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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, II. Semester. II. Band.

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abschied sprach im Auftrage des Großherzogs die Hoffnung aus, "daß das
projectirte Unternehmen bald zur Ausführung gelangen und für Allerhöchst-
dero Lande von den ersprießlichsten Folgen sein werde."

Jetzt aber ereignete es sich, daß die Verhältnisse des Sir Morton Pedo,
auf welchen der Hof ein so großes Vertrauen gesetzt hatte, in Schwanken
geriethen und daß erst wieder ein neuer Bauunternehmer aufgesucht werden
mußte. Während man damit noch beschäftigt war, rückte die Angelegenheit
insoweit vorwärts, als der König von Preußen, unter dem 25. Juli 1866
von Nicolsburg aus, mit der üblichen Bedingung des Capitalnachweises,
die Concession zum Bau ertheilte und daß gegen Ende December desselben
Jahres ein Staatsvertrag zwischen Preußen und Mecklenburg-Strelitz wegen
eventueller Ausführung des Eisenbahnprojectes abgeschlossen wurde. Um
diese Zeit trat auch das Gerücht auf, daß ein Consortium von Capitalien
und Industriellen für die Uebernahme des Baues und der 6 Millionen Thlr.
Stammactien gewonnen sei und daß der Bau am 1. April 1867 be¬
ginnen solle.

Damit war der Zeitpunkt gekommen, wo das Land durch die Mit¬
theilung überrascht werden sollte, daß eine Papiergeldausgabe beabsichtigt
werde, um die Großherzogliche Casse zur Erfüllung der ihr aus der Zeich¬
nung von 250,000 Thlr. Actien erwachsenden Verpflichtungen in den Stand
zu setzen.

In Ur. 1 des Strelitzischen Gesetzblattes von 1867 erschien eine Ankündi¬
gung, daß der Großherzog zur Erleichterung der von ihm in rascher Folge zu
leistenden Einzahlungen auf die Eisenbahnactien, aber auch nicht minder "zur
Förderung des Geldverkeh rs" in seinem Lande, beschlossen habe,
500,000 Thlr. "R e n t el - C a hö en sah e in e" anfertigen zu lassen und aus¬
zugeben, und Solches, nachdem "die baldige Eröffnung des Baues verhoffent-
lich gesichert" sei, mit den betreffenden Bedingungen zur öffentlichen Kunde
zu bringen. Die Scheine -- 100,000 Thlr. in Apoints zu 2S Thlr., 300.000
Thlr. zu 10 Thlr. und 100,000 Thlr. zu 3 Thlr. -- sollten auf sämmtliche
Domanialeinkünfte (brutto mit Einschluß der Naturaleinkünfte und der Forsten
gegen 500,000 Thlr. außer einer Reineinnahme aus dem Fürstenthum Ratze¬
burg von circa 80,000 Thlr.) fundirt sein und bei allen landesherrlichen
Cassen für voll und als baares Geld zu aller Zeit angenommen werden.
"Es ist unsere Absicht", heißt es weiter, "die ausgegebenen Nenteicassen-
scheine aus dem Ertrage der von der Eisenbahn" -- auf Grund des Staats¬
vertrages mit Preußen -- "eingehenden Staatsabgabe und des vierten Theiles
der von Uns gezeichneten Eisenbahnactien nach und nach wieder einzulösen
und werden Wir hinsichtlich der Zeit und des Betrages der Tilgung sowie
wegen eines etwaigen Präclusivtermins alsdann das Nähere verfügen." Als


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abschied sprach im Auftrage des Großherzogs die Hoffnung aus, „daß das
projectirte Unternehmen bald zur Ausführung gelangen und für Allerhöchst-
dero Lande von den ersprießlichsten Folgen sein werde."

Jetzt aber ereignete es sich, daß die Verhältnisse des Sir Morton Pedo,
auf welchen der Hof ein so großes Vertrauen gesetzt hatte, in Schwanken
geriethen und daß erst wieder ein neuer Bauunternehmer aufgesucht werden
mußte. Während man damit noch beschäftigt war, rückte die Angelegenheit
insoweit vorwärts, als der König von Preußen, unter dem 25. Juli 1866
von Nicolsburg aus, mit der üblichen Bedingung des Capitalnachweises,
die Concession zum Bau ertheilte und daß gegen Ende December desselben
Jahres ein Staatsvertrag zwischen Preußen und Mecklenburg-Strelitz wegen
eventueller Ausführung des Eisenbahnprojectes abgeschlossen wurde. Um
diese Zeit trat auch das Gerücht auf, daß ein Consortium von Capitalien
und Industriellen für die Uebernahme des Baues und der 6 Millionen Thlr.
Stammactien gewonnen sei und daß der Bau am 1. April 1867 be¬
ginnen solle.

Damit war der Zeitpunkt gekommen, wo das Land durch die Mit¬
theilung überrascht werden sollte, daß eine Papiergeldausgabe beabsichtigt
werde, um die Großherzogliche Casse zur Erfüllung der ihr aus der Zeich¬
nung von 250,000 Thlr. Actien erwachsenden Verpflichtungen in den Stand
zu setzen.

In Ur. 1 des Strelitzischen Gesetzblattes von 1867 erschien eine Ankündi¬
gung, daß der Großherzog zur Erleichterung der von ihm in rascher Folge zu
leistenden Einzahlungen auf die Eisenbahnactien, aber auch nicht minder „zur
Förderung des Geldverkeh rs" in seinem Lande, beschlossen habe,
500,000 Thlr. „R e n t el - C a hö en sah e in e" anfertigen zu lassen und aus¬
zugeben, und Solches, nachdem „die baldige Eröffnung des Baues verhoffent-
lich gesichert" sei, mit den betreffenden Bedingungen zur öffentlichen Kunde
zu bringen. Die Scheine — 100,000 Thlr. in Apoints zu 2S Thlr., 300.000
Thlr. zu 10 Thlr. und 100,000 Thlr. zu 3 Thlr. — sollten auf sämmtliche
Domanialeinkünfte (brutto mit Einschluß der Naturaleinkünfte und der Forsten
gegen 500,000 Thlr. außer einer Reineinnahme aus dem Fürstenthum Ratze¬
burg von circa 80,000 Thlr.) fundirt sein und bei allen landesherrlichen
Cassen für voll und als baares Geld zu aller Zeit angenommen werden.
„Es ist unsere Absicht", heißt es weiter, „die ausgegebenen Nenteicassen-
scheine aus dem Ertrage der von der Eisenbahn" — auf Grund des Staats¬
vertrages mit Preußen — „eingehenden Staatsabgabe und des vierten Theiles
der von Uns gezeichneten Eisenbahnactien nach und nach wieder einzulösen
und werden Wir hinsichtlich der Zeit und des Betrages der Tilgung sowie
wegen eines etwaigen Präclusivtermins alsdann das Nähere verfügen." Als


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[0243] abschied sprach im Auftrage des Großherzogs die Hoffnung aus, „daß das projectirte Unternehmen bald zur Ausführung gelangen und für Allerhöchst- dero Lande von den ersprießlichsten Folgen sein werde." Jetzt aber ereignete es sich, daß die Verhältnisse des Sir Morton Pedo, auf welchen der Hof ein so großes Vertrauen gesetzt hatte, in Schwanken geriethen und daß erst wieder ein neuer Bauunternehmer aufgesucht werden mußte. Während man damit noch beschäftigt war, rückte die Angelegenheit insoweit vorwärts, als der König von Preußen, unter dem 25. Juli 1866 von Nicolsburg aus, mit der üblichen Bedingung des Capitalnachweises, die Concession zum Bau ertheilte und daß gegen Ende December desselben Jahres ein Staatsvertrag zwischen Preußen und Mecklenburg-Strelitz wegen eventueller Ausführung des Eisenbahnprojectes abgeschlossen wurde. Um diese Zeit trat auch das Gerücht auf, daß ein Consortium von Capitalien und Industriellen für die Uebernahme des Baues und der 6 Millionen Thlr. Stammactien gewonnen sei und daß der Bau am 1. April 1867 be¬ ginnen solle. Damit war der Zeitpunkt gekommen, wo das Land durch die Mit¬ theilung überrascht werden sollte, daß eine Papiergeldausgabe beabsichtigt werde, um die Großherzogliche Casse zur Erfüllung der ihr aus der Zeich¬ nung von 250,000 Thlr. Actien erwachsenden Verpflichtungen in den Stand zu setzen. In Ur. 1 des Strelitzischen Gesetzblattes von 1867 erschien eine Ankündi¬ gung, daß der Großherzog zur Erleichterung der von ihm in rascher Folge zu leistenden Einzahlungen auf die Eisenbahnactien, aber auch nicht minder „zur Förderung des Geldverkeh rs" in seinem Lande, beschlossen habe, 500,000 Thlr. „R e n t el - C a hö en sah e in e" anfertigen zu lassen und aus¬ zugeben, und Solches, nachdem „die baldige Eröffnung des Baues verhoffent- lich gesichert" sei, mit den betreffenden Bedingungen zur öffentlichen Kunde zu bringen. Die Scheine — 100,000 Thlr. in Apoints zu 2S Thlr., 300.000 Thlr. zu 10 Thlr. und 100,000 Thlr. zu 3 Thlr. — sollten auf sämmtliche Domanialeinkünfte (brutto mit Einschluß der Naturaleinkünfte und der Forsten gegen 500,000 Thlr. außer einer Reineinnahme aus dem Fürstenthum Ratze¬ burg von circa 80,000 Thlr.) fundirt sein und bei allen landesherrlichen Cassen für voll und als baares Geld zu aller Zeit angenommen werden. „Es ist unsere Absicht", heißt es weiter, „die ausgegebenen Nenteicassen- scheine aus dem Ertrage der von der Eisenbahn" — auf Grund des Staats¬ vertrages mit Preußen — „eingehenden Staatsabgabe und des vierten Theiles der von Uns gezeichneten Eisenbahnactien nach und nach wieder einzulösen und werden Wir hinsichtlich der Zeit und des Betrages der Tilgung sowie wegen eines etwaigen Präclusivtermins alsdann das Nähere verfügen." Als 30*

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_121754/243>, abgerufen am 22.07.2024.