Organ, dem die Erfolge des Bun-


innerhalb des von ihnen gegebenen und gelassenen Spielraums nicht die
Hauptsache? Was hilft ein Gesetz über Canäle, wenn die Hände fehlen^ die
Canäle zu bauen? was hilft ein Gesetz über Colonien. wenn keine Colonien ge¬
gründet werden? Der schöpferische Wille vermag ohne Gesetze viel zu leisten,
mit Gesetzen erreicht er seine Ziele nur leichter und gewisser.

Findet der schöpferische Wille im Bundesorganismus für diese Bundes¬
thätigkeit das rechte Organ? Es bieten sich drei Organe, der Bundeskanzler,
das Bundeskanzleramt, der Bundesrathsausschuß für Handel- und Verkehr:
welches kann die Aufgabe erfüllen?

Der Bundeskanzler als Leiter der auswärtigen Politik wird auch die
Handelspolitik des Bundes, wie sie in Verträgen und Gesetzen zum Aus¬
druck gelangt, bestimmen und regeln. Die Hauptfaden werden von ihm auslau-
fen und in ihm zusammenlaufen, — das bedingt die Gestaltung des obersten
Bundesamtes. Diese oberleitende Thätigkeit schließt aber von selbst die De¬
tailgeschäfte aus, die auf dem Handels- und Verkehrsgebiet mehr denn auf
jedem andern andrängen und sorgfältig erledigt sein wollen. Nicht nur ein¬
gehendste Kenntniß der Zustände wird hier vorausgesetzt, sondern eigene Auf¬
fassung der schwebenden und zweifelhaften Fragen gefordert. Es bedarf der
Kraft eines gewiegten ausgezeichneten Fachmanns, um der ebenso dankbaren
wie schwierigen Aufgabe gerecht zu werden, es bedarf der Kraft eines Mannes,
der mit sicherer Hand beherrschenden Blick und klares Wollen verbindet. Und
damit erweist sich auch die Thätigkeit des Bundesrathsausschusses für Handel
und Verkehr ungenügend.

Gewiß ist es von vielfachem Werth, daß die Bundesregierungen an den
eigentlichen Regierungsgeschäften des Bundes sich betheiligen, daß die Kräfte,
die sie in den Bundesrath abordnen, sich nicht blos den vorwiegend gesetz¬
geberischen Aufgaben des Bundesrathsplenums widmen. Allein die beweg¬
liche jährlich zu erneuernde Znsammensetzung der Ausschüsse, deren Mit¬
glieder längere Jahre hindurch dieselben sein, aber ebensowohl wechseln
können, entzieht den Ausschüssen eine Eigenschaft, die auf allen Gebieten des
Staatslebens, vor allem jedoch auf dem Gebiet der Verwaltung wichtig, unent¬
behrlich ist,— dieStetigkeit, diestrengeEinhaltung derselben Verwaltungsgrund'
scitze. Findet sie statt, ist es dem glücklichen Zufall, nicht dem Organ zuzu¬
schreiben. Ein nicht ständig wirkendes Collegium, das sich auf gewisse Thätig¬
keiten beschränkt sieht, dem kein Verwaltungszweig dato yualg unterstellt ist,
kann zudem nicht die unablässige Fürsorge entwickeln, die gerade das in Frage
stehende Gebiet erfordert. Der Bundesrathsausschuß vermag als Beirath,
als mitberathender mitentscheidender Factor die besten Dienste zu leisten, aber
nicht die vorschwebende Aufgabe zu erfüllen.

Es bleibt das Bundeskanzleramt, das Organ, dem die Erfolge des Bun-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0410" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/123498"/>
          <p xml:id="ID_1176" prev="#ID_1175"> innerhalb des von ihnen gegebenen und gelassenen Spielraums nicht die<lb/>
Hauptsache? Was hilft ein Gesetz über Canäle, wenn die Hände fehlen^ die<lb/>
Canäle zu bauen? was hilft ein Gesetz über Colonien. wenn keine Colonien ge¬<lb/>
gründet werden? Der schöpferische Wille vermag ohne Gesetze viel zu leisten,<lb/>
mit Gesetzen erreicht er seine Ziele nur leichter und gewisser.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1177"> Findet der schöpferische Wille im Bundesorganismus für diese Bundes¬<lb/>
thätigkeit das rechte Organ? Es bieten sich drei Organe, der Bundeskanzler,<lb/>
das Bundeskanzleramt, der Bundesrathsausschuß für Handel- und Verkehr:<lb/>
welches kann die Aufgabe erfüllen?</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1178"> Der Bundeskanzler als Leiter der auswärtigen Politik wird auch die<lb/>
Handelspolitik des Bundes, wie sie in Verträgen und Gesetzen zum Aus¬<lb/>
druck gelangt, bestimmen und regeln. Die Hauptfaden werden von ihm auslau-<lb/>
fen und in ihm zusammenlaufen, &#x2014; das bedingt die Gestaltung des obersten<lb/>
Bundesamtes. Diese oberleitende Thätigkeit schließt aber von selbst die De¬<lb/>
tailgeschäfte aus, die auf dem Handels- und Verkehrsgebiet mehr denn auf<lb/>
jedem andern andrängen und sorgfältig erledigt sein wollen. Nicht nur ein¬<lb/>
gehendste Kenntniß der Zustände wird hier vorausgesetzt, sondern eigene Auf¬<lb/>
fassung der schwebenden und zweifelhaften Fragen gefordert. Es bedarf der<lb/>
Kraft eines gewiegten ausgezeichneten Fachmanns, um der ebenso dankbaren<lb/>
wie schwierigen Aufgabe gerecht zu werden, es bedarf der Kraft eines Mannes,<lb/>
der mit sicherer Hand beherrschenden Blick und klares Wollen verbindet. Und<lb/>
damit erweist sich auch die Thätigkeit des Bundesrathsausschusses für Handel<lb/>
und Verkehr ungenügend.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1179"> Gewiß ist es von vielfachem Werth, daß die Bundesregierungen an den<lb/>
eigentlichen Regierungsgeschäften des Bundes sich betheiligen, daß die Kräfte,<lb/>
die sie in den Bundesrath abordnen, sich nicht blos den vorwiegend gesetz¬<lb/>
geberischen Aufgaben des Bundesrathsplenums widmen. Allein die beweg¬<lb/>
liche jährlich zu erneuernde Znsammensetzung der Ausschüsse, deren Mit¬<lb/>
glieder längere Jahre hindurch dieselben sein, aber ebensowohl wechseln<lb/>
können, entzieht den Ausschüssen eine Eigenschaft, die auf allen Gebieten des<lb/>
Staatslebens, vor allem jedoch auf dem Gebiet der Verwaltung wichtig, unent¬<lb/>
behrlich ist,&#x2014; dieStetigkeit, diestrengeEinhaltung derselben Verwaltungsgrund'<lb/>
scitze. Findet sie statt, ist es dem glücklichen Zufall, nicht dem Organ zuzu¬<lb/>
schreiben. Ein nicht ständig wirkendes Collegium, das sich auf gewisse Thätig¬<lb/>
keiten beschränkt sieht, dem kein Verwaltungszweig dato yualg unterstellt ist,<lb/>
kann zudem nicht die unablässige Fürsorge entwickeln, die gerade das in Frage<lb/>
stehende Gebiet erfordert. Der Bundesrathsausschuß vermag als Beirath,<lb/>
als mitberathender mitentscheidender Factor die besten Dienste zu leisten, aber<lb/>
nicht die vorschwebende Aufgabe zu erfüllen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1180" next="#ID_1181"> Es bleibt das Bundeskanzleramt, das Organ, dem die Erfolge des Bun-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0410] innerhalb des von ihnen gegebenen und gelassenen Spielraums nicht die Hauptsache? Was hilft ein Gesetz über Canäle, wenn die Hände fehlen^ die Canäle zu bauen? was hilft ein Gesetz über Colonien. wenn keine Colonien ge¬ gründet werden? Der schöpferische Wille vermag ohne Gesetze viel zu leisten, mit Gesetzen erreicht er seine Ziele nur leichter und gewisser. Findet der schöpferische Wille im Bundesorganismus für diese Bundes¬ thätigkeit das rechte Organ? Es bieten sich drei Organe, der Bundeskanzler, das Bundeskanzleramt, der Bundesrathsausschuß für Handel- und Verkehr: welches kann die Aufgabe erfüllen? Der Bundeskanzler als Leiter der auswärtigen Politik wird auch die Handelspolitik des Bundes, wie sie in Verträgen und Gesetzen zum Aus¬ druck gelangt, bestimmen und regeln. Die Hauptfaden werden von ihm auslau- fen und in ihm zusammenlaufen, — das bedingt die Gestaltung des obersten Bundesamtes. Diese oberleitende Thätigkeit schließt aber von selbst die De¬ tailgeschäfte aus, die auf dem Handels- und Verkehrsgebiet mehr denn auf jedem andern andrängen und sorgfältig erledigt sein wollen. Nicht nur ein¬ gehendste Kenntniß der Zustände wird hier vorausgesetzt, sondern eigene Auf¬ fassung der schwebenden und zweifelhaften Fragen gefordert. Es bedarf der Kraft eines gewiegten ausgezeichneten Fachmanns, um der ebenso dankbaren wie schwierigen Aufgabe gerecht zu werden, es bedarf der Kraft eines Mannes, der mit sicherer Hand beherrschenden Blick und klares Wollen verbindet. Und damit erweist sich auch die Thätigkeit des Bundesrathsausschusses für Handel und Verkehr ungenügend. Gewiß ist es von vielfachem Werth, daß die Bundesregierungen an den eigentlichen Regierungsgeschäften des Bundes sich betheiligen, daß die Kräfte, die sie in den Bundesrath abordnen, sich nicht blos den vorwiegend gesetz¬ geberischen Aufgaben des Bundesrathsplenums widmen. Allein die beweg¬ liche jährlich zu erneuernde Znsammensetzung der Ausschüsse, deren Mit¬ glieder längere Jahre hindurch dieselben sein, aber ebensowohl wechseln können, entzieht den Ausschüssen eine Eigenschaft, die auf allen Gebieten des Staatslebens, vor allem jedoch auf dem Gebiet der Verwaltung wichtig, unent¬ behrlich ist,— dieStetigkeit, diestrengeEinhaltung derselben Verwaltungsgrund' scitze. Findet sie statt, ist es dem glücklichen Zufall, nicht dem Organ zuzu¬ schreiben. Ein nicht ständig wirkendes Collegium, das sich auf gewisse Thätig¬ keiten beschränkt sieht, dem kein Verwaltungszweig dato yualg unterstellt ist, kann zudem nicht die unablässige Fürsorge entwickeln, die gerade das in Frage stehende Gebiet erfordert. Der Bundesrathsausschuß vermag als Beirath, als mitberathender mitentscheidender Factor die besten Dienste zu leisten, aber nicht die vorschwebende Aufgabe zu erfüllen. Es bleibt das Bundeskanzleramt, das Organ, dem die Erfolge des Bun-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341811_123087
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341811_123087/410
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341811_123087/410>, abgerufen am 28.09.2024.